Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zurück a. d. Reha-Wiedereingl. abgelehnt v. AG
Hallo liebe Fories,
im Mai 2004 hatte ich Blasenkrebs und bekam deshalb ein Urostoma.
Ich war mit OP und anschl. AHB und Chemo insg.
von April 2004 bis Okt. 2004 krankgeschrieben.
Nov.-Dez. 2004 hatte ich Resturlaub.
Im Jan. 2005 begann die Chemo, wo ich dann wieder von
Jan. - Nov. 2005 krankgeschrieben war.
Während dieser Zeit erhielt ich insg. 78 Wochen Krankengeld.
Seit Jan. 2006 gehe ich wieder arbeiten.
Nun musste mein Stoma koriergiert werden da es sich sehr zusammengezogen hatte und der Urin nicht mehr so gut rauslaufen konnte.
Ich ging dann am 04. Dez. 2006 ins KH und bin bis einschl. heute (14.01.2007) krankgeschrieben. (6 Wochen)
Nach 6 Wochen bin ich aus der Lohnfortzahlung raus.
Nun sind die Fäden der OP gerissen und das Stoma zusammen gefallen. Ich musste warten, bis die Entzündung raus ist. Nun will der Arzt das Stoma in den nächsten Wochen nochmals operativ korigieren.
Zur Zeit liegt ein Katheter in dem Stoma, damit der Zugang wohl nicht verwächst.
Wenn ich dann in den nächsten Wochen wieder krank werde (also ins KH muss), hat die KK eine Krankengeldzahlung abgelehnt, da ich bereits 78 Wochen wegen der gleichen Krankheit Geld bezogen habe.
Wie kann die KK die Diagnose Blasenkrebs mit der jetztigen Diagnose Stoma-Stenose gleichsetzen? Meint ihr, ich sollte Einspruch erheben?
Wenn ich ab morgen dann arbeiten gehe, zahlt ja der AG das Gehalt wieder, aber was ist, wenn ich dann ins KH gehe? Ist ja dann die gleiche Diagnose, wie die letzen 6 Wochen, wo ich krankgeschrieben war.
Muss ich dann ALG beantragen für den Zeitraum der Krankheit / KH-Aufenthalt mit evtl. anschl. Arbeitsunfähigkeit?
Wie und wann tue ich das, wenn ich doch dann im KH liege? Gibt es da Fristen zu beachten?
Sicherlich ist das Stoma damals wegen dem Blasenkrebs gelegt worden. Aber ist es nicht eine neue Erkrankung die Stomakorrektur? Eigentlich kann man das doch jetzt nicht zusammenschmeißen?
Ich weiß, sind sehr viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen lieben Dank schon mal im voraus.
Liebe Grüße
floh (Kirsten)
Barbara_vP
14.01.2007, 21:29
Hallo Floh
ja ja die KK.....
also die Stoma probleme, die du hast, sind laut KK Folgen deiner Krebserkrankung und somit ist das für die KK eine Folgeerkrankung. Sind dann die 78 aufgebraucht, zahlt die KK leider nicht mehr. Bist du und dein Arzt der Meinung, dass deine jetztigen Problme nicht mit deiner Krebserkrankung zusammen hängen, lege Widerspruch ein.
Bevor das Krankengeld ausläuft, erhälst du ein Schreiben deiner KK, mit dem du zum Arbeitsamt musst. (im schreiben steht drin: sofort zum Arbeitsamt)
Man meldet sich dann beim AA bekommt ein Haufen Formulare, die man dann ausfüllt und zu einem neuen Termin mitbringt. Bist du krank, kann auch ein bevollmächtigter zum AA gehen. Du bekommst dann ein Jahr Geld (nahtlosigkeitsgeld (nicht vermittelbar)) Entspricht der Höhe des ALG1.
Barbara
Hallo Barbara,
vielen Dank für Deine Antwort.
Momentan gehe ich ja seit Montag erstmal wieder arbeiten. Hoffe ja, dass ich den KH-Termin bald mit dem Doc absprechen kann.
