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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BfA hat Kurantrag abgelehnt


02.11.2002, 19:54
Hallo Ihr Lieben,
ich bin ein bischen sauer, diese Woche kam von der BfA der Beschei, dass mein Kurantrag abgelehnt wurde. Ich bin 07/99 Brustamputiert worden anschl. bis Dez. Chemo und bis August 2002 Tam. + Zol.. Im Febr. 2000 war ich zur Reha, im August 2001 zur Kur. Nun hat meine Hausärztin wieder einen Antrag mit mir zusammen gestellt, da ich psychisch zur Zeit ganz schlecht drauf bin (Depr. und Angstzustände). Dieser Antrag wurde nun mit der Begründung abgelehnt, das eine Kur nur 2 Jahre nach der Primärerkrankung möglich wäre.
Kann mir jemand weiter helfen ? Soll ich Widerspruch einlegen, mit welcher Begründung ? Wie muß ich den Widerspruch formulieren. War diese Woche bei der Urlaubsvertretung von meiner Ärztin, der hat gemeint, da hätte ich gar keine Chance, die hätten woll wieder was geändert, wäre ihm aber auch neu.
Da wird doch mal wieder am falschen Ende gespart.
Es grüßt Euch eine ziemlich saure Heidi aus dem Bottwartal
E-Mail: heidi.schwammberger@web.de

02.11.2002, 20:20
Hallo, liebe Heidi! Nun bin ich aber doch überrascht, denn deine Diagnose und anschließende Behandlung deckt sich identisch mit meiner. Ebenfalls 7/99 brustamputiert, Januar 2000 zur AHB von der Arbeitsgemeinschaft zur Krebsbekämpfung in Bochum bewilligt, die 2. Kur ebenfalls von der AG in Bochum bewilligt zum April 2001 und jetzt von der BfA gerade eine weitere Kur im Oktober bewilligt bekommen, eben auch wegen Depressionen und Angstattacken - aufgrund dessen ich schon vor der Kur 2 Monate krankgeschrieben war. Es wäre tatsächlich eine Schande, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen würde, nur weil es sich um verschiedene Bundesländer handelt (bei mir NRW). Daher solltest du auf jeden Fall Einspruch einlegen. Gehst du noch oder schon wieder arbeiten? Oder peilst du vielleicht die Rente an? Das Letztere könnte dann ggfs. der eigentliche Ablehnungsgrund gewesen sein.
Wenn du noch arbeitest, dann kannst du sicher so argumentieren, daß eine BfA-Kur ja dazu dienen soll, dich wieder fit für deine berufliche Tätigkeit zu machen. Lass dich nur nicht unterkriegen und hol dir ruhig auch juristischen Rat (hoffentlich bist du rechtschutzversichert ?!). Wenn mir noch Argumente für deinen Widerspruch einfallen, maile ich dich privat an, o.K.? Liebe Grüße von Monika :=))

coolheidi
03.11.2002, 12:36
Hallo liebe Monika,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja ich versteh auch die Welt nicht mehr. Es wird halt einfach überall nach Lust und Laune entschieden. Ich werde aber jetzt auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ich arbeite schon lange wieder und für die Rente bin ich leider noch zu jung (41). Morgen hab ich wieder einen Termin bei meiner Neurologin (die mich wg. der Depr. u. Angst jetzt mit Tabl. behandelt) Ich werde sie auf jeden Fall mal ansprechen. Vielleicht kann Sie mir ja ein bischen weiterhelfen.
Wenn Dir noch was einfällt, mail mich bitte an.Wünsch Dir noch einen schönen Sonntag und sende Dir viele liebe Grüssle aus dem Bottwartal
Heidi

03.11.2002, 21:37
hallo heidi
bin 8/99 brustamputiert worden und jetzt 42 jahre alt.hab nach der chemo eine nach-und festigungskur beantragt und bewilligt bekommen(sonnenbergklinik). jetzt geht es mir ähnlich wie dir.ich habe auch diese (komische neue ) 2jahresfrist versäumt, weil ich in der probezeit nicht unbedingt zur kur fahren wollte.ich werde es aber trotzdem versuchen.deine wut kann ich sehr gut verstehen.manchmal wünsche ich mir das die leute, die so etwas entscheiden nur mal kurze zeit mit uns tauschen, vielleicht hätten sie dann anders entschieden.
halt die ohren steif und liebe grüße aus hamburg

05.11.2002, 23:04
Hallo ihr Lieben,
als ich im April zur Anschlussheilbehandlung war, haben die Ärzte gleich darauf hingewiesen, dass zurzeit alle Kuranträge gerne abgelehnt werden. Nicht durcheinander bringen lassen, Einspruch erheben, ist heute leider normal.

liebe Grüße
Ingrid

06.11.2002, 14:17
Hallo liebe Silke, hallo liebe Ingrid,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde jetz auf jeden Fall einspruch einlegen.
Liebe Grüssle Heidi

07.11.2002, 11:17
Hallo Heide,
es ist richtig, die Nachsorgerehaanträge müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren gestellt werden. Bei einem dritten Antrag ist besonders der ärztliche Befundbericht wichtig, d.h. der Arzt muß im Befundbericht die Notwendikeit einer weiteren stationären Maßnahme besonders begründen. Hier ist, wenn der körperliche Befund keine Beschwerden aufweist, immer gut, psychische Beschwerden anzumerken. Besprich das mit Deinem Arzt.
In vielen Städten gibt es übrigen Unterstützung bei solchen Widersprüchen durch Mitarbeiter von Krebsberatungsstellen oder auch von den Geschäftstellen der örtlichen Krebsgesellschaften (Bremer KG, Niedersächsische KG, usw.).
Hol' sie Dir.
Gruß von Robie