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Jutta
13.04.2006, 08:05
Es ist für manchen bestimmt interessant, welche Gerichtsurteile zu unseren Gunsten bestehen.

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Ärzte Zeitung, 07.04.2006


Sozialrichter stärken Rechte Schwerstkranker

Kassen müssen in besonderen Fällen Kosten für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden übernehmen

KASSEL (mwo). Schwerstkranke können unter bestimmten Voraussetzungen von ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung auch für in Deutschland nicht anerkannte Heilmethoden verlangen.

Gesamtartikel:http://www.aerzte-zeitung.de/docs/2006/04/07/065a0402.asp?cat=/geldundrecht (http://www.aerzte-zeitung.de/docs/2006/04/07/065a0402.asp?cat=/geldundrecht)