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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 18.06.08 ausgesteuert und dann???


kerstin1
25.03.2008, 14:20
Liebe Forenleser und Forenleserinnen,

nun bräuchte ich doch mal wieder Hilfe.

Ich bin seit 08.01.07 Au und bin ab 18.06.08 ausgesteuert, so steht es im Brief der KK, den ich am We bekommen habe.
Heute war ich beim Arbeitsamt und bin arbeitssuchend gemeldet.
Ich war im Januar in der Reha, zu der ich von der KK aufgefordert wurde und laut Entlassungsbericht der Reha, sollte ich in Rente gehen. So ungefähr steht es dort drin.
Ich habe mir einen Termin beim Vdk geben lassen, den ich am 04.04.08 habe.
Nun meine Fragen:

Soll ich nun selbst den Rentenantrag stellen oder awarten, was sie mir beim Arbeitsamt weiter sagen???
Ich kann erst 4 Wochen vor Aussteuerung Arbeitslosengeld bzw. Nahtlosigkeitsgeld beantragen.

Irgendwie bin ich ganz verunsichert, weil ich dachte, die KK fordert mich direkt auf, einen Rentenantrag zu stellen. Oder macht es dann doch erst der MDK??

Über Hilfe von euch bin ich sehr dankbar.


Liebe Grüsse, Kerstin

Gloria-Beetle
25.03.2008, 16:02
Hallo Kerstin,

bei mir wars ähnlich nur bin ich einige Jährchen älter, also bezüglich der Rente eine andere Situation.

Ich habe die Rentenbeantragung soweit als möglich weggeschoben, da mein Arbeitslosengeld erheblich höher als die Rente war.

Da mußt Du also drauf achten. Du kannst ja auf Deinem letzten Rentenbescheid sehen, wie hoch Deine EU Rente ist.

Zeitlich läuft Dir im Moment nichts wirklich weg, laß Dich erst mal beim VDK beraten. Aber auch da mußt Du aufpassen, die sind manchmal nämlich auch ganz schön oberflächlich.

Aber über kurz oder lang wird Dich das Arbeitsamt sicher auffordern den Rentenantrag zu stellen, für die KK bist Du nicht mehr interessant, da Du an sie ja keine Ansprüche bezüglich Krankengeld hast.

Ich drück Dir die Daumen, daß alles zu Deinem Vorteil klappt und Du vor allem die Krankheit in den Griff bekommst.

Liebe Grüße Gloria

PS.: Wenn Du ganz spezielle Fragen hast, schick mir ne PN

kerstin1
25.03.2008, 21:55
Hallo Gloria,

danke dir für deine schnelle Antwort.
Ich bin heute schon recht aktiv geworden.
Ich habe mir einen Termin für den 04.04. beim Vdk geben lassen, da ich am 08.04.08 zum Arbeitsvermittler gehen soll.
Beim Rentenbüro gab man mir auch den gut gemeinten Rat, dass ich erstmal das KK Geld bis zum 17.06.08 nehmen sollte, danach das Arbeitslosengeld. Mit dem Rentenantrag sollte ich mir ruhig Zeit lassen, da ich eh vom Arbeitsamt aufgefordert werde oder nicht.
Ich bin nur deshalb etwss verwirrt, weil sie mir in der Reha gesagt hatten, ich solle in Rente gehen und ich wohl von der Rentenversicherung selbst dazu aufgefordert werden sollte.
Bin seit dem 12.02.08 aus der Reha und nichts tut sich.
Aus meinem Entlassungsbericht werde ich auch nicht so ganz schlau, für mich als nicht wissender stehen da Sätze, wie, nicht arbeitsfähig, Gesundheitsstabilität ist nicht absehbar/erkennbar, Belastungen nicht gewachsen usw. drin, häuslichen und beruflichem Alltag nicht gewachsen usw.
Werde mir mal den Rat des Vdk einholen und dann abwarten.
Doch diese Warterei nervt und ich frage mich, wann man endlich Ruhe vor dieser Bürokratie hat, nicht, dass man schon selbst durch die ganze Krankheit Termine ohne Ende hat, nein, da muss man sich selbst schlau machen. Es ist doch zum K.....Sorry. Irgendwie ist das echt fies.
Ok, also wieder mal abwarten und Tee trinken*g*

Liebe Grüsse,

Kerstin

tronic
26.03.2008, 15:08
hallo kerstin!