Na ja, dann wird wohl der AG, wenn ich wieder im KH bin, bei der KK anfragen und erst mal wohl nicht zahlen.
Also die 78 Wochen sind bei mir ja schon in 2005 ausgelaufen.
Werd erstmal wg. KH-Termin warten und dann mal beim AA vorbei schauen. Die KK schickt mir jetzt wohl ein Bescheid, dass ich keinen Anspruch mehr wg. der Diagnose von damals habe. Werde auf alle Fälle einen Widerspruch formulieren.
Alles Liebe
floh
Barbara_vP
16.01.2007, 20:40
Hallo Kerstin,
wenn die 78 Wochen in 2005 ausgelaufen sind, könnte vielleicht eine neue 3 jahresfrist bestehen. ich meine du hast danach gearbeitet und irgendwann fallen dann wieder 78 Wochen neu an..... so hatte ich es bei mir verstanden. Bist du im VDK oder Sozialverband? die helfen gut....
Barbarea
Hallo Kirsten,
dass du aktuell kein Krankengeld bekommst, liegt zum einen daran, dass aufgrund einer Krankheit und event. Folge-/ Begleiterscheinungen max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld bestehen, wobei das nicht heisst, dass du 78 Wochen ausgezahlt bekommst. Auch Zeiten für Krankmeldung mit Lohnfortzahlung werden mit eingerechnet, denn würde der Arbeitgeber nicht zahlen, dann hättest du theoretisch ja auch bereits Anspruch auf KG. Des Weiteren wird noch die 3-Jahres-Rahmenfrist berücksichtigt. Deine Erkrankung begann im April 2004 für diese Krankenheit und die Rahmenfrist endet somit im April 2007. Dann fängt eine neue Frist an. Um wieder Kankengeld zu bekommen, muss du ab Beginn der neuen Rahmenfrist mindestens 6 Monate arbeitsfähig sein, danach erhälst du dann wieder KG. Da die Krankenkasse nun nicht zahlt und dein Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt hat, erhälst du bei weiterer Krankmeldung Arbeitslosengeld (allerdings dann auch nur die entspr. Höhe = weniger als KG) auch ohne Arbeitslosigkeit gem. § 125, die sog. Nahtlosigkeitsregelung. In dem Fall wirst du dich beim Amtsarzt der Arbeitsagentur vorstellen müssen, der entspr. Arztberichte anfordert und die Arbeitsunfähigkeit prüfen muss.
Wenn du zu der Zeit im KH bist, dann legst du eine entspr. Bestätigung vor bei der Arge. Das ALG muss sofort bei der Beginn der Krankmeldung beantragt
werden. Wahrscheinlich ist es besser, wenn du vorher bereits Kontakt mit der Arge diesbzgl. aufnimmst und die entspr. Formulare bereits ausfüllst und die Bescheinigungen von der KK und dem Arbeitsgeber besorgst. Dann musst du nur noch den Termin des Beginns der Krankmeldung nachreichen.
Ich wünsch dir alles Gute
Gaby
Hallo liebe Fories,
die KK hat mir nun bestätigt, dass ich keinen Anspruch auf KG mehr habe. (78 Wochen sind um) Der AG hat nun 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet.
Da ich ja wegen meines Urostomas wieder ins KH musste und über die 6 Wochen Lohnfortzahlung krankgeschrieben bin, musste ich ALG nach §125 SGB III beantragen.
Nun habe ich 600 € monatlich weniger, als mein Arbeitseinkommen wäre.
Das ist viel Geld, wenn die Zahlungsverpflichtungen weiter laufen.
Wißt Ihr, welche finanziellen Hilfen zum ALG noch beantragbar sind?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!!
Liebe Grüße
floh (Kirsten)
Hallo Kirsten,
natürlich kannst du versuchen, finanzielle Hilfen zu bekommen (Deutsche Krebshilfe.de, deine zuständige Kirchengemeinde, vielleicht Wohngeld, eventuell auch Tafel-Essen), aber ich bezweifle, dass es sich bei dir um einen "echten" Notfall handelt, sorry.
