Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reha / AHB - macht man das immer?
Hallo,
wie ist das mit der Reha/AHB? Ist das üblich nach der Therapie oder nur, wenn man besonders geschwächt ist bzw. bestimmte Probleme/Krankheiten hat (Lymphe, Herz, Psyche, was weiß ich).
Danke!
Eleve
Birgit64
16.12.2007, 15:05
Hallo Eleve,
natürlich mußt Du nicht in AHB/Reha gehen, wenn Du bereit bist, die Nachteile die sich daraus ergeben zu akzeptieren. Die KK kann Dich dazu verpflichten, eine AHB/Reha anzutreten wenn die Therapien abgeschlossen sind. Und Du bist verpflichtet, an der Wiederherstellung Deiner Gesundheit und der Rehabilation mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, aktiv teilzunehmen. Wenn Du das ablehnst kann die KK Dir das Krankengeld streichen, so Du denn welches beziehst.
Irgendwie habe ich aber das Gefühl, dass sowohl Du als auch Jennifer nur den Zwang dahinter sehen. Ich finde das eigentlich schade, denn die AHB/Reha soll ja eine Maßnahme sein um die Folgen der Erkrankung und der Therapien abzumildern und nach Möglichkeit auch die Fähigkeit zur Teilnahme am Erwerbsleben wieder herstellen. Das ist auch keine Folterkammer sondern normalerweise wird schon auf die Bedürfnisse des einzelnen eingegangen und die Therapien abgestimmt. Und daneben bleibt auch meist genug Freizeit für Gespräche, Ausflüge und Erholung.
Freundliche Grüße
Hi,
nee, Krankengeld krieg ich nicht. Aber angedacht ist die Reha also für jeden?
Ich hatte außerhalb des KK-Forums nie davon gehört, drum frag ich.
Ich hab bisher noch keine Meinung dazu, ob ich das machen werde oder nicht. Werde dann schon sehen, obs mir nahegelegt wird und ob ich dafür Zeit habe. Ist ja noch soooo lange hin.
Einerseits würde mir das schon gefallen, andererseits halte ich mich ja zuhause für unersetzlich :D und man weiß nie, was alles dazwischen kommt. Also eins nach dem anderen Morgen erstmal frisches Gift ;) und im neuen Jahr hab ich dann schon die halbe Chemo geschafft. :rotenase:
Grüße,
Eleve
Birgit64
16.12.2007, 17:12
...und ob ich dafür Zeit habe. ...
Hallo Eleve,
an der Zeit sollte es nicht hapern, denn die solltest Du Dir schon nehmen. Das dient alles nur Deiner Genesung und so eine Auszeit von zu Hause ist auch gar nicht verkehrt. Manche sind der Meinung, dass die AHB/Reha durch einen Urlaub ersetzt werden kann. Der Meinung bin ich nicht, denn dort geht es nicht vorrangig um Erholung sondern eben um Genesung und Wiederherstellung.
Ein Reha-Abschlußbericht könnte unter anderem auch Kriterium für die Bewilligung einer beantragten (Erwerbsminderungs-)Rente sein.
Freundliche Grüsse
wisteria
16.12.2007, 18:00
Hallo Ihr,
zufällig weiß ich diesmal ziemlich genau, daß man NICHT in Reha / AHB muss, selbst wenn mann Krankengeld bezieht.
Allerdings sollte das vorher besser mit dem Arzt abgesprochen sein.
Grüße
Petra
Hallo Mo,
das macht mich jetzt auch sauer. Man bekommt Krankengeld, weil man krank ist. Und oft ist man eben so krank, dass man nicht in der Lage ist an einer AHB teilzunehmen, weil z.B. die Erstbehandlung nicht zu Ende geht oder weil man nicht reha-fähig ist. Könntest du bitte die Gesetzeslage wörtlich zitieren, ich kenne sie nicht. Dein letzter Beitrag kommt aber so rüber, als würde jeder der Krankengeld bezieht, simulieren und nicht an seiner Gesundwerdung teilnehmen wollen.
Was ich dazu sagen kann:
Um an einer AHB oder Reha teilzunehmen, muss man ziemlich fit sein. Viele Kliniken verlangen die schriftliche Bestätigung des Arztes zur Rehabiltitationsfähigkeit. Es ist also nicht so, dass man immer an Rehas teilnehmen muss, um Krankengeld zu beziehen.
Auch die Gleichsetzung von Reha = Beitrag dazu, dass sich der Zustand verbessert, finde ich etwas knapp. Mag für viele gelten. Ich hab an einer AHB teilgenommen und mich hat das krank gemacht, woraufhin ich die Maßnahme mit Einverständnis der Krankenkasse und der Rentenversicherung abgebrochen habe. Danach bin ich dann übrigens arbeiten gegangen für 6 Wochen. Danach wurde ich so krank, dass nichts mehr ging, was die freundlichen Rehaärzte z.B. nicht im geringsten vorhergesehen haben. Mir wurde aufgrund der Reha die volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt.
Gruß
Mona
Birgit64
16.12.2007, 19:13
Das macht mich schon en bissel sauer
Ja Mo,
mich auch! Da wird eh schon wenig genug im deutschen Gesundheitswesen an Kosten übernommen und die Schelte wegen der Zuzahlungen ist groß. Aber da wo es etwas fast umsonst gibt (denn bei niedrigem Einkommen, Rente unter EUR 500,00 oder Zahlung von Übergangsgeld entfällt die Zuzahlung), da wird dann nicht zugegriffen.