bei mir ist es auch ähnlich gelaufen. ausgesteuert und dann geld vom arbeitsamt. MICH hat das AA aber nicht aufgefordert einen rentenantrag zu stellen.
das geld von denen läuft ja auch nur ein jahr, dann wäre harzIV dran. dann hätte ich gar nichts mehr bekommen, da mein mann ja auch geld verdient.
ich habe letztes jahr im januar den rentenantrag gestellt, ca. ein halbes jahr bevor das AA nicht mehr zahlt.
das ganze hat auch so ziemlich dieses halbe jahr gedauert, bis der bescheid kam.
ich wurde rückwirkend zum 1.12.06 berentet.

kerstin1
04.04.2008, 19:24
Hallo Ihr Lieben,

so, nun kann ich weiter berichten und irgendwie raucht mir der Kopf ganz schön.
Nach dem ich nun zum 17.06.08 ausgesteuert werde, bin ich natürlich direkt zum AA. Dort gelte ich nun als arbeitssuchend und den Arbeitslosengeldantrag kann ich erst 4 Wochen vorher stellen. Am 08.04.08 muss ich zu meinem Arbeitsvermittler.
Am Donnerstag nun habe ich Post von der Rentenkasse bekommen.
In dem Brief steht, dass der Rehabericht sagt, dass meine Erwebstätigkeit nicht wieder her gestellt ist und sich ein nicht unerhebliche Minderung meiner Leistungsfähigkeit vorliegt, so dasa das Vorliegen von verminderter Erwerbsfähigkeit im rechtlichem Sinne, nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich habe nun die Anträge für mein Rentenfeststellungsverfahren vorliegen.
Ich war dann noch heute beim VDK, der mir riet, nun meine Rente zu beantragen.
Irgendwie war das ne ganze Menge Info und ich bin da raus und hatte das Gefühl, so viele Infos bekommen zu haben, dass ich nun noch mehr verunsichert bin.

Daher habe ich noch Fragen, die ihr mir bestimmt besser beantworten könnt.
Antragstellung steht bei mir der 10.09.2007, weil ich zu diesem Zeitpunkt einen Rehaantrag gestellt hatte.
Vom 22.01.08-12.02.2008 war ich nun in der Reha.

1.Warum wählt der Rentenversicherungsträger dieses Datum???

2. Wenn ich rückwirkend berentet werde, hätte ich dann nach Ablauf der Berentung noch Anspruch auf Krankengeld, da ich ja nicht den ganzen Krankengeldanspruch genommen hätte??

3. Was ist mit meinem Beschäftigungsverhältnis??? Könnte mir der Arbeitgeber trotzallem kündigen???

4. Was ist mit meinem Resturlaub, verfällt er???

5. Würde mir nach Ablauf der Rente, wenn sie nicht weiter gewährt werden würde, Arbeitslosengeld-Nahtlosigkeitsgeld zu, wenn man keine Rentenverlängerung bekommt??

6. Welches Datum gebe ich nun am besten an??

7. Innerhalb welcher Zeit sollte ich den Rentenantrag zurück schicken??? Der VDK meinte innerhalb von 3 Wochen??!!!

8. Ist es sinnvoll, den kompletten Entlassungsbericht mitzuschicken oder haben sie ihn dort schon vorliegen oder nur eine Kurzform??

9. Was ist mit meiner Zusatsversorgungskasse???

Ich weiß, viele Fragen, doch in diesem Wirrwarr sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.

Vielen Dank für eure Hilfe,

liebe Grüsse,

Kerstin

Gaby
05.04.2008, 18:41
Hallo Kerstin,

ich versuche mal, einen Teil deiner Fragen zu beantworten.

1) Der Antrag zur Reha wird immer als Antrag zur Rente genommen( Reha vor Rente!)
Diese wird bei Genehmigung dann rückwirkend ab dem 10.9.2007 gezahlt. Es werden für den vergangenen Zeitraum die Ansprüche mit denen der bisherigen Leistungsträger (KK + Arge) verrechnet.
Falls dein Krankengeld/ ALG niedriger ist als die Rente, bekommst Du die Differenz nachgezahlt. Falls es höher ist, dann zahlt die DRV an die KK und Arge die Rente für den jeweiligen Zeitraum als Ausgleich, die Differenz geht zu Lasten der KK und Arge.

