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#91
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........langsam, aber sicher kommen wir einem zeitungsartikel immer naeher.....
"deutschlands neues traumpaar: luna u walter biernot, die drueckeberger" ![]() ![]() nee, die schlagzeile waere natuerlich ne andere..... ![]() |
#92
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@ Tasajo: Hä? Wie soll ich das denn verstehen? ratlos guck
@ Iris13Evi: Ich hab dem Arbeitsvermittler schon zigmal gesagt, dass ich noch krank bin. Das interessiert ihn aber nicht. Ich müsse dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. zur Verfügung stehen, sonst hätt ich keinen Anspruch auf ALGeld. So. Das widerspricht sich doch. Kein Kranker kann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, oder? ?????????? Ich bin so ratlos!
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Freunde sind wie Sterne, selbst wenn du sie nicht siehst, sind sie da. (aus Indien) ![]() Geändert von Luna10 (15.05.2009 um 08:56 Uhr) |
#93
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Luna,
meinst Du, daß Du meinen Beitrag nicht verstehst? Liebe Grüße Iris |
#94
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Sorry, Iris13Evi, siehe oben, hab das Posting nochmal ergänzt.
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#95
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Luna,
Dein Arbeitsvermittler hatte vielleicht noch keinen solchen Fall oder ist neu an der Stelle. Bitte weise ihn darauf hin, daß Du Alg nach § 125 SGB III beantragen möchtest. Wenn er sich quer stellt, verlange seinen Teamleiter zu sprechen (das Recht hast Du!). Ich bin mir sicher, der kennt sich dann aus. Liebe Grüße Iris |
#96
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das war ein witz!
![]() weil du tatsaechlich mit "walter biernot"(kennst du diesen ausdruck nicht?), also dem typischen faulenzer, der sich auf unsere kosten n gemuetliches leben macht, auf eine stufe gestellt wirst! finde ich eine frechheit, genau wie du ![]() |
#97
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@ Iris13Evi: Ich erhalte ja ALGeld. Aber dieses ist eben an die Bedingung geknüpft, dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. zur Verfügung zu stehen, sonst bekommt man nichts. So hat man mir gesagt.
Danke für Deinen Link, werde aber nicht so ganz schlau daraus. Habe versucht, den Rechtsanwalt zu erreichen, bei dem ich mal ein Infogespräch hatte. Er meinte, ich könne ihn jederzeit anrufen. Leider ist er heute nicht im Haus, also muss ich bis nächste Woche warten. Sicherlich kann er etwas Licht in dieses Durcheinander bringen. Ich bin so durch den Wind, dass ich schon die banalsten Dinge vergesse (wollte eben zum 2. Mal ein Rezept beim Hausarzt bestellen...) Ich bin völlig überfordert mit dieser Sache und hab das Gefühl, gleich platzen zu müssen. Danke für Euer Verständnis. Luna
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#98
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Hallo Luna,
dazu benötigst Du wirklich keinen Rechtsanwalt. Also nochmal: Wenn Du noch Arbeitsunfähig bist (und bei der KK ausgesteuert), kannst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Deshalb gibt es die Möglichkeit ALG nach §125 SGB III zu beantragen. § 125 SGBIII Minderung der Leistungsfähigkeit (1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann,die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Nachdem Du dann einen Alg-Antrag nach § 125 SGB III gestellt hast, wird Dich die AfA auffordern innerhalb 10 Wochen einen Rehaantrag zu stellen. Wird durch die Reha die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt, wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt. Du bekommst dann solange ALG I (ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen) bist Du von der Rentenversicherung einen Bescheid bekommst. Entweder stellen die weiter Arbeitsunfähigkeit fest, dann bekommst Du Erwerbsunfähigkeitsrente oder es wird eingeschätzt, daß Deine Arbeits-fähigkeit wieder hergestellt ist, dann mußt Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bekommst ganz normales ALG. Gegen den Bescheid der Rentenversicherung kannst Du natürlich auch Widerspruch einlegen, wenn Du die Sache anders siehst. Ich hoffe Du hast jetzt mehr Klarheit. Liebe Grüße Iris Geändert von Iris13Evi (15.05.2009 um 10:57 Uhr) Grund: Ergänzung in orange |
#99
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Liebe Iris,
danke für die Aufklärung. Ich bin wirklich so durcheinander, dass ich diesen Gesetzestext nur halbwegs verstanden habe. Ich hab grad mal auf meinen ALGeld-Bescheid geschaut: die haben mir ALGeld nach § 117 bewilligt. Das ist schon was anderes. Obwohl ich denen von Anfang an gesagt habe, dass ich arbeitsunfähig bin usw. Ist das nicht dreist? Soviel Ignoranz auf einem Haufen! Danke nochmals, Du hast mir weiter geholfen! ![]() Luna
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#100
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Liebe Luna,
geh doch einfach mal davon aus, daß in der AfA auch nur Menschen wie Du und ich arbeiten. Ich denke der Arbeitsberater hat das einfach nicht gewußt. Ist schon schwierig sämtliche § des SGB im Kopf zu haben und gerade neue Mitarbeiter und Mitarbeiter in kleineren Geschäftsstellen haben da schon Schwierigkeiten, weil sie vielleicht mit so einem Fall noch nichts zu tun hatten. Ich denke nicht, daß er es aus "Bosheit" falsch gehändelt hat. Liebe Grüße Iris |
#101
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Guten Morgen Ihr Lieben alle!
So, will Euch mal den neuesten - und letzten - Stand der Dinge berichten, da Ihr so sehr zu mir gehalten und mich aufgebaut habt. Also ich habe nach langer Überlegung, nach vielen Informationsgesprächen mit einem Rechtsanwalt und dem Integrationsamt das Arbeitsverhältnis heute zum 30.06. aus gesundheitlichen Gründen gelöst. Jetzt ist mir´s wohler. Noch ein paar Hintergrundinfos: Das Arbeitsamt ist in einem solchen Fall (arb.los nach Aussteuerung) nur zu einer ALG-Zahlung für die Dauer von 6 Wochen verpflichtet. Stellt man sich anschl. nicht dem Arb.markt zur Verfügung, hat man keinen Anspruch auf ALG, basta. Egal ob § 117 oder § 125. Demnach hat der betreuende Vermittler alles richtig gemacht. Klingt schwer nachvollziehbar, ist aber so. Da wir nach Bayern umziehen und ich dort nicht gesperrt werden möchte, muss das Arb.verhältnis "aus gesundheitl. Gründen" aufgelöst werden, dazu noch eine Bescheinigung vom Arzt. Dann ist es sicher. Alles andere hätte in meinem Fall keinen Sinn gemacht. Der Arbeitgeber hätte mich am langen Arm verhungern lassen können, so nach dem Motto "Sie können nicht arbeiten - gut, dann bleiben Sie eben weiterhin zu Hause". Was dann? Dann wäre das ALG nach spätestens 12 Monaten weggefallen und ich hätte Hartz IV beantragen müssen. Toll. Schwerbehinderung hin, Integrationsamt her, das ist alles heute nicht so einfach. Hab ich ja jetzt gesehen. Und da wir sowieso im August nach Bayern umziehen sehe ich das jetzt einfach so, dass alles so kommen sollte/musste. Alle Zeichen standen auf Neuanfang. Und den mache ich jetzt. Ich danke Euch allen von Herzen für Eure tolle Unterstützung und Eure lieben Postings und wertvollen Tipps. Man liest sich hier wieder. Bis dahin! Luna
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#102
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Hallo Luna,
danke für die Info. Für den Umzug und den Neustart in Bayern wünsch ich Dir das Beste! Elik |
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