Lieben Gruß
Birgit64
16.12.2007, 19:23
Dein letzter Beitrag kommt aber so rüber, als würde jeder der Krankengeld bezieht, simulieren und nicht an seiner Gesundwerdung teilnehmen wollen.
Also Mona, das steht nirgends in einem von Mo's Posting und das hat sie mit
Sicherheit auch nicht gemeint.
Tatsache ist aber, dass jeder, der Krankengeld bezieht an der Wiederherstellung seiner Genesung und möglichst auch Arbeitsfähigkeit mitarbeiten muss. Im übrigen dient die AHB/Reha auch der Feststellung der Arbeitsfähigkeit und wieviel Dir noch zuzumuten ist.
Warum das letztendlich bei Dir nicht geklappt hat und Du offensichtlich überfordert warst ist eine ganz individuelle Geschichte, die aber mit der Teilnahme an der Verpflichtung zur Rehabilitation erst einmal nichts zu tun hat.
Ich finde es gut und richtig, dass eine Reha gemacht wird und somit auch seitens der Gesetzesträger und der Leistungsträger eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit vorgenommen wird. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder für sich selbst entscheiden würde, dass er noch nicht arbeitsfähig ist.
Da mag es manchmal vielleicht an der Ausführung hapern (wie möglicherweise in Deinem Fall), aber grundsätzlich ist das in meinen Augen richtig.
Freundliche Grüße
Hallo,
Ich habe eine AHB auf eigenen Antrag gemacht. Es wurde mir lediglich empfohlen, einfach um nach den anstrengenden Behandlungen wieder fit zu werden. Die Entscheidung lag ganz bei mir. Krankengeld hätte ich weiterbekommen solange mich meine Ärztin krankgeschrieben hätte oder der Vertrauensarzt mich für arbeitsfähig erklärt hätte. Nach einer Krebserkrankung hat man die Möglickeit einer AHB oder später einer Reha, aber nicht die Pflicht. Anders ist es bei Erkrankungen des Rückens oder bei Unfallfolgen usw. da werden dann spezielle Behandlungen durchgeführt um die Beweglichkeit des Körpers zu verbessern zB.
So ist mir das erklärt worden.
LG
Hallo Birgit
mein Eindruck basiert auf folgendem Satz:
"warum dann noch Krankengeld beziehen wenn nicht mal bereit in Reha zu gehen....??"
Und ob ich "überfordert" war oder die olle Kurklinik... naja... Ich hab übrigens zum Zeitpunkt der AHB kein Krankengeld bezogen und war vor der AHB, d.h. wärend der Chemo (Carboplatin/Taxol) zu 100 % mit 40 Stunden Woche gearbeitet (auf eigenen Wunsch aber mit voller Unterstützung des Arztes). Lediglich während der Chemotage war ich (alle drei Wochen 1 Tag) krankgeschrieben, da gab es aber kein Krankengeld.
Soweit ich bislang verstanden habe, geht es bei den Rehamaßnahmen aber auch nicht um die Arbeitsfähigkeit, sondern darum festzustellen, ob jemand (langfristig) erwerbsfähig ist. Krankengeld gibt es, solange man einen Arzt hat, der einen arbeitsunfähig schreibt und solange man eben Anspruch (78 Wochen Frist) ist. D.h. insbesondere, dass niemand für sich selbst entscheidet, ob er arbeitsfähig ist, sondern dazu benötigt man immer einen Arzt.
Wird in der Reha festgestellt, dass man langfristig nicht erwerbsfähig sein wird, geht es darum, dass die Krankenkassen dazu auffordern können, in die Erwerbsminderung zu gehen. Daher werden diese Maßnahmen ja von den RV und nicht von den KV bezahlt. Soweit das was mir bislang erklärt worden ist. Ich bleibe dabei: Wenn jemand Krankengeld bezieht, ist das kein Grund sauer zu sein. Und nach wie vor finde ich es hilfreich, wenn hier statt abstrakt auf Gesetzestexte sich zu beziehen, eben die entsprechende Passage zitiert werden würde. Oder eben der Link dazu gegeben wird. Das sollte dann die Frage beantworten: Unter welchen Bedinungen muss man an einer Reha teilnehmen und unter welchen nicht. Bei einem bin ich mir sicher: Der Bezug von Krankengeld allein macht nicht rehafähig. Ich hab zumindest in der Zeit in der ich Krankengeld beziehe noch keine Aufforderung zur Reha bekommen :cool:
Gruß
Mona
Birgit64
16.12.2007, 20:53
Mona, das ist Haarspalterei.
Egal, wie Du es formulierst. Bei der Reha geht es darum festzustellen, ob Du wieder arbeitsfähig und belastbar ist, was man Dir zumuten kann und ob Du für das Erwerbsleben noch geeignet bist, mithin also arbeitsfähig bist oder eben nicht.
Und offensichtlicht bist Du doch wohl, wenn es denn bei Dir mit der Arbeit nicht geklappt hat, überfordert gewesen. Denn Dein Körper hat ja wieder aufgemuckt und mit neuer Krankheit reagiert.
Und es ist ganz einfach so: Du hast zwar Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld (und da werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung mit eingerechnet), aber die Krankenkasse hat das Recht überprüfen zu lassen, ob Du tatsächlich immer noch krank und arbeitsunfähig bist. Und das kann sie über den MDK machen genausogut in dem sie Dich auffordert eine AHB/Reha zu machen. Und bei Verweigerung streicht sie Dir das Geld, ganz einfach. Das Recht hat sie und das nutzt sie auch aus. Und natürlich fordern die KK auf in die Erwerbsminderung zu gehen, damit sie nämlich kein Krankengeld mehr zahlen müssen. Nur diesem Ansinnen kann doch viel leichter widersprochen werden, wenn aus dem Reha-Abschlußbericht entsprechend hervorgeht, dass Du zwar im Moment noch nicht wieder voll arbeitsfähig bist, aber in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist.