2) Anspruch von 78 Wochen Krankengeld besteht immer nur innerhalb einer Blockfrist von 3 Jahren, d.h. nach der Erstdiagnose max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Danach musst du dem Arbeitsmarkt mind. 6 Monate ohne Erkrankung mit der gleichen Diagnose zur Verfügung stehen ( auch arbeitslos), damit eine neue Blockfrist beginnt. Ich gehen mal davon aus, bis deine Rente durch ist und je nachdem, wie lange die Zeitrente erhälst, dass die 3 Jahre dann um sind. Es geht auch nur um den "Anspruch" auf Krankengeld, nicht darum, ob die KK auch tatsächlich zahlen musste.


3 + 4 müsstest du mit dem Arbeitgeber abklären. Soviel ich weiss, ist das unterschiedlich in den Tarifverträgen geregelt.

5) Wenn du im April 2008 ALG beantragst, dann hast du auf dieses ALG einen Anspruch von 12 Monaten innerhalb der folgenden 4 Jahre (aktuelle Regelung, man weiss nie, ob sich as nicht wieder ändert.) D.h. falls du z.B.eine Zeitrente fuer 2 oder 3 Jahre bekämst, hättest du im Anschluss daran noch Anspruch auf ALG. Hat nichts mir der Nahrlosigkeitsregelung zu tun! Die gilt nur als Übergangsregelung zur Rente, wenn absehbar ist, dass man nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder arbeitsfähig wird.
Das Problem hatte ich im letzten Jahr nach Aussteuerung durch die KK. Der MDK der Arge hat gemeint, ich sei innerhalb der 6 MOnate wieder arbeitsfähig und dadurch hat die Arge die Zahlung von ALG komplett verweigert, da ich ich nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung fiel und auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand.

6) Du kannst angeben, was du willst, die DRV nimmt das Datum des Rehaantrags. Nehme doch einfach das aktuelle Datum, wann du den Antrag stellst.

7) Du könntest einen Termin mit der zuständigen Rentenstelle machen zwecks schriftlicher Antragstellung. Niemand verlangt von dir, dass du den Berg von Formularen selber ausfüllst.
Ruf mal im zuständigen Büro am Wohnort oder in der Nähe an und sag, du kannst die Formulare nicht selber ausfüllen. Dort kannst du auch hinterfragen, ob und welche Unterlagen du mitbringen sollst. Normalerweise bekommst du eine schriftliche Terminbestätigung, in der steht, was du mitbringen musst.
Bei uns muss man derzeit auf diesen Termin ca. 8 Wochen warten!! Falls du also mehr KK und ALG als Rente erwartest, dann ist so eine "Verzögerung" sicher dienlich.

9 müsstest du mit der Zusatzversorungskasse abklären. Das hängt von deinem Vertrag ab.

Hoffe, dass ich dir hiermit etwas helfen kann.

Alles Gute für Dich
Gaby

kerstin1
05.04.2008, 19:01
Liebe Gloria, Tina und Gaby,

danke euch für eure schnellen Antworten. helfen sie mir doch ungemein mich etwas zu beruhigen.
Ich stehe wie viele halt vor einem unbekannten Berg an Fakten und möchte natürlich keine Fehler machen.
Ich werde mir noch etwas Zeit geben und mir von der Rentenbeauftragten einen Termin geben lassen, damit sie beim Ausfüllen hilft. Soweit habe ich alles selbst schon ausgefüllt.
Ich habe einfach einen totalen Horror vor weiteren Ärzten oder Gutachtern. Hoffe jedoch, dass der Entlassungsbericht der Reha vor weiteren Gutachtern schützt.
Man liest immer einen solchen Horror, war die Reha schon zu viel für mich und ich habe mich langsam einigermaßen wieder im Griff und möchte nicht wieder zwei Schritte zurück machen.
Ich weiß nicht, aber ich kann den Begriff Arzt und die damit verbundenen Umstände einfach fast kaum mehr ertragen. plagen mich schon absolute Albträume deswegen, selbst, wenn ich auch sehr nette und vertrauensvolle Ärzte habe, wird mir das zuviel.
Bin seit meinem 11. Lebensjahr mit dem Thema Krebs vertraut, 2 mal meine Ma und zweimal ich selbst. Ein absoluter Begleiter in meinem Leben, den ich nicht einfach so abschütteln kann.
Egal, da muss ich weiter durch und deshalb bin ich auch bei der Psychotherapie, die mir wenigstens einen Teil meiner Pakete auf den Schultern abnimmt bzw, lindert.