Wenn du schreibst, dass das ALG I nun UM 600 Euro niedriger ist als dein früheres Einkommen... dann dürftest du meines Erachtens immer noch weit über einen Beihilfefähigen Betrag kommen.
Allerdings kenne ich deine finanzielle Situation natürlich nicht und wenn du nach Abzug aller Lebenshaltungskosten keinen Cent mehr übrig hast, solltest du selbstverständlich Hilfe beantragen (als Rollstuhl-Pflichtige solltest du auch in diversen Foren anfragen!).
Aber wie gesagt: ich denke intuitiv eigentlich, dass du nicht dazu gehörst.
Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Hallo Ihr lieben,
war ende April seitens der Agentur für Arbeit zum Gutachter geschickt worden. Hintergrund ist, dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hatte, und Nahtlosgeld beim AA beantragen musste.
Nun habe ich unabhängig von diesem Gutachten, Anfang April einen Rehaantrag bei der DRV gestellt. Dieser ist auch bewilligt und ich fahre ab 21.6.07 für 3 Wochen zur Reha.
Nun soll in dem Gutachten stehen, dass ich nur noch weniger als 15 Std. die Woche arbeiten gehen könne.
Beim Gutachtertermin selber, war aber was ganz anderes mit der Ärztin abgesprochen und von EU-Rente nicht die Rede.
Ich selber möchte nicht in EU-Rente. Will versuchen, ob ich nach der Reha meine Arbeitszeit auf 30 Std./Woche befristet reduziere. Dann kann man immer noch weiter sehen, obs klappt oder nicht.
Nunmehr widerspricht sich das auch mit der bewilligten Reha. Denn wenn ich nicht mehr 15 Std./Woche arbeiten gehen könnte, hätte die DRV meinen Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
Jetzt habe ich einen Kopie des Gutachtens angefordert. Man sagte mir jedoch, dass dies nicht möglich sei.
Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich möglich ist, dieses Gutachten in Kopie von der Agentur für Arbeit anzufordern????
Vielen Dank im voraus.
Barbara_vP
24.05.2007, 21:39
Hallo Flo
ich habe das Gutachten der Arbeitsagentur ohne Probleme bekommen. Und auch von der DRV...
Barbara
Julie C.
25.05.2007, 00:27
Hallo, Floh !
Da wird mal wieder eine allzu beliebte Masche der Behörden versucht.
Lasse Dich bitte nicht darauf ein, denn Du hast jederzeit Anspruch auf
Dein Gutachten !
Schaue bitte mal hier im SGB X (Sozialverwaltungsverfahren u. Sozialdatenschutz) (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm#sgb10xinhalt.htm)
und beachte besonders den § 25
Die Ämter sagen oft, dass erstellte Gutachten nicht herausgegeben werden.
Dies ist falsch und Du kannst und darfst jederzeit Akteneinsicht
und Gutachteneinsichtnahme fordern.
Hallo Julie,
habe Deinen § gleich am Telefon beim AA angegeben und promt kam das Gutachten mit der Post.
Vielen Dank!!!!!
Julie C.
27.05.2007, 07:10
Guten Morgen, Floh !
Ich freue mich sehr, dass ich Dir helfen konnte und dass es mit Deinem
Gutachten nun geklappt hat.
Aber ich bin traurig und wütend zugleich, dass Dinge dieser Art nicht von
allein passieren. Warum muss man immer wieder um seine Rechte kämpfen
und warum muss man den Behörden immer wieder auf die Füße treten ?
Die Behörden informieren die Menschen nicht über ihre Rechte. Wer sie selbst
nicht kennt, ist verraten und verkauft.
Für mich persönlich ein unhaltbarer Zustand !
Ich wünsche Dir schöne Pfingsttage, liebe Floh.
Hallo ihr lieben,
ich bin zurück aus der Reha in Bad Brückenau. Klinik ist sehr schön gelegen, Essen, Zimmer etc. recht gut.
Aus der Reha heraus wurde durch den Rentenvers. träger eine betriebl. Anpassungsmaßnahme (stufenweise Wiedereingliederung) beantragt. Diese hat der AG abgelehnt!!! Gründe weiß ich leider nicht.
