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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Witwenrente abgelehnt ...


Conny44
26.08.2008, 13:50
Hallo an alle,

ich habe eine spezielle Frage, vielleicht kennt sich jemand hiermit aus?
Kurz zur Vorgeschichte für die, die uns nicht kennen: (Genaueres könnte man hier nachlesen: http://www.krebs-kompass.org/forum/showthread.php?t=20610

Mein Mann wurde am 21.09.2005 nach Whipple an BSDK erfolgreich operiert. Ein Jahr später im Oktober 2006 wurde ein Rezidiv festgestellt (Lt. CT), es erfolgte erneute OP, die das Rezidiv aber nicht bestätigte. Den suspekten Herd, welcher im CT feststellbar war, gab es aber nach wie vor und wuchs, wie sich später leider herausstellte. Am 21.09.2007 (an seinem 2. Geburtstag) haben wir geheiratet, und zwar aus Liebe!!! Wir wollten gemeinsam kämpfen und waren trotz aller Diagnosen und Prognosen der Hoffnung, dass wir es schaffen, das Mistding zu besiegen. Aber am 15.05.2008 verstarb mein Schatz leider.

Generell wird ja davon ausgegangen, dass ein Anspruch auf Witwenrente ausgeschlossen ist, wenn die Ehe nicht mindestens 1 Jahr bestand, da somit von einer sogenannten „Versorgungsehe“ ausgegangen wird. So ist halt die gesetzliche Vermutung, es sei denn, diese kann man widerlegen.
Mit Hilfe der privaten Rentenberaterin (Rechtsbeistand) meines Mannes stellte ich den Antrag, gab eine wahrheitsgetreue Erklärung ab und fügte ein ärztliches Attest bei, welches unter anderem bescheinigt, dass mit dem plötzlichen Tod nicht gerechnet werden konnte und dass mein Mann auf meine Unterstützung dringend angewiesen war, ebenso dass ihm diese Heirat Sicherheit, Geborgenheit, neuen Mut und einen enormen Auftrieb gab.

Nun wurde der Rentenantrag abgelehnt mit genau einem Satz, der da heißt:
Die von Ihnen im Rentenverfahren dargelegten Gründe sind nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung, dass eine Versorgungsehe vorliegt, zu widerlegen.
Das wars. Keine Begründung, nix.

Daraufhin forderte meine Beraterin die Akte an, gestern hatte ich bei ihr Termin, und jetzt kommts!!!! Es wird ja immer schlimmer.

Die Sachbearbeiterin war wohl der Auffassung, dass es sich um keine Versorgungsehe handeln könnte, gab aber die Akte zur Entscheidung weiter. Aber auch dort traute sich wohl keiner, so dass eine Vorlage an „die beratende Ärztin des DRB“ erfolgte.
Es wurden noch handschriftliche Vermerke der Sachbearbeitung gemacht, die lauten:
Spätestens bei Diagnose des Tumor-Rezidivs 09/2006 mit umfangreicher Therapie war die Prognose als wenig günstig einzustufen. Die Behandlung hatte nur lindernden (=palliativen), keinen heilenden Charakter. Allerdings war die Länge der Lebensdauer nicht abzusehen.

Soweit, so gut.
Dann wurde der „beratenden Ärztin“ eine Frage gestelt:
War zum Zeitpunkt der Eheschließung – 21.09.2007 – mit dem Ableben auf absehbare Zeit nicht zu rechnen?
Diese Frage wurde von ihr mit einem schlichten: Doch beantwortet.

Dieses "Doch" führe also zur Ablehnung, ohne medizinische Erläuterungen und Abwägungen zu geben und vorallem ohne auch nur den Versuch zu wagen, die Aussage des – den Versicherten bis zu dessen Tod – intensiv behandelnden Arztes – Herrn Dr. ….. – mit medizinischer Auseinandersetzung zu dessen Aussage im ärztlichen Attest zum Rentenantrag zu widerlegen. Das heißt, die Aussage des behandelnden Arztes wird als „Scharlatanerie“ abgetan.
Meine Rentenberaterin hat nun ein saftiges Schreiben gesandt, unter anderem mit der Frage:
Was versteht Ihre beratende Ärztin unter „absehbare Zeit“?