Vielen dank euch allen, werde weiter berichten,

liebe Grüsse, Kerstin

kerstin1
10.04.2008, 14:30
Hallo Ihr Lieben,

so, nun bin ich einen Schritt weiter.
war nochmals bei der Arge, bei meinem Arbeitsvermittler und er meinte, die sollte die Rente beantragen, stellt den Gesundheitsfragebogen des MDK zurück, damit ich nicht noch durch diese Instanz muss mit der Bedingung, dass ich bis zum 15.04.08 meinen Antrag abgebe.
Das werde ich auch nun machen.
Meine Rente und das Krankengeld sind ungefähr gleich, ohne die Zurrechnungszeiten.
Mal schaun, was mir das die Rentenversicherung noch für Beine stellt.

Ich werde euch weiter berichten und habe aber auch ein ganz schön mulmiges Gefühl im Bauch, wenn ich mich hier im Kompass so belesen, der blanke Horror.
Egal, muss ich ja nun mal durch.

Einen lieben und sonnigen Gruss,

Kerstin

tronic
11.04.2008, 10:03
hallo kerstin!

nicht immer gibt es probleme mit der rentenversicherung.
ich hatte z.b. keine.
antrag gestellt, nach 3 monaten mal höflich nachgefragt, wie weit sie denn sind und ob noch unterlagen von meiner seite fehlen. dies wurde verneint und gesagt, so ein antrag braucht halt immer ein bißchen.
naja, das ganze hat dann nochmal 3 monate gebraucht, aber dann kam der bescheid.
ich brauchte zu keinem gutachter, brauchte keinen widerspruch stellen oder was es sonst so für erfahrungen gibt.
also mach dir jetzt noch keine angst, was kommen könnte, denn es muss ja nicht.
drück dir dafür die daumen!

kerstin1
23.05.2008, 14:38
Hallo an alle, die mich hier immer super unterstützt haben,

heute mal eine super nachricht. Ohne weiteres zutun, habe ich heute meinen rentenbescheid bekommen. Ich bin bis zum 30.06.210 berentet.

Super, mir fällt ein dicker Stein vom Herzen.

Danke, danke an alle und besonders an NORMA, die mir immer zur Seite stand!!"!!


Lg Kerstin

regba
23.05.2008, 14:53
Hallo Kerstin1,
ich gratuliere Dir erst einmal, dass es mit einer Rente bei Dir geklappt hat, ohne dass Du noch vorher zum Amtsarzt o.ä. musstest.
Ich habe das wohl noch alles vor mir, ich stehe vor einem ähnlichem Problem.
Ich wurde im Juli 2007 ausgesteuert, dann riet man mir erst einmal zur AA zu gehen und Alg zu beantragen, obwohl ich noch krank geschrieben war. Die AA forderte von mir mich gesund schreiben zu lassen, weil ich sonst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen würde und dann gibts es auch kein Geld.
Jetzt fahre ich zur Reha und will im Anschluss einen Rentenantrag stellen, ich hoffe es geht bei mir so unproblematisch wie bei Dir. Ich habe auch schon Horror vor dem ganzen Kommenden.

L.G.
Regine

Barbara_vP
23.05.2008, 15:00
Hallo zusammen

ja ja das "Arbeitsamt"..... lass dich nicht irritieren und bleibe Krank geschrieben, ansonsten wird es schwierig mit der Rente; am besten überhaupt nix arbeitsmäßig tun!!!
Das Geld zwischen Aussteuerung und Rente entspricht den Leistungen des ALG1 ist aber genau für den Fall gedacht raus aus dem Krankengeld und noch kein Rentenbescheid. Dies wird auch Nahtlosigkeitsgeld genannt und gilt für alle die die dem Arbeitrsmarkt nicht zur Verfügung stehen (§125).
Also keine Angst, dass Arbeitsamt muss zahlen.

Gruß
barbara

@ Kerstin Glückwunsch

kerstin1
23.05.2008, 19:31
Liebe Barbra, liebe Regine,

so, jetzt habe ich erstmal etwas Luft. Puh.
Ich habe mir die ganzen Texte vom RV durchgelesen und da tun sich bei mir doch wieder Fragen auf.