Das Du während der Chemo gearbeitet hast war doch sicherlich Deine eigene Entscheidung und natürlich gibt es dann kein Krankengeld, solange Du nicht mehr als 6 Wochen wegen ein und derselben Krankheit krankgeschrieben bist.
Du bist ja offensichtlich nur auf 6 Krankheitstage gekommen, wenn Du Dich bei 6 Chemos nur am Infusionstag hast krankschreiben lassen.
Und hier stellt sich dann für mich die Frage, ob Dein späterer Zusammenbruch nicht auch etwas damit zu tun hat, dass Du während der Chemozeit gearbeitet hast und den Körper da schon überfordert hast. Aber das ist jetzt reine Spekulation (genauso wie Deine Auslegung von Mo's Posting).
Wenn Du aber dem Reha-Arzt auch noch freudestrahlend erzählst, dass Du die ganze Zeit weitergearbeitet hast, wieso sollte der Dich dann auf einmal als weniger erwerbsfähig einstufen?
Im übrigen hat Mo nicht behauptet sauer zu sein, weil jemand Krankengeld bezieht. Sondern sie hat geschrieben, dass sie sauer ist, wenn jemand versucht sich durch das Öffnen von Hintertürchen zu Lasten der Allgemeinheit der Mitwirkungspflicht zur Rehabilitation und Überprüfung des Gesundheitszustandes zu entziehen. Nicht mehr und nicht weniger.
Gruß
Also Birgit
richtig ist: Ich bin krank.
Ob Krankheit immer durch Überforderung bei der Arbeit entsteht, bezweifele ich mal. Ich fand das Arbeiten ausgesprochen anregend und entspannend.
Einigen wir uns doch einfach darauf, dass sie bei mir durch die Reha entstanden ist und das alles ohne Reha nicht passiert wäre :D (diese Aussage halte ich natürlich für genauso großen Blödsinn, wie die Aussage, dass ich mit Arbeit überfordert war).
Aber DAS will ich hier auch nicht diskutieren.
Da ich gerne arbeite, hatte ich natürlich auch überhaupt nichts dagegen gehabt, als erwerbsfähig eingestuft zu werden.
Ich fasse die Diskussion einfach mal zusammen:
Den Link auf die Gesetzestexte habt ihr nicht. Schade.
Mona
Birgit64
16.12.2007, 21:19
Na Mona66,
wie wäre es denn hiermit?
quote
Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)
In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
unquote
Wie man selber googelt weißt Du ja sicherlich.
Im übrigen ist es unsinnig zu behaupten, dass eine Reha nur den Zweck dient jemanden in die Erwerbsminderung zu schicken. Das macht nämlich recht wenig Sinn bei Menschen, die ohnehin schon Rente beziehen.
Ach ja, auch wenn es Dir gut gefallen hat während der Chemo zu arbeiten und Du das einfach gebraucht hast, was ich durchaus nachvollziehen kann, ist es nicht so abwegig dieses als ein Kriterium zu berücksichtigen, was letztendlich zu Deinem Zusammenbruch geführt hat. Ich habe übrigens nirgends geschrieben, dass Du nicht krank bist.
Gruß
@ mo
mit mir waren viele Frauen zur der Kur, die kein Krankengeld bezogen haben einmal weil sie schon Rente beziehen und deswegen die Wiederherstellung der Arbeitskraft gar nicht nötig war oder weil sie selbstständig sind.Die mußten ihre Kur auch nicht bezahlen, ging also auch zu Lasten der Allgemeinheit
Diejenigen die noch im Berufsleben sind, gehen eh wieder arbeiten ob mit oder ohne AHB/oder Reha,sofern sie wieder gesund sind.
In Gesprächen mit der Sozialarbeiterin im Krankenhaus hat sie mir gesagt, viele Frauen möchten nicht zur Kur, weil sie den Krankenhausbetrieb oder Ärzte und Schwestern und alles was mit Krankheit zusammenhängt seelisch nicht mehr abkönnen. Ich denke das auch Menschen die zeitweise auf das Allgemeinwohlwollen angewiesen sind, frei entscheiden sollten ohne Druck und moralischem Zeigefinger.
Die meisten erkrankten Frauen können schon auf ein langes Berufsleben zurückblicken oder haben Kinder großgezogen oder ihre kranken Eltern gepflegt
usw.. Will damit sagen sie haben schon sehr viel zum Wohl der Allgemeinheit beigetragen und in die Töpfe eingezahlt.
Eine andere Sache ist zu glauben das man sich selbst finanziert. Das kann niemand. Immer braucht man das Geld der Anderen, denn in irgendeiner Form hat ja das was ich anbiete seinen Preis, in diesem Preis ist meist alles enthalten was ich zum Leben brauche, und diesen Preis zahlen die, die mein Dargebotenes kaufen. Die Allgemeinheit hat auch deine Krankheit finanziert.
Wir bewegen uns nunmal in Kreisläufen.
LG
Hi,
aha, so richtig schlau geworden bin ich nun immernoch nicht. Ich versuchs mal:
Manche werden von ihrer Krankenkasse zur Reha/AHB aufgefordert, andere von der Rentenversicherung, wieder andere gar nicht.
Zweck der Reha/AHB ist nicht nur das Aufpäppeln nach Therapie sondern für manche auch die Überprüfung der Arbeits-/Belastungsfähigkeit.
