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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehinderung


27.03.2003, 21:09
Nach der Op ( brusterhaltende Entfernung des Tumors in der Brust und Entfernung von 15 Lymphknoten aus der Achselhöhle ) wurde mir im Krankenhaus empfohlen, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Weiß jemand wieviel Prozent üblicherweise zu erwarten sind ?

27.03.2003, 22:03
in der Regel zwischen 50 und 80 %.
schau mal unter http://www.net-art.de/hagobaer/anhalt1.htm
Gruss
Bluebird

28.03.2003, 13:50
Danke und schönes Wochenende.

29.03.2003, 18:01
Ich habe 60% bekommen und nun, nach anhaltenden Beschwerden, Antrag auf 80% gestellt.

tonhexe

30.03.2003, 18:22
ich habe bisher noch keinen Antrag gestellt. Was für Vorteile bringt die An-
erkennung der Schwerbehinderung mit sich?
Ich bin kurz bevor ich erkrankte arbeitslos
geworden. Ich denke mit 50 und Shwerbehin-
dertenausweis bekomme ich gar keine Stelle mehr. Kennt ihr euch aus?
Alles Liebe Hilda

31.03.2003, 08:14
Liebe Anke72,
man kann nicht pauschal von 'üblicherweise' reden. Die Höhe des GdB (Grad der Behinderung) ist abhängig vom konkreten Tumor-Befund, also der TNM-Formel. Ohne LK-Befall bekommt man im Frühstadium von BK z.B. 50%, mit LK-Beteiligung schon 60%, Beschwerden spielen bei der Einstufung nicht so 'ne große Rolle. BK-Patientinnen mit 80% haben diese i.d.R. für fortgeschrittenes Stadium mit Fernmetastasen erhalten.
Gruß von Robie

31.03.2003, 08:39
Hallo Hilda,

Die Vorteile sind
-Parkplatz am Eingang
-ermässigte Eintritte in Museen usw
-ein paar € bei Telefongebühren
-und bei der KFZ Steuer
-Anstellungsbevorzugung im öffentlichen Dienst, ist auch sehr
fraglich inzwischen

DER NACHTEIL:
- absolut keine Chance auf dem freien Arbeitsmarkt, Ausweis &
Alter >doppelte "Nein Danke Reaktion"

Jutta

Kenne ich aus sehr negativer Erfahrung.

31.03.2003, 09:15
Hallo,

soweit ich weiß, muss man den Schwerbehindertenausweis bei einer Stellensuche nicht vorlegen. Man darf ihn dann aber auch nicht nutzen und verzichtet somit auf diese Vorteile. Das müßtest Du aber sicherheitshalber mal genauer erfragen, da ich diese Info auch nur aus einem anderen Forum habe.

Aber so hat man wenigstens die anderen Vorteile, wie Steuervergünstigung etc.

Manu

31.03.2003, 09:35
Hallo,

ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt, da ich schon 70% mit dem Zusatzzeichen G (Gehbehinderung) für meine vorliegende Gebehinderung habe und jetzt im Februar an Brustkrebst erkrankt bin und darf nicht am Eingang parken, wie Jutta geschrieben hat. Denn dazu benötigt man das Zusatzzeichen aG (außergewöhnliche Gebehinderung).
Da ich mit meiner Gehbehinderung aufgewachsen bin kann ich euch sagen, daß man bei der Stellensuche nicht erwähnen muß, daß man einen Schwehrbehindertenausweis hat, da diese Frage unzulässig ist und nicht beantwortet werden muß.

