Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!
Abschlag bei Erwerbsminderungsrente ist gesetzeswidrig
Die seit 2001 eingeführten Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente (Minderung des sog. Zugangsfaktors) wegen Inanspruchnahme vor Vollendung des 60. Lebensjahres sind gesetzeswidrig.
In dem von dem Sozialverband am Bundessozialgericht (BSG) geführten Verfahren ging es um eine 1960 geborene Klägerin, die schon seit Jahren eine Erwerbsminderungsrente erhielt, welche aber 2003 neu zu ihren Ungunsten beschieden wurde.
Hintergrund dessen sind die zum Jahresbeginn 2001 eingeführten Rentenabschläge für Rentner, die nach dem 60., aber vor dem 65. Geburtstag in Rente gehen. Um ein befürchtetes Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente zu verhindern, wurden ebenfalls zum Jahresbeginn 2001 auch hier vergleichbare Abschläge eingeführt. Die Rentenversicherer wandten diese Kürzungen aber auch auf Rentner an, die schon vor dem 60. Geburtstag aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnten und deshalb eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Dies ist jedoch mit dem Gesetz nicht vereinbar, urteilte das BSG.
Ein Ausweichen von der regulären zur Erwerbsminderungsrente kommt frühestens ab 60 Jahren in Betracht. Ein davor liegender Rentenbezug soll daher nach dem Gesetz nicht zu einem Abschlag führen. Es stellt einen Grundrechtseingriff dar, wenn ein Teil der Vorleistung für die Rentenversicherung nicht angerechnet wird.
Gleichzeitig äußerte das BSG auch Zweifel, ob die Abschläge ab 60 Jahren bei der regulären Rente verfassungsgemäß sind, ließ dies aber letztlich offen.
Durch das Urteil erhält die Klägerin statt 800 nun 937 Euro monatlich Erwerbsminderungsrente.
BSG, Urt. - B 4 RA 22/05 R
dpa v. 01.06.2006
aus: Rechtsprechung
02.06.2006 (ts) - (c) www.arbeitsrecht.de
Bislang liegen noch keine weiteren schriftlichen Urteilsbegründungen vor. Die werden erst im Herbst 2006 durch das BSG veröffentlicht, wohl aber Details zu den Hintergründen
http://www.offenburg.igm.de/news/meldung.html?id=8748
Grüß Dich Shalom,
Wenn ich deinen Beitrag richtig gelesen habe, würde für uns dadurch ein Anspruch auf Nachzahlung bestehen?
Da du dich damit gut auskennst, würde ich mich freuen, wenn du evtl. eine Vorgehensweise aufzeigen könntest, damit wir rechtzeitig unser zustehendes Recht geltend machen können. Da z.B. bei mir die Frist des Widerspruches schon abgelaufen ist.
Vielen Dank für diesen Beitrag!!!!
Liebe Jutta,
ich bin engagierter Laie wie Du, aber "rechtlich sensibilisiert" und das auf einem etwas anderen Kanal, da ich als sog. "Rentenferner" (d.h. NACH dem 31.12.1946 geboren) nach erfolgreichen Landgerichts-, Oberlandesgerichtsinstanzen vor den entsprechenden Karlsruher Gerichten nun vor dem BGH gegen die Startgutschriftsfestlegung der Zusatzversorgungskasse (VBL) des Öffentlichen Dienstes klage. In einem entsprechenden Forum, in dem sich "Startgutschriftsgeschädigte" tummeln (www.vsz-ev.de dort: Forum ) gab es am 07.06.06 einen Forumseintrag einer Anwältin aus Hannover. Ich habe weiter recherchiert und einen entsprechenden Pressebeitrag dann dort (unter einem anderen Nickname) und hier im Forum plaziert.
Da ich davon ausgehe, dass einige der Krebsforumsleser von diesem Urteil des BSG betroffen sein werden, habe ich den Beitrag ins Krebsforum gestellt, obwohl ich selbst als Hinterbliebener gar nicht betroffen bin.
Ich kann keine weitere Hilfestellung anbieten, zumal auch die Urteilsbegründung noch gar nicht vorliegt. Vielleicht lohnt sich eine Rücksprache bei einem einschlägig versierten Anwalt.
Mit besten Grüßen
Shalom
Zitat des Beitrages der RA Frau Ott im VSZ-EV - Forum:
Am 01.06.2006 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschlag von 0.3 v.H. pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, rechtswidrig ist!
Ein schriftliches Urteil wird nicht vor dem Herbst erwartet, so dass die Entscheidungsgründe noch nicht im Einzelnen bekannt sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Rentenbescheide entprechend neu berechnen muss.
Gleiches gilt dann natürlich auch für die VBL.
Hier ergibt sich jedoch das Problem, dass die Satzung erst entsprechend geändert werden müsste, so dass fraglich ist, ob sich der Anspruch derzeit ohne Klageverfahren ohne weiteres durchsetzen lässt.
Rechtsanwältin Jaana S. Ott
Berliner Allee 12 A
30175 Hannover
Fon: 0511 / 388 85 83
Fax: 0511/ 388 85 84
www.kanzlei-jso.de
mail@kanzlei-jso.de
Zitatende
Lieber Shalom,
Ich danke dir herzlich, trotz deiner Bescheidenheit ;), für den weiteren Beitrag zu diesem Thema. Ganz besonders für die Kopie mit Anschrift der RA.
@Alle davon Betroffenen:
Falls dieses Urteil im Herbst niet- und nagelfest wird, wäre es von Vorteil wenn wir Betroffenen uns zu einer Sammelklage/Einspruch entscheiden würden, falls notwendig. Somit könnten wir alle eventuell anfallende Kosten sparen, und unsere kleine Rente für das tägliche Leben verwenden.
Hallole,
wer sich informieren will, wie sich Klageverfahren vor den Sozialgerichten in die deutsche Gerichtsbarkeit einordnen, ob anwaltlicher Vertretungszwang existiert oder nicht, ob Gerichtskosten entstehen oder nicht, kann sich unter
www.bundessozialgericht.de
--> <Aufgaben> allgemein und unter Abschnitt II 5) und II 6) speziell informieren.
Beste Grüße
Shalom
ZITATANFANG (aus www.bundessozialgericht.de) :
II 5) Prozessvertretung
In Verfahren vor dem SG und dem LSG brauchen sich die Beteiligten nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen. Sie können ihren Rechtsstreit selbst führen. Es steht ihnen allerdings frei, einen Prozessbevollmächtigten zu bestellen. Vor dem BSG besteht dagegen Vertretungszwang. Mit Ausnahme der Behörden (und der Unternehmen der privaten Pflegeversicherung) müssen sich die Beteiligten durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Hierfür kommen alle bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte in Betracht. Als Prozessbevollmächtigte sind aber auch die Mitglieder und Angestellten von Gewerkschaften, von selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung, von Vereinigungen von Arbeitgebern, von berufsständischen Vereinigungen der Landwirtschaft und von Vereinigungen der Kriegsopfer zugelassen, sofern sie kraft Satzung oder Vollmacht zur Prozessvertretung befugt sind. Entsprechendes gilt für Angestellte solcher Rechtsschutzunternehmen, die von Gewerkschaften oder sonstigen Vereinigungen ausgegliedert werden, weiterhin jedoch in deren wirtschaftlichem Eigentum stehen.
II 6) Kosten
Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist in allen Instanzen und damit auch beim BSG für den Bürger, der als Versicherter, sonstiger Leistungsempfänger oder als Behinderter klagt (bzw. verklagt wird) gerichtskostenfrei. Seit 2002 haben jedoch sonstige Kläger und Beklagte für jede Streitsache eine Gebühr (für das Verfahren vor den Sozialgerichten: 150 €, vor den Landessozialgerichten: 225 €, vor dem Bundessozialgericht: 300 €) zu entrichten, auch wenn die Entscheidung zu ihren Gunsten ausgeht. Gerichtsgebühren nach Streitwert, wie auch in anderen Gerichtszweigen üblich, gelten schließlich in Verfahren, an dem kein Versicherter o.ä. beteiligt ist (z.B. Rechtsstreiten zwischen Leistungsträgern oder Vertragsarztsachen).
Außergerichtliche Kosten hingegen, wie sie insbesondere durch die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten entstehen, hat der Beteiligte in der Regel selbst zu tragen, wenn er im Rechtsstreit unterliegt; die außergerichtlichen Kosten des obsiegenden Beteiligten werden im Urteil regelmäßig dem Unterlegenen auferlegt. Anders jedoch bei Behörden: Deren Aufwendungen sind nie zu erstatten.
Einkommensschwache Beteiligte können auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten. Die Kosten des Prozessbevollmächtigten werden dann je nach Einkommenslage entweder ganz von der Staatskasse getragen oder dem Betroffenen wird Ratenzahlung zugebilligt.
ZITATENDE
Hier gibt es schon ein Muster zum runter laden.
Überprüfungsantrag.
http://www.offenburg.igm.de/news/meldung.html?id=8748
Hallo Mareile,
nun blicke ichs gar nicht mehr, gibt bezw. gab es nun Abschläge bei der EU-Rente vor 60 oder gibt es die nicht ??? Wenn ich meine seitenlange Rentenberechnung ansehe hilft mir dies bei dieser Frage nicht weiter, da sie viel zu kompliziert und undurchsichtig ist.
Gruß
Thomas
Es gibt seit dem 1.1.2001 keine EU-Rente mehr, diese wurde noch sehr viel höher angesetzt und zeigt schon gravierende finanzielle Unterschiede im Vergleich zur heutigen Erwerbsminderungsrente auf.
Eine Bekannte von mir, die weniger gearbeitet und weniger verdient/einbezahlt hat als ich, erhält mehr Rente, da sie ab Ende 2000 Rente bezieht.
Rentenminderung
Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 63. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3%. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8%. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beginnt (Zeitraum 60. bis 63. Lebensjahr = 36 Monate, 36 x 0,3% = 10,8%). Beginnt die Rente noch früher, wird bei der Ermittlung des Kürzungsfaktors so getan, als würde die Rente erst mit 60 beginnen.
Quelle:
http://www.rententips.de/rententips/grv/em/08.php (http://www.rententips.de/rententips/grv/em/08.php)
oder auch unter:
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.htm (http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_e067.htm)
danke Jutta, jetzt blick ichs auch, warum die Zurechnungszeit nur bis zum 60. Lebensjahr gerechnet wurde. Ich bin im Nov. 2001 mit 51 Jahren in Rente.
Gruß
Thomas
@alle:
Hallo, Leute,
weiß vielleicht jemand aus diesem Forum, wie es mit der Rechtmäßigkeit der 10,8%igen Kürzung der Pension bei Beamten aussieht? Die Frage ist für mich gerade aktuell, weil ich wegen Krebs/Chemotherapie und Amputation eines Unterschenkels mit 55 Jahren aus dem Dienst ausscheiden muss. Die Versetzung in den Ruhestand ist bereits angekündigt und wird wohl im nächsten Monat zugestellt. Nach bisherigem Verfahren werden 10,8% von der Pension abgezogen. Ich denke, dass die Kürzung wohl aus den selben Gründen wie bei den Rentnern entstanden ist, Genaues weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht kann hier jemand Auskunft geben!?
ich habe die Deutsche Rentenversicherung um Überprüfung meiner Erwerbsminderungsrente gebeten, und daraufhin die Antwort erhalten, dass die DRV eine andere Rechtsauffassung als das Bundessozialgericht hat....
Gruß
Thomas
Für erwerbsunfähige Rentner/Pensionäre, die unter 60 Jahre alt sind, ist sicher der vorläufige einschlägige Urteilstext des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 von Interesse. Man kann unter der u.a. Internet-Adresse den Terminbericht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 nachlesen.
Der Terminbericht einer Sitzung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.06 umfasst neben anderen Fällen im zweiten erörterten Fall auch die VOR-Entscheidung über die NICHT-Rechtmäßigkeit des dauerhaften Prozentabschlags für erwerbsunfähige Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Der Terminbericht ist für uns als juristische Laien eher gewöhnungsbedürftig, die Grundbotschaft kann man jedoch auch als Normalbürger verstehen.
Also hier der URL Hinweis zum Bericht des Bundessozialgerichts:
www.bundessozialgericht.de
Dann geht man zu: TERMINE 2006
Man sucht den Termin: 16.05.2006
In der vorletzten Spalte steht die Terminvorschau, in der letzten Spalte kann man den Terminbericht der Sitzung des 4. Senats zur entsprechenden Sitzung vom 16.05.06 anklicken.
Liebe Grüße
Shalom
Hallo,
inzwischen liegt das komplette Urteil des 4. Senats des BSG zum o.a. Sachverhalt in elektronischer Form vor.