Nun musste ich ja bereits im Febr. d. J. ALG I nach § 125 SBG beantragen, da ich inzwischen 78 Wochen KG von der KK erhalten habe. (Bezug bis 20.06.07 wegen Rehabeginn ab 12.07.)
Während der Reha gabs Übergangsgeld von der DRV. (21.6-12.7.)
Jetzt bin ich arbeitsunfähig entlassen aus der Reha und weiter krankgeschrieben vom Arzt.
Habe mich gleich beim AA zürück gemeldet.
Jetzt sagte man mir, es müsse überprüft werden, ob ich weiter Anspruch auf ALG I habe oder einen Antrag auf Hartz IV stellen müsse.
Habe aber erst 3 Wochen (06.08.07) nach Beendigung der Reha einen Termin beim AA erhalten!!!!!
Im Jobcenter war ich auch und hab vorsorglich einen Hartz IV-Antrag gestellt. Aber auch hier dauert die Bearbeitungszeit mind. 2 Wochen.
Lt. Gutachten vom AA vor der Reha wurde ich für 6 Monate als mit unter 3 Std. arbeitsfähig eingestuft.
Im Rehabericht bin ich für 6 Std. und mehr eingestuft.
Die beantragte Wiedereingliederung ist ja seitens des AG abgelehnt worden. Ich fühle mich jetzt auch gesundheitl. nicht in der Lage, mal eben nach 6 Monaten erneuter Krankheit gleich mit 8 Std. wieder arbeiten zu gehen.
Kann mir jemand sagen, warum jetzt eine Überprüfung stattfindet, ob ALG I oder Hartz IV Anspruch???? Mein ALG I Bescheid ist doch für 1 Jahr ausgeschrieben. Warum lässt man mich 3 Wochen ohne Geld?
Hat jemand ähnliches erlebt?
Vielen Dank!!!
Hallo Floh,
da du seitens der Krankenkasse ausgesteuert bist und weiterhin arbeitsunfähig geschrieben, prüft die Arge nun, ob du Anspruch auf die Nahtlosigkeitsregelung hast. Die hast du nur, wenn du vorausssichtlich noch länger als 6 Monate arbeitsunfähig bist und event. ein Rentenantrag gestellt wurde. Bist du voraussichtlich weniger als 6 Monate arbeitsunfähig, dann zahlt die Arge kein ALG1, da du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst. Dann musst du Hartz IV beantragen, bis du wieder arbeitsfähig bist.
Ggf. schickt dich die Arge nochmal zum Gutachter.
Ob und inwieweit der Arbeitgeber bei der Wiedereingliederung mitspielen muss, ist mir nicht bekannt. Ich weiss nicht, ob es einen rechtlichen Anspruch auf Wiedereingliederung gibt. Vielleicht meldet sich noch jemand, der sich damit auskennt.
Alles Gute und hoffentlich beeilt sich die Arge mit der Klärung. Das hat bei mir 2 Monate gedauert, allerdings haben sie in der Zeit ALG1 weitergezahlt bis zum endgültigen Gutachten, danach allerdings nicht mehr.
Lieben Gruß Gaby
Barbara_vP
24.07.2007, 15:40
Hallo Floh
es ist sehr ärgerlich. das dein Arbeitgeber die Widereingliederung ablehnt. Denn er hat keine Nachteile dadurch, denn zumindestens beim Bezug vom Krankengeld zahlt die KK das Geld und nicht der AG. Wie das im Falle beim Bezug des Nahtlosigkeitsgeldes ist, weiß ich nicht. Der AG soll doch froh sein, wenn einer stundenweise kommt um zu arbeiten und er nicht bezahlen muss. Dumme Frage, kennt sich dein AG mit der Wiedereingliederung aus? Abgelehnt wird oft nur, wenn man an vorne herein weiß, dass die Wiedereingliederung nichts bringen wird.
