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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Asbest-Erkrankung-Krebs - erst nach dem Tod festgestellt


simone n.
21.08.2007, 22:33
Hallo
Mein Vati verstarb voriges Jahr an Lungenkrebs. Mit 61 Jahren.
Da niemand wusste , daß er ein Bronchialkrebs-großzeller hatte waren wir sehr geschockt als man uns nach dem Tod sagte: Er hatte Lungenkrebs. Mein Vati verstarb durch einen Blutsturz. Das Karzinom verursachte einen Riß . Es ging alles sehr schnell.
Die Klinik veranlasste eine Obduktion. Herraus kam: Lungenkrebs durch Asbest, und noch was (vergessen).
Im Obduktionsbefund und der nachfolgenden Beurteilung darüber durch die Rentenkasse stand wortgemäss: Wäre der Befund zu Lebzeiten festgestellt worden hätte meine Mutter volle Witwenrente erhalten. Mit Berufserkrankung.
So , weil erst nach dem Tod festgestellt , nur anteilmässig.
Ich finde : RIESEN SCHWEINEREI!!!!

Hat jemand darin Erfahrung? Kann mir jemand Rat geben? Oder ist das wirklich rechtens?
Im fast gleichen Zeitraum sind noch zwei ehemalige Arbeitskollegen verstorben an gleichem Befund.
So kann das doch nicht sein.
Bitte um Rat und Hilfe.
Freundl.Grüße Simone

Linde030
02.09.2007, 22:57
Hallo Simone,
leider kann ich dir auch nicht wirklich weiter helfen aber ich würde mit dem Obduktionsbericht einen antrag bei der Berufsgenossenschaft stellen denn vor einiger Zeit kam im TV ein Bericht der über einer Frau berichtet wo der an Bronchialkarzinom erkrankte u. verstarb u. sie bekam nach einer obduktion eine Rente von der BG.
Nun zu meiner geschichte mein Mann ist an der selben Krankheit erkrankt lebt aber noch zum Glück aber auf Grund des Berichtes den wir damals gesehen hatten ( da wußten wir noch nicht das er Krebs hat ) haben wir gleich nach der Diagnose im Mai 07 bei der BG einen antrag auf Berusfkrankheit gestellt der letzte Woche schriftlich abgelehnt wurde, wir werden aber im wiederspruch gehen da mein Mann seid dem 31.08.07 wieder in der Klinik zur Chemo ist haben wir den Brief der Ärztin gezeigt u. die meinte wir sollen auf jedenfall in Wiederspruch gehen u. sie werden von der Klinik auch noch etwas schreiben was wir dann mit schicken können denn sie haben in sämtlichen Arztberichten die wir bisher nach dem Klinik aufenthalten haben als neben diagnose Asbest mit rein geschrieben da mein mann Dachdecker ist und seid ca.35 Jahren in seinen Beruf tätig war bis zur erkrankung und bis in den 90zieger Jahren u. teilweise heute noch auf alten Dächern asbest verarbeitet oder abreissen wird.

nun versuch es einfach viel Gück

Liebe Grüße Linde:winke:

Norma
24.09.2007, 19:27
Leider ist das rechtens.

Mein Schwiegervater hat noch zu Lebzeiten einen Antrag auf Asbestose-Anerkennung gestellt und die Bewilligung seines Antrages um 4 Jahre(!) nicht mehr erlebt. Auch meine Schwiegermutter nicht; sie starb ein Jahr vor der Entscheidung.
Geerbt haben dann die Kinder...

Da dein Vater zu Lebzeiten keinen Antrag gestellt hat, ist die jetzige Antragstellung nur noch bedingt gültig.

Tut mir leid, dass es so ist.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann (zur Zeit Chemo)

Astrid09
14.01.2008, 14:43
Ich möchte hier noch einmal allgemein antworten.

Wenn ein Versicherter an einer vermuteten Berufskrankheit stirbt und noch kein Antrag bei der Berufsgenossenschaft auf Anerkennung lder Erkrankung als Berufskrankheit äuft, dann kann der Hinterbliebene (Witwe, Waise) "nur" noch die Anerkennung der BK und die Erbringung von Hinterbliebenenleistungen beantragen.

Leistungen, die der Versicherte zu Lebzeiten noch hätte bekommen können wie die eigene Verletztenrente, können dann nicht mehr erbracht werden.

Die Aussage der Rentenkasse "Wäre der Befund zu Lebzeiten festgestellt worden hätte meine Mutter volle Witwenrente erhalten. Mit Berufserkrankung." kann ich nicht deuten.
Die Rentenkasse, wenn denn die Rentenversicherung gemeint ist, hat nicht über die Berufskrankheit zu entscheiden.

Im Anerkennungsfalle würde die Witwe dann 2 Witwenrenten erhalten, einmal die von der Berufsgenossenschaft und die von der Retenversicherung, ggf. unter teilweiser Anrechnung der Unfall-Witwenrente.

Liebe Grüße
Astrid