Alles Liebe
Claudia

31.03.2003, 10:35
die Infos von Jutta sind etwas irreführend:
für Behindertenparkplatz, Telefongeb.-befreiung und KFZ-Gebührenermäßigung sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, die Brustkrebspatientinnen i.d.R. NICHT erfüllen. Pauschal kann man - ohne besondere zusätzliche Beeinträchtigungen - nur folgende Vorteile geltend machen:
- erhöhten Kündigungsschutz am Arbeitsplatz
- Steuerfreibetrag in EK-Steuererklärung
- Zusatzurlaub
- Eintrittsermäßigung an Eintrittskassen

Wer also keinen Arbeitsplatz hat, kann also nicht so viel mit so einem Ausweis anfangen, denn der GdB bei Krebserkrankungen hat eigentlich nur eine Schutzfunktion für ArbeitsstelleninhaberInnen.
Gruß von Robie

31.03.2003, 12:59
Hallo Hilda,
ich bin in Deinem Alter und habe trotz BK und Ausweis einen neuen Arbeitsplatz bekommen. Ich habe mir Firmen ausgesucht und Initiativbewerbungen losgeschickt. So landet man nicht im großen Stapel der Bewerbungen. Auf meine Schwerbehinderung habe ich erst beim Vorstellungsgespräch hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass die Firma dadurch bis zu 70% Lohnkostenzuschuss bekommen kann. Ich hatte mich 3 mal beworben und musste mich für eine Stelle entscheiden. Meinem neuen Chef habe ich sogar gesagt, dass ich Krebs hatte. Jetzt habe ich meine Probezeit hinter mir und gehe im Mai in Reha.
Was Jutta schreibt, stimmt nicht ganz.
Nachteile: Diese Erfahrung habe ich und einige andere die ich kenne nicht gemacht. Initiative zeigen.
Vorteile: hat Robie schon richtig gestellt.
Was die Steuerpauschale betrifft, diese kann man, wenn man nicht berufstätig ist, beim Mann eintragen lassen.
Gruß Renate

31.03.2003, 15:06
Vielen Dank für eure zahlreichen Tips. Im
Mai werde ich zur AnschlussREHA gehen. Dort
sollte man mehr Hintergrundinfo erhalten,
dies sagt zumindest mein Arzt.
Vielleicht kann ich mich dann entscheiden.
Liebe Grüße Hilda

01.04.2003, 08:00
Hallo

vielleicht sollte man noch erwähnen, das ein Schwerbehindertenausweis je nach Höhe auch in der Wohngeldberechnung eine wichtige Rolle spielen kann.

Das mit den bestimmten Sonder-Parkplätzen ist i.d.R. wirklich den Leuten mit 100% aG vorbehalten. Es gibt aber durchaus auch die Möglichkeit den Ausweis mit einem einfachen G so nutzen zu können, das man etwas Parkerleichterungen hat. Kommt wohl auf die Politessen an. Hier in der Bonner Innenstadt kann man, wenn man den Ausweis gut sichtbar mit dem "G" ins Fenster legt, schon mal in einer Anliegerstraße parken - ohne Strafzettel zu bekommen. In der Innenstadt bringt das schon eine Menge Vorteil.

Die freie Benutzung der öffentlichen Fahrgelegenheiten wird durch ein G ebenfalls möglich, oder aber die Herabsetzung bis hin zur völligen Befreiung der KFZ-steuer . Kommt aber immer auf die jeweiligen Vorraussetzungen an.

hier ist ein sehr guter Link - auch immer aktuell auf dem neusten Stand. Wer sich durchklickt, kann auch die Gradings bei den einzelnen Diagnosen finden, aber auch viele andere Informationen:
http://www.net-art.de/hagobaer/

viele Grüße
elisabeth

03.04.2003, 19:26
noch ein kleiner Vorteil - die ADAC-Mitgliedschaft kostet nur noch die Hälfte!
In Bayern darf man die Parkplätze für Behinderte nur nutzen, wenn man den zusätzlichen Parkausweis, den man bei der Gemeinde beantragen muss, im Auto liegen hat. Ohne ein "a.G." bekommt man den aber nicht.
Gruss
Bluebird

03.04.2003, 23:10
Hallo Hilda,
gerade wenn Du arbeitslos bist, kann der Schwerbehindertenausweis bei der jetzigen wirtschaftlichen Lage auch von Vorteil sein.
Der Sachbearbeiter vom Versorgungsamt bzw. Landeswohlfahrtsverband hilft dir in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt eine Stelle zu finden. Der Vorteil für den Arbeitgeber. Er bekommt für längere Zeit (glaube bis 24 Monate) bis zur Hälfte die Gehalts- plus Lohnnebenkosten erstattet.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Ingrid G.