Nachzulesen unter:
www.bundessozialgericht.de
Entscheidungstexte vom 16.05.2006 : B 4 RA 22/05 R
Mit besten Grüßen
Shalom
Maaren,
es ist nicht rührend, sondern ich finde es zur Information sehr wichtig, dass Shalom solche Beiträge für uns sucht und ins Forum setzt.
Ich denke, Deine immer wiederkehrenden negativen Äußerungen hier im Forum helfen uns garantiert nicht weiter. Wir sind nicht hier um die Welt zu ändern, sondern um uns zu informieren und auszutauschen.
Hallo Maaren,
ich kann Juttas Worten nur beipflichten, denn auch in anderen ähnlich gelagerten Threads waren Deine Beiträge eher entmutigend, sarkastisch und von wenig konstruktiven Sichtweisen geprägt. Du wirst wohl Deine Gründe haben, daher möchte ich das nicht weiter kommentieren.
Ich habe mit voller Absicht für uns Laien den Verfahrensweg der Sozialgerichtsbarkeit in einem früheren Beitrag zitiert, um Mißverständnisse zu vermeiden und Klarheit zu gewinnen.
Zur Versachlichung möchte ich beitragen, denn das scheint mir beim Umgang mit Gerichten stets angebracht zu sein.
Das Bundessozialgericht ist nicht eine beliebige Unterinstanz der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die oberste und letzte Revisionsinstanz beim Verfahrensweg der Sozialgerichte. Hierhin schaffen es nur wenige Fälle und diese sind dann für die entsprechenden Kläger bzw. beklagten Institutionen von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Gegen Entscheidungen dieser obersten Gerichtsbarkeitsstufe kann man nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch einlegen, wenn elementare Grundrechtsverstöße im Urteil erkennbar sind.
Bis ein solches höchstrichterliches Urteil auch in die Tat umgesetzt ist, kann dann durchaus allerdings noch eine geraume Zeit vergehen.
Nur für mich selber sprechend, habe ich die Erfahrung gemacht, das korrekte und sachbezogene Information mir sehr hilft, Aggressionen und Unwissenheit abzubauen und sich damit für mich Wege zu Lösungen auch öffnen können. Schaut man sich in den Threads dieses Forums um, so suchen viele Hilfestellungen, Tipps, Ratschläge. Warum nicht auch versuchen, Antworten zu geben ?
Genau in diese Richtung zielen meine Beiträge im Krebsforum: eigene Erfahrungen und Informationen weiterzugeben, zum Nachdenken anzuregen und ggf. hilfreich für andere Betroffene zu sein. Die Weisheit habe ich als Laie ganz gewiß nicht gepachtet, aber auch nicht diejenigen, die eine generelle Ohnmachtsstimmung verbreiten.
Es ist richtig, daß wir in unserem Staat uns vieles erst erkämpfen und dabei auch viel Geduld aufbringen müssen. Kämpfen sollte man für sein Ziel meines Erachtens jedoch GEMEINSAM und nicht ALLEIN GEGEN ALLE und schon gar nicht mit sarkastischen Rundum-Statements.
Meine mittelbare Betroffenheit (die nichts mit dem obigen Fall vor dem Bundessozialgericht zu tun hat) in Bezug auf den mühsamen Kampf mit den Institutionen:
Durch den Krebstod meiner Frau im Jahr 2000 und eine Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Ende 2001 erleide ich ganz erhebliche monatliche (für den eigenen späteren Rentenfall) Verluste der betrieblichen Altersversorgung.
Mit einer Ohnmachtshaltung hätte ich wahrscheinlich gar nichts unternommen. So aber habe ich auf dem Zivilrechtswege geklagt, die Stationen Landgericht und Oberlandesgericht geschafft und klage jetzt gegen die Zusatzversorgungskasse vor dem Bundesgerichtshof(BGH) als oberster Zivilgerichtsinstanz. Von den Klägern, die sich bis zum BGH durchgekämpft haben werden später alle profitieren, die Einspruch gegen die neuen Betriebsrentenregelungen eingelegt haben.
Mit diesem "Outing" möchte ich mich nicht als großer Hecht darstellen, sondern Mut machen, im Zweifelsfalle auch den evtl. langwierigen Klageweg zu beschreiten, wenn es geht z.B. auch gemeinsam mit ähnlich Betroffenen.
Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen, sowie Recht in die Tat umsetzen, sind dabei durchaus unterschiedliche Zustände. Es gibt für mich bislang jedenfalls noch keinen Anlaß, grundsätzlich an unserem Rechtssystem zu verzweifeln, aber mühsam und langwierig ist das Kämpfen schon.
LG
Shalom
hallo maaren!
auch ich bin beim querlesen über einige deiner beiträge gestolpert und kann nur den kopf schütteln....
vielleicht ist dieses forum hier nicht der richtige platz für dich um deinen weltfrust loszuwerden, mit deinen bissigen und oft wenig taktvollen beiträgen bist du hier eher fehl am platz....
sonne:megaphon:
RAin Ott
29.08.2006, 14:44
@shalom und jutta
ich habe gerade zufällig meinen namen in diesem thread entdeckt und habe gedacht, ich "mische" mich mal ein.
ich würde unbedingt empfehlen, einen überprüfungsantrag wegen der rentenabschläge zu stellen. die rechtsanwaltskosten (falls nötig) müssten m.e. von der deutschen Rentenversicherung getragen werden, weil die rentenbescheide rechtswidrig sind.
zu einem klageverfahren wird es bestimmt nicht kommen, weil das urteil eindeutig ist.
außerdem gilt die rechtwidrigkeit der abschläge meiner meinung nach auch für hinterbliebenenversorgungen (witwen/witwer-renten), wenn der Ehepartner noch nicht 60. jahre alt war vor seinem ableben!
Hallo Frau Ott,
Vielen Dank fürs Ein/Mitmischen, und die Kurzinformation wie viele von uns vorgehen können.
@Maaren,
der Sinn Deines letzten Beitrages: ?????
Wie Du dem Anfang dieses Threads entnehmen kannst, ist Frau Ott tatsächlich Rechtsanwältin aus Hannover.
Welche Motivation bewegt Dich nun eigentlich, hier Forumsbeiträge zu schreiben? Ich glaube nicht, dass eine schwere Krankheit als Rechtfertigung dazu dienen kann, sich derart - wie Du es gerade tust - zu äußern.
Vielleicht kannst Du Dich ggf. in Ratsuchende hineinversetzen, die reiben sich ziemlich verwundert die Augen, wenn sie Deine Beiträge lesen. Möchtest Du eigentlich andere krebskranke oder betroffene Menschen verwirren oder ärgern ? Dazu ist das Krebsforum sicher nicht gedacht. Denke doch mal nach, möchtest Du, das man mit Dir so umgeht, wie Du es mit anderen Forumsteilnehmern tust ? Ich glaube, das möchtest Du nicht.
Es wäre schön und für die Leser des Krebsforums sicher nützlicher, wenn mehr Sachlichkeit um sich greifen würde.
Manchmal verhältst Du Dich wohl nach der Devise:
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe (bzw. höre, was ich sage) .
Shalom
-@Maaren,
-der Sinn Deines letzten Beitrages: ?????
-wie Du entnehmen kannst, ist Frau Ott tatsächlich Rechtsanwältin
-welche Motivation bewegt Dich nun eigentlich, hier zu schreiben?
-möchtest Du eigentlich andere verwirren oder ärgern ?
-es wäre schön und für die Leser des Krebsforums sicher nützlicher, wenn mehr Sachlichkeit um sich greifen würde.
-manchmal verhältst Du Dich nach der Devise:
-woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe (bzw. höre, was ich sage) .
Guten Abend in die illustre Runde :-)
ich muß keine Maaren o.a. lesen und noch weniger muß ich sie kommentieren, wenn mir ihr Geschreibsel nicht paßt, oder?
Deshalb sträuben sich auch meine Nackenhaare, wenn ich diese Shalom'sche Personifizierung mit-lesen muß!:-)
Shali, Sie sind, mit Verlaub gesagt, doch keinen Deut besser.
Wie wäre es, wenn Sie auch endlich einmal mit der Versachlichung begännen?
Ich will mich nicht einmischen, aber es stört mich ungemein und immer wieder, wenn hier aufeinander eingedroschen wird, wenn auch nur virtuell oder verbal.
Und der zitierte Beitrag ist in meinen Augen auch nicht gerade sachlich oder gar höflich, schon gar nicht themenorientiert, denn:
hier lautete der Tenor: Abschläge bei EU-Renten.
Apropos: die BfA bzw. LVA bzw. RV Bund/Land haben angeblich Anweisungen erhalten, wonach Überprüfungsanträge unbeantwortet und unkommentiert bleiben sollen.
Das finde ich nicht sehr demokratisch und noch weniger transparent.
Eine Chance auf Prüfung oder Neuberechnung hätten wohl nur die, denen erst kürzlich ein Rentenbescheid zuging und wo die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Spannend, wie sich das noch entwickelt.
Wir bleiben dran :-)
Liebe Grüße in die (wieder mal schlaflose) Nacht
Eure Inter
Hallole Inter,
ich verstehe Deine Sorge und auch Dein Bemühen um Sachlichkeit (ich habe mal Deine Beiträge im Thread "Krankenversicherung bei Witwenrente" und andere Threads verfolgt).
Wenn Du meine Beiträge in den verschiedenen Threads nachliest, kannst Du feststellen, daß ich Konflikten nicht ausweiche, sie aber nicht suche, und wenn sie denn mal da sind (die Konflikte), stelle ich mich ihnen auch.
Ich weiß um die unterschiedlichen Befindlichkeiten/Empfindlichkeiten von Menschen, die im Krebsforum schreiben, ob sie nun Kranke oder ("nur") Betroffene sind.
Der Verwirrung stiftenden Person dieses Threads (und auch eines anderen Threads) ist von verschiedenen Seiten auf höfliche aber bestimmte Weise (auch von mir) bedeutet worden, sich vorher zu überlegen, was sie schreibt. Da ich derjenige war, der den Thread "Abschläge ..." eröffnet hat, habe ich mir auch das Recht genommen, Maarens Äußerungen zu erwidern.
Auch mir (wie auch anderen) stehen Äußerungen des Ärgers zu. Daher meine sarkastische Randbemerkung in Würdigung der Äußerungen von Maaren: Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe?
Du selbst reagierst ja in Antwort auf Forenbeiträge (wie ich nachlesen konnte) recht sensibel, warum sollte ich das nicht auch einmal in Richtung derjenigen Person tun, die hier für Verwirrung sorgt ?
Nochmal zurück zum eigentlichen Anliegen meines Threads: Information !!!
Die Umsetzung des BSG Urteils wird sicher noch etwas dauern, Rechtsbeistand wird da sicher hilfreich sein.
Aus meiner Erfahrung auf einer anderen juristischen "Baustelle": Institutionen, die vor den höheren deutschen Gerichten unterliegen, tun sich nicht leicht mit der Umsetzung. Sie wirken arrogant und schroff ablehnend. Die zögerliche oder sogar NICHT-Reaktion der unterlegenen Institution ist eine übliche und bekannte Verhaltensweise, der man mit anwaltlichen Mitteln begegnen kann.
Es gibt keinen Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, aber gekämpft werden muß schon, um Recht auch umgesetzt zu bekommen.
Liebe Grüße
Shalom
RAin Ott
01.09.2006, 14:45
Hallo zusammen.
wenn die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich Anweisung hat, Überprüfungsanträge nicht zu bearbeiten, wäre das skandalös.
Für diese Fälle gibt es aber die Untätigkeitsklage.
Ich bearbeite aktuell viele dieser Fälle und kann dies bislang nicht bestätigen. Allerdings wird seitens der Rentenversicherung mitgeteilt, dass eine Bearbeitung erst einmal nicht erfolgt, bis intern geklärt wurde, wie zu verfahren ist.
Dies kann insofern problematisch werden, als dass das SGB eine Ausschlussfrist von 4 Jahren vorsieht, innerhalb derer Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können.
Auch wenn es meiner Ansicht nach treuwidrig ist, sich bei einem von Anfang an rechtswidrigen Bescheid auf derartige Fristen zu berufen, würde ich dennoch empfehlen, Ansprüche umgehend geltend zu machen.
Betroffen sind alle, die nach dem 01.01.2001 eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten (prüfen: Anlage 6 des Rentenbescheids, hier Minderungs des Zugangsfaktors) und bei Rentenbezug unter 60 waren.
Der Abschlag darf erst ab dem 60. Lebensjahr vorgenommen werden, für den Zeitraum dazwischen nicht.
Außerdem können diejenigen betroffen sein, die Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Urteil steht.
Weiterhin sind von der Entscheidung auch Zusatzrenten (Betriebsrenten) des öffentlichen und kierchlichen Dienstes berührt, weil die Satzungen dieser Kassen auf die entsprechenden Regelungen des § 77 SGB VI verweisen.