Und das wäre auch hier meine Frage. Hat vielleicht jemand Ahnung, was im Rentenrecht „absehbare Zeit“ bedeutet. Kennt jemand hierzu Rechtsprechungen? Ich habe nur herausgefunden, dass bei Erwerbsunfähigkeit diese „absehbare Zeit“ mit 6 Monaten beziffert wurde. Aber das dürfte ja wohl mal was anderes sein. Ich finde es jedenfalls unmöglich, denn irgendwo ist ja mein Tod auch absehbar.

Wäre für jede Info dankbar!!!

Das Emotionale habe ich jetzt mal beiseite gelassen, sonst krieg ich hier keinen vernünftigen Text zu stande und wäre nur am heulen, dazu steht auch genug in dem anderen Thread.

Achso, mein Mann bekam seit Dezember 07 EU-Rente, komischerweise haben da alle Befunde, OP-Berichte und die ärztliche Stellungnahme damals nicht ausgereicht, und mein Mann sollte noch einer weiteren Ärztin zwecks Gutachten vorgestellt werden. Also von der Berufsunfähigkeit waren die nicht überzeugt, aber vom bevorstehenden Tod?????????????????

Danke!

silverlady
26.08.2008, 18:15
hallo Conny
ich habe mehrere Urteile gefunden. Bei 2 Urteilen wurde zugunsten der Witwe entschieden in einem dagegen. Ich befürchte, wenn ich die hier einstelle das es zu lang werden wird.

Bei interesse schicke mir doch deine Mail adresse gen über PN dann schicke ich dir das zu.

silverlady

Conny44
26.08.2008, 18:35
Danke, liebe Silverlady, habe dir eine PN geschickt.

Um meine Frage aber nochmal zu konkretisieren:
Mich interessiert, ob jemand weiß, was im rechtlichen Sinne die Definition:
"in absehbarer Zeit" bedeutet. Das geht meistens bzw. überhaupt nicht aus den Urteilen, die ich kenne, hervor.

Vielen Dank nochmal!

Norma
26.08.2008, 20:40
Ach Conny,

jetzt würde ich dich wirklich gerne aufbauen; würde dir soooo gerne positive Auskünfte geben... aber das kann ich nicht. :-(

Ja, es gibt Urteile; ja, auch positiv ausgehende... aber ich befürchte, in DEINEM Fall wird das ein Rechtsstreit vom Feinsten werden. :-(

Hoffentlich hast du die Kraft dazu; leicht wird das bestimmt nicht werden.

Ich hab jetzt mal alle Fakten zusammengezählt und komme zu der (persönlichen!) Einschätzung, dass das Rezidiv tatsächlich ein Grund sein könnte (und da kommt leider der wirklich schlecht zu behandelnde BSDK ins Spiel), von einer "absehbaren Lebenszeit" zu sprechen.

Dieser Begriff ist rechtlich NICHT genau festgelegt und wird je nach Einzelfall eingeschätzt.

Und auch hier: es handelte sich um BSDK; eine Krebsart, die leider (im Regelfall) keine langjährige Überlebenschance zulässt.

Offensichtlich geht die Rentenversicherung davon aus, dass du (ihr) darüber informiert gewesen seid und deshalb noch "schnell" geheiratet habt.

Es ist gut, dass du bereits anwaltlich vertreten wirst.

Ob eine eventuelle Klage erfolgreich sein wird, kann ich nicht sagen.

Mein persönliches (!) Gefühl: es wird verdammt schwer werden.

Ja, die Emotionen müssen da zurückstehen. Das interessiert außer dir... leider niemanden.

Ich drück dich mal vorsichtig.:knuddel:

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann

Zicke
26.08.2008, 20:54
hallo conny!

ich fürchte, norma hat recht, es wird ein vielleicht unschöner rechtsstreit werden, ich denke, du solltest das auf keinen fall allein versuchen zu regeln, sondern dir professionelle unterstützung holen. zumindest ein erstes beratungsgespräch beim anwalt sollte drin sein, im zweifelsfall über prozeßkostenhilfe, kurz pkh genannt.

hilfreich könnte sein, wenn du nachweisen kannst, daß ihr bereits längere zeit vor der eheschließung zusammengelebt habt, unsere rechtssprechung ist da nämlich inzwischen etwas schwammig. ich lebe zum beispiel inzwischen mit meinem lebenspartner seit sechs jahren zusammen, er ist beamter und mittlerweile bekommt er sogar ortszuschläge für meine kinder, da der bund davon ausgeht, daß er mir und den kindern "moralisch und finanziell" verpflichtet ist. obwohl es nicht seine kinder sind.