04.04.2003, 10:27
Danke, Bluebird, für den ADAC-Hinweis. Habe ich sofort beantragt (hätte ich das früher gewusst...)
Liebe Grüße
Gabi

07.04.2003, 10:27
Hallo Bluebird,

ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit Grad der Behinderung: 50%, sonst kein Zusatz.
Kann ich dann auch den ADAC günstiger bekommen, obwohl ich nicht gehbehindert bin???
Liebe Grüße
Regina

07.04.2003, 10:51
Hallo Regina, ich beantworte jetzt mal deine Frage, obwohl an Bluebird gestellt, weil ich es gerade gemacht habe: ja, ab 50 % Behinderung kannst du ADAC-Beitrag günstiger bekommen, unabhängig davon, ob du gehbehindert bist oder nicht. Musst nur deinen Ausweis kopieren (Vor- und Rückseite) und mit deiner Mitgliedsnummer an den ADAC schicken oder faxen.
Gruß von Gabi

07.04.2003, 11:02
Hallo Gabi,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, das werde ich doch auch sofort machen.
Ich bin der Meinung, wenn man sich schon so einen Mist eingefangen hat, sollte man wenigstens die kleinen Vergünstigungen mitnehmen.
Also vielen Dank noch mal, ich wünsche Dir einen schönen Tag
Liebe Grüße
Regina

08.04.2003, 19:01
Hi Regina,
anbei noch eine sehr informative Site:

http://www.lvf.bayern.de/schwbg/br-schwbg.html

Gruss
Bluebird

08.04.2003, 19:14
Hallo an alle,
ich habe jetzt durch den Schwerbehindertenausweis und mit Hilfe des Arbeitsamtes für meinen neuen Arbeitgeber eine Wiedereingliederungshilfe erhalten. D.h., der Arbeitgeber erhält bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag 60% der Lohnkosten incl. Nebenkosten für die Dauer von max. 24 Monaten gezahlt. Wie lange allerdings die Arbeitsämter das noch leisten werden, steht in den Sternen, denn diese Leistungen werden dort auch gekürzt.

Was ich noch gehört habe ist, daß man mit einem Schwerbehindertenausweis schon mit 60 Jahren in Rente gehen kann, ohne Einbußen bei der Rente zu haben. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente ist ja niedriger und bleibt es auch in der Rentenzeit. Das sind meine Informationen. Ich hoffe, sie stimmen.

Gruß Ute

10.04.2003, 11:46
Vielen Dank Gabi und Bluebird,

den Antrag auf Ermäßigung habe ich an den ADAC gefaxt und am nächsten Tag ein Rückfax erhalten, dass ich bereits für den gezahlten Beitrag eine anteilige Rückerstattung erhalte.

Danke auch für den Link. Habe ich mir direkt mal ausgedruckt. Das ist wirklich sehr interessant.

Liebe Grüße
Regina

10.04.2003, 11:58
Die Frist, mit welcher man mit einer Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen konnte ist am 23.11.2001 abgelaufen. Wenn deine Schwerbehinderung nach diesem Zeitpunkt festgestellt wurde , gilt diese Regelung für dich leider nicht mehr.