Übrigens liegt dem Bundesverfassunggericht eine Vorlagebschluss des BSG vor bezüglich der Rentenabschläge im Allgemeinen.
Hier soll geprüft werde, ob es verfassungsgemäß ist, die Abschläge, die den Vorteil der vorzeitigen Inanspruchnahme ausgleichen sollen, bis zum Lebensende von der Renten anzuziehen, da rein rechnerisch der Vorteil irgendwann ausgeglichen sein müsste.
Auch hier scheint sich demnach etwas zu tun, das würde dann auch die Altersrentner betreffen.
In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um die eigene, lebenslange Rente handelt, und es in manchen Fällen um hohe Summen geht, die man zurückfordern kann, kann ich die Passivität einiger user in diesem Thread nicht nachvollziehen. Eindeutiger kann ein Anspruch nicht formuliert sein.
Jeder muss seinen Anspruch individuell durchsetzen und nicht auf Sammelklagen (die es nicht gibt) o.ä. warten oder sich einreden, dass das alles eh nichts bringt.
Der VDK und der SOVD sind gute Anlaufstellen, für diejenigen, die sich dies allein nicht zutrauen.
Ansonsten kann man sich an jeden Rechtsanwalt, der mit dem Rentenrecht oder Sozialrecht vertraut ist, wenden.
Ich hoffe, mich nicht allzu sehr wiederholt zu haben und danke shalom für seinen Einsatz.
Klaus Hildebrandt
08.09.2006, 13:23
Keine Abschläge bei einer Erwerbsminderungsrente bei unter 60 Jährigen
Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich bin 54 Jahre alt und bekomme seit dem 01.06.2006 eine Erwerbsminderungsrente. Meine Rente ist damals mit einem Abschlag (ich glaube, es waren 10,8 %) beschieden worden.
Am 11.07.2006 habe ich meinen Rentenversicherungsträger (Knappschaft Bahn See) aufgrund
des Bundessozialgerichtsurteil v. 16.05.2006 angeschrieben und um eine Überprüfung meines Erwerbsminderungsrenten- Bescheides gebeten. Ich habe das Aktenzeichen d. Gerichtsurteil angegeben und darauf hingewiesen, dass durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sich erwiesen hat, dass die Knappschaft bei der Berechnung meines Erwerbsminderungsrenten-Bescheides das Recht unrichtig angewandt haben.
Am 14.07.2006 hat mir meine Rentenversicherung mitgeteilt: “....Eine Stellungnahme ist erst dann möglich, wenn das Urteil v. 16.05.06 schriftlich vorliegt und die Beratungen in den zuständigen Gremien der Deutschen Rentenversicherung abgeschlossen sind. Wir gehen davon aus, dass dies noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird. Von zwischenzeitlichen Anfragen bitten wir abzusehen. Wir werden unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen.”
Am 10.08.06 habe ich die Knappschaft ein weiteres Mal anschreiben lassen, da seit Anfang August 06 das schriftliche Urteil des Bundessozialgericht v. 16.05.06 vorlag. Die Begründung meines Antrages wurde noch mal ausführlicher und umfangreicher ausgeführt, dabei kamen alle Aspekte und Begründungen des Gerichtsurteil zum Ausdruck. Außerdem bot ich der Knappschaft an, die schriftliche Urteilsbegründung in Kopie zur Verfügung zu stellen, falls der Knappschaft dieses Urteil noch nicht vorliegen sollte. Der Hinweis der Knappschaft, dass die Beratungen der zuständigen Gremien der Rentenversicherungsträger müssten zunächst abgeschlossen sein, könnte nicht überzeugen..
Trotz alledem, hat sich die Knappschaft bis heute nicht gemeldet und auf mein Schreiben reagiert.
Was kann ich weiterhin unternehmen, damit der Rentenversicherungsträger auf mein Überprüfungsantrag reagiert und das Recht richtig anwendet?
Muss ich tatsächlich mindestens 6 Monate warten, um eine Untätigkeitsklage gegenüber der Knappschaft erheben zu können?
Für Ratschläge und rechtliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Klaus
Regina_Beate
12.09.2006, 19:47
Hallo, Klaus !
Ich war mittlerweile in dieser Angelegenheit beim Rechtsanwalt, da auch meine EU-Rente mit Abschlägen belegt ist. Von der DRV bekam ich, nachdem ich zunächst selbst aktiv wurde, die gleiche Antwort mit den Worten:"Die DRV hat eine andere Rechtsauffassung." Da platzte mir der Kragen und ich bin zum RA. Dieser hat ein entsprechendes Schreiben an die DRV verfasst und auf eine Untätigkeitsklage muss Du keine 6 Monate sondern höchstens 3 Monate warten (Auskunft des RA).
Warum die in Berlin so rumeiern verstehe ich nicht (na ja, die Kassen sind wohl leer und es stellen mittlerweile 700.000 EU Rentern mehr Ersatzansprüche - damals ging man von 200.000 EU-Rentnern aus). Ich rate Dir, ebenfalls einen Anwalt aufzusuchen. Die haben das Know-How und vor allem die stärkeren Nerven. Mein RA sieht die Sache für mich positiv, d. h. die DRV wird wohl zahlen müssen und das Schöne ist, auch rückwirkend - wenn der Rentenbescheid bereits rechtskräftig ist.
Ich drücke Dir die Daumen.
Alles Gute
Regina_Beate:prost:
Hallo!
Kann mir bitte mal jemand erklären wie ich bei meinem Rentenbescheid herausfinde ob ich betroffen bin? Steht da irgendwo ob ich diese Abschläge habe oder nicht? Oder haben die ALLE die unter 60 waren und nach dem1.1.2001 diese Rente bekommen haben?
Bin jetzt 34 und bekomme seit dem 16.6.2004 volle Erwerbsminderungsrente.
Ich hab noch nicht den Durchblick :augen:
NESSI
Hallo Nessi,
sicherlich werden da Abschläge sein.
Schau dir mal Deinen Rentenbescheid an.
Dieser Bescheid enthält eine Anlage.
In der Anlage wird der Zugangsfaktor (Wert der Vorleistungen)
aufgeführt.
Ist der Zugangsfaktor bei Dir 1,0 oder vermindert?
Ein verringerter Zugangsfaktor bedeutet "Rentenabschlag".
Viele Grüße
selenio
Hallo nessie,
ich habe auch Probleme den seitenlangen Rentenbescheid zu verstehen. Wenn ich es richtig sehe, ist der Rentenabschlag dadurch versteckt, dass die Zurechnungszeit, also die Zeit bis die normale Altersrente beginnt nur bis 60 und nicht wie normal bis 65 gerechnet wurde, zumindest ist es in meinem Bescheid so. Das Wort "Abschlag" steht wohl nirgends.
Gruß
Thomas
Christine1963
14.09.2006, 19:37
Hallo,
ich habe auch bereits einen Überprüfungsantrag gestellt - mit der gleichen Antwort, erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Liegt dieses Urteil jetzt schriftlich vor oder nicht? ich weiß es nicht.
Dann würd ich mir nämlich auch einen Anwalt nehmen.
Gruß
Christine
Liebe Christine,
bitte blättere einfach mal in diesem Thread zurück auf die erste Seite.
Dort habe ich sowohl eine Pressenotiz zum Urteil des Sozialgerichts(BSG) , einen diesbezüglichen Zwischenbericht des BSG, als auch am 23.08.06 im 18. Beitrag dieses Threads die Quelle zum Download des entgültigen Urteils angegeben.
In weiteren Beiträgen hat sich auch noch eine im Sozialrecht bewanderte Rechtsanwältin zur Sachlage geäußert.
Damit hast Du dann alle notwendigen Infos beisammen, um ggf. einen Rechtsanwalt Deiner Wahl einzuschalten.
Liebe Grüße
Shalom
Christine1963
15.09.2006, 16:10
Hallo shalom,
vielen Dank. Ich hab alles noch einmal gelesen. Naja, diese Beiträge von Maaren könnte man echt löschen, das irritiert.
Ich gehe am Mo zum Rechtsanwalt. Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und auch eine Zusatzrente, weil ich im öffentlichen Dienst war. Dort hatte ich auch schon einen Antrag gestellt, aber die wollen erst den Bescheid vom deutschen Rentenbund.
Danke für die Informationen. Die haben mir echt weitergeholfen.
Christine
Hallo Christine,
ich war auch im Öffentlichen Dienst angestellt und bekomme eine Zusatzversorgung. Diese richtet sich nach der Höhe der gesetzlichen Rente, dadurch wird das ganze recht kompliziert Es könnte sein, dass wenn man eine höhere gesetzliche Rente bekommt dafür die Zusatzversorgung sinkt ????
Es wäre nett wenn Du hier schreibst was Dein Anwalt dazu meint. Seit wann bist Du in Rente ?
Gruß
Thomas
RAin Ott
18.09.2006, 10:39
Lieber Thomas,
ein Bezug zu der Zusatzversicherung kann bestehen, wenn Sie zwischem dem 01.01.2001 und dem 31.12.2001 verrentet wurden, ansonsten ist ja bei den meisten Zusatzkassen die Gesamtversorgung zum 01.01.2002 abgeschafft worden, bei der die Renten im Zusammenhang stehen. Sollten Sie betroffen sein, würde ich empfehlen, die Rentenmitteilung der Zusatzkasse zu prüfen, da auch hier die Minderung übernommen wird, was ebenfalls rechtswidrig ist.
Hier besteht dann die Möglichkeit, falls die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, gegen die jährliche Erhöhungsmitteilung vorzugehen.
Lieber Thomas (und andere Betroffene, die im öffentlichen Dienst gearbeitet haben und denen eine "Betriebsrente" der VBL oder einer ähnlichen Zusatzversorgungskasse zusteht),
In einem anderen Forum (www.vsz-ev.de) werden zwei Artikel zitiert, die sich mit der Benachteiligung bei der Zusatzrente des öffentlichen Dienstes befassen, wenn man frühzeitig in EU-Rente gehen und Abschläge hinnehmen mußte.
Diesen Link, der zwei Artikel enthält, gebe ich ohne Kommentar hier zur Kenntnis.
http://www.123recht.net/article.asp?a=15440
"AG Karlsruhe hält die Hochrechnung zum 63. Lebensjahr in Einzelfällen für Benachteiligung"
"VBL erkennt nachträgliche Änderung von Berufsunfähigkeitsrente an"
Mit besten Grüßen
Shalom
Klaus Hildebrandt
19.09.2006, 12:52
Mein Beitrag v. 08.09.2006
Liebe Regina Beate,
vielen Dank für Deine Hinweise. Inzwischen habe ich mir auch einen Anwalt genommen, der hat mir allerdings erstmals 350,00 € an Pauschalhonorar für die Überprüfung der Erwerbsminderungsrente in Rechnung gestellt. Er hat einen entsprechenden Brief an meinen Rentenversicherer geschrieben. Natürlich hat der Rentenversicherungsträger auch darauf
nicht reagiert. Auf mein Schreiben hin, jetzt doch bald eine Untätigkeitsklage zu erheben, antwortetet mein Rechtsanwalt wie folgt:
...” eine Untätigkeitsklage ist zulässig, wenn seit Antragstellung 6 Monate verstrichen sind. Sie haben den Antrag am 11.07.2006 gestellt, so dass eine Untätigkeitsklage erst am 11.01.2007 erhoben werden kann. Falls die Klage früher bei Gericht eingeht und die Behörde den Bescheid erlässt, müssten Sie die Kosten des Prozesses tragen. Ich kann ihnen daher nicht empfehlen, schon jetzt eine derartige Klage zu erheben.”
Du hast in Deinem Beitrag geschrieben, dass Dein Anwalt schon nach 3 Monaten eine entsprechende Untätigkeitsklage erheben würde. Habe ich mir vielleicht nicht den “richtigen
Anwalt” ausgesucht? Vielleicht kannst Du mir ja noch einen weiteren Tipp geben?
Lieber Schalom, liebe RAin Ott,
vielleicht kann ich von Ihnen noch einige Hinweise bezüglich der Möglichkeit der Einreichung einer Untätigkeitsklage bekommen? Oder soll ich noch bis Januar 2007 (Empfehlung meines Anwaltes) damit warten? Würde meine Rechtschutzversicherung die Kosten für eine Untätigkeitsklage übernehmen?
Liebe Grüße
Klaus H.
RAin Ott
19.09.2006, 13:25
Hallo Klaus Hildebrandt,
ich stimme Ihrem Anwalt zu. Die 3-Monatsfrist gilt gem. § 88 Abs. 2 SGG für Widerspruchsverfahren.
Eine Bearbeitungszeit von einigen Monaten sollte man den Rentenversicherungsträgern schon zugestehen, allein schon wegen der Vielzahl von Fällen und dem noch größeren Problem der Finanzierung. Immerhin stehen jetzt hohe Summen an Nachzahlungen aus.