leider kann ich dir nicht genau auf deine frage der "absehbarkeit" antworten. schlimm genug, dieses wort in diesem zusammenhang...

laß dich mal ganz sanft drücken...

dat zickchen

July
26.08.2008, 22:12
hallo conny,

zwar ist meine ausbildung schon 17 jahre her und seit vielen jahren arbeite ich in einem komplett anderen bereich bei einem rentenversicherungsträger, aber trotzdem glaube ich das es lt. gesetzestext keine spezielle definition für diese "absehbare zeit" im zusammenhang mit der versorgungrente gibt. ruf doch einfach mal ganz unverbindlich bei dem bürgertelefon deines rentenversicherungsträgers an, stell ihnen diese frage und poche auf eine definitive antwort. sollte dir die definition der "absehbaren zeit" von 6 Monaten bei eu-renten "gelegen" kommen und sollte es wirklich im bezug auf versorgungsehen keine weiteren definitionen geben würde ich das an deiner stelle unbedingt in deinem widerspruch mit aufnehmen. ich werde morgen auf der arbeit nochmal versuchen mich schlau zu machen und vielleicht kann ich dir ja dann morgen abend was genaueres schreiben.

dir alles gut

July

Conny44
26.08.2008, 23:18
Hallo ihr Lieben zusammen,

ich danke euch erst einmal recht herzlich für die zahlreichen Beiträge.
Ja, ich weiß, es wird schwer werden und einen Kampf geben. Aber das Kämpfen bin ich leider gewohnt:(.

Vielleicht doch noch was zur Erklärung, weil ja nicht jeder in unserem Thread lesen mag.

Ich habe meinen Mann hier im Forum durch die Krankheit meines Papas kennen- und später lieben gelernt. JAAAAA, das gibt es!!!!!! Auch wenns für manchen nicht nachvollziehbar ist, es hat uns beide voll erwischt, trotz der Krankheit, das war am 16. Mai 2007. Man kann nämlich auch mit Krebs total liebenswert sein.:) Auch ich hatte also genug Erfahrung mit BSDK. Mein Mann war ohnehin der Profi auf diesem Gebiet. Wir kämpften also ab da gemeinsam gegen diesen Krebs. Der Heiratsantrag kam übrigens von ihm. Witwenrente war kein Thema.

Laut Kommentar zum SGB VI § 46 liegt auch eine Versorgungsehe nicht vor, wenn die Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung/Pflege des ständig auf Plfege angewiesenen Versicherten erfolgt, sofern mit dem Ableben des Pflegebedürftigen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen war. Das BSG begründet dies mit dem vorrangigen Wunsch eines Pflegebedürftigen, mit der Heirat seine persönliche Situation zu verbessern. Der zu Pflegende erlangt mit der Eheschließung unschätzbare Vorteile, da Ehegatten einander zu Beistand in allen Lebenslagen - so auch zu gegenseitiger Pflege - verpflichtet sind. bereits diese legitime Intention des Pflegebedürftigen genügt, um zu widerlegen, dass alleiniger bzw. überwiegender Zweck der Eheschließung die Hinterbliebenenversorgung war.
So. Und genau das wurde von seinem Arzt bescheinigt, der meinen Mann und seinen Verlauf immerhin persönlich kannte. Hinzu kommt, dass mein Mann in überhaupt keine Schublade passte.
Das mit der Pflege war sicherlich auch ein Beweggrund, aber in erster Linie ging es um unsere Liebe. Und es ist ehrlich so gewesen, dass dieses Zugehörigkeitsgefühl meinen Mann vorerst einen enormen Auftrieb gab. Was so eine Krankheit bedeutet, brauche ich ja hier ZUM GLÜCK niemandem zu erklären.

Und nun wurde der Arztbericht ignoriert und einfach mal von dieser beratenden Ärztin des Rentenbundes gesagt, DOCH! Die Beweislast liegt zwar bei mir, aber es herrscht trotzdem Amtsermittlungsgrundsatz beim Rentenbund. Und wir haben eigentlich noch viel mehr Beweise auf Lager, aber wir hängen ja erstmal hier fest. Und warum sollen wir uns die Gedanken des Rentenbundes machen, wenn die Damen dort bzw. eigentlich nur die Ärztin (die Sachbearbeiter schienen ja unsicher zu sein) noch nicht einmal ansatzweise den Arztbericht zur Kenntnis nimmt oder gar hinterfragt? Sorry, ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst (Amtsgericht) und kenne es, dass man sich auch mit Beweisen auseinandersetzt. Und das hat sie definitiv nicht getan. Außerdem, wenn überall von absehbarer Zeit die Rede ist, dann muss es auch eine Erklärung dafür geben, was darunter verstanden wird.