Dir steht ein volles Jahr das Nahtlosigkeitsgeld zu. Dieses Geld ist ja eine Zwischenlösung zwischen Krankengeld und Rente. Falls nun das AA meint, du bist doch vermittelbar und ein neues internes Gutachten aufstellt, dann wird die Nahtlosigkeitsregel nach §125 in normales §117? ALG 1 umgewandelt. Die Androhung hatte mir das AA geschickt, allerdings kam der Rentenbescheid 3 Wochen vorher. Lass dir nicht einreden, dass du nun ALG2 beantragen musst. Ein kalenderjahr mit 30 Tagen im Monat berechnet steht dir ALG1 zu, dann folgt ALG2.
Frage deinen AG am besten nach warum die Widereingliderung scheitert.
Drücke dir die Daumen dass bald die sache positiv für dich geklärt ist
Barbara
Hallo Kirsten,
die Ablehnung durch den Arbeitgeber ist schon recht ungewöhnlich und wird wirklich seltenst praktiziert. Weißt du, welche Gründe für die Ablehnung angegeben wurden und was die DRV dazu sagt?
Bei "betrieblicher Unzumutbarkeit" (was immer das zu bedeuten haben mag) kann der Betrieb ablehnen; aber wie gesagt, die Gründe sind da entscheidend.
Im Übrigen steht ja nun offensichtlich ein Widerspruch ins Haus, denn auf der einen Seite (Medizinischer Dienst der Agentur für Arbeit; 6 Monate unter 3 Stunden) bist du praktisch nicht mehr erwerbsfähig und auf der anderen Seite (Entlassungsbericht der Kurklinik; mehr als 6 Stunden, also Vollzeit) bist du nun wieder voll erwerbsfähig.
Solche Widersprüche kommen leider oft vor...
Erfahrungsgemäß richtet sich der Medizinische Dienst grundsätzlich nach den Angaben im Entlassungsbericht und somit musst du damit rechnen, dass die Agentur für Arbeit ihre vormalige Feststellung revidiert.
Ohne Geld wird man dich aber trotzdem nicht lassen, auch wenn der Termin erst in 3 Wochen sein wird. Solange steht dir auf jeden Fall ALG 1 bzw. hast du Anspruch auf Nahtlosigkeitregelung. Einfach so streichen geht nicht!
Dass du dich nicht in der Lage fühlst, ganz plötzlich wieder "voll" in den Beruf einzusteigen, glaub ich dir ungesehen.
Wenn der Arbeitgeber sich weiter strikt gegen eine Wiedereingliederung sträubt, wird er wohl eine Kündigung anstreben (denke ich).
Kein schöner Zug und so ganz machtlos steht man auch nicht da (der VdK kennt solche Fälle zuhauf), aber Nerven kostet das alles dann doch.
Atme jetzt erst einmal durch; ganz ohne Geld wirst du nicht dastehen.
Und dann nimm deine sämtlichen Unterlagen und gehe zum VdK in deiner Nähe. Dort wird man dir dann ab sofort zur Seite stehen.
Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
PS: Frage: Wie ist der Kurarzt eigentlich zu diesem Ergebnis gekommen (6 Stunden und mehr), wenn du dich offensichtlich gar nicht dazu in der Lage fühlst? Hast du dein Empfinden denn auch dem Arzt mitgeteilt?
Hallo,
ich habe bei der DRV angerufen und nachgefragt, welche Gründe der AG für die Ablehnung einer Wiedereingliederung angegeben hätte. Man teilte mir mit,das der AG gegenüber der DRV nicht verpflichtet sei, seine Ablehung zu begründen. Ebenso meinte man, man könne das jetzt nur so akzeptieren und die DRV könne dagegen nichts machen.
Während der Reha habe ich der Stationsärztin gesagt, dass ich beabsichtige eine Teil-EM-Rente zu beantragen. Ich fragte sie, ob sie mir diesbezügl. eine Empfehlung in den Rehabericht schreiben könnte. Zur Antwort bekam ich, dass ich ja nicht psychisch krank sei und deshalb eh keinen Anspruch auf eine EM-Rente hätte.