Regina_Beate
06.10.2006, 17:00
Hallo, Klaus !
Mein Anwalt hat der DRV eine Frist bis zum 29.09.2006 gesetzt. Im Laufe der nächsten Woche werden ich den Anwalt kontaktieren, und wir werden sehen, wie wir weiter vorgehen. Mein Anwalt sprach definitiv von 3 Monaten Wartezeit - danach Untätigkeitsklage. Eine Rechnung hat er mir bis jetzt noch nicht erstellt. Nun kennen wir ihn schon sehr lange und haben bereits diverse "Fälle" mit ihm durchgefochten.
Ich drück Dir die Daumen.
Gruss
Regina_Beate
Christine1963
23.11.2006, 13:08
Hallo,
ich habe jetzt auch mit meinem Anwalt gesprochen. Ich solle doch jetzt nochmal den Rentenbund anschreiben, mit Hinweis, daß das Urteil ja jetzt schriftlich vorliegt und um Überprüfung und um Auszahlung mit Frist 14 Tage (also der 6.12.06) bitten.
Wenn der Rentenbund dann nicht reagiert, dann die Untätigkeitsklage. Und dabei ist maßgebend, wann ich den Antrag auf Überprüfung gestellt habe. Das war der 26.07.06. Jetzt wart ich ab und dann werde ich Euch weiter informieren.
Gruß
Christine
Heute stand folgender Artikel in unserer Tageszeitung:
Bezieher von Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des BSG vom 16. Mai dieses Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicheung Bund mit. Betroffen sind schätzungsweise 650 000 Menschen. (dpa)
Ich frage mich, wenn ich das lese, ob wir nun in einem Rechtsstaat leben oder nicht und ob nun jeder für sich entscheiden kann, ob er sich an ein ergangenes Urteil halten will oder nicht. Ich bin echt fassungslos, dass man einfach als öffentliche Anstalt sagen kann, dass man nicht daran denkt, ein ergangenes Urteil umzusetzen !!!!
Idefix
Hallo,
wie von IDEFIX schon teilweise zitiert, gebe ich unkommentiert die komplette dpa - Meldung aus der Stuttgarter Zeitung vom Do 23.11.06 wieder.
Liebe Grüße
Shalom
Zitatanfang
WEITER RENTENABSCHLAG BEI ERWERBSMINDERUNG
Berlin (dpa). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai diesen Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die angekündigte Vorgehensweise werde vom zuständigen Bundessozialministerium "ausdrücklich begrüßt".
Geschätzt wird, dass 650.000 Personen unter 60 betroffen sind. Sie hatten sich Hoffnung gemacht, dass nach dem Urteil auch bei ihnen die Abschläge von maximal 10,8 Prozent oder 3,5 Prozent pro Jahr wegfallen. Die Richter hatten entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, nicht rechtens seien. Die Rentenversicherer wollen dem Urteil zunächst nur bei der Klägerin nachkommen.
Zitatende
Hallo,
als juristischer Laie und in diesem Falle NICHT-Betroffener habe ich mal im Internet nachgesucht. Bzgl. der Übertragbarkeit von BSG - Urteilen auf ähnlich gelagerte Rechtsfälle lese man nach unter der folgenden URL und hier insbesondere den 1. Satz von Abschnitt IV.2.
Das könnte erklären, wieso die Deutsche Rentenversicherung Bund erst weitere Musterverfahren abwarten will, bevor sie im Sinne des unten stehenden Textes einschlägige Urteile des BSG zur "Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen" (siehe unten) macht.
Mit besten Grüßen
Shalom
Entnommen aus:
http://www.bundessozialgericht.de/funktionbsg.htm
...
IV. Bundessozialgericht
1) Funktion und Aufgaben des Bundessozialgerichts
Das BSG ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat.
In Verfahren vor dem BSG ist es deshalb grundsätzlich unerheblich, ob zum Beispiel dem angefochtenen Urteil ein medizinisches Gutachten zu Grunde liegt, das zu falschen Ergebnissen kommt, ob ein Zeuge unrichtig ausgesagt hat oder ob das LSG den Behördenakten etwas entnommen hat, was in dieser Form nicht darin enthalten ist. Denn das BSG ist an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen rechtlich gebunden. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn dem LSG bei den tatsächlichen Feststellungen Verfahrensfehler unterlaufen sind. Diese müssen dann aber auch im Verfahren vor dem BSG rügbar sein und in der richtigen Form gerügt werden. Eigene Tatsachenfeststellungen kann das BSG im Revisionsverfahren nicht treffen. Es kann also z.B. keine Zeugen vernehmen. Kann der Fall auf Grund der dem BSG zur Verfügung stehenden tatsächlichen Feststellungen nicht entschieden werden, muss der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen werden.
2) Bedeutung der Entscheidungen des Bundessozialgerichts
Die Rechtskraft eines Urteils des BSG wirkt nur zwischen den Beteiligten des jeweiligen Verfahrens. Bei den vom BSG zu entscheidenden Revisionen sind in aller Regel Verwaltungsbehörden beteiligt, die über eine Vielzahl gleichartiger Fälle zu entscheiden haben. Die Urteile des BSG bilden daher trotz fehlender rechtlicher Bindung tatsächlich zumeist eine Richtschnur für die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden in gleich gelagerten Fällen. Hierzu trägt auch der Umstand wesentlich bei, dass wichtige Entscheidungen des BSG in Entscheidungssammlungen, Fachzeitschriften und Veröffentlichungsorganen der Sozialversicherungseinrichtungen publiziert werden. Zudem unterrichtet das BSG die Öffentlichkeit dadurch, dass es auf seiner Internetseite (http://www.bundessozialgericht.de) sämtliche Presse-Vorberichte und Presse-Mitteilungen sowie Entscheidungstexte des jeweils laufenden und der zurückliegenden vier Jahre bereithält.
Hallo,
unkommentiert gebe ich hier die Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 22.11.2006 wieder.
Mit besten Grüßen
Shalom
Zitatanfang
Deutsche Rentenversicherung zum BSG-Urteil zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat in seiner heutigen Sitzung über eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16. Mai 2006 zu Abschlägen bei Erwerbsminderungsrenten beraten. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Deutsche Rentenversicherung zunächst weitere Musterverfahren führt, um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären. Diese Vorgehensweise wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ausdrücklich begrüßt.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte in seinem Urteil entschieden, dass für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, keine Abschläge berechnet werden dürfen. Diese Auslegung des Bundessozialgerichts findet in Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte des Gesetzes keine Bestätigung. Im Gegenteil: Aus der Begründung zu dem Gesetz ergibt sich, dass die Höhe der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an die Höhe der vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten für schwerbehinderte Menschen angeglichen wird. Die Rente wegen Erwerbsminderung wird nach der Gesetzesbegründung "für jeden Monat des Rentenbeginns vor dem 63. Lebensjahr um 0,3 Prozent, höchstens um 10,8 Prozent gemindert." Anders als das Bundessozialgericht geht der Gesetzgeber davon aus, dass auch die Erwerbsminderungsrenten mit einem Abschlag zu versehen sind, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
Außerdem hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung der Erwerbsminderungsrenten Anfang 2001 auch eine Verlängerung der Zurechnungszeit eingeführt. Diese dient gerade der Abfederung der Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Regelung wäre nach der Systematik nicht notwendig gewesen, wenn für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr keine Abschläge berechnet würden. Außerdem würde die Umsetzung des Urteils zu einer widersprüchlichen Situation führen: Eine vor Vollendung des 60. Lebensjahres zunächst abschlagsfrei in Anspruch genommene Erwerbsminderungsrente wäre zu mindern, wenn der Rentner das 60. Lebensjahr vollendet.
Erscheinungsdatum:
22.11.2006
Zitatende
entnommen aus:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_20278/DRVB/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/2006__11__22__em__renten.html
Christine1963
29.11.2006, 12:46
Hallo,
die Antwort auf mein Schreiben kam aber schnell. Der "Deutsche Rentenversicherung Bund" schrieb mir:
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom 21.11.06.
Das Urteil des Bundessozialgerichtes liegt uns zwar seit dem 07.08.06 vollständig vor, wir bitten Sie jedoch, sich noch etwas zu gedulden. Erst nach Absprache aller Rentenversicherungsträger kann das Verfahren fortgesetzt werden.
Sind nicht alle Rentenversicherungsträger im Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossen? Oder was soll das dann heißen?
Gruß
Christine
Hallo Christine,
die Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund ist meiner ganz persönlichen Ansicht nach eine höfliche Umschreibung dafür, daß man um Geduld bittet, um sich mit den in der Deutschen Rentenversicherung Bund zusammengeschlossenen Rentenversicherungsträgern zu beraten und abzustimmen. Das Ergebnis dieser abstimmenden Beratungen wird sich nichts desto weniger aber doch letztlich in den wesentlichen Zügen am Urteil des BSG vom 16.05.06 zu orientieren haben, das ist meine Meinung als juristischer Laie.
Das wird wohl für die Rentenversicherer Zeitgewinn bedeuten, jedoch Zeitverlust für die Betroffenen.
Schaut man auf die WWW Seiten der Deutschen Rentenversicherung Bund kann man rechts unten anklicken: Bei <Top Links> <Versicherungsträger>
http://www.deutsche-rentenversicherung.de
So sieht man die Liste der Versicherungsträger.
Mit lieben Grüßen
Shalom
Erwerbsminderungsrenten: Abschlägebleiben vorerst erhalten (Pressenotiz vom 23.11.2006-Rentenversicherung)
H@llo Shalom und die anderen,
es war doch sonnenklar, dass das nicht akzeptiert würde und man Mittel und Wege finden wird, Hunderttausende Nachzahlungen zu verhindern.
Was indes äußerst kritikwürdig ist, wäre allein die Entscheidung zugunsten e i n e r einzigen Klägerin, der man im Ergebnis dann mehr Rente zugestand und sogar rückwirkend nachzahlte.
Nur hierauf kann sich ein erneutes Prozessieren berufen, denn es gilt: vor dem Gesetz sind alle gleich.
Lieben Gruß :-)
Hallo,
jeder Betroffene fühlt sich wohl mehr oder weniger unseren juristischen Gegebenheiten und Institutionen ausgeliefert, fühlt sich in seiner eigenen Situation vielleicht ungerecht oder unzureichend behandelt und reagiert verständlicherweise emotional.
Obwohl ich beruflich aus einer ganz anderen Ecke komme, kann ich die Gliederung unseres Rechtssystems sehr wohl nachvollziehen (obwohl ganz gewiß nicht alles verständlich für mich ist oder meinem persönlichen Empfinden entspricht) und ich bestreite den höchsten deutschen Gerichten ganz gewiß nicht ihre fachliche Kompetenz.
Ein Urteil z.B. der höchsten deutschen Sozialgerichtsbarkeit hat Auswirkungen für sehr viele Betroffene, jedoch auch ganz erhebliche finanzielle Folgen für die Versicherungsträger. Das übliche Verfahren: "Klagen durch die Instanzen" wird ja nicht gemacht, um die Betroffenen persönlich zu ärgern oder bewußt auf die lange Bank zu schieben, sondern um den Rechtsweg "wasserdicht", d.h. in sich widerspruchsfrei zu machen. Zugelassene Revisionen dienen zudem dazu (wie es die Juristen ausdrücken), das "Recht auf diesem Gebiet weiterzuentwickeln". Und genau das läuft im Augenblick im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 16.05.06.
Bei komplexen Sachverhalten ist von der höchsten Gerichtsinstanz hohe sachliche Kompetenz zu erwarten und erwünscht. Das Gleiche erwartet man von der beklagten Institution. Die Durchdringung der Probleme benötigt dabei auch ZEIT. Aber nicht allen betroffenen Klägern bleibt noch viel Zeit.
Revisionsurteile vor hohen Instanzen deutscher Gerichte haben meist ganz grundsätzliche Rechtsbedeutung und gehen über den Einzelfall (mit seinem speziellen Schicksal und seinen Verästelungen) hinaus. Das ist für die Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Rechts sicher verständlich, für mich als ggf. Betroffenen kann das durchaus einen ziemlich säuerlichen Beigeschmack haben, da das eine oder andere meiner speziellen Situtation im grundsätzlichen Urteil evtl. aus übergeordneten Rechtsgründen keine von mir erwünschte Berücksichtigung mehr findet. (Wenn man selbst juristisch betroffen ist, steht man vor der Situation: Geduld zu lernen, auch emotionale Distanz zu gewinnen und manches nicht persönlich zu nehmen).
Gerichte wenden dabei Gesetze lediglich an, sie haben vorhandene Gesetze umzusetzen, ggf. auszulegen, auf Gesetzeslücken hinzuweisen. Es ist jedoch allein Sache des Gesetzgebers (Bundestag, Bunderat) Gesetze zu erlassen, zu verbessern usw.