Im übrigen würde ich sowieso möglicherweise aufgrund meiner eigenen Tätigkeit nicht viel oder gar nix ausgezahlt bekommen. Ich bin selbst abgesichert. Aber darum gehts es mir gar nicht. Ich werde jedenfalls nicht aufgeben. Und natürlich ziehe ich das Ding auch nicht alleine durch. Hab ja meinen Rentenbeistand, die total fit ist auf diesem Gebiet. Und sie geht auch systematisch an diese Sache heran - ohne Emotionen. Ich habe nämlich leider zuviel davon, aber wen wunderts? Wollte mich nur unabhängig von ihr auch schlau machen. Denn schaden kanns ja nicht.

Habt alle erstmal herzlichen Dank!

@July: Wäre genial, wenn du mal nachfragen könntest, aber keine Hektik. Danke!!

heistof
26.08.2008, 23:33
Hallo,

ich kann dir nicht wirklich helfen, da mein Fall "Witwenrente" grad noch im Laufen ist.
Wir haben am 20.07.2007 geheiratet und am 11.07.08 ist mein Mann gestorben.
Auch mir wurde erstmal die Versorgungsehe unterstellt, gleich vor Prüfung des Antrages.
Ich hab jetzt gleich vorab vom Krankenhaus ein Schreiben mitgeschickt, dass man nicht vom Tod ausgehen konnte (ist ja bei dir schon zu spät), und ich habe die Kopie unseres Aufgebotes mitgeschickt, das haben wir im Mai gestellt.
Mal sehen was rauskommt. Wann war Euer Aufgebot - wirds trotzdem kein Jahr?

Heike

Norma
27.08.2008, 23:37
Liebe Conny,

jetzt mal "Butter bei die Fische". ;-)
Wenn du doch selbst beim Amtsgericht tätig bist, dürftest du die Rechtslage in Sachen Witwenrente doch zumindest im Ansatz gewusst haben.
Und warum lässt du nicht vorab erst einmal errechnen, um welche Summe es überhaupt geht?
Willst du dir in deinem unermässlichen Verlust-Schmerz wirklich so einen Prozess antun, wenn es letztendlich vielleicht nur um wenige Euronen monatlich geht?
Und wenn es dir nicht um Geld geht... worum geht es dir dann?

Ganz ehrlich... ICH würde da sehr vorsichtig abwägen, ob sich dieser Nervenkrieg lohnt.

Aber vielleicht liegt das auch daran, dass mein Mann und ich selbst krebskrank sind und wir den Rest des Lebens nicht mit "Nervenkriegen" belasten wollen?
Erst recht nicht, wenn die Aussicht auf Erfolg mehr als bescheiden ist?

Na egal, auf jeden Fall wünsche ich dir viel Erfolg!

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007 bei meinem Mann

Conny44
28.08.2008, 00:26
Hallo Heike,

ersteinmal möchte ich dir mein Beileid ausdrücken. Leider liegt das Aufgebot auch kein Jahr zurück, geht rein rechnerisch nicht. Drücke dir die Daumen für deine Sache.

Hallo Norma,

danke für deine Antwort, aber ich glaube nicht, mit irgendeiner Silbe hier erwähnt zu haben, dass ich die Rechtslage nicht gewusst hätte. Und im Übrigen hat das auch nichts mit Amtsgericht zu tun. Dort geht es um Straf-, Zivil-, Familien-/Vormundschafts-, Nachlasssachen. Sozialgerichtbarkeit ist etwas völlig anderes. Und auch hier geht es nicht darum, dass ich eine "RECHTSBERATUNG" haben möchte, ich kenne die Gesetze und Gesetzeskommentare hierzu sehr genau, weiß also auch, dass es einen gewaltigen Ermessensspielraum gibt, sondern ich hatte lediglich die Frage gestellt, ob jemand weiß, was absehbare Zeit bedeutet, und zwar im rentenrechtlichen Sinn - bezogen auf Witwenrente. Genau das finde ich nämlich nirgendwo.