Die Post hatte ich heute im Briefkasten mit Nachzahlungen, die mir zustünden, nicht ausgezahlt werden, da mit KK usw zu verrechnen sind. Ok, verstanden, denn mein KK Geld war um 200 Euro höher, also nichts zurück, ist auch super ok.

Doch nun frage ich mich, muss ich mich selbst nun um die KZVK (öffentlicher Dienst Zusatsversorgungskasse) melden um meine betriebliche Altersvorsorge zu bekommen??

Wird das wieder von meiner Rente abgezogen???

Was ist mit meinem alten Urlaub beim Arbeitgeber, verfällt er??? Schicke ich den Rentenbescheid zum Arbeitgeber mit dem Zusatz, dass mein Arbeitsverhältnis jetzt ruht??

Was ist mit evt Versicherungen, wie private Zusatzversicherung bei Krankheit, muss ich das alles mitteilen???

Welche Rechte habe ich als Rentner???

Wie sieht das mit Zuzahlungen bei Medikamenten???


Oh, mann ich bin schon wieder einen Schritt weiter und ich weiß, es klingt etwas komisch, anstatt mich zu freuen, was ich wirklich tue, habe ich aber immer ein mulmiges Gefühl, denn ich möchte nichts falsch machen.


Vielen Dank, lg

Kerstin

kerstin1
23.05.2008, 19:40
Woher weiß ich, dass dieser Bescheid so ok ist??

Kann man das überprüfen lassen???

Lg Kerstin

Barbara_vP
23.05.2008, 20:16
Hallo Kerstin

versuche ein paar Fragen zu beantworten

Dein Arbeitgeber braucht den Rentenbescheid, da die Rente befristet und voll erwerbsgemindert ist, ruht das Arbeitsverhältnis automatisch.

Mein AG hat das für mich mit der Zusatzversicherung geregelt, da da auch Dinge vom Arbeitgeber ausgefüllt werden müssen.

Die Zusatzrente wird nicht von der Rente abgezogen, sie steht dir also voll zu

In der Regel werden von der DRV die eigentlich gesetzeswidrigen Abschläge für die unter 60 jährigen abgezogen (finden tuts du das bei der "Hochrechnung" der Rente... die wird dann nur bis zu deinem 60 Lebensjahr hochgerechnet, ist auf einer der Seiten mit vielen Datumszahlen), wenn du in einem Sozialverband bist (Sozialverband oder VDK) kannst du den Rentenbescheid da prüfen lassen. Es gibt da auch zum Download die Widersprüchsschreiben wegen der Abschläge. Bist du dir nicht sicher kannst du immer noch Widerspruch einlegen mit dem Vermerk Begründung folgt, dann ist die Frist gewährt.

Soweit ich weiß verfällt der Urlaub

Ich habe meinen Versicherungen nichts mitgeteilt (nur meiner privaten BU)

Du hast evtl. Vergünstigungen bei Veransteltungen (Rentner ermäßigt) meist steht da aber Rentner ab 60... somit nix für uns aber durch den SB Ausweis hat man ja Vergünstigungen

Bei den Zuzahlungen ändert sich nix, durch den Krebs wirst du so oder so die 1% Grenze haben

gruß
Barbara

kerstin1
23.05.2008, 20:25
Hallo Barbara,

danke dir für deine schnellen Antworten.

Jetzt bin ich schlauer, werde mich nochmals beim VDK vorstellen und meinen Arbeitgeber informieren und direkt mit der ZVK sprechen.

Danke,

Kerstin

kerstin1
23.05.2008, 20:29
Ach, noch etwas vergessen,

weiß du Barbara, wie lange das dauert, bis sie das mit der KK verrechnen.
In meinem Bescheid steht zwar, Ende des Monats wird die Rente gezahlt, doch ich habe bis zum 16.05.08 von der KK Geld bezogen und wie soll das so schnell verrechnet werden???