Mit besten Grüßen
Shalom
Randbemerkung:
Auf meiner eigenen juristischen zivilrechtlichen "Baustelle" (Landgericht , Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) läuft auch der lange Instanzenweg schon seit 2002 und erst wenn die höchstrichterlichen Urteile gefällt sind, wird die beklagte Institution beginnen, ihre Satzung den Urteilen entsprechend umzuändern UND DAS KANN DAUERN.
Hallo, ich hatte heute Post, sieht irgendwie danach aus, dass ich nun doch zum Anwalt marschiere. Habs ja erst allein versucht.
http://666kb.com/i/ajoybrni3tfh5rafv.jpg
http://666kb.com/i/ajoyc3kpsh9dresgr.jpg
Christine1963
04.12.2006, 13:54
Hallo shalom,
danke für Deine schnelle Antwort. Ich werde diese Woche noch meinem Anwalt die Unterlagen geben. Dann bin ich halt einer der nächsten Prozesse. Das wollen die ja.
Gruß
christine
Guten Tag alle zusammen! Ich bin durch Zufall auf diese Seite geraten, als ich beim "googeln" das Stichwort "Rentenabschlag + EU-Rente" eingegeben habe. Ich bin ebenfalls Betroffene (60. Lebensjahr vollendet, 50 % schwerbehindert und seit 8/2004 in EU-Rente mit 10,8% Abschlag). Auf das Thema wurde ich durch einen Artikel in der Zeitschrift "LENZ"aufmerksam. Ich hatte vorher noch nichts darüber gehört oder gelesen. Jetzt suche ich weitere Infos zum Thema "rechtswidriger Rentenabschlag".
Kann mir bitte jemand eine Frage beantworten: An wen richte ich meine Aufforderung, meine EU-Rente zu überprüfen? Einige schreiben von der Deutschen Rentenversicherung, andere nennen die BfA als Ansprechpartner.
Oder ist das im Endeffekt ein und dasselbe? Meinen Rentenbescheid bekam ich jedenfalls von der BfA in Berlin.
Übrigens, falls jemand kritisch anmerken sollte, daß ich in diesem "Krebs-Forum" fehl am Platz sei: Ich bin zwar selbst nicht von Krebs betroffen, leider aber mein Mann.
Ich bedanke mich bereits im voraus für eine hilfreiche Antwort.
Gruß Mona
Blauerschmetterling
14.01.2007, 17:41
Liebe Monella,
schön, dass Du zu diesem Forum gestossen bist. Du musst nicht unbedingt an Krebs erkrankt sein, um hier zu schreiben. Und dennoch bist Du betroffen, da Dein Mann erkrankt ist. Vielleicht findest Du auf diesem Weg Antworten auf Deine Fragen.
Sämtliche Rentenversicherungen wurden zusammen gefasst unter dem Namen: "Deutsche Rentenversicherung". Du kannst also Deine Anträge dort hin schicken.
Liebe Grüße
Blauerschmetterling
Danke, Blauerschmetterling, für die freundliche Begrüßung. Es gibt in diesem Forum viele sehr engagierte und sachkundige Mitglieder, habe ich festgestellt. Alle meinen offenen Fragen sind durch das Lesen der Beiträge und durch Deine Antwort beantwortet. Foren können sehr hilfreich sein, ich habe beste Erfahrungen damit gemacht, als mein Mann 2003 an PK erkrankte. Mittlerweile geht es ihm wieder sehr gut. Ich wünsche auch Dir, daß Du ganz gesund wirst und bleibst!!
Liebe Grüße, Mona
Regina_Beate
17.01.2007, 12:46
Hallo, Mona.
Die BfA gibt es in der Form nicht mehr. Alle Versicherungsträger LVA und BfA sind mit der DRV (Deutsche Rentenversicherung) vereinigt. Die Anschrift ist gleich wie BfA. Deinen Einspruch stellst Du an die DRV. Einfach gegen den Rentenbescheid hinsichtlich der Abschläge Einspruch einlegen. Aufgrund der Vielzahl von mittlerweile eingegangenen Einsprüchen versucht die DRV, eine Verzögerungstaktik anzuwenden. Ich bin diesbzgl. zu meinem Anwalt gegangen, der alles Nötige regelt. Notfalls werden wir eine Klage anstreben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernehmen die die Kosten.
Blättere in diesem Thread mal in Ruhe von oben durch. Dort findest Du hilfreiche Tips und auch Links zu Formularen, die den Einspruch entsprechend vorbereitet haben.
Viel Glück !
Gruß
Regina Beate
Julie C.
03.02.2007, 20:52
Hallo, alle zusammen !
Aus aktuellem Anlass möchte ich diesen wichtigen Thread 2hochschubsen" und aktualisieren.
Allein in dieser Woche habe ich von 2 Fällen Kenntnis erhalten, bei denen wieder falsch berechnet wurde !
Für die neuen Leser dieses Threads:
bitte insbesondere die 1. Seite beachten.
Regina_Beate
04.03.2007, 16:49
Hallo, Zusammen !
Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.:confused:
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Einen schönen sonnigen Sonntag allen !
Liebe Grüße
Regina Beate;)
Barbara_vP
20.03.2007, 16:23
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert
ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...
LG
und danke
Barbara
Hallo Barbara,
die Zahlen sind auch kaum zu verstehen, selbst Rentenfachleute tun sich schwer damit, aber wenn ich es richtig verstanden habe ist der Abschlag in der "Zurechnungzeit" versteckt. Bei einer EM-Rente wird ja die Zeit in der man nicht mehr arbeiten kann, so berechnet als ob man bis zum richtigen Renteneintrittsalster weiter arbeitet, sonst wäre die Rente bei jüngeren Beziehern extrem schlecht. Diese Zurechnungszeit wird bei der EM-Rente nur bis zum 60ten Lebensjahr, statt zum 65.Lebensjahr berechnet. Dadurch entsteht ein Kürzung der vollen Rente.
Schau mal auf der ersten Seite dieses Threads, dort steht was drüber.
Gruß
Thomas
Barbara_vP
20.03.2007, 20:55
Hallo Thomas
danke
bei mir ist diese Zurechnungszeit bis zum 60 Lebensjahr berechnet....
demnach ist auch der Abschlag bei mir.....also werde ich gegen den Abschlag widerspruch einlegen.
Danke für die Info
ist schon gemein, dass man den Abschlag so versteckt
schönen abend
Barbara
Hallo an Alle,
unter der Voraussetzung, dass mein Gehirn keinen Albtraum hatte :lach2: ,
da stand doch vor etwa 4 bis 8 Wochen ein kleiner Bericht in unserer Zeitung (WAZ ESSEN)... in dem zu lesen war, dass es KEINE Rückzahlung für vorzeitige Rentenempfänger geben wird.
Zwar wurde der Rentenabschlag von 10,8% für rechtswidrig erklärt; die RV sieht sich aber außerstande, sämtlichen Betroffenen die zuwenig gezahlte Summe zurückzuzahlen. Dies würde zu einem Zusammenbruch der finanziellen Situation bei der RV führen.
(hab ich jetzt nur aus dem Kopf heraus interpretiert; aber was das bedeutet, war mir klar). :-(
Ich wundere mich ein bisschen, dass so eine Meldung bisher nicht im Forum gepostet worden ist.
Fazit: Es gibt definitiv keine Rückzahlung!
Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
PS: Habe auch einen Antrag gestellt und bisher nichts gehört. Aus einer früheren Erfahrung heraus (da ging es um zu wenig gezahltes Kindergeld) weiß ich aber, dass es bei einer öffentlichen Meldung keine weitere Mitteilung mehr gibt. Und auch damals sind wir leer ausgegangen... weil der Staat kein Geld für die immense Rückzahlungssume übrig hatte. :-(
Regina_Beate
21.03.2007, 14:20
Hallo,
was Norma schreibt, ist nur bedingt richtig. Die DRV erwartet neue Klagen und wird dann im Einzelfall entscheiden. So stand es auch im Zeitungsartikel. Schwer zu verstehen -denn somit erhöhen sich die Kosten für die DRV noch- aber es wird dringendst geraten, Klage gegen die Abschläge einzureichen. Offenbar hofft die DRV, dass viele der Betroffenen einen Rückzieher machen, da ihnen das Verfahren zu lästig ist und vielleicht auch zu lange dauert. Dieser Anspruch bleibt aber auch für die Erben bestehen ! Ich habe bereits am 26.02.07 über meinen Anwalt Klage eingereicht, und das Verfahren wird zunächst beim SG in Düsseldorf geführt. Mein Anwalt verspricht sich einen recht guten Erfolg. In seiner Kanzlei sind auch schon mehrere Parallelverfahren anhängig.
Also - nur Mut !
Liebe Grüße
Regina Beate
Birgit1702
29.03.2007, 22:39
Hallo zusammen,
wir waren am Dienstag (27.03.) bei einer Informationsveranstaltung der DR. Dort wurde das Thema Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60jährige auch von einem Teilnehmer angesprochen.
Wenn der Rentenbescheid eingeht, ist auf jeden Fall ein Überprüfungsantrag zu stellen, ansonsten können später keine Ansprüche rückwirkend gestellt werden!
LG
Birgit
Regina_Beate
31.03.2007, 13:32
Hallo,
da das BSG die Abschläge bereits als verfassungswidrig beurteilt und diesbzgl. schon ein Urteil zugunsten einer EU-Rentenempfängerin gesprochen wurde, kann die DRV viel erzählen (dort hat man ja auch eine "andere Rechtsauffassung").
Meine Klage läuft, und ich bin mal gespannt !
Das kann zwar dauern.:schlaf:
Wenn ich es nicht mehr erlebe, dann freuen sich meine Erben, denn der Anspruch verfällt nicht !
Gruß
Regina Beate
H@llo, Ihr Lieben alle :-)
heute fand ich diese Meldung vom VdK, die ich für beachtenswert empfand.
Danach könnten möglicherweise (und wenn überhaupt) nur noch diejenigen profifiteren, die bis zum 01.05.2007 ihre Widersprüche oder Überprüfungsanträge eingereicht haben. Danach erlischt wohl jeder Anspruch auf eventuelle Nachzahlungen.
Da man neuerdings ja ein Bestätigungsschreiben erhält, sollte jeder so einen Antrag formlos einreichen, kostet ja nix.
Liebe Grüße :-)
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=de15225
Tja Kinder,
jetzt scheint sich was zu tun. Unser lieber Herr Münte hat da seine Finger
im Spiel. Gestern in Fakt kam "Neues". Bis 30.4.2007 kann man noch Widerspruch
einlegen sowie um eine Überprüfung der EU-Rente v.60 bitten. Münte ist der
Meinung, daß man die RV vor zu hohen Ausgaben schützen müsse und es wird am 1.5.2007 ein neuer Gesetzestext erarbeitet oder ausgebuddelt, darin heißt es, daß bei falscher Berechnung der Rente der Empfänger keinen Anspruch auf
Richtigstellung seiner Rente hat. Toll was?
Aber ich würde trotzdem mal die Frist nicht versäumen. Vielleicht reicht doch
jemand Komptetentes Klage ein und gewinnt.
Ihr könnt auch unter ZDF.de nachhören. War gestern dran.
Gruß Puppe
@Alle,
Lest mal hier:
"Das Altersgrenzenanpassungsgesetz, in der Öffentlichkeit bekannt als das Regelwerk, das das Rentenalter auf 67 Jahre herauf setzt, passierte Ende März den Bundesrat. Von vielen unbeachtet blieb Paragraph 100, der auch die betroffenen Erwerbsminderungsrentner nun teuer zu stehen kommen könnte. Paragraph 100 besagt nämlich, dass weder verfassungswidrige Rentengesetze noch Fehler der Rentenanstalt bei der Berechnungen zu Nachzahlungen führt. Im Klartext: Pfuscht der Gesetzgeber oder schläft der Sachbearbeiter zu Ungunsten des Rentners, trägt der die Folgen. Korrigierte Berechnungen werden ausschließlich bei zukünftigen Zahlungen berücksichtigt. Das gilt natürlich auch für die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, wenn sie vor Gericht klagen werden."
Quelle:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,5262455,00.html
Ich bin gespannt, wieviele Keulen uns noch erwarten. Wir haben es uns ja mit vollster Absicht ausgesucht früh in die Erwerbsminderungsrente zu gehen :mad: :mad: :twak: :twak:
Tia Kinder,
es war nicht Fakt sondern Frontal.
Entschuldigung
Gruß Puppe
für mich kommt es nicht überraschend, dass die Bundesregierung alles tun wird um zu verhindern dass dieses Urteil umgesetzt wird, entspricht doch auch die Rentenkürzung dem Willen der Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten, die ja wohl von "uns" auch gewählt worden sind. Aus diesem Grund werde ich auch keinen Prozess gegen meine Rentenkürzung führen, der ist eher chancenlos.
