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Liebe Heike,
ich hoffe, dass sie uns beobachten, manchmal glaube ich es auch. Anfangs war ich davon überzeugt, mittlerweile hat das nachgelassen. Es ist mal so, mal so. Aber ohne zu glauben, dass da noch irgend was ist, hält man es nicht aus. Wozu du einen Anwalt bräuchtest, hatte ich dir in der Mail geschrieben und dazu auch in Vaterschaft/Erb- und Mietrecht unterteilt. Falls sie nicht angekommen sein sollte, schicke ich sie lieber nochmal. Tja, du kannst das natürlich alles ganz alleine durchfechten. Nur glaube mir, dann treibst du dich mehr auf den Behörden rum und bist mit Anträgen beschäftigt noch und nöcher. Ob ein selbständiges Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) nötig wird, ist eigentlich von Richter zu Richter verschieden. Denn das mit dem "zur Empfängniszeit beiwohnen" ist ja nicht ausgedacht (liebe Elke), sondern steht so im Gesetz. Und eigntlich sollte man davon ausgehen, dass regelmäßig kein Dritter dabei ist, was wiederum zur Folge hätte, dass der Paragraf Blödsinn ist. Genau so blödsinnig wie, wenn jemand seine "ehelichen" Pflichten verletzt und per Gericht dazu verurteilt wird, dem Partner beizuwohnen. Solche Urteile gibt es tatsächlich; allerdings keine Gerichtsvollzieher auf diesem Planeten, die diese vollstrecken. ![]() Du siehst also, allein schon die Auslegung und Wertung einzelner Gesetzestexte braucht eine gewisse Rechtskenntnis, und selbst dann kommt es auf die Entscheidung des Richters an, sollte es sich um solch einen Gummiparagrafen handeln wie oben. Und schon allein der Wortlaut der Anträge kann oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Wenn du an ein A... loch gerätst, brauchst du vielleicht wirklich eine DNA. Allein das Beweissicherungsverfahren muss ähnlich einer Klage erfolgen. Das ist übrigens keine Familien- sondern eine Zivilsache. (Wieso will eigentlich (unabhängig von dir?) das Krankenhaus DNA sichern?) Falls du das Erbe ausschlagen möchtest, muss dieses ja auch gemacht werden, allerdings beim Nachlassgericht (innerhalb 6 Wochen nach Kenntnis des Todes. Das geht dann nun wieder nur, nachdem dein N. geboren wurde und du eine Vaterschaftsurkunde hast. Außerdem zieht dies einen laaaangen Rattenschwanz nach sich. Denn wenn seine beiden Kinder ausschlagen, geht es dann oben (Eltern, Großeltern) und dann über die Geschwister, wiederum deren Kinder usw. weiter. Und zwar so lange, bis ein Erbe gefunden wird. Es gibt nämlich IMMER Erben!!! Das wird dir sicher aber egal sein. Allerdings macht es für das Gericht nur Sinn, danach zu forschen, wenn es sich um lohnenswerte Dinge handelt. Manchmal sitzen Rechtspfleger jahrelang an der Erbfolge; dann stirbt jemand, und schon ist alles ungültig. Du siehst, der Anwalt sollte dir nicht nur Hilfe sein, Sachen für dich zu erledigen, weil er rechtlich bewandert ist, sondern auch, um dir viel Zeit zu ersparen. Wenn dein Muckel auf der Welt ist, hast du fürwahr anderes zu erledigen, als dich auf Gerichten rumzutreiben. Auch bei der Halbwaisenrente könnten ja Probleme auftreten. Und wie bereits geschrieben, es kostet dich erstmal nur 10,00 EUR. Außerdem ist Antragsteller dein Sohnemann, so dass bei Prozesskosten- bzw. Beraungshilfe auch bei evtl. mal höherem Einkommen deinerseits keine Raten zu leisten sind. Du kannst wirklich den ganzen Scheiß nicht gebrauchen, und du weißt, die Menschen können grausam sein und nehmen manchmal wenig Rücksicht auf dein Gemüt und deinen Zustand. Manchmal reicht schon eine verpasste Frist aus. Liebe Heike, ich drücke dich fest. Falls du weitere Hilfe benötigst, melde dich einfach.
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Traurige Grüße von Conny (& Jörg - seit 15.5.08 nur noch in liebevollen Gedanken) Ein Millionär und ein Bettler haben statistisch gesehen jeweils 1/2 Million! _____________________________________________________Soviel zu Statistiken! mein geliebter Mann: BSDK 06.06.1959 - 15.05.2008 mein Pa: BSDK 17.01.1941 - 08.07.2007 meine Mutti: Akute Leukämie 18.11.1941 - 30.03.2011 ![]() |
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