(Na vielen Dank auch:confused: )
Daraufhin ist die Empfehlung "Wiedereingliederung" entstanden, aber auch das Kreuzchen auf dem Rehabericht... "6 Std. und mehr arbeitsfähig"
Ebenso wird im psycholog. Bericht gesagt:... Frau... stößt an die Grenzen ihrer Belastbarkeit".. ja Hallo, wem wunderts??? Erst die Behinderung, dann noch der Krebs....:mad:
Alles irgendwie widersprüchig...
Ebenso wird im Rehabericht ein neuropsychiartrisches Gutachten empfohlen, welche die DRV aber lt. Aussage nicht einfordern wird.
Hier sollte die tatsächlich noch zu schaffende Arbeitszeit festgestellt werden.
Sicherlich, Anspruch auf Geld habe ich definitiv ab 13.7.... fragt sich jetzt nur von wem. Problem ist halt, die DRV hat rückwirkend bis 12.7. gezahlt und der Termin b. AA ist erst am 6.8.07, also doch einige Zeit dazwischen.
Der AG kennt sich mit Wiedereingliederung aus, wird bei uns des öfteren praktiziert. Warum nun bei mir nicht, lässt einiges vermuten.
Zudem muss ich sagen, das dies meine 3. Wiedereingliederung seit 2004 wäre.
Krebs 2004
Chemo 2005
jeweils danach erfolgte Hamb. Modell über KK.
Zweite Wiedereingliederung musste meinerseits abgebrochen werden, da mir kein behind.gerechter Arbeitsplatz (2. OG ohne Fahrstuhl) zur Verfügung gestellt wurde.:twak: Mein Arbeitsplatz war angeblich damals weggefallen. (haha, da saß ich dann 2006 wieder - parterre)
Ja ihr seht, alles nicht so einfach!!!!
Überlege wirklich, ob ich mich nicht wieder gesundschreiben lasse. Dann muss der AG halt wieder Gehalt bezahlen. Aber dann wäre ich auch bezwungen, meine Arbeitszeit zu reduzieren und dann hätte der AG auch das erreicht, was er erreichen wollte.
Sicherlich wird er mich dann auch zum MDK schicken, und überprüfen lassen, ob ich wirklich arbeitsfähig bin.
In den VdK bin ich dann heute eingetreten. Muss halt noch gucken, ab wann ich dann rechtl. Beratung in Anspruch nehmen kann.
@Gabi: da ich bereits seit Febr. erneut erkrankt bin, und bereits aus dem KG-Bezug ausgesteuert, ist die Nahtlosigkeit nach §125 vor der Reha ja gegeben gewesen. Während der Reha gabs Übergangsgeld von der DRV. Nun bleibt zu klären, welchen Anspruch ich nach der Reha, also jetzt, habe.
Ich meine auch weiter Anspruch auf ALG I zu haben, da ich nach §125 erst von Febr. bis 20.6.07 ALG I bezogen habe. Also wären da ja noch Restansprüche, bis 1 Jahr voll ist.
Bin jetzt bis Ende August krankgeschrieben und hoffe, ab Sept. wieder arbeiten gehen zu können.
Hallo ihr lieben,
ich hatte heute meinen Termin beim AA... endlich.
Mir steht weiterhin ALG I nach §125 zu.. freu!!! Erhalte jetzt erstmal rückwirkend vom 13. - 31.07.07 Geld in den nächsten Tagen.
Gesagt wurde auch, dass es sein kann, dass ich nochmal zum Gutachter müsse.
Hoffe, dass ich dann ab September endlich wieder arbeiten gehen kann!!!
Ob wann und wie ich das mit der Arbeitszeitreduzierung mache, weiß ich noch nicht. Habe ja noch 34 Tage Urlaubsanspruch, wobei 26 Tage lt. Urlaubsplanung eigentlich weg gewesen wären, wäre ich nicht erneut krank geworden.
Will versuchen, dass ich sobald wie möglich Urlaub bekomme, damit mir der noch voll bezahlt wird. Danach werde ich wohl eine Stundenreduzierung beantragen:)
Jetzt gesundschreiben lassen wäre ungünstig, da ich noch einige Arzttermine habe, u.a. die CT-Krebsnachsorge...