Die letzte Gesundheitsreform hat für Kranke massive Kostensteigerungen gebracht, die Rentenreform für kranke Erwerbsunfähige eine teils heftige Rentenkürzung und auch die aktuelle Gesundheitsreform wird weitere Mehrkosten für Kranke bringen, denn wie anders sollen die nun möglichen Wahltarife finanziert werden ? Es ist einfach politischer Wille der Mehrheit, dass Krankheit zukünftig privat abgesichert werden soll, da können die privaten Versicherungen auch gut verdienen...
Gruß
Thomas
Julie C.
12.04.2007, 12:12
Hallo, zusammen !
In diesem Zusammenhang mal wieder ein kurzer "Off Topic-Beitrag" von mir,
den man mir bitte verzeihen möge. ;)
Vor einiger Zeit lief der ZDF-Dreiteiler "2030 - Der Aufstand der Alten".
Ein Zukunftsszenario ?
Nein - die Grundsteine sind bereits gelegt und wir stecken mitten drin.
Hier noch ein Artikel aus dem Spiegel. Aus urheberrechtlichen Gründen natürlich nur auszugsweise.
Der komplette Artikel (Quellenangabe) steht hier (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,459913,00.html).
Im Jahr 2030, so die Prognose, wird bereits eine ganze Reihe von Reformen an der Halbherzigkeit ihrer Umsetzung gescheitert sein. Die Pensionskassen sind leer, der Generationenvertrag wird gekündigt. Die Lebensarbeitszeit hat man noch mal raufgesetzt; über 70 gibt es dann für alle eine jämmerliche Grundrente von 560 Euro. Wer noch kann, verdient sich was dazu. Und wer ganz viel Glück hat, dem spendiert der Nachwuchs ein menschenwürdiges Altenheim, das gut ein Drittel eines Durchschnittseinkommens kostet.
Julie C.
12.04.2007, 22:48
Hallo, vielleicht wurde das Thema ja schon erörtert.
Hi, Talem !
Vielen Dank, dass ich Deinen Beitrag hier her verschieben durfte.
Den anderen Thread werde ich dann ganz rausnehmen.
Hallo zusammen, bin neu hier und lese mit großem Interesse Eure Beiträge.
Ich bin seid Februar 2007 Witwe, im Januar 2007 jat mein Mann (*15.04.47) einen ANtragantrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (Diagnose Adenocarcinom). Bis heute habe ich noch keinen Rentenbescheid erhalten. Habe im März Antrag auf Hinterbliebenrente gestellt, auch noch keinen Bescheid.
Falls der Bescheid erst im Mai kommt, kann ich wohl ggfl. keinen Widerspruch mehr einlegen, wenn ich alles richtig verstanden habe, oder?
Das ist so ein umfangreiches Kapitel mit der Rente, das man fast verzweifelt.
Gruß an alle
Babs
Hallo, Zusammen !
Nachdem ich das "Rumgeeier" der DRV leid bin, hat mein Anwalt am 23.02.07 beim SG in Düsseldorf Klage eingereicht. Offenbar spielt die DRV auf Zeit ! Nicht alle von uns haben die ! In einem Brief der DRV war eindeutig zu lesen, dass Entscheidungen erst nach neuerlichen Klagen getroffen werden. So ein Schwachsinn - offenbar hat Vater Staat immer noch zu viel Geld, welches dann in Gerichtsprozesse investiert wird.:confused:
Na, ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.
Einen schönen sonnigen Sonntag allen !
Liebe Grüße
Regina Beate;)
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.
Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.
Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke
Liebe Grüße
DALI
Hallo natürlich auch an alle anderen User,
es wäre schön, wenn sich auch Betroffene melden, die ebenfalls bereits beim Klagen sind und Erfahrungen mitteilen können.
Bin neu hier und google schon lange Zeit im Netz zur Thematik der ungesetzlichen EU Abschläge. So habe ich u.a. die Information gefunden, dass bei fristgerechten Einspruch maximal 4Jahre Rückzahlung der neuen Ansprüche vorgenommen wird. Das mit einer durchschnittlichen Erhöhung von ca. 100 Euro zu rechnen wäre und der max. Nachzahlungsbetrag mit ca. 4.000 Euro angegeben wird.
Klagekosten, ohne die des RA und seiner Aufwendungen, sollen sich im Hunderterbereich belaufen. Das hieße sicher die Größe der Rückzahlung wäre aufgebraucht, zumindest beim Gang durch alle Instanzen.
Desweiteren soll eine Frist für die Bearbeitung der Klage, sprich Urteil durch das Sozialgericht bei mind. 6 Monaten liegen. Rechne ich hoch bis zum BSG in Kassel, wird viel Zeit vergehen.
Auch ergibt sich die Frage: Was passiert, wenn zwischenzeitlich eine rückwirkende Gesetzesänderung in Kraft gesetzt wird u. alle Klageansprüche entfallen.
Na ja, ihr merkt schon, mir geht einiges durch den Kopf.
Werde auch einmal zum Rentenberater gehen und mir versuchen eine Meinung einzuholen. Vom VdK könnte man sich vielleicht auch noch Rat holen.
Mein Anwalt teilte mir nur schriftlich mit, dass ich über eine Klage nachdenken soll und die Aussichten auf Erfolg im Moment gut wären. Was immer das heißen soll. Natürlich handelt der auch nicht aus Nächstenliebe und will seine Familie ernähren.
Ich finde das Forum sehr ok. und interessant. Durch Gedankenaustausch u. gemachte Erfahrungen kommt man oft sehr viel weiter.
Liebe Grüße
DALI
Huhu zusammen
habe heute meinen Rentenbescheid (befristet bis zum 31.5.2008) bekommen,
Komme nicht so schlau daraus. Wo würde der Abschlag stehen.....
unter monatliche Zahlung? wo auch die Krankenkasse und Pflegekassen beträge stehen.(weiß einer was die zusätzliche Krankenversicherung ist????)
oder
steht das in der Berechnung der Monatsrente
da steht Endgeldpunkte....
der rentenartfaktor bei rente wegen voller em
und daraus berechnet sich der Monatswert
ich komme im zahlenjungle nicht klar
kann mir einer helfen? wo würde der abschlag stehen????
tausend fragen...
LG
und danke
Barbara
Hallo Barbara,
den gesuchten Faktor findest Du in Anlage 6 deines Rentenbescheides. Ohne Abschläge muß er 1,0 betragen.
Gruß DALI
Regina_Beate
15.05.2007, 11:12
Hallo Regina_Beate,
ich stehe im Moment auch vor der Entscheidung Klage einzureichen. Dabei stellen sich aber noch Fragen, auf die ich bisher keine korrekten Antworten gefunden habe. Hast Du einen Kostenrahmen für die Klage erhalten, denn es ist damit zu rechnen, dass man durch alle Instanzen des SG gehen muß.
Prozeßkostenhilfe heißt für mich auch nur "in Raten abstottern", was bei kleiner EU-Rente auch Stress bedeutet. Vielleicht hast Du schon Neuigkeiten von Deinem RA.
Hintergrund meiner Fragerei ist es auch, dass ich umgezogen bin und der RA nun ca. 500km entfernt sein Büro hat. Er hatte 2006 den Widerspruch für mich eingeleitet.
Vielleicht schaust Du mal wieder ins Forum und meldest Dich. Danke
Liebe Grüße
DALI
Hallo, Dali,
einen "Kostenrahmen" habe ich nicht. Da ich grosses Vertrauen in meinen Anwalt habe (arbeite seit vielen Jahren mit ihm), gehe ich davon aus, dass er mich nicht "über den Tisch ziehen wird". -Bislang hat mich das Verfahren 260,-- EUR gekostet, und der Papierkrieg geht schon seit über einem Jahr. Die Kosten kann man auch in der Steuererklärung als "Aussergewöhnliche Belastung" geltend machen, so dass ca. 20 % der Kosten die Steuer mildern.
Mir geht es um Gerechtigkeit, sofern man diese noch von unserem Staat erwarten kann.
Unsere Herren Politiker packen sich die Taschen voll und zwar, in dem sie es den Schwächsten, die sich nicht wehren können oder wollen, nehmen. Das klingt sehr nach Raubrittertum. Aber wir leben nicht mehr im Mittelalter !
Ich kann Dir nur raten, sofort etwas zu unternehmen - wenn es nicht schon zu spät ist. Denn Deadline war der 30.04.07 !!
Viele Grüße
Regina Beate
Hallo Regina_Beate,
danke für die Nachricht. Spreche Dich nur daher gleich als Neuling hier so direkt an, weil Du für mich nach Sichtung der Beiträge am weitesten gekommen bist.
Was meinen Einspruch betrifft hat ihn mein Anwalt bereits 2006 gegenüber DRV Bund gemacht und ich zusätzlich noch einmal im April. Also von daher kein Problem, da die Fristen eingehalten sind.
Nun soll ich aber entscheiden (Anschreiben RA), ob ich Musterprozesse abwarten will oder in Klage gehen will. Gleichzeitig werde ich aber darauf aufmerksam gemacht, dass mit einer Klage durch alle Instanzen zu rechnen ist.
Dazu möchte ich mir nun praktisch dritte Meinungen einholen. Am einfachsten wäre ja alles, wenn sich die betroffene Frau, zu deren EU-Rente vor dem BSG
geurteilt wurde, mal im Netz dazu geäußert hätte:lach:
So ergeben sich Fragen, wie:
Was kosten Klagen vor dem SG, LSG und BSG? Wenn sie kostenfrei wären, brächte man mich nicht auf die Möglichkeit einer Prozeßkostenhilfe aufmerksam machen. Natürlich ist der RA nach Aufwand zu zahlen. Bei allen Instanzen kommt da schon was zusammen. Hatte ja dazu schon geschrieben.
Wenn ich Dich richtig verstehe, klagst Du schon über ein Jahr oder meinst mit Papierkram die Einsprüche. Ist dann die Klage immer noch beim SG anhängig oder schon beim LSG?
Bei den Mindestbearbeitungszeiten sind mir für das SG 6Monate bekannt.
Was Deinen Hinweis mit den Steuern angeht, klappt er leider nur bei den Steuerpflichtigen. Was bei alleinlebenden EU-Rentnern schon nicht mehr greifen dürfte.
Im Prinzip gibt es nur Black oder Wight. Meine Ungeduld, die Musterprozesse nicht abwarten zu wollen, würde mich, bedingt durch geschätzte Unkosten, die völlig ungewisse Nachzahlung kosten. Bei einer Niederlage vor den SG-Instanzen trage ich zusätzlich die Kosten der Gegenseite. Und wenn während der Klage gesetzlich die Weichen für eine rein zukünftige Erhöhung
gestellt werden..., verbrenne ich praktisch mein Geld.
Vielleicht meldet sich noch jemand hier zu Wort, der sich auch schon für eine Klage entschieden hat und kann Erfahrungen oder
Überlegungen berichten. Ich werde auf jedenfall dran bleiben.:cool:
Übrigens bei einem Erstkontakt im Büro eines Rentenberaters wurde mir gleich der Kostensatz für eine Gesprächsstunde eröffnet. 214 Euro+MWSt. Auf so ein Angebot kann ich gern verzichten.:boese:
Viele Grüße DALI
Hallo Dali,
hier im Thread habe ich vor einiger Zeit den folgenden Kosten-Hinweis zu Sozialgerichtsverfahren angegeben. Nach meiner Einschätzung hat ein Versicherter KEINE Gerichtskosten zu erwarten.
http://www.krebs-kompass.org/Forum/showpost.php?p=298465&postcount=5
Der Link betrifft also nur die Gerichtskosten, nicht jedoch den Einsatz eines Rechtsanwalts. Nicht jeder wird eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Rechtsanwaltskosten ggf. auch über alle Instanzen übernimmt. Daher muß man die Rechtsanwaltskosten pro Instanz abwägen oder ggf. Musterprozesse abwarten.
In jedem Fall - Musterprozess oder Klage durch die Instanzen - ist Geduld angesagt. Wenn man klagt, hat man jedenfalls AKTIV etwas versucht und hat sich dann nicht eigene Untätigkeit vorzuwerfen.
Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.
Trotz alledem (meine eigene Meinung): Mit kämpferischem Einsatz geht es einem deutlich besser, als wenn man zur Untätigkeit verdammt ist.
Also: Nicht unterkriegen lassen.
Mit besten Grüßen
Shalom
P.S. ( erläuternde Links zu Rechtsanwaltsgebühren u.a. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) )
http://www.frag-einen-anwalt.de/H%C3%B6he-der-Rechtsanwaltsgeb%C3%BChren__f17558.html
http://www.sozialrecht-nrw.de/kosten/index.html
Regina_Beate
16.05.2007, 11:17
Hallo, Dali !