Bei der Auswahl der Einrichtung steht an erster Stelle die Zahl der Belegungen, erst wenn die stimmt wird beachtet, ob die Erkrankung überhaupt zum Therapie-Angebot passt. ;)
Da ich als Prinzessin nicht arbeiten muß :lach2: wird auch niemand überprüfen, ob ich arbeitsfähig bin. Also bleibt abzuwarten, ob es zur Reha/AHB kommen wird.
Viele Grüße,
Eleve (die Mo nicht ganz folgen kann. Es gibt ne moralische Verpflichtung zur AHB? Gibts auch ne moralische Verpflichung zur Chemo oder überhaupt jeder Therapieempfehlung, auch wenn eine innere Stimme sagt "laß das lieber"?)
Birgit64
16.12.2007, 22:34
Hallo Vegi,
Du hast ja recht, dass auch Frauen, die bereits im Rentenalter sind, an einer Reha-Maßnahme teilnehmen. Nur, diese Frauen unterliegen nicht der Verpflichtung zur Teilnahme sondern machen das freiwillig und natürlich bekommen sie auch seitens der KK keinen Druck, da sie ja kein Krankengeld beziehen.
Und um letztere geht es doch hier, um diejenigen, die eine Lohnersatzleistung auf Kosten der Allgemeinheit beziehen und sich der Mitwirkungspflicht zur Wiederherstellung der Arbeitskraft entziehen möchten.
Unter Arbeitskraft verstehe ich im weiteren Sinne im übrigen auch die Leistung der Frauen, die beispielsweise nur Hausfrauen und/oder Rentnerinnen sind, denn auch diese leisten Arbeit oder haben sie geleistet und gegebenenfalls Beiträge entrichtet. Deswegen wäre es auch in meinen Augen verkehrt, wie von Mona66 behauptet, die Teilnahme an einer Reha lediglich auf die Feststellung der Erwerbsminderung zu reduzieren. Letztere macht ja bei Rentnerinnen gar keinen Sinn, da sie ja nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
Die Zuzahlungsverpflichtung entfällt übrigens nur bei Rentnerinnen wenn die eigene bezogene Rente (Witwenrente beispielsweise wird nicht dazugezählt) unter EUR 500,00 liegt.
Ich finde es etwas befremdlich, wenn hier in erster Linie darauf verwiesen wird, dass andere etwas wollen, wenn eine Reha angedacht wird und diese dummen Krankenkassen einen nur mit ihrem Antrag schikanieren wollen. Warum fällt es so schwer, eine Reha-Maßnahme als etwas zu begreifen, was dem Patienten dienlich sein kann in dem sie hilft einen möglichst guten Allgemeinzustand wiederherzustellen und dem Patienten ein weitgehend normales Leben inkl. der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dass das nicht in allen Fällen klappt ist vorhersehbar.
Wenn ich aber hier und in anderen Threads lese, warum einige keine Reha machen möchten, dann fehlt's mir manchmal wirklich an Verständnis. Da kommen dann Gründe wie 'ich habe einen neuen Freund, den möchte ich nicht so lange allein lassen', ich habe nur Schlechtes über die Klinik gehört' usw. usw. Damit möchte ich nicht gesagt haben, dass es nicht wirklich wichtige Gründe gibt, warum man auf die Reha verzichten möchte.
Was die Kostenfrage angeht so muss es doch legitim sein, dass ein Kostenträger überprüft, ob der oder die Leistungsbezieher/in überhaupt noch eine Berechtigung haben, diese Leistung in Anspruch zu nehmen oder ob nicht evtl. ein anderer Kostenträger für weitere Zahlungen zuständig ist. Du würdest doch auch keine Rechnung bezahlen (also eine finanzielle Leistung erbringen), wenn Du für die Begleichung nicht zuständig wärest.
Freundliche Grüße
Gloria-Beetle
16.12.2007, 22:39
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte mal was ganz pragmatisches zur REHA/AHB sagen: Ich habe die Zeit dort sehr genossen, mich bedienen lassen, mich sportlich betätigt, viele nette Frauen und einige wenige nette Männer kennengelernt. Die AHB/REHA war genau auf meine Erkrankung eingestellt, ich war bereits zum zweiten Mal da, da ich die Klinik ganz toll fand. Wieder dahin zu kommen war in meinem Fall sicher einfach, da die Klinik nur 60 km von meinem Wohnort entfernt ist. Ideal in meinem Fall, denn es war weit genug um abzuschalten und nahe genug um evtl. einzugreifen, wenn was mit der Vertretung bei der Pflege meiner Eltern nicht geklappt hätte.
Mein Fazit:
Ich bin zwar jetzt Rentnerin, aber falls sie mich dort nehmen, gehe ich nächstes Jahr wieder hin.
Ich wünsche Euch allen eine Vorweihnachstwoche ohne Hektik
Gl:D ria
Birgit64
16.12.2007, 22:41
Hallo Eleve,
wenn Du nicht im Berufsleben stehst und kein Krankengeld beziehst wird auch niemand kommen und Dich auffordern eine Rehamaßnahme anzutreten. Ganz einfach. Da mußt Du Dich dann schon selbst drum kümmern, so Du Dich denn entschließt eine zu machen.
Deine Frage hinsichtlich der moralischen Verantwortung zur Chemo betrachte ich mal als rein provokativ gestellt. Denn ob Du eine Chemo machst oder nicht, das bleibt allein Dir überlassen, dass hat Dir Dein Arzt doch sicherlich erklärt, oder?