Lg

Kerstin

regba
23.05.2008, 20:56
Hallo Kerstin1,
leider kann ich Dir keine Deiner Fragen beantworten, bei mir ist es schon kompliziert genug, weil zwischendurch, bevor ich 2005 wieder steuerpflichtig versichert war, auf 400 € Basis gearbeitet hatte. Gut, dass sich Barbara da so auskennt. Hinterher ist man immer schlauer, dann weiß man wie es läuft.
Ich muss mich etwas gedulden und sowie so erst einmal die Reha abwarten. Dann werde ich weiter sehen. Trotzdem werde ich schon mal den SV zu Rate ziehen.
LG.
Regine

Edi64
24.05.2008, 19:46
Hallo BArbara,

cih bin auch im Rentenprozess /Widerspruchsverfahren und du scheinat ja davon Ahnung zu haben.
HAbe gelesen ,dass bei RB der Resturlaub verfällt? Nun habe ich aus 2007 noch 3 Wochen aus 2008 den ganzen JAhresurlaub und noch für 2 Wochen ÜST. Ich würde das ungerecht finden, wenn das alles verfallen würde. Nun habe ich die Rente noch nicht durch und werde erst im JAn 09 ausgesteuert. Wenn die Zeitrente abgelaufen ist, muss der AG dich wieder einstellen? Was wenn er keine geeignete Stelle hat? Bin auch im öffentlciehn Dienst. Die ZV geht automatisch und in voller Höhe. Mir wurden die Formulare schon zugeschickt. Allerdings warte ich schon seit Nov 07 auf ENtscheidung der DRV.
Was muss ich tun, wenn bis Ausseuerung noch keine Entscheidung vorliegt? Wird das Arbeitsverhältnis dann gekündigt? Muss ich dann zum AA?
Ich weiss es sind viele Fragen und ich bin noch nicht berebtet. HAbe außer dem Nierenkrebs noch mehrere Diagnosen die auch ausschlaggebend sind.Und der VdK meint die Aussicht wäre gut. Aber wie immer in meinem Leben habe ich wahrscheinlich wieder die A---karte gezogen (sorry) aber die Bürokratie..

Alles Liebe
Edi

Barbara_vP
26.05.2008, 15:16
Huhu zusammen
@ Kesrtin
bei mir ging die Verrechnung schnell.... war alles innerhalb weniger Wochen verrechnet. Du bekommst die monatliche Rente sofort am Ende des laufendes Monats und die Verrechnungen evtl. etwas später (so war es bei mir)

@ edi
du musst dich 3 Monate vor Ende der Aussteuerung beim zuständigen Arbeitsamt (Arge Agentur für Arbeit) melden, du erhälts auch ein Schreiben deiner KK, die dich auffordert mit diesem Schreiben zur Arge zu gehen.
dein Job behälts zu automatisch, teile deinem Arbeitgeber mit, dass du im laufenden Rentenverfahren bist. Du erhälts dann für 1 Jahr dann ALG 1 allerdings gilts du als nicht vermittelbar Das Geld nennt sich Nahtlosigkeitsgeld und entspricht in der Höhe dem ALG1
klingt etwas komisch, da du einen Arbeitsplatz hast .... aber genau für die zeit zwischen Ende des Krankengeldes und Beginn der Rente, ist die ARGE zuständig ist halt nur ein Verteilen der Zuständigkeit. Beachte aber das du d bei der Arge auch auf das Nahtlosigkeitsgeld (also nicht vermittelbar auf dem Arbeitsmarkt bist) also du bekommst dann das ALG nach §125 (nahtlosigkeitsgeld) und nicht das ALG nach §117
Hier kann dir aber auch er VDK helfen
Nach Ende der Zeitrente beginnt das "Spiel" von vorne 3 Monate vor Ablauf bei der ARGE melden. Am besten 6 Monate vor dem Ablauf einen Verlängerungsantrag stellen.... Die Wege bei der DRV sind langsam....
Ob dein Arbeitgeber dich wiedereinstellen kann weiß ich nicht; vielleicht gibt es ja die Möglichkeit deinen Arbeitsplatz behinderten gerecht zu strukturieren. Hier ist dann das Integrationsamt gefragt.. Das Integrationsamt zahlt Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes so fern es möglich ist.

Beim ersten Antrag hat es von Ende Dezember bis Mitte März gedauert mit Widerspruch beim zweiten Mal ohne Gutachter insgesamt von Mitte Januar bis Anfang Mai... nicht immer ist die DRV unmöglich....

Barbara

kerstin1
27.05.2008, 17:13
Hallo Barbara,

du hattest hier geschrieben, dass ich mal nach Abschlägen schaun sollte, meine Zurrechnungszeiten sind nur bis zum 60. Lebensjahr ausgerichtet. Was mache ich nun??? Es gab ja ein neues Urteil, wegen Abschlägen. Irgendwie raucht mir da vollkommen der Kopf, hast du einen Tipp für mich???

