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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenverfügung etc.


Alexander Markus
28.06.2005, 18:54
Hallo

wir haben gestern die schlimmen Befund meiner Lebensgefährtin bekommen. Welches Formula müssem wir ausfüllen, damit ich sie im Falle eines Falles als "nicht-verwandter" besuchen kann.

Gruss Alex

Petra11
28.06.2005, 19:41
Hallo Alex,

ich hoffe für euch das der Fall der Fälle nicht eintritt.

Hier zur Info für dich:

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht kann die Person bestimmt werden, die die vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierbei geht es vor allem um

• Gesundheitsfürsorge
• Verwaltung des Vermögens
• Einweisung in Krankenhaus/Pflegeheim (Regelungen über d. Aufenthaltsort)
• Recht zur Einsicht in die Krankenakten/Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
• Besuchsrecht in der Klinik (Zutritt auch ggf. zur Intensivstation)
• Mitspracherechte für den Vollmachtnehmer in Fragen der Heilbehandlung
• Entscheidungskompetenz bei Transplantationen


Mit einer Vorsorgevollmacht sollten Sie ausschließlich eine Person ausstatten, die Ihr vollstes Vertrauen genießt, denn: Der Bevollmächtigte erhält das Entscheidungsrecht für sämtliche persönlichen Angelegenheiten - mit gleicher Wirkung, als ob Sie bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit selber handeln würden.

Anderer ist eine solche umfassende Vollmacht dann besonders sinnvoll, wenn die Vertrauensperson mit Ihnen weder verheiratet noch näher verwandt ist bzw. wenn Sie lediglich ein einziges Familienmitglied mit Ihrer Vertretung im Ernstfall betrauen wollen.

Weil die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig macht, was ja für einen Notfall auch wichtig sein kann, sollten Sie mit dem Anwalt auch über Widerrufsmöglichkeiten und über die Umstände sprechen, unter denen die Vollmacht wirksam werden soll.

Alles Gute für dich und deine Lebensgefährtin

Petra

Gaby
28.06.2005, 20:09
Hallo Alexander,

hier findest Du ale notwendigen Formulare und die entsprechenden Erklärungen zum Ausdrucken. Du benötigst dafür den Acrobat Reader - pdf-Dateiformat.


http://www2.justiz.bayern.de/daten/pdf/vorsorge.pdf

Um Deine Lebensgefährtin im Krankenhaus besuchen zu können und von den Ärzten umfassend informiert zu werden, ist es ausreichend, dass Deine Lebensgefährtin dieses bei der Aufnahme im Krankenhaus mitteilt. Dann wirst du als direkter Angehöriger eingetragen. Schliesslich bist Du das als Lebensgefährte ja auch.
Ich hatte diesbzgl. bei meinem Partner mit den Ärzten keinerlei Probleme.
Wir haben zusätzlich noch die Vorsorgevollmacht ausgefüllt und die Betreuungsverfügung. Die Patientenverfügung will gut bedacht sein und am besten mit den behandelnden Ärzten besprochen, um da nichts falsch zu formulieren.

Vielleicht magst Du ja auch mal über den Befund Deiner Lebensgefährtin schreiben. Es gibt hier viele Möglichkeit, Euch mit Tipps und Hinweisen einiges zu erleichtern im Behördendschungel, oder bei Arztgesprächen ebenso wie bei Empfehlungen und Erfahrungen mit bestimmten Therapien.

Ich drücke Euch erstmal die Daumen und wünsche Euch viel Kraft für die kommende Zeit.
Lieben Gruss Gaby