Hallo liebe Fories,
ich beabsichtige einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente zu stellen. Sicherlich liegt es im Ermessen der DRV, ob diese als volle oder Teilrente bewilligt wird. Ich würde meinen Antrag so stellen, wenn möglich, dass ich eine halbe EU-Rente beantrage, da es psychisch sehr wichtig für mich ist, dass ich noch teilweise arbeiten gehen kann.
Kurz zu meiner Person: ich bin von Geburt an gehbehindert, habe einen GdB von 100% und habe 2004 Blasenkrebs (Illeum-Conduit) gehabt. Bin noch bis Mai 2010 in Heilungsbewährung.
Wenn ich eine Teilweise EU-Rente erhalten würde, gibt es ja persönliche Hinzuverdienstgrenzen. Meine Hinzuverdienstgrenze habe ich bei der DRV erfragt.
Nun befinde ich mich ja in einem unbefr. Arbeitsverhältnis.
Wie verhält es sich jetzt, mit der Weiterbeschäftigung, wenn mir eine halbe EU-Rente zugesprochen würde.
Ich weiß, dass es sich um eine ruhendes Arbeitsverhältnis handelt, für die Zeit des Rentenbezuges.
Meine Frage nun: Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mich im Rahmen der Hinzuverdienstrente für die Dauer der Rente weiter zu beschäftigen? Oder kann er das ablehnen, da das Arbeitsverhältnis ja ruht.
Wer von Euch hat eine halbe Rente und geht bis zu seiner persönl. HInzuverdienstgrenze weiter arbeiten?
Wie habt ihr das mit dem AG ausgehandelt?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!!!!
Hallo Floh,
ich hab vor fast 2 Jahren meinen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt, zur Zeit läuft meine Klage beim Sozialgericht..... Bei Antragstellung war ich arbeitslos (unter anderem wegen gesundheitlicher Probleme durch meine Brustkrebserkrankung). Seit Januar 2007 habe ich eine Teilzeitstelle (18 Stunden die Woche, dass ist auch die absolute Grenze meiner Leistungskraft). Mein Anwalt sagte mir, falls das mit der Rente doch noch klappen würde, müsste ich zwar den Arbeitgeber informieren, aber das Arbeitsverhältnis würde nicht ruhen, sondern bis unter 6 Stunden täglich könnte ich arbeiten, allerdings mit Abzügen, je nach Verdienst. Hast du da andere Infos ??????
Liebe Grüße aus HH
Petra
Hallo liebe Fories,
ich möchte Euch auf einen Link aufmerksam machen, der es ermöglicht, Nachzahlungen für EU-Rente zu erhalten. Anträge können auch nach Dez. 2008 gestellt werden!
Ich habe diesen Link aus einem Forum, wo ein Forie (kenne ich persönlich) bereits eine Nachzahlung in Höhe von 7000 Euro erhalten hat.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de19980&SID=Jph7MCqgvvQsKGRVh4gArFOe1a5NMf
So ist das, wenn es einem selbst nicht gut geht. :-(
DIESE Info ist mir dadurch völlig entgangen. :-(
Vielen Dank für das Einstellen des Links!
Auch wenn der Erstattungsanspruch jetzt für ein volles Jahr verloren geht (2004)... so bleiben immer noch knappe 3 Jahre, für die ggf. eine Nachzahlung fällig ist. ;-)
Und wer weiß, vielleicht kommt ja auch noch eine Rentenerhöhung generell dabei raus.
Ich kann wirklich nur allen Betroffenen raten, sich den Musterbrief auszudrucken und mit den erforderlichen Daten zu füllen.
Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. ;-)
Eigentlich wollen wir ja "NUR" unsere Gesundheit zurückbekommen, aber da das sehr schwierig ist, wollen wir wenigstens unser Recht bekommen. :-)
Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann
Liebe Floh http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx1.gif
Heute ist Dein Burzeltag
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Alles erdenklich Gute,Tina n. http://wuerziworld.de/Smilies/mx2/mx8.gif
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