LG

Kerstin

kerstin1
27.05.2008, 18:53
Hallo Barbara,

jetzt habe ich mal genau geschaut, ich hätte eine Nachzahlung von etlichen tausend Euro, bekomme ich nicht, klar, weil ich mehr KK Geld hatte wie Rente. Die Nachzahlung wird bis zum 30.06.08 einbehalten, doch was mache ich nun???
Ich habe doch nur bis zum 16.05.08 mein Krankengeld eingereicht, bekomme ich jetzt noch von der KK Geld? Muss nämlich Donnerstag zum Arzt den Auszahlschein ausfüllen lassen.

Kannst du mir da etwas zu sagen???

Danke,

Kerstin

Barbara_vP
28.05.2008, 11:04
Hallo Kerstin

bei den Abschlägen Widerspruch einlegen. Unbedingt. Wie du das genau formulierst weiß ich leider nicht genau Ich hatte ein Formular vom Sozialverband. Der Widerspruch bezog sich nur auf die Abschläge und nannte das Urteil vom Bundessozialgericht. Falls dir die Zeit wegläuft auch was die Nachzahlung angeht lege Widerspruch ein und schreibe im Widerspruch Begründung folgt. Somit hast du die Frist gewahrt und hast etwas Zeit gewonnen.
Hier ist ein Musterbrief für die Abschläge
http://www.sovd.de/1005.0.html

Ist deine Rente höher als dein Krankengeld??? Meines Wissens darfst du mit der Verrechnung nicht ins Minus kommen... also entweder ausgewogen 0/0 oder halt eine Nachzahlung für dich. Es ist richtig dass die Nachzahlung noch einbehalten wird, falls noch ein dritter Ansprüche stellt ( z.B. Arbeitsamt). Aber wenn ich dich richtig Verstanden haben, bekommst du keine Nachzahlung und musst auch nichts zurückzahlen.Wichtig ist, wann beginnt die Rentenzahlung? Die Rente wird immer am Ende des Monats bezahlt. Also wahrscheinlich Ende Juni. Das ist dann sehr hart 6 Wochen ohne Geld. Wie es dann aussieht weiß ich nicht. da ich verheiratetbin und mein GG Geld verdient, war es nicht schlimm 7 Wochen ohne Geld zu sein.

Um ganz sicher zu sein würde ich einen termin beim VDK machen. Falls du den erst nach der Widerspruchsfrist bekommst, lege Widerspruch ein mit der Aussage "Begründung folgt". Dann sind die Fristen gewahrt und du hast "Zeit gewonnen".

So ein "Profi" bin ich auch nicht, habe nur den ersten Rentenantrag mit viel Widerspruchsarbeit durchgerungen und mein zweiter ging fast von alleine. Da bekommt man Routine....
Das was sich immer wieder zeigt, falls man eine Rentenverlängerung haben möchte /braucht wäre besser, auf keinen Fall arbeiten gehen. Auch wenn man 400€ hinzuverdienen kann, wird es schwierig, denn wenn du für 400€ arbeiten kannst, dann brauchst du keine volle Rente mehr. So denkt die DRV ist zwar Nonsense aber es ist so.

Wie geht es dir denn gesundheitlich, abgesehen vom Rentenstress?

Alles Gute

Barbara

kerstin1
28.05.2008, 12:55
Hallo Barbara,

meine Rente ist niedriger als das KK Geld.
Gehe morgen zum Arzt und lasse mir menen Auszahlschein nochmals ausfüllen. Mal schaun, was die KK dazu sagt.

Den Widerspruch lege ich am We ein, danke für den Tipp.

Gesundheitlich geht es mir so lala. Gestern war ich beim Ct, weil ich Verdacht auf Rippenmetas hatte. Der sich zum Glück nicht bestätigt hat.
Meine Lunge ist nur ein Teil verstrahlt worden, daher also meine Probleme mit der Luft.

In den nächsten zwei Wochen muss ich in die Uni Köln, da mein BRCA1 Defekt mir noch einen beidseitigen Ablatio unmöglich macht.
Ich denke ich werde im September operiert, etwas schwierig noch, da ich beidseitige LAT OP hinter mir habe und nun sehen muss, wie ich operiert werden soll.
Meine Schmerztherapie läßt mich auch nicht in Ruhe, nehme am Tage 6 Tabletten um über die Runden zu kommen und für Nachts auch noch Mediakmente, dass ich in den Schlaf komme. Ein Teufelskreislauf.
Doch ich will nicht klagen, irgendwie muss ich das hinbekommen und es gibt Schlimmeres.