10.04.2003, 17:05
Hallo,
hatte 60% bei G3. Nun habe ich einen Ver-
schlimmerungsantrag gestellt(Metastasen im Lenden-
wirbelbereich) und habe 100% bekommen. Aber er ist
nicht für Parkplätze, Fernsehen, Telefon. Nur für
Ermässigung für einige Theater usw. Aber man
bekommt eine höhere Steuerersparnis. Beim Finanzamt
beantragen.
LG Helga2

13.04.2003, 11:02
Hallo Helga,
bei 100% musst du nun die weiteren Sachen beantragen, mit der Begründung dass Du nicht mehr am öffentlichen Leben teilhaben kannst. Mein Erfahrung ist, dass man nicht alles mit einem Mal bewilligt bekommt. Nur der Hinweis, die nächste Beantragung dauert lange (Fersehen, Telefon folgt dann daraus, Parkplatz müsstes Du sehr gebehindert sein, das ist schwierig)
Du musst RF beantragen!!!
Alles Gute!! Silvia.

18.04.2003, 20:07
Hallo Silvia,
die haben mir geschrieben, dass ich nicht RF
bekomme. Was tun?
LG Helga

18.04.2003, 20:42
Hallo Helga,

RF bekommt man nur, wenn man:

RF = Blind oder wesentlich sehbehindert; gehörlos oder unzureichende Verständigung trotz Hörhilfe
LG Renate

18.04.2003, 21:10
Hallo,
dem muss ich widersprechen. Ich hatte eine Bekannte mit BK und einem Rezidiv. RF heisst, Rundfunk und Fersehen befreit, dies kann schon ab 80% versucht werden, bei Nichtteilnahme am öffentlichen Leben. Bei meiner Bekannten hat es sehr lange gedauert, aber es hat geklappt. Es kommt auf die Begründung und wahrscheinlich auch auf die ärztlichen Befunde. Also versuchen!! Ich habe auch 80% wegen BK und da stand dies auch drin. Ich werde durch weitere gesundheitliche Dinge einen Antrag auf Verschlimmerung stellen, dann muss man sehen!!!
Eine weitere Bekannte hat inzwischen durch BK 100%, ihr habe ich auch den Rat gegeben, versuchen!!
Alles Gute. Silvia.

18.04.2003, 21:28
Hallo Renate, Hallo Helga

RF kann man auch beantragen, ohne blind zu sein.

RF bedeudet, das man sich der Rundfunkgebühr befreit wird, weil man aufgrund seines Handicaps (dies kann blind sein; dieses kann eine psychische Erklärung haben - z.B. angst vor zu vielen Menschen; dies kann sein eine ansteckende Erkrankung; und es gibt sicher noch anderee Gründe) nicht am "öffentlichen" Leben wie Kino; Theater usw teilnehmen kann.
Wenn z.B. durch eine Krebserkrankung es dazu führt, sich nicht mehr andern Menschen zeigen zu können - z.B. aus Schmerzgründen ( weil jede Berührung weh tut) oder weil es psychisch einfach nicht mehr geht, auch dann könnte man das RF beantragen - und manchmal bekommt man es auch.

Wenn Du Helga Metastasen im Rücken hast, könntest Du schon aufführen, das Du deswegen sehr vorsichtig sein musst, das Dich keiner bei einem Koinobesuch oder so aus Versehen in den Rücken stößt - und Du aus diesen Gründen keine öffentlichen Veranstaltungen mehr besuchen kannst. Wäre schon eine Möglichkeit.
Wenn du deswegen nur eingeschränkt gehfähig bist ( so war das bei meiner Schwester) beantrage auch gleich das "g" - gehbehindert. Ein G reicht allerdings auch nicht für die Parkplatzbefreiung - aber für die Möglichkeit, günstiger Bahn zu fahren; falls man in einer Mietwohnung wohnt erhöht sich das Wohngeld; sollte man von der Sozialhilfe leben müssen ( was durch Krankheit ja auch oft schneller kommt, als man denkt - bekommt man einen erhöhten Regelsatz von 20 % ) usw.

viele Grüße
elisabeth