Gruß
Birgit64
16.12.2007, 22:43
Hallo Gloria,
ich würde Deinen Beitrag wirklich gerne lesen. Aber das neongrüne in der kleinen Schreift kann man beim besten Willen nicht entziffern. Kannst Du nicht die Farbe ändern?
Liebe Grüße
Hallo Birgit
wie wäre es denn hiermit?
Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)
In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
Danke für das Zitat. Daraus schliesse ich: Es liegt im Ermessensspielraum der Krankenkassen, wann sie zu einer Reha-Maßnahme auffordern. Das heisst, das, was Mo weiter oben darstellte, gilt eben nur für diese Spezialfälle:
das es trotz eindeutiger Gesetzeslage (ohne Reha/AHT kein Fortzahlung von Krankengeld) möglich ist die Reha/AHB zu umgehen, dass auch Du nicht in die AHB/Reha gehst...,
Spannend bleibt die Frage, wann man also in die Reha MUSS. Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse?
Ich kann nicht ausschliessen, dass Arbeit ein Kriterium sein könnte, das zum Zusammenbruch führte. Es wurde mir von zwei Ärzten zugeraten. Das wären dann wohl ziemlich Trottel. Ich kann genausowenig ausschliessen, dass die Stunde Spazierengehen pro Tag Schuld ist. Oder vielleicht hab ich zu viel Nüsse gegessen? Im Großen und Ganzen glaub ich aber, dass die Platinresistenz meiner Tumorzellen nichts mit dem allem zu tun hat. Kannst ja mal ne Studie anregen, ob es da nen Zusammenhang gibt :rolleyes:
Gruß
Mona
wisteria
16.12.2007, 22:58
Hi Eleve,
hast das schon alles richtig verstanden.
Aber wenn weder der Rententräger noch die KV befürchten, weiter in irgendeiner Form für Dich zahlen zu müssen, ist es denen ziemlich egal, ob du eine AHB/Reha machst.
Ich hatte das Problem auch nicht (für Dich schien es m.E. auch gar kein Problem zu sein, Du wolltest nur eine Info - so las ich es) weil ich sowieso keinen Anspruch auf Krankengeld oder Rente habe...., also wenn die Gemüter es denn wollen, können Sie sich wieder beruhigen - meine Krankenkasse wird weder durch Krankengeldzahlung noch durch Rehakosten belastet:) .
Allerdings habe ich mich damals sehr für das Thema interessiert. Aber da ich eine Reha aus einem anderem Grund hinter mir habe, und diese furchtbar fand, und sie weder meiner psychischen noch physischen Verfassung gut getan hat - ich sie dann abgebrochen habe, wollte ich es einfach wissen:ob selbst wenn man Krankengeld bekommt, in Reha/AHB muß, und nicht auf Kürzungen verzichten muss.
Nein, muß man nicht!
Wenn es dann noch die ärztliche Befürwortung gibt, daß eine stationäre Reha nicht notwendig ist (was natürlich individuell verschieden ist), steht man auf der sicheren Seite und beugt Mißverständnissen vor . Ich hätte also keinen unlauteren Deal mit meinem Arzt am Gesetz vorbei "geschummelt"- sondern einen ganz legalen, vernünftigen Weg gewählt-was anderes hätte ich eh nicht vor gehabt.
Aber ich fand den Beitrag von Vegi sehr gut. da steht doch alles drin , was man wissen muss- zu dem Thema.
Die meisten finden ihre Reha ja toll, und erholsam. Ist ja auch gut so, soll so sein, aber wir können nicht alle über einen Kamm geschert werden....
Vielleicht steht Dir nach der ganzen Behandlung der Sinn danach..., und wenn Du dann Pech hast (was ich natürlich nicht hoffe, und nicht glaube), bekommst Du keine genehmigt...
Liebe Grüße
Petra
wisteria
16.12.2007, 23:03
bekomme das zweite "smile" nicht weg, heißt einfach "ob"
petra
Birgit64
16.12.2007, 23:11
Spannend bleibt die Frage, wann man also in die Reha MUSS. Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse?
Das wirst Du wohl oder übel Deine KK fragen müssen, wann und unter welchen Voraussetzungen sie zu dem Mittel greift, dass ihr mit §51 in die Hand gegeben wurde. Das fällt dann unter Ermessensspielraum.
Was bei Dir zum Zusammenbruch geführt hat wird sicherlich eine Mischung aus einigen Dingen gewesen sein. Und wenn Du allergisch auf Nüsse reagierst, vielleicht auch das. Aber deswegen eine Studie in Auftrag geben? Wenn's Dich interessiert mach es selber. Ich bin Archäologin und keine Ärztin.
http://smilie-land.de/t/w-z/zwinker/zwinker0012.gif
Gute Nacht!
Für mich hat ein jeder (sollte er von der Allgemeinheit mit getragen werden)auch die Mitwirkungspflicht für seine Genesung mit beizutragen. Die Füsse hochlegen und anderen für sich machen lassen, das war noch nie mein Ding und dies finde ich zudem nur ÜBEL..., rein moralisch gesehen. Darf ich doch so empfinden..., oder...??
Naja, ich finde es trotzdem etwas anmaßend, daß Du einfach davon ausgehst, daß sich jemand unsozial verhält, weil er z.B. der Meinung ist, daß eine AHB ihm nicht dienlich sein wird. Und wenn ein Arzt diese Vermutung bestätigt und die Feststellung der Arbeitsfähigkeit auch ohne stationären Aufenthalt möglich ist, wo ist das dann nicht sozialverträglich?