Meine Klage ist beim SG Düsseldorf anhängig und zwar seit Februar 2007. Von dort kam der Vorschlag an meinen Anwalt, den Ausgang der bisher anhängigen Klagen (u.a. in Leipzig) abzuwarten und das verfahren ruhen zu lassen. Wir, mein Anwalt und ich, sehen keine Veranlassung den Ausgang abzuwarten, da bereits ein einschlägiges Urteil gefällt wurde. Wir haben dem Ruhen des Verfahrens widersprochen.
Die Kosten, die bisher aufgelaufen sind, beziehen sich auf etliche Schreiben meines Anwaltes mit der DRV, dem SG und mir sowie diverse Beratungsgespräche.
Gruß
Regina Beate ;)
Hallo Shalom und Regina_Beate,
danke für eure neuen Nachrichten. Die Links von Shalom sind sehr informativ.
Mit dem Zitat von Shalom:
Selbst wenn man letztendlich "Recht" bekommt, muß das erst in die entsprechenden Satzungen / Verordnungen umgesetzt werden. Auch das verbraucht Zeit.
komme ich im Moment nicht ganz klar, denn das würde, so wie ich es verstehe, wieder ein Warten auf eine Veränderung der Gesetzlichkeiten bzw. der generellen Herstellung des bereits geltenden Rechts darstellen. Vielleicht kannst du, Shalom, noch was dazu schreiben.
Ich habe auch wieder einmal die Nacht zum Tag gemacht u. weiter recherchiert.
Der folgende Link der Stiftung Warentest schafft sehr guten Überblick zur Problematik u. gestattet mit seinem Link zur Klage einen Download zur Klageschrift beim Sozialgericht. Auch wird Auskunft zur Notwendigkeit eines RA gegeben.
http://www.stiftung-warentest.de/online/bildung_soziales/meldung/1463782/1463782/1463784.html
Viele Grüße
DALI
Hallo Dali,
der Titel dieses von mir eröffneten Threads bezieht sich auf ein Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts. Die Umsetzung dieses Urteils des Bundessozialgerichts durch die verschiedenen Rentenversicherungsträger ist jedoch noch nicht erfolgt und wird wohl noch eine Weile dauern.
Auf meiner eigenen Rechts"baustelle" [[ die nichts mit Krebs /Krankheit oder Sozialgerichtsbarkeit zu tun hat, sondern mit Zivilrecht (Klage gegen die neue Satzung zur Betriebsrente des öffentlichen Dienstes) ]] laufen die Verfahren bereits seit 2003 (Landgerichtsurteil 2004, Oberlandesgerichtsurteil 2005) und warten nun auf die Erledigung vor dem Bundesgerichtshof. Erst NACH dem höchstrichterlichen Urteil des BGH wird die entsprechende Versorgungssatzung nach den Maßgaben des BGH umgesetzt werden.
Du verstehst nun sicher den Hintergrund meiner Aussage etwas deutlicher, daß "Recht haben" und "Recht bekommen" durchaus zeitlich sehr weit auseinander liegen können und Geduld angesagt ist.
Mit lieben Grüßen
Shalom
Hallo zusammen,
also ich glaube, da ist nocht nichts entschieden. Außer daß unser Herr Münte
sich ausgesprochen unsozial verhalten hat. Es kann sein, daß wir für die
Vergangenheit nichts mehr bekommen an Rente, aber für die Zukunft bis
60 wäre doch auch nicht schlecht und da müssen sie sich was überlegen.
Außer sie graben wieder eine faule Ausrede aus.
Hoffen wir das Beste.
Gruß Puppe
Hallo shalom,
danke für dein Feedback. Bei der Anzahl der Betroffenen ist es schon verwunderlich das die Problematik im Moment so unter den Teppich gekehrt worden ist. In den Medien, wie TV oder Printmedien gibt es keinerlei Berichterstattung.
Ich hatte zum Eintritt der Problematik eigentlich erstmals in der BILD gelesen. Da war es noch unübersehbar der Aufmacher. Es wäre sinnvoll eine Art von "Protestanschreiben an die Regierenden" für uns als Betroffene zu machen. Das gab es ja zu anderen Problematiken auch schon. Einzelanschreiben würden völlig verpuffen und ohne Wirkung bleiben. :(
Schließlich geht es doch um die Umsetzung unser Grundrechte und des geltenden Rechts. Wo bleibt eigentlich die vielgelobte Zivilcoruage?:cool:
Ich habe jetzt eine Untätigkeitsklage einreichen lassen.
Viele Grüße DALI
Regina_Beate
02.06.2007, 16:24
Hallo, Dali,
hast Du denn überhaupt einen Einspruch gegen Deine Rente bei der DRV eingereicht ? Eine Untätigkeitsklage kannst Du nämlich erst nach 6 Monaten einreichen und das nur, wenn bis dahin keinerlei Nachricht von der DRV angegangen ist.
Die DRV schickt allen Rentenbeziehern, die Einspruch gegen die Abschläge bei der EU-Rente einreichen einen
"0815"-Brief, in welchem die Rentner "um Geduld und Abwarten des Ausgangs der bereits anhängigen Klagen" gebeten werden. Damit ist die DRV ihrer Benachrichtungspflicht nachgekommen.
Der einzige Weg -auch im Rahmen der Zivilcourage- wird die eigene Klage sein. Sonst passiert nämlich gar nichts und die Zeit verstreicht immer mehr !
Ich fürchte Du kommst nicht drumherum, zum Anwalt zu gehen und Klage gegen die DRV zu erheben.
Also viel Glück
Regina Beate
Hallo Regina Beate,
ja die Fristen habe ich gegenüber der DRV eingehalten. Mein erster Einspruch über meinen Anwalt lief schon im Sommer 2006, also kurz nach Bekanntwerden der ungerechtfertigten Abschläge. Fristen für Untätigkeitsklage sind entsprechend gewahrt, da die DRV nicht reagierte. Um die ganzen Dinge kümmerte sich mein Anwalt.
Jetzt schlug er mir diese Untätigkeitsklage vor u. sie ist nun am Sozialgericht anhängig.
Mal sehen was dabei rauskommen wird. Wenn ich die ganze Situation mit Problemen im sozialen Bereich sehe, habe ich keine hohen Erwartungen bzw. eigentlich keinerlei Erwartungen! Geld ist da. Aber wenn ich sehe wofür es ausgegeben wird, fehlen mir die Worte.
Da müssten schon mal 100.000 Protestbriefe nach Berlin gehen...
Beste Grüße DALI
Hallo Dali,
die sagen aber Geld ist nicht da!!
Aber die sind schon in Geldnöten und es wäre eine Riesenausgabe
wenn das zu Gunsten der Frührentner ginge. Es stimmt aber wahr-
scheinlich schon, daß das Geld all die Jahre zu großzügig für andere
Dinge verwendet wurde und womöglich auch ungerecht verteilt. Den
letzten beißen immer die Hunde bzw. die Letzten, es sind ja immerhin
mehrere. Mit uns kann man ja alles machen, aber beim einzahlen ind die
Rentenkasse, da sind sie da (siehe AL-Geld-Beiträge werden nicht mehr auf die
Rente angerechnet). Es wird überall abgezapft und wir können nichts dagegen machen. Schade
Gruß Altmann
[plusminus – heute Abend, 17.07.2007, um 21.50 Uhr im Ersten. Die Sendung wird in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um 5.05 Uhr wiederholt. Aktuelle Informationen zur Sendung:
http://www.plusminus.de
unter anderem:
- Erwerbsminderungsrente:
- Warum die Rentenkassen ein höchstrichterliches Urteil nicht anerkennen.
Mal sehen, was da berichtet wird...
Viele Grüße
Claus
Hallo zusammen,
ich hab die Sendung gesehen.
Es scheint immer noch nichts raus zu sein.
Die RV wartet noch auf andere Urteile.
Die winden sich mit Händen und Füssen.
Gruß Puppe
Hallo,
hier ist der vollständige Text aus der Plusminus-Sendung:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,9qub38i4jdxk7kuc~cm.asp
Liebe Grüße
Shalom
Zitatanfang:
Erwerbsminderungsrente
Rentenkassen erkennen Richterurteil nicht an
MDR, Dienstag, 17. Juli 2007
Obwohl ein Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel vom 16. Mai 2006 eindeutig besagt, dass Erwerbsminderungsrenten bei unter 60-Jährigen wegen vorzeitigen Rentenbeginns nicht gekürzt werden dürfen, verweigert die Rentenversicherung die Zahlung. Insgesamt sind ca. 750.000 Menschen betroffen.
Die Vorgeschichte: Reform eines Gesetzes
Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Kraft. Damit wurde die bisherige Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft, deren Bewilligung unter anderem davon abhängig war, ob Betroffene Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Die neue Regelung machte die Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten ausschließlich von medizinischen Kriterien abhängig, beispielsweise ob ein kranker oder behinderter Mensch weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann (volle Erwerbsminderungsrente) oder drei bis sechs Stunden (halbe Erwerbsminderungsrente).
Gleichzeitig führte der Gesetzgeber Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten ein. Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Rente wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt - bis zu 10,8 Prozent (3 Jahre = 36 Monate x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent). Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte auf Erwerbsminderungsrenten "ausweichen", um sich eine ungekürzte Rente zu sichern. Erwerbsminderungsrentner ab 60 sollten also ebenso Abschläge auf ihre Rente hinnehmen wie normale Altersrentner, die vorzeitig in Ruhestand gehen. Seit 2001 können Erwerbsminderungsrentner erst mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Doch die Rentenversicherungsträger kürzten auch die Erwerbminderungsrenten für unter 60-Jährige. Mit Unterstützung des Sozialverbandes Deutschland klagte eine 47-jährige Frau aus Niedersachsen gegen diese Praxis. Denn für unter 60-Jährige kommt eine Kürzung nicht in Betracht, weil für sie eine vorgezogene Altersrente frühestens ab 60 Jahren möglich wäre und man demzufolge nicht von einem "Ausweichen" in die Erwerbminderungsrente sprechen kann. Dieser Argumentation folgte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (Az. B 4 RA 22/05 R).
Das Urteil des Bundessozialgerichtes
Am 16. Mai 2006 entschied der 4. Senat des Bundessozialgerichts, dass die seit 2001 von den Rentenversicherungsträgern ausgeübte Praxis, Erwerbminderungsrenten bei unter 60-Jährigen zu kürzen, "gesetz- und verfassungswidrig" ist. Die Richter hatten sich u.a. auch damit beschäftigt, ob der Gesetzgeber die Kürzungen überhaupt geplant hatte, und fanden keine Anhaltspunkte dafür. Konkret heißt es in der Urteilsbegründung:
"Das Gesetz schließt ausdrücklich einen verringerten Zugangsfaktor ('Rentenabschlag') für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus ... Vielmehr legt dieses [das Gesetz, Anm. d. R.] fest, dass Erwerbsminderungsrenten erst dann einer 'Bestimmung des Zugangsfaktors' (also einer von 1,0 abweichenden Festsetzung) unterworfen sind, wenn der Rentner 'das 60. Lebensjahr vollendet hat' und damit erstmals ein Ausweichen vor Abschlägen bei Altersrenten überhaupt theoretisch möglich wird."
Zirka 750.000 Erwerbsminderungsrentner hätten in Deutschland in Folge dieses Urteils Anspruch auf eine höhere Rente und eine Nachzahlung für bis zu 4 Jahren rückwirkend. In Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben die Deutschen Rentenversicherer allerdings beschlossen, dem Urteil nicht zu folgen. Sie betrachten das Urteil als Einzelfallentscheidung und wollen weitere Verfahren bis zum Bundessozialgericht bringen. Da es neben dem 4. Senat am Bundessozialgericht vier weitere Senate gibt, die sich mit dem Leistungsrecht bei der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen, wollen sie prüfen lassen, ob auch diese anderen Senate der Auffasung des 4. Senates folgen. Erst dann könne von einer "gefestigten Rechtssprechung" die Rede sein.
Im konkreten Fall bekommt also nur die aus Niedersachsen stammende Klägerin eine höhere Rente, die anderen Betroffenen müssen nun möglicherweise Jahre warten, vorausgesetzt, die Auffassung des 4. Senates setzt sich durch.
Der Sozialverband Deutschland, der das Urteil am Bundessozialgericht erstritten hat, kann das Verhalten der Rentenversicherungsträger nicht nachvollziehen. Wenn das Bundessozialgericht gegen einen Kläger urteile, werde das Urteil üblicherweise sehr schnell auf alle übertragen. Es sei selten genug, dass das BSG zu Gunsten eines Rentners urteile. Wenn nun die Rentenversicherung - zumal die Richter ihr eindeutig verfassungswidriges Handeln ins Stammbuch geschrieben haben - das Urteil nicht umsetzen wolle, sei dies, um es sehr vorsichtig zu formulieren, nicht in Ordnung, so Verbandspräsident Adolf Bauer.