Und um was es mir geht, hatte ich - so glaube ich - auch mehr als ausführlich erwähnt. Auch kannst du mir ruhig glauben, dass ich weiß, was ich tue. Auch wenn die Aussichten auf Erfolg bescheiden sind (das wird sich noch rausstellen), so heißt das ja nicht, dass es keine gibt, oder? Die Heilungsaussichten eines manchen Krebskranken sind auch überwiegend schlecht, und trotzdem wird gekämpft. Also bitte. Warum sollte ich mich mit dieser oberflächlichen Bearbeitungsweise der Ärztin vom DRB zufrieden geben? Darauf wird ja im heutigen System gebaut. Da werden Gesetze geändert, die Beweislast mal eben umgekehrt, und darauf vertraut dass den Leuten - gerade den Witwern und Witwen - vorzeitig die Luft ausgeht, da sie ja keine Kraft haben. Und befassen mit dem "individuellen" Fall müssen wir uns auch nicht oder gar Zeit für die Bearbeitung investieren, denkt sich der DRB? Und schon ziehen die Leute aus Unwissenheit und Resignation von dannen.
Wer meinen Mann kannte und seine/unsere Leidensgeschichte in seinem Thread mit verfolgt hat, der wird auch wissen, warum ich das tue. Mein Mann hat sich nämlich auch alles hart erkämpft und wäre mit Sicherheit enttäuscht, wenn ich mir/uns eine Versorgungsehe einreden lassen würde. Nur ehrlich gesagt, möchte ich mich hier gar nicht dazu rechtfertigen müssen. Es reicht, wenn ich das beim Rentenbund machen muss.

Dass du und dein Mann krebskrank seid, das tut mir doll leid, und ich verstehe, dass ihr den Rest eures Lebens genießen wollt und nicht mit Nervenkriegen belasten. Das würde mir auch so gehen.
Aber stellt dir vor: ICH HABE KEINEN MANN MEHR, und somit ist auch der Rest meines Lebens dahin (zumindest aus momentaner Sicht), von Genuss ganz zu schweigen.

Also warum sollte ich hierum nicht kämpfen, wo ich doch schon mein "ein und alles" verloren habe? Das bin halt ich. Denn es war KEINE VERSORGUNGSEHE!! Bitte verurteile mich doch nicht dafür, dass ich das beweisen will, zumindest habe ich dein Unverständnis so aufgefasst.

Ich würde dann auch gern wieder auf meine Ausgangsfrage zurückkommen wollen.

iris1506
28.08.2008, 00:32
recht so, conny....................

ich drücke dir alle daumen

habe still im hintergrund euren thread verfolgt..........

glg...........iris :knuddel:

sandra83
28.08.2008, 00:54
liebe conny,
ich drücke dir ganz fest die daumen, das es alles so verläuft, wie du es dir wünscht.

ich bin ganz neu hier und habe soeben deinen anderen, sehr schmerzvollen thread gelesen. es tut mir unendlich leid! und es tut sehr weh solch ein schicksal zu lesen. fühl dich ganz doll gedrückt! du schaffst das!

karanda
28.08.2008, 09:35
Hallo Conny,

Leider habe auch ich keine Ahnung was mit 'absehbarer Zeit' gemeint ist. Ich wünsche dir aber viel Erfolg.

Als stiller Leser ( wie so viele) habe ich deine Threads immer verfolgt ( meine damit natürlich auch Jörg's Thread ).

Du tust mir leid, ehrlich.

Jetzt willst du wieder kämpfen. Wahrscheinlich brauchst du diese Herausforderung sogar...das Kämpfen hat jetzt so lange Zeit dein Leben ausgemacht, du kennst es ja gar nicht mehr anders.

Warum ich mich überhaupt melde ?

Ich habe etwas Angst um dich. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Dein ganzes Leben war die letzten Jahre aufs Kämpfen ausgerichtet. Jetzt, wo dein Vater und dein Mann tot sind, musst du in ein tiefes Loch gefallen sein, und du kannst keinen Sinn mehr im Leben finden.

Das ist normal!

Ich denke mir dasss du dir dessen auch bewusst bist. Ich hoffe dass du irgendwann loslassen kannst, das Thema 'Krebs' bei seite lassen kannst, und wieder leben kannst.

Ohne Kampf, ohne Krankheit, ohne das Gefühl, dass du jemand helfen musst,....

Ich wünsche dir alles Liebe und hoffe dass du wieder einen Sinn in deinem Leben findest.
Sei mir nicht böse für die ehrlichen Worte.