"Mitwirkungspflicht"... damit komm ich irgendwie nicht klar. Obwohl ich mich durchaus für einen moralischen Menschen halte.
Grüße,
Eleve
Birgit64
16.12.2007, 23:41
Eleve, kannst Du oder willst Du es nicht verstehen?
Es geht um Ausgaben der Allgemeinheit, die eigentlich auch Dir als Steuer- und/oder Beitragszahler am Herzen liegen sollten. Zumal die Kassen ja ohnehin weitgehend leer sind. Und Leistungen, die der Einzelne aus Kassen der Allgemeinheit erhält, müssen überprüft werden. Das ist beim Arbeitslosengeld so und beim Krankengeld eben nicht anders. Immer wird überprüft, ob die Zahlung der Leistung noch gerechtfertigt ist. Was ist daran schlimm? Unmoralisch ist es, wenn jemand Leistungen bezieht, sich aber der Überprüfbarkeit durch Ausreden entzieht.
Und es ist doch auch völlig normal, wenn ein Leistungsträger (DRV oder KK), die Informationen Deines Arztes von seinen eigenen Gutachtern (nämlich den Reha-Ärzten) überprüfen lässt. Glaubst Du alles, was Dir jemand erzählt? Offensichtlich nicht, sonst würdest Du hier keine Fragen stellen. Nichts anderes macht die KK oder DRV, nämlich Antworten auf ihre offenen Fragen verlangen. Und solange Du eine Leistung beziehst bist Du auch zur Auskunft und Mitwirkung verpflichtet. Und wenn Du Dich dieser Verpflichtung durch fadenscheinige Ausreden entziehst, dann empfinde auch ich das als unmoralisch.
Gruß
Was bei Dir zum Zusammenbruch geführt hat wird sicherlich eine Mischung aus einigen Dingen gewesen sein. Und wenn Du allergisch auf Nüsse reagierst, vielleicht auch das. Aber deswegen eine Studie in Auftrag geben? Wenn's Dich interessiert mach es selber. Ich bin Archäologin und keine Ärztin.
http://smilie-land.de/t/w-z/zwinker/zwinker0012.gif
Na, das ist doch eine klare Aussage, Birgit. Dann bleib doch bei dem was du kannst, und mutmaße nicht die ganze Zeit rum, warum ich ein Rezidiv bekommen habe :o. Und natürlich reagiere ich nicht allergisch auf Nüsse, sonst würde ich das Zeug nicht essen.
Gute Nacht
Mona
Hallo Birgit,
natürlich müssen die Kostenträger verantwortungsvoll mit unserem Geld umgehen, da stimme ich dir voll und ganz zu. Es ist auch richtig das man selbst zu seiner Genesung beitragen muß,schon im eigenen Interesse. Habe ich ja auch gemacht,wie die meisten auf vielfältige Weise,zum Abschluß kam die AHB. Aus meiner Sicht würde ich das empfehlen. Mir hat es gutgetan.
Schikane ist das sicher nicht. Krankengeld sollte den Notfall abdecken,das ist völlig klar.
Nur mich hat niemand zur AHB gezwungen, meine Krankenkasse hat das gar nicht interessiert. Den Antrag habe ich auf Anraten des Arztes gestellt.Mir wurde die Möglichkeit dazu gegeben. Hätte ich das nicht wahrgenommen,wäre ich auch gesundgeschrieben worden. Mit oder ohne AHB.
Krankengeld bis zu 78 Wochen bekommt man auch nur bei tatsächlicher Arbeitsunfähigkeit. Da kommt dann eben der Vertrauensarzt ins Spiel.So leicht geht der Mißbrauch nicht.
freundliche Grüße zurück
also ich war in meinem leben einmal auf "kur" - nehme an das ist mit der AHB vergleichbar - bin aus Ö - das war ziemlich schrecklich - ich war der schwierigste fall in dem kurheim - nach einer bandscheibenOP. der kurarzt - überfordert, wusste nicht recht, wie mit mir umgehen, mein stützmieder stieß auf totales erstaunen und ich denke mir heute noch, dass ich abbrechen hätte sollen, weil ich mich dann dort unglücklich und fehl am platz gefühlt hab.
von dem her würde ich so etwas nie wieder wollen.
manche werden zuhause schneller gesund, ich glaube, ich gehör zu denen.
bei uns in Ö ist es aber meines wisens eher so, dass man sich um kurplätze bemühen muss - also von einer verpflichtung hab ich noch nie gehört.
mona, das mit deinem rezidiv tut mir sehr leid.
alles liebe
suzie
Liebe Mo,
ich hatte tatsächlich gelesen, aber:
Aber es ging nun mal darum, dass Patienten zwar nicht zur AHB/ Reha gehen wollen, aber dennoch gehen weil sie sonst kein Krankengeld mehr bekommt würden.
(Jennifer) wollte schon die AHB weil ja beantragt und die Bestätigung diesbezüglich auch erhalten hatte. Nur wollte sie eben nicht in diese Klinik......
Jetzt wo sie weiss das sie muss, weil sonst kein Krankengeld (laut Aussage ihrer Krankenkasse) wird sie wohl gehen.
Und genau das habe ich ganz anders interpretiert: Die Kasse verfolgt Schema F und steckt Jennifer in eine Reha, von der Jennifer nach kurzer Überprüfung der Eckdaten glaubt, wenig profitieren zu können.
Vielleicht stellt sie sich Fragen wie: Lasse ich meine kleinen Kinder für 3 Wochen allein, laß die Kasse für die Zeit eine Familienpflegerin bezahlen und strapaziere die Kraft meines Ehemanns aufs Äußerste, so daß der danach auch gleich auf Kur gehen kann, all das für eine AHB, die nicht auf mich zugeschnitten ist?