Warum sich die Rentenversicherer so vehement gegen die Umsetzung des Urteils wehren, liegt offenbar an den finanziellen Auswirkungen. Angesicht der Betroffenenzahl könnten auf die Rentenversicherungsträger Nachzahlungsforderungen von bis zu 1,2 Milliarden Euro zukommen.
Neues Gesetz soll Nachzahlungen verhindern
Immer wieder konnten sich Versicherte auf höchstrichterliche Urteile berufen und eine höhere Rente sowie eine Nachzahlung fordern. Diese Nachzahlungen sind auf maximal 4 Jahre begrenzt (§ 44 SGB X). Die Rentenkassen kosten solche Grundsatzurteile hohe Millionen-, wenn nicht gar Milliardenbeträge. Andererseits ist es nur gutes Recht der Betroffenen, sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berufen, wenn Behörden über Jahre hinweg Paragraphen falsch angewendet und Renten falsch berechnet haben.
Nun plant die Bundesregierung eine Regelung, nach der bestandskräftige Bescheide der Rentenversicherung nur noch mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen sind, wenn es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts oder eine "ständige Rechtsprechung" dazu gibt (Gesetzentwurf der Bundesregierung zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, § 100 SGB VI-neu). Das heißt, eine Rückzahlung von Beträgen, die in der Vergangenheit von der Rentenversicherung zu Unrecht einbehalten worden sind, käme dann nicht mehr in Betracht. Experten halten die geplante Regelung für bedenklich, da das Gesetz nicht genau definiert, ab wann eine gefestigte Rechtssprechung vorliegt. So könnten die Behörden Verfahren wie jetzt bei den Erwerbminderungsrentnern über Jahre "verschleppen", bis sie endlich ein Urteil als "gefestigte Rechtssprechung" akzeptieren. Außerdem könnte die geplante Regelung gegen § 14 Grundgesetz (Eigentumsschutz) verstoßen, wenn Behörden Gesetze falsch interpretieren, die bei den Betroffenen zu hohen Renteneinbußen führen und ihnen die Möglichkeit nehmen, die über Jahre vorenthaltenen Gelder zurückzufordern.
"Die Rentner würden trotz höchstrichterlicher Urteile um eine Nachzahlung betrogen," kritisiert Adolf Bauer vom Sozialverband Deutschland die geplante Regelung. "Das ist ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien und ein Freischein für verfassungswidrige Rentengesetze."
Allerdings gilt die geplante Regelung nur für Urteile, die sich auf grundsätzliche Rechtsprobleme beziehen. Machen die Rentenkassen Fehler, indem sie sich zum Beispiel verrechnen oder falsche Werte (Löhne) zugrunde legen, müssen diese Fehler nach wie vor auch rückwirkend korrigiert werden.
Nachzahlungen bald nicht mehr möglich
Das neue Gesetz hat nicht nur Bedeutung für die Erwerbminderungsrentner, sondern für alle, die sich auf ein höchstrichterliches Urteil berufen wollen. Allerdings ist es schon bemerkenswert, dass der Gesetzentwurf nur wenige Tage nach der Entscheidung der Rentenversicherungsträger, dem Urteil nicht zu folgen, in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. Sollte das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes zu den Erwerbminderungsrentnern bestätigt, also zur "gefestigten Rechtssprechung" werden, hätten die Betroffenen zwar das Recht auf eine Neuberechung (Korrektur) ihrer Erwerbsminderungsrente, eine Nachzahlung kommt für sie aber nicht mehr in Frage. Und zwar für jene nicht, die bisher noch nicht mit Verweis auf das Urteil eine Korrektur ihrer Rente verlangt haben. Die Rentenversicherungsträger könnten so pro Fall bis zu 5.000 Euro Nachzahlung sparen.
Dieser Text gibt den Fernsehbeitrag vom 17.07.2007 wieder.
Zitatende
Franziska1
20.07.2007, 21:06
Hallo Shalom,
ich habe leider den Beitrag nicht gesehen. Bei meinem Mann wurde am 5.11.2004 ein Karzinom am Gaumen festgestellt. Im Jahre 2005 bezog er dann 100 % Erwerbsunfähigkeitsrente. Gegen diesen haben wir keinen Widerspruch eingelegt, wir gingen Beide einfach davon aus, dass der Bescheid stimmt. Mein Mann ist nun am 10.04. diesen Jahres verstorben. Ich habe den Witwenrentenbescheid bekommen, und war doch geschockt, nachdem er sein Leben lang hart gearbeitet hat, oft im Ausland war, dass die Rente nicht besonders hoch ausfällt. Ich habe dann von der 10 % Kürzung erfahren, mein Mann wäre im Oktober 60 Jahre alt geworden, und ich habe gegen den Bescheid innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt. Reicht das?
Danke für Deine Antwort.
Herzliche Grüße Franziska
...nun sind, wenn ich richtig rechne, schon wieder neun Monate seit dem letzten Beitrag zu den gesetzwidrigen Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente vergangen.
Online habe ich keine Neuigkeiten vernehmen können. Meine Mails an Polittalkrunden und Bundestagsabgeordnete blieben ohne Antwort. Was ist eigentlich aus den vielzitierten "Musterprozessen" geworden? Krankenkassen und SoVD wissen auch nichts dazu. Und auch hier im Forum ist es gespenstisch ruhig
zu diesem Thema geworden...
Hier gibt es die neuesten Infos zum Urteil des Bundessozialgerichtes Jan. 2008:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de17768&SID=SJXafc4N1CzdMpsvL3HBrbUDpKUKa0
Vielleicht hilft das weiter?!
Regina_Beate
22.04.2008, 11:18
Danke Gaby !
Ich habe im Mai 2007 Klage beim SG Düsseldorf eingereicht. Bislang ist aber noch nicht terminiert worden. Aufgrund der "Überlastung des Gerichts" kann man auch nicht sagen, wann terminiert wird. Also - abwarten und Tee trinken !
LG
Regina Beate
Glaubt tatsächlich noch jemand hier aus dem Forum an eine für uns als Betroffene positive Lösung bei den Abschlägen zur EU-Rente.
Mit meiner Klage beim SG "ging ich baden". Außer Spesen nichts gewesen! Nur innerlicher Frust wird aufgebaut. Die Sozialverbände winken ab "da läuft nichts mehr"! und auch die Krankenkassen, die sich schon auf neue Einnahmen freuen, wissen nichts verbindliches.
Hallo Dali,
ehrlich?
Nöö. ;-)
Liebe Grüße
Norma
Infos zur rechtlichen Situation:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_14990/sid_7CF7839D19EF5B3A2C083C567055BEEA/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/03__publikationen/RVaktuell/2007/heft__3__07__ruediger__mey,templateId=raw,property =publicationFile.pdf/heft_3_07_ruediger_mey
Inzwischen liegt das neue Urteil des BSG vor. Näheres unter:
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2008&nr=10519&pos=0&anz=39
na ja, sofern Verfassungsbeschwerde eingereicht wird, was man nur hoffen kann, wäre noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.:mad:
Hallo und guten Tag wünsche ich hätte eine bitte wäre es möglich mich zu benachrichten .Bin 51 Jahre hatte Hotchkin und ich nenne es mal so ,daß es jeder versteht mein Aku hat nicht mehr 100% leistungsaufnahme und bricht
bei stärkerer oder längerer belastung früher zusammen so ( das ich öfters
aufladen ,ausruhen muß ) Danke!!!
meine E-Mail Supergut57@GMX.de
LuHG Hans
Hallo,
hat jemand Infos, ob ein Kläger sich an das Bundesverfassungsgericht gewendet hat. Es gab ja einige Musterprozesse. Mich interessiert ob es weiterführende Klagen gibt.
Selbst gehöre ich ja auch zu den Klägern auf Sozialgerichtsebene. Mich wundert es schon ein wenig, dass hier im Forum zur Thematik keine neuen Beiträge kommen...
Beste Grüße DALI
Barbara_vP
05.10.2008, 18:35
Hallo
schau mal hier
http://www.krebs-kompass.org/forum/showthread.php?t=34342
Gruß
barbara
Regina_Beate
07.10.2008, 15:44
Ich warte noch auf eine Reaktion meines Anwalts nachdem das BSG die Abschläge für rechtens erklärt hat. Die Frage ist immer noch, ob das verfassungswidrig ist. Sobald ich was Neues weiß, melde ich mich.
Regina Beate
Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.
Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht.
MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008):
http://www.mdr.de/umschau/5925381.html
...klar finde ich das Ganze ärgerlich, zumal ich selbst betroffen bin. Fakt ist aber auch dass die gewählten und regierenden Politiker bei den Erwerbsminderungsrenten sparen wollten und wollen, ich gehe davon aus dass auch die Mehrheit der Bevölkerung hier sparen möchte, sonst hätten sie ja diese Politik nicht gewählt.....
Gruß
Thomas
Hallo,
Frage an alle Betroffenen: Hat jemand etwas gehört, dass Klagen bezüglich der ungesetzlichen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten zum Bundesverfassungsgericht gelangt sind? Zu diesem Thema hört man hier leider gar nichts mehr. Und auch die Medien halten sich bedeckt. Ich habe immer noch Hoffnung...
Freundliche Grüße
DALI
Hallo Dali,
das Thema ist abgehackt. Es wurde entschieden, daß die Frau, welche
geklagt hat, ein Einzelfall gewesen ist und alle anderen Klagen sind ab-
gewiesen worden und die Richter wurden in die Wüste geschickt.
Toll . . . . ..
Gruß Altmann
Hallo Altmann,
damit habe ich nun gar nicht gerechnet. Hatte auch nichts davon gehört. Was ich gar nicht verstehen will ist der Umstand, dass für die Klage der einen Dame ja ein entsprechendes Urteil mit Aktenzeichen existieren wird und ich mich da echt frage warum darauf aufbauend eine erneute Klage abgeschmettert werden kann. So etwas darf doch keine Einzelfallentscheidung sein, oder habe ich da ein falsches Rechtsempfinden?
Für mich gehört das zum Bundesverfassungsgericht. Frage mich was aus den damaligen Musterklagen geworden ist.
Vielen Dank für Deine Antwort und beste Grüße an Dich.
DALI
Hallo Dali,
ich weis das, weil ich damals dranngeblieben bin, da ich auch für
meine Schwester ein Überprüfungs und Widerspruchsverfahren laufen
hatte. Ich hab mir schon gedacht, daß eventuell kein Erfolg zu ver-
zeichnen wäre, hätte aber auch sein können, deshalb hatten wir auf jeden
Fall vorsichtshalber dieses Verfahren gewählt.
Es sind nicht mal der VdK und andere durchgekommen. Es wären immense
Zahlungen auf die DRV zugekommen und die wußten es einfach zu ver-
hindern, wie, sei dahingestellt. Ich hab mich auch geärgert. Man kann
immer alles hintrixen, auch Ablehnung von Rente.
Gruß Altmann
Lol,
es ist eigentlich völlig egal, ob das Verfahren nun völlig abgeschlossen ist oder auf eine Entscheidung über die Verfassungsklage gewartet wird. ;-)
Fakt ist... die Kassen sind leer.. und wer nur ein ganz kleines bisschen Verstand hat, weiß, dass Milliarden an Rückzahlungen einfach nicht drin sind.
Einen ähnlichen Fall gab es übrigens in den 70er Jahren bereits. Da ging es um Kindergeldnachzahlungen; ebenfalls in Milliardenhöhe.
Damals war ich noch so gutgläubig ;-) und glaubte fest an eine Nachzahlung.
Bekommen habe ich nix. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (ich glaub, das war es damals) wurde schlicht und einfach durch ein geändertes Gesetz außer Kraft gesetzt.
So einfach ist das, wenn die Bundesregierung nicht weiß, wie sie die finanziellen Mittel aufbringen soll.
Dabei waren die Zeiten längst nicht so übel wie im Moment. Zumindest sprach niemand von einer Wirtschaftskrise...
Auch wenn ich den weiteren Verlauf in Sachen Rentenabschläge sehr wohl verfolgen werde... eine Rückzahlung habe ich mir schon lange abgeschminkt.
Liebe Grüße
Norma
PS: Vielleicht habt ihr auch davon gehört, dass die ARGE in der jetzigen Zusammenstellung (Angelegenheiten der Stadt und des Landes unter einem Dach) ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde? Bis Ende 2010 müsste EIGENTLICH wieder eine Trennung stattfinden... so hat das Gericht in letzter Instanz entschieden.
Da aber die Gelder für eine Trennung fehlen... überlegen die Politker verzweifelt, wie sie das umgehen können.
Naheliegend ist eine Gesetzesänderung, damit die ARGEN in der jetzigen Zusamensetzung verbleiben können.
Mal sehen, was passiert. ;-)
Ein Bekannter arbeitet nämlich bei der ARGE und die Unsicherheit, wie es weitergeht, ist schon sehr belastend für alle Mitarbeiter.
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