Ich entschuldige mich jetzt schon bei dir, wenn ich falsch liege und dich irgendwie verletzt haben sollte.

Es ist verdammt schwer, plötzlich in so einem Loch zu sitzen.

LG
Karanda

Barbara_vP
28.08.2008, 11:29
Liebe Conny

ich könnte mir vorstellen, dass "absehbare Zeit" für den Fall zu Fall unterschiedlich gehandhabt wird.
Dies entnehme ich den längen der EM Renten, denn dort steht auch immer wieder für absehbare Zeit.
Ich denke, dass man dann den Durchschnittswert ermittelt (hlört sich vielleicht doof an und hart aber ich bin schlecht im formulieren). Also die durchschnittliche Überlebensrate....diese ist leider beim BSDK nun mal leider so... wird die absehbare Zeit kurz sein.

Wenn du kämpfen möchtest dann kämpfe!!!!! Es wäre traurig nur zu heiraten um versorgt zu sein, aber anscheinend gibt es immer noch Menschen die das tun und "ausnutzen", deshalb auch die Gesetzte dagegen. Der Kampf wird bestimmt nicht einfach sein ich drücke dir die Daumen dafür.

Traurig ist dass die Behörden einem gleich eine Versorgungsehe einreden wollen.
Mein Mann hat mich auch trotz meines NHL geheiratet aus LIEBE.

Viel Glück und alles Gute für dich

Barbara

Conny44
28.08.2008, 15:09
Hallo ihr Lieben,

ich danke euch sehr für eure Antworten, auch für die einfühlsamen Worte.
Offenbar kann uns die Frage wirklich nur die DRV beantworten, also abwarten. Denn immerhin haben die den Begriff „absehbare Zeit“ in ihren Formularen aufgenommen. Ergo muss es – zumindest in ihren eigenen Reihen - eine Definition dazu geben.

Zusammenfassend möchte ich aber nochmal sagen, dass einfach nur gesetzlich vermutet wird, dass es sich um eine Versorgungsehe handelt. Diese Vermutung ist widerlegbar, auch dieses beinhaltet das Gesetz. Die materielle Beweislast obliegt mir, aber die Ermittlung der maßgeblichen Umstände obliegt nach dem Amtsermittlungsgrundsatz dem Rentenversicherungsträger.

Und da liegt der Haken: Es wurde NICHT ermittelt. Wir haben immerhin Akteneinsicht genommen und konnten genau das feststellen.
Es liegt ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes meines Mannes vor und eine eigene wahrheitsgetreue Stellungnahme von mir. Beides wurde ignoriert. Da kann nicht eine dahergelaufene Ärztin, die meinen Mann NICHT kannte und NICHT behandelt hat, einfach mal behaupten (entgegen des behandelnden Arztes), dass zum Zeitpunkt der Eheschließung das Todesurteil schon feststand ohne nähere Erklärung dazu, was sie veranlasste, sich göttliche Fähigkeiten anzumaßen.
Auch dass die Prognosen bei Bauchspeicheldrüsenkrebs schlecht sind, rechtfertigt dies nicht. Denn es geht um den damaligen Gesundheitszustand und nicht um den „REGELFALL“. Die mediane Überlebenszeit nach Resektion liegt bei 12-18 Monate, mein Mann lebte 32 Monate damit. Nach der 1. OP wurde ihm gesagt von einem Onkologen, den er dann wechselte, dass er Weihnachten 2006 statistisch gesehen nicht erleben würde. In fast allen Fällen bilden sich Metastasen an der Leber, mein Mann hatte keine …. und, und, und …..
Da das Gesetz besagt, dass es bei der Widerlegung um den konkreten Einzelfall geht, dann ist dieser Fall auch individuell zu bearbeiten und sind nicht alle Beweise unter den Tisch zu kehren ohne weitere Erklärung. Diese Ärztin hat sicherlich medizinische Kenntnisse, ist aber auch nur ein Schreibtischtäter. Es muss noch nicht einmal sein, dass sie je in ihrem Leben praktiziert hat und schon gar nicht, dass sie sich mit der eher seltenen Krankheit BSDK auskennt.
Und die will ganz kurz und knapp mit einem „doch“ etwas beurteilen können? Ich habe mittlerweile mehr Kenntnis sowohl theoretisch als auch praktisch mit dieser Krankheit, dass ich mir nicht die Butter vom Brot nehmen lasse.
Fakt ist nämlich, dass die DRV gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen hat.