Jenjen beschließt, lieber nicht in die AHB zu gehen und den selbstlosen Beitragszahlern diese unnötige Ausgabe zu ersparen. Überprüfung der Arbeitsfähigkeit muß auch billiger und streßfreierer gehen.
Auf das Krankengeld will/kann Jenjen aber nicht verzichten. (Bei solchen Problemen kann es sich lohnen, mit der Kasse zu reden, denke ich. Nur fehlt dazu oft die Kraft. )
Du, Mo, interpretierst das ganz anders und unterstellst Jenjen, unsozial und unmoralisch zu denken/handeln.
Warum tut ihr denn die Kasse das an....??
Meine Vermutung: Schema F.
"Das haben wir immer schon so gehandhabt." "Das ist der übliche Vorgang."
Aus Spass an der Freud..., oder eher weil sie sonst davon ausgehen "kann/mag" das Jennifer nicht mehr krank sei...?? Jedenfalls nicht so sehr das sie deswegen nicht arbeiten können.
Wie Du aus Jenjens Worten auf diesen Schluß kommst kann ich wie gesagt nicht nachvollziehen und werde es auch nie können.
Ich weiß nicht, Mo, aber ich habe festgestellt, daß sogar in Krankenkassen oft individueller und menschlicher gedacht wird. Wenn man mal darauf aufmerksam macht, daß Schema F hier gerade so gar nicht passt.
Was ist so schlimm an einer AHB/Reha wenn sie mir doch mein Ist-Zustand verbessern "kann"..?? Was...??
Keine Ahnung.
Ich hab keine Erfahrung damit, weiß in dem Zusammenhang nur, daß es z.B. eine neue Regelung gibt, daß die Kasse Müttern eine Mütterkur genehmigen muß (war vorher ein Mordsaufstand mit vielen Anträgen und Ablehnungen) und kannte es eher so, daß die Kassen froh sind, wenn sie eine Kur/Reha nicht zahlen müssen, sie also gar nicht erst beantragt wird.
In Sachen Brustkrebs AHB stelle ich mir das eigentlich schön vor, wie Gloria das beschreibt: In der Nähe meiner Lieben Kraft tanken, wenn gerade alles passt.
Wenn zu Hause beim "gemeinen Fußvolk" aber z.B. die Grippe wütet, Mann und Kinder krank sind, die Familienpflegerin sich nicht völlig zerteilen kann, kann es eben sein, daß ich mich unabkömmlich fühle und in einer Reha kaum entspannen könnte.
Grüße,
Eleve
Nein Mo, das waren nicht meine Mutmassungen. Birgit hat angefangen, meinen "Zusammenbruch" mit Überforderung bei der Arbeit zu erklären. Und da hat sie sowas von dran festgehalten. Das war nicht gerade sinnvoll. Und dann habe ich nur Dinge dazugetan, die ich für genauso wahrscheinlich gehalten habe. Sozusagen um dem ganzen etwas mehr philosophischen Nährwert zu geben. Ich weiss aber nicht, ob du das jetzt verstehst :rolleyes:
Hi Birgit,
Immer wird überprüft, ob die Zahlung der Leistung noch gerechtfertigt ist. Was ist daran schlimm? Unmoralisch ist es, wenn jemand Leistungen bezieht, sich aber der Überprüfbarkeit durch Ausreden entzieht.
Und es ist doch auch völlig normal, wenn ein Leistungsträger (DRV oder KK), die Informationen Deines Arztes von seinen eigenen Gutachtern (nämlich den Reha-Ärzten) überprüfen lässt.
Ja, das ist bestimmt normal.
Ich wußte nicht, daß das nur durch einen Reha-Aufenthalt überprüft werden kann, bzw. daß die DRV den Gutachten von anderen Ärzten generell mißtraut.
Aber mal gut, daß ich die Frage gestellt hab, man lernt immer nur dazu. Die Arbeitswelt ist für mich genauso unbekannt und spannend wie die Welt des Brustkrebs. Und hier stößt beides zusammen.:)
Grüße,
Eleve
Birgit64
17.12.2007, 09:48
Na, das ist doch eine klare Aussage, Birgit. Dann bleib doch bei dem was du kannst, und mutmaße nicht die ganze Zeit rum, warum ich ein Rezidiv bekommen habe :o. Und natürlich reagiere ich nicht allergisch auf Nüsse, sonst würde ich das Zeug nicht essen.
Gute Nacht
Mona
Ach herrje Mona66,
Du drehst es halt wie Du möchtest. Im übrigen war bislang nicht die Rede davon, dass Du ein Rezidiv bekommen hast, sondern Du hast lediglich davon geschrieben, dass Du krank geworden bist. Hättest Du gleich geschrieben, was Sache ist,wäre man auch nicht auf Vermutungen angewiesen, an denen ich im übrigen nicht festgehalten habe und die Du mit Leichtigkeit hättest entkräften können. Aber ich bitte vielmals um Vergebung, dass ich nicht die Krankengeschichten aller User(innen) im Kopf habe.
Umso ungeheuerlicher finde ich allerdings, mit dem Wissen um Dein Rezidiv, einen Zusammenhang zwischen der Reha und dem Rezidiv herzustellen. Das ist ja wohl absoluter Blödsinn! Und dass die Rehaärzte das nicht hervorsehen konnten ist ja wohl klar. Das sind Ärzte - keine Hellseher.