Liebe Grüsse,

Kerstin

kerstin1
28.05.2008, 19:08
Hallo Barbara,

ich bräuchte nochmals deinen Tipp.

So, ich habe heute von der KK Post bekommen, dass nun mit dem Bescheid, der letzte Krankengeldbezug am 16.05.08 war.
Ist ja auch logisch, war mein letzter Eintag auf meinem Zahlschein.
Nun habe ich nochmals genau gelesen.

Ich bekomme ab dem 01.07.08 meine Rente, zum Monatsende, d.h. für mich, am ca 30.07.08 das erste Geld.

Monatlich bekomme ich ab 01.05.08 1089,-Euro Rente, wird nicht gezahlt, da ich ja noch bis zum 16.05.08 von der KK 700 Euro bekommen habe.
Nun muss ich doch noch im Mai die Differenz behalten, oder??

Die davor gezahlten Monate waren um ca 210 Euro mehr Krankengeld, dass ich, soweit ich es verstehe, nicht abgezogen bekommen?!

Es kann doch nicht sein, dass ich dann im Juni auch erstmal nichts erhalte. Wovon soll man denn leben?? Das sind ja genau 10 Wochen, wo ich keinerlei Bezüge erhalte???

Was kann ich da machen??? Die Rentenkasse bitten, mir einen Ausgleich, Vorschuss zu zahlen??

Mensch, mensch, dat liebe Geld, geht mir aber echt darum, dass ich ja Geld in den nächsten Wochen brauche.

Lg

Kerstin

regelindis
29.05.2008, 13:20
Hallo Kerstin,

deine KK muss so schnell wie möglich ihren Erstattungsanspruch (EA) an den Rentenversicherungsträger (RV) anzeigen!!!
Rufe deine KK an und bitte um sehr schnelle Bearbeitung (die können auch ein Fax an den RV senden....).
Dann wird der RV die Nachzahlung mit dem EA-Anspruch der KK verrechnen (tagenau) und dir den Rest von Mai/Juni innerhalb von 10 Tagen auszahlen. Auch da würde ich den RV anrufen und auf deine derzeitige finanzielle Situation hinweisen und um eine schnelle Bearbeitung bitten.

Für den Monat Juli musst du leider in den sauren Apfel beißen......Das Geld gab es früher am Anfang des Monats.....jetzt aber erst am Ende....

Viel Glück regelindis

kerstin1
29.05.2008, 14:14
Hallo Regelindis,

vielen Dank für deinen Tipp.

Die Rv habe ich schon über meine Situation per Mail und Post informiert.
Meine KK werde ich jetzt direkt anschreiben.

Vielen Dank

Kerstin

kerstin1
05.06.2008, 22:51
Hallo,

so, nun sitze ich hier und warte mal ab. Meine Krankenversicherung habe ich um schnelle Bearbeitung gebeten, und ich habe schon zu viel gezahlte Pflegeversicherung und Arbeitsversicherung bekommen.

Auf die Rentenversicherung warte ich noch und werde Montag wieder meinen Brief dort hin schicken.

Weiß einer von euch, wie das mit der betrieblichen Rente aussieht?? wartezeit usw habe ich erfüllt. Wird da auch mit den zuviel gezahltem Krankengeld, weil ich weniger Rente bekomme auch verrechnet??
Wird bei der betrieblichen Versorgung auch Zurechnungszeiten geben???

Wäre klasse, wenn ihr mir da etwas drüber sagen könnte.

Danke, einen schönen Abend,

Kerstin

Norma
25.06.2008, 17:50
Hallo Kerstin,

sorry, dass ich mich jetzt erst wieder hier melde, du weißt ja: Umzug und neue Erkrankung und viele Sorgen...

Also:
Die ZV des öffentlichen Dienstes musst du selbst beantragen; bei mir hat das Personalamt den Schreibkram ;-) übernommen.
Zurechnungszeiten werden vom Rentenbescheid der Rentenkasse übernommen.

Zu viel erhaltenes Krankengeld wird (meines Wissens) NICHT mit der ZVK verrechnet.
Bei mir damals bekam ich jedenfalls die volle Summe (nach-) ausbezahlt.

Liebe Grüße
Norma