Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abschläge bei EM Rente doch rechtens


Barbara_vP
14.08.2008, 21:15
Hallo
haben eben das gefunden

http://afp.google.com/article/ALeqM5iRDn5jnHdfPjAd7VxqIPD6nETlWg

Das Urteil, dass die Abschläge für unter 60 Jährige bei Em renten rechtswidrig sind ist korrigiert worden

Sie sind nun doch erlaubt

Barbara

Norma
14.08.2008, 22:16
Danke,

das war ja zu befürchten.

Hätte das Urteil anders ausgesehen, wären Unsummen an Nachzahlungen fällig gewesen.

Also nimmt man dem IV. Senat die Kompetenz weg und lässt Nr. V entscheiden.

Ein Schelm, wer jetzt an etwas Böses denkt. :D

Fazit: für mich schon lange gefällt... das Urteil. ;)

Liebe Grüße
Norma

silverlady
14.08.2008, 22:33
das war zu erwarten. Bei den Unsummen die man nachgezahlt hätte traut sich doch keiner da ran.-
Das ist doch genauso beio Strom, bei Sprit und bei vielen anderen Sachen auch.
Es ist zwar nicht richtig aber schuld ist immer wer anders.
silverlady

Regina_Beate
15.08.2008, 10:18
Ja, und der Richter des IV. Senats wurde schon im vergangenen Jahr "in die Wüste" geschickt.:eek:

Man kann in diesem Land wirklich nur noch verzweifeln.:(

LG
Regina Beate

shalom
02.12.2008, 09:34
Leider kann ich das bestätigen, was die Vorredner (-schreiber) dargelegt haben:

Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.

Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht.

MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008):

http://www.mdr.de/umschau/5925381.html

Jutta
02.12.2008, 17:09
Leider kann ich das bestätigen, was die Vorredner (-schreiber) dargelegt haben:

Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.

Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht.

MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008):

http://www.mdr.de/umschau/5925381.html


... na wenn DAS kein "Gschmäckle" hat, dann heiße ich ab heute Johann :D. Danke für den Beitrag.