Die Nüsse hast Du übrigens selbst ins Spiel gebracht und ich habe das lediglich ironisch kommentiert. Aber davon verstehst Du offensichtlich nichts.
Einen schönen Tag noch.
Guten Morgen Mädels,
:winke:
habe zum Thema Reha auch mal eine Frage. So wie ich das verstanden hab, wird einem also schon geraten in Reha zu gehen das würde ich auch gerne tun zusammen mit meiner Kleinen ( 6 Jahre). Das ganze sollte aber noch in den Sommerferien dieses Jahr geschehen weil meine Kleine im September in die schule kommt, alles andere wäre nicht mehr machbar irgentwie. :cool:
Kann ich mich da diesbezüglich jetzt schon kümmern? Meine Chemo wird ca. Mitte März beendet sein und danach Bestrahlung. Kommt das Krankenhaus wegen des Antrags auf mich zu oder muss ich hier alleine tätig werden. Oder ist das alles noch viel zu früh?:confused:
Ihr Lieben, ihr könnt mir hier bestimmt helfen und mir sagen wie es bei Euch war. ;)
ganz herzliche Grüße
Michi
Hättest Du gleich geschrieben, was Sache ist,wäre man auch nicht auf Vermutungen angewiesen...
Liebe Birgit, beim nächsten Mal einfach nachfragen, was Sache ist und nicht von Überforderung deines Gegenübers reden, ohne zu wissen, was Sache ist. Das hört sich so ein bisserl so an, als wüsste dein Gegenüber nicht, wo seine Grenzen sind usw. Überforderung ist ein Begriff, den man benutzt um jemand anderen ein bisschen kleiner zu machen. Und das habe ich ein bisserl aufs Korn genommen. Ich habe mich auf den kleinen "Neben-Dialog" mit dir eingelassen um zu zeigen, dass du eben mit Vermutungen arbeitest und darauf aufbauend etwas zu viel interpretiert hast ;)
Umso ungeheuerlicher finde ich allerdings, mit dem Wissen um Dein Rezidiv, einen Zusammenhang zwischen der Reha und dem Rezidiv herzustellen. Das ist ja wohl absoluter Blödsinn!
Da gebe ich dir absolut recht, deshalb habe ich das ja auch direkt dazu geschrieben, dass das Blödsinn ist, als ich das geschrieben habe. Lies bitte mal nach :D
Die Nüsse hast Du übrigens selbst ins Spiel gebracht und ich habe das lediglich ironisch kommentiert. Aber davon verstehst Du offensichtlich nichts.
Das mit den Nüssen war Ironie von mir... :rolleyes:
Kommunikation macht Spass! Man lernt so viel über Menschen... :cheesy: In diesem Sinne... liebe Grüße und Schluss damit (zumindest von meiner Seite...)
Mona
Du machst um alles solch einen Wind das man/frau annehmen könne Du würdest drüber promovieren wollen.....
Hi Mo,
Promotion ist ne Nummer zu groß. "Diplompatientin" heißt das doch (bei Mammazone, glaub ich).
"Da hab ich was eigenes: Mein Brustkrebspatientinnen-Diplom" (frei nach Loriot). Das dürfen sie mir dann mal ans Holzkreuz heften :tongue
Als ich das Posting eröffnet hab, wußte ich noch nix über AHB, außer, daß einem beim Beantragen der Sozialdienst in der Klinik behilflich sein kann (=Tipp für Michi).
Jetzt hab ich hier eine Fülle nützlicher Infos (wenn ich mein großes Laubblasegerät anschalte um die Spreu vom Weizen zu trennen :D ) und dafür vielen Dank an alle (Dich eingeschlossen)!
Viele Grüße,
Eleve (frisch getankt)
Wenn es das Fussvolk nicht gäbe, liebe Prinzessin Eleve...., welches mit ihren Arbeitsleistungen und ihren dadurch erwirtschaftetet, hohen Beitragssätzen (weil z. B. Lst.-Klasse I) die die Krankenkassen füllen, könntest Du (ihr) Dir die Kinderchen nicht mehr leisten, denn Dein Mann (sollte er Arbeiten) zahlt nämlich auch nur vergünstigt Steuer bzw. Krankenkassenbeiträge..., da z. B. dann Lst.-Klasse III plus Kinderfreibeträge....!
"Wir" also finanzieren somit Deinen Kinderwunsch und -reichtum.
Und ohne das arbeitende Volk, was um die Prinzessin schwirrt, (die Arbeit rein aus theoretischer Sichtweise nur zu kennen scheint) gäbe es auch z. B. keine Familienversicherung, denn auch diese Zahlen wir für euch. Die Kinderlosen, hoch angesiedelten Steuerzahler....! Schon mal so rum (nach)gedacht...! Das schlechteste wäre es jedenfalls nicht.
Hallo Mo,
eine mehrfache Mutter kennt Arbeit garantiert nicht nur aus theoretischer Sichtweise!
Ihre Arbeit ist genauso hoch zu bewerten (wenn nicht noch höher) wie die eines Steuerzahlers. Sorgt ihre Arbeit doch dafür, dass es künftig neue Steuerzahler gibt.
Das hat schon was ziemlich hochnäsiges und arrogantes.
Das hat deine Denkweise ebenso.
Viele Grüße
Micha65
gitti2002
17.12.2007, 21:05
Damit dieser Thread nicht auch ausartet wie gewisse Andere davor, wird er für eine Weile geschlossen. Falls nach Wiedereröffnung auch weiterhin nicht zum Thema diskutiert wird, erfolgt die Schließung auf Dauer.
Gruß, Gitti
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