Also wir werden sehen, wie es weitergeht. Unsere weiteren Beweismittel konnten wir noch gar nicht anführen, da wir eben an diesem Punkt festhängen.

Und nochmal zur Erinnerung - die Widersprüchlichkeit:

***Ende November 2007 – alle Unterlagen, Krankenhausberichte und ärztlichen Stellungnahmen reichten NICHT aus, um EU-Rente zu erhalten
***21.09.2007 – Das Todesurteil stand aber schon 2 Monate vorher fest

Resümee der Rentenversicherung: Auch ein schon fast Gestorbener kann immerhin noch arbeiten gehen?????
Tschuldigung, aber da krieg ich das große:smiley11:

Übrigens sitze ich nicht 24 Stunden hier und kämpfe um die Witwenrente. Das läuft doch nebenbei. ;) Außerdem habe ich momentan Urlaub und konnte mich mal intensiver damit beschäftigen.

Habt nochmal vielen Dank!

PS: Achso, nur mal am Rande: Ein Grund unserer innigen Verbundenheit und Liebe war, dass mein Mann genauso eine Kampfsau war wie ich.:twak:

silverlady
28.08.2008, 21:51
liebe Conny

ich verstehe dich nur zu gut. Als mein Männe starb habe ich die Krankenkasse verklagt. Mir ging es um die Anerkennung der besonderen Härte. Zwar habe ich meinen Prozess verloren aber mir ging es um das Prinziep. Die Anerkennung wurde mir mit fadenscheinigen Gründen verwehrt. Und das kann ich nicht verstehen.

Jede Entscheidung von der Rentenkasse und Krankenkasse muss meiner Ansicht nach eine individuelle Entscheidung sein. Jeder Arzt, jede Krankenschwester jeder Anwalt muss individuell seine Entscheidungen treffen. Nur die Ämter brauchen das nicht.
Stellt euch doch mal vor, die Rentenversicherer entscheiden über eine Zeitrente und sagen dann , die Rente gibt es nur 5 Monate weil die Überlebenszeit nur 5 Monate beträgt. Wer früher stirbt hat Pech gehabt wer länger lebt auch.
Das wäre doch auch so verkehrt wie diese Entscheidung bei Conny.

Wenn ich dir helfen kann funk mich an.
silverlady

chrisi0211
28.08.2008, 22:26
Hallo Conny!

Ich habe Euren Thread von vorne bis hinten durchgelesen, was ja ganz schön anstrengend war ;), ich bin mir auch sicher, daß es bei Euch Liebe war und ist und keine Versorgungsehe.

Aber allein, mit Betonung auf allein der Gedanke, daß Du zu Jörg gefunden hast, ihn lieben gelernt hast unter den Umständen seiner Krankheit wird wahrscheinlich schon so gesehen, daß Du da eventuell eben andere Absichten auch gehabt haben könntest (Erbschaft, Rente etc.), denn ein Amt und auch die Vernunft sagen einem, daß sich eine Frau doch freiwillig so was nicht antun wird, denn jeder weiß, daß die Prognosen auf Heilung leider sehr ungünstig sind bei BSDK und der verbleibende Lebensweg alles andere als ein Spaziergang ist.
Ein Amt kennt und interessiert meist halt auch nicht die Gefühle, bei einem Gerichtsprozeß, wo ich geklagt hatte (da ging es um was ganz anderes), sagte der Richter mir ganz trocken, daß wir das hier sachlich abhandeln und Gefühle und Emotionen im Gerichtssaal keinen Platz haben :mad:.
Bei uns in Österreich würde sich so eine Frage gar nicht stellen, weil da erst ein Anspruch besteht nach 3-jährige Ehe (bin mir nicht sicher, ob sie das nicht sogar auf 5 Jahre erhöht haben, da müßte ich nachlesen).

Conny, ich bin mir sicher, daß Du Jörg sehr geliebt hast, Dein Schmerz über seinen Verlust unerträglich ist und ich wünsche Dir von ganzem Herzen, daß Du diesen Kampf gewinnst, aber bitte sei nicht zu sehr enttäuscht, wenn das nicht der Fall ist, wenn sie bei ihrer Meinung bleiben.
Dein Jörg wird auf ewig in Deinem Herzen sein, ich finde, daß das viel wichtiger ist und mehr wert ist als eine Rente - zumal Du schreibst, daß Du eh