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  #1  
Alt 03.01.2011, 19:23
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Chilihead Chilihead ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hi Silke,

leider kenne ich mich nicht mit den diesbezüglichen Gegebenheiten in Baden-Würtemberg aus; hier in NRW ist die ARGE die Arbeitsgemeinschaft der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Diese Leute bewilligen (oder eben auch nicht) die beantragten Maßnahmen und sind auch Ansprechpartner für den Versorgungsausgleich, denn während der REHA braucht Dein Arbeitgeber ja kein Gehalt zu zahlen, das übernimmt für die REHA-Dauer anteilig die Rentenversicherung.

Ich habe im Vorfeld dort einmal angerufen und nach dem Stand der Dinge in meiner Sache gefragt und bin sehr freundlich und kompetent behandelt worden!

Wie das ganze Antragsverfahren hier in NRW abläuft kannst Du, falls es Dich interessiert, unter www.argekrebsnw.de einsehen.

Ich bin übrigend auch wieder voll berufstätig. Nachdem ich 72 Wochen nach der Haupt-OP krankgeschrieben war, wollte mich der von der Krankenkasse beauftragte Vertrauensarzt schon als erwerbsunfähig in Rente schicken also aussteuern, aber angesichts des dann drohenden sozialen Super-GAUs habe ich heftigst protestiert und in Übereinstimmung mit meinem Arbeitgeber eine Wiedereingliederung gemacht.
Erst 2, dann 4, dann 6 Stunden täglich usw. Kurz und gut: Hat geklappt!

Mein Schwerbehindertenausweis weist übrigens "nur" 80% aus und ich kann einfach nicht glauben, dass bei der doch offensichtlich drohenden Aussicht auf Erwerbsunfähigkeit bei Dir keine REHA genehmigt wird, das gibt's doch gar nicht, da hackt sich die RV doch ins eigene Bein!?!

Wie auch immer, ich wünsch Dir, dass das alles doch noch irgendwie ins Laufen kommt...wie auch immer.

@mywu: Daumen feste drück!

LG Detlef
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Es gibt viel zu tun...und dieses Mal lassen wir es ausnahmsweise mal NICHT liegen!

Geändert von Chilihead (03.01.2011 um 19:27 Uhr)
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  #2  
Alt 04.01.2011, 00:47
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Atlan Atlan ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

hallo silke,
es ist wirklich so, egal ob arge oder rv. die gesetztliche grundlage ist das sgb. und nachdem hat man nur anspruch auf eine ahb nicht vor ablauf von vier jahren. es müssen medizinische gründe dafür sprechen, dann ist auch früher eine ahb möglich. ich würde mich an den arzt wenden, dass er oder sie das gut begründet, denn es müssen medizinische gründe für eine weitere reha sprechen.
wir wisse doch alle wie stur die leute bei den versicherungen und kassen sind. die denken, die verwalten ihr eigenes geld. allerdings bin ich trotzdem nach wir vor der meinung, dass solidargelder auch nicht verschwendet werden dürfen, so wir früher.
hast du denn schon einen ganz normalen widerspruch eingelegt. ansonsten würde ich das mit meinen arzt noch einmal besprechen und dann klagen.
lg
atlan
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Jesus sagt: "Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der hat das ewige Leben."
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  #3  
Alt 04.01.2011, 00:52
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Atlan Atlan ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

p.s. leider hat der GDB nichts mit der erwerbs- oder arbeitsfähigkeit zu tun. du kannst einen GDB von 100 haben und trotzdem voll erwerbs- und vor allem arbeitsfähig. man diese dinge unterscheiden lernen, so miess es auch ist. ich habe auch einen GBD von 70 und arbeite voll. im gegenteil, wenn man sich attest holt, dieses oder jenes nicht mehr machen zu können, dann versuchen die AG noch sich von einem zu trennen. auch schützt die schwerbhinderung nich vor einer kündigung.
lg
atlan
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  #4  
Alt 04.01.2011, 01:13
boebi boebi ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Silke,
gehe auf jeden Fall in den Widerspruch. Dein Arzt soll eine vernünftige Begründung schreiben. Das macht Arbeit und wird nicht gerne gemacht. Sei hartnäckig und mach allen klar --Reha vor Rente--. Der medizinische Dienst lehnt zu gerne pauschal, ohne genauere Prüfung ab. Scheue auch nicht das Sozialgericht, es ist kostenfrei.
Nochmal: Wichtig ist eine stichhaltige Begründung Deines Arztes!!

Hallo Atlan,
nochmals ein gesundes und schmerzfreies Neues Jahr.
Auch wieder mal eine schlaflose Nacht?
Für Silke und alle anderen Betroffene ist noch nicht geklärt, was uns in Bad Münder über den Rechtsanspruch der 2. Reha innerhalb der zwei Jahren nach der AHB gesagt wurde. Ich habe bisher noch nichts gefunden. Hast Du weiter Informationen gefunden?
Grüße an Alle Nachtschwärmer.
Boebi

PS: Schlaf wird überhaupt überbewertet.
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  #5  
Alt 04.01.2011, 17:46
Stachelbeere Stachelbeere ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo Leute
Danke erst mal für Eure Infos.
Da ich mit meiner Hausärztin sehr gut klar komme schreibt sie mir auch alles so wie ich es brauche! Sie hat mir sogar zwei Atteste gegeben worin eindeutig steht das ich eine REHA benötige. Mein Physiotherapeut hat mir ebenfalls eines gegeben. Nur leider dürfen die Ärzte in der Uniklinik in Freiburg kein solches Atest ausstellen, leider!
Meine krankenversicherung kann ich genauso gut den Hasen zum fressen geben, die werden mir nicht helfen war schon mind. 4 mal dort und immer war ein anderer sachebarbeiter für mich zuständig und jeder hat mir sehr wenig aussichten darauf gegeben das sie da noch was machen können! Ebenso habe ich mich schon bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht und der hat mir wenig hoffnung gemacht das ich gewinnen könnte! Da beides mal die Ablehnung mit der begründung kam das keine medizinischen Gründe vorhanden sind wonach ich diese Reha benötige.
Dennen ist doch das scheiß egal ob man mit schmerzen arbeiten geht oder ob man zuhause krank im bett liegt und sich kaum noch rühren kann!
Ich liebe meinen Beruf als Physiotherapeutin und es wäre für mich der untergang wenn ich den nicht mehr ausüben kann aufgrund meiner Beschwerden die von meiner grunderkrankung verursacht werden !

gruß Silke
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  #6  
Alt 05.01.2011, 18:39
Benutzerbild von mywu
mywu mywu ist offline
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Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Hallo, Stachelbeere.
Entgegen Atlans Erfahrungen liefen meine REHA-Maßnahmen und auch die Rente problemlos. Allerdings habe ich auch die Ärzte auf meiner Seite.
Nach der AHB: Wie viel Stunden wurden dir empfohlen? Arbeitest du mehr? Das ist ein Fehler! Dann meinen nämlich die Damen und Herren der RV, dass du auch mehr kannst. Rede mit deinem Arbeitgeber, dass du nur noch die vorgeschlagenen Stunden arbeitest (u.U. inoffiziell auch mehr). Dann reagiert auch die RV positiv. Solange alles o.k. ist, besteht für die RV kein Handlungsbedarf in Form von Erwerbsminderungsrente.
Ich empfehle, eine Rechtsberatunsgsstelle oder (wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast) eine spezialisierten Anwalt.
Aber erst Mal, wie Boebi schreibt: Widerspruch mit den Unrelagen der Ärzte einlegen!
Gruß, mywu
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