Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 10,8% Abschläge bei BEAMTENPENSIONEN für unter-60-Jährige gesetzwidrig ???
Hallo,
das Bundessozialgericht hat ja - wie hier auch eifrig diskutiert wird - die Unrechtmäßigkeit der max. 10,8% Abzüge bei Renten für unter-60-Jährige aufgezeigt.
Weiß vielleicht jemand aus diesem Forum, wie es mit der Rechtmäßigkeit der 10,8%igen Kürzung der Pension bei Beamten aussieht?
Die Frage ist für mich jetzt gerade aktuell, weil ich wegen Krebs/Chemotherapie und Amputation eines Unterschenkels mit 55 Jahren aus dem Dienst ausscheiden muss. Die Versetzung in den Ruhestand ist bereits angekündigt und wird wohl im nächsten Monat zugestellt. Nach bisherigem Verfahren werden 10,8% von der Pension abgezogen. Ich denke, dass die Kürzung wohl aus den selben Gründen wie bei den Rentnern entstanden ist, Genaues weiß ich allerdings nicht.
Vielleicht kann hier jemand Auskunft geben!?
Danke!
@Maaren,
was kann ZardoZ dafür, daß Maaren frustriert ist und die große Aggression auf DIE BEAMTEN und die POLITIK generell hat ??
Ein betroffener Kranker, ob nun Beamter oder nicht, wird wohl das tun, was nach Rechtslage in seinem Umfeld möglich ist. Das wird wohl jeder tun und ist gar nicht ehrenrührig.
Eine Krebserkrankung und das zwangsweise Ausscheidenmüssen aus dem aktiven Arbeitsleben ist ein dramatischer Einbruch im Leben. Sich das Recht zu holen ist schwer genug. Deswegen muß man nicht gleich einen ganzen Berufsstand auf Korn nehmen und schon gar nicht pauschal urteilen und als Krebskranke untereinander Distanzen schaffen.
In unserem Rechtsstaat ist sicher nicht alles o.k. und man muß manches mühsam erkämpfen. Kämpfen heißt dabei, nicht nur sich zu ärgern, sondern sich aktiv einzuschalten und (falls möglich) den Rechtsweg einzuschlagen und sich durch dabei durch die Instanzen zu kämpfen. So ist es nun mal.
In unserem Rechtssystem benötigt man einen langen Atem, eine gewisse Gelassenheit und eine gute anwaltliche Vertretung (Rechtsschutzversicherung ist sicher von Nutzen).
In einem ähnlichen Thread,den ich begonne habe, habe ich ja auf das entsprechende Urteil des Bundessozialgerichts für den Fall der erwerbsunfähigen Frührentner hingewiesen. Da können Rentner zumindest hoffen.
Ärger kostet Kraft und Nerven, im Falle einer schweren Erkrankung sowieso, dann ist es gut, wenn man den Ärger in sachkundige Hände übergeben kann, zu Fachleuten, die einem durch die Instanzen hindurchhelfen. Es bleibt dann mehr Zeit, sich auf Genesung und Heilung zu konzentrieren.
Nichts für ungut, Maaren, ich kämpfe mich als (nichtbeamteter) Hinterbliebener inzwischen seit 2002 durch die Rechtsinstanzen (nach Landgericht und Oberlandesgericht inzwischen vor dem BGH) auf einer schwierigen "Rechtsbaustelle", die unter anderem durch den Krebstod (2000) meiner Frau entstand. Nur mich zu ärgern kam nicht in Frage, daher mußte ich handeln und mich auf den Weg machen, mir das Recht zu holen. Es bleibt mir gar nichts anderes übrig als zu kämpfen und Geduld zu haben.
Aber Gelassenheit zu üben ist nicht immer leicht.
Mit lieben Grüßen
Shalom
Platte Stammtischparolen (siehe maaren) sollten als SPAM in diesem doch eigentlich intellektuell recht hoch angelegten Forum gestrichen werden. Wahrscheinlich hat maaren sich noch niemals um die Beamtengehälter gekümmert oder immer nur von den - zugegeben - extrem hohen Versorgungen der Herren Abgeordneten etc. gehört. Dass viele "kleine" Beamten auch nur so viel Geld nach Hause bringen wie ein Brötchenverkäufer und nicht mal halb so viel wie ein Automechaniker bei Mercedes oder VW, wird kaum in ihr verzerrtes Weltbild passen wollen deshalb auch nicht wahrgenommen.
Wie auch immer: Die Zielsetzung des threads ist dahin, ich bitte die Moderatoren, abgesehen vom 1. Beitrag alle folgenden zu streichen um einen neuen Versuch zu starten, aus dem maaren sich dann bitte heraushalten möchte!
Hallole,
ich schreibe als engagierter juristischer Laie.
Ja leider gelten die Abschläge für erwerbsunfähige Rentner UND Pensionäre.
Die Beamtenregelungen sind wohl den Personen, die der Rentenversicherung unterliegen, angeglichen. Falls durch das Urteil des Bundessozialgerichts die Prozentabzüge für Erwerbsunfähige rechtsfehlerhaft sind, werden meines Erachtens auch für die dienstunfähigen Pensionäre die Richtlinien des Bundessozialgerichts gelten müssen. Das bleibt wohl abzuwarten, denn noch liegt ja die schriftliche Begründung des BSG nicht vor.
Ich habe gegoogelt mit den Stichworten:
Erwerbsunfähigkeit Beamte Abschläge und habe z.B. folgendes Links gefunden:
http://www.ub.uni-konstanz.de/v13/volltexte/2001/675//pdf/Mdr2001-3.pdf
http://www.lff.sachsen.de/bezuegestelle/vers/vorschr/Infoblatt_%C3%BCber_%20Vers.-%20bez%C3%BCge_kurz1.pdf
Was den Umgang miteinander im Forum angeht, habe ich mich schon geäußert, ich kann durchaus die emotionale Sondersituation verstehen, in denen Kranke oder einfach Betroffene hier im Forum schreiben, Fairness und Einfühlungsvermögen sollte jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Es ist daher nicht alles entschuldbar, was hier mal so eben schnell hingeschrieben wird.
Liebe Grüße
Shalom
(maaren) sollten als SPAM in diesem doch intellektuell recht hoch angelegten Forum gestrichen werden
ich bitte die Moderatoren alle folgenden Beiträge zu streichen
ZardoZ
Neuer Benutzer
@ZardoZ
Schönen guten Abend in die illustre Runde,
auch wenn einem Beiträge nicht gefallen (in diesem Fall der von Maren), sollte man es tunlichst unterlassen, hier persönliche Affronts anzuheizen.
Schon erstaunlich, wie forenkundig selbst "Neue" sein können (Hinweis: Moderatoren), denen vielleicht nur der Mut fehlt, unter ihrem sonstigen Namen zu posten, den man aber unschwer zu erkennen vermag, auch zwischen den Zeilen =:-)
Ich denke, es ist egal, ob jemand verbeamtet ist oder nicht. Wir sind einfach alle nur Kranke. Das sollte eher verbinden, als trennen.
Das Problem der abgezogenen 10,8 % wird sicher in Kürze höchstrichterlich geklärt, danach sind wir alle schlauer: Beamte und Nichtbeamte.
@maaren
Auch wenn Du es vielleicht nicht weißt oder glaubst: wir Beamte haben's auch nicht immer leicht, ganz im Gegenteil.
Schönes Wochenende :-)
http://www.filmzentrale.com/rezis/zardozsh.htm:
"Zardoz ist aber nichts weiter als ein fliegender Steinkopf, ...".
Für erwerbsunfähige Rentner/Pensionäre, die unter 60 Jahre alt sind, ist sicher der vorläufige einschlägige Urteilstext des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 von Interesse. Man kann unter der u.a. Internet-Adresse den Terminbericht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 nachlesen.
Der Terminbericht einer Sitzung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.06 umfasst neben anderen Fällen im zweiten erörterten Fall auch die VOR-Entscheidung über die NICHT-Rechtmäßigkeit des dauerhaften Prozentabschlags für erwerbsunfähige Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben.
Der Terminbericht ist für uns als juristische Laien eher gewöhnungsbedürftig, die Grundbotschaft kann man jedoch auch als Normalbürger verstehen.
Also hier der URL Hinweis zum Bericht des Bundessozialgerichts:
www.bundessozialgericht.de
Dann geht man zu: TERMINE 2006
Man sucht den Termin: 16.05.2006
In der vorletzten Spalte steht die Terminvorschau, in der letzten Spalte kann man den Terminbericht der Sitzung des 4. Senats zur entsprechenden Sitzung vom 16.05.06 anklicken.
Liebe Grüße
Shalom
... Das Problem der abgezogenen 10,8 % wird sicher in Kürze höchstrichterlich geklärt, danach sind wir alle schlauer: Beamte und Nichtbeamte.
@inter:
Dies war wohl die passendste Antwort, ja. Ich glaube langsam auch, dass meine Frage überflüssig war, bald wissen wir mehr!
@shalom:
Herzlichen Dank für die ausführlichen Recherchen und die Links! Hinsichtlich des Termin-Berichts bin ich froh, KEIN Anwalt/Richter geworden zu sein - auch wenn meine Pension/Rente dann NOCH höher ausfallen würde (äh, ... kurzer, unbeabsichtigter Seitenhieb an ... Ihr wisst schon) ;)
Vielen Dank allen, die sich hier redlich Mühe gaben, mir weiterzuhelfen!
Der "Steinklotz" :D
schneeweischen
20.10.2006, 17:05
Hallo,
ich denke es ist immer schwierig über Themen zu sprechen wenn man sich nicht auskennt.
Deshalb werde ich hier einmal ein paar Punkte klarstellen:
Beamte sind Menschen. Mein Vater war einer von ihnen. Er liebte es zu unterrichten.
Zum Zeitpunkt seiner Erkrankung war er 51 Jahre alt.
Ein dreiviertel Jahr später sollte er zwangsfrühpensioniert werden.
Pro fehlendem Jahr wird soviel von der Pension abgezogen, dass man von dem was übrig bleibt nicht wirklich leben kann.
Ich weiß nicht, woher manche Menschen ihre Informationen beziehen - mich würde es aber freuen zu sehen, dass man sich erst informiert und dann schimpft. Ich kann es nämlich nicht mehr hören!
Zu seiner Pensionierung kam es nicht mehr.
@maren Ich kann verstehen wenn man sich über Aspekte aufregt, aber nur
solange man fundierte Informationen und Belege hat.
Liebe Grüße,
schneeweischen
Hallo,
im vergleichbaren Parallel-Thread für die Betroffenen, die frühzeitig Rente aus der Rentenversicherung beziehen, habe ich die Quelle des endgültigen Bundessozialgerichts-Urteils angegeben:
http://www.krebs-kompass.org/Forum/showpost.php?p=321136&postcount=18
Das Urteil ist jedoch für juristische Laien nicht so ganz einfach zu verstehen.
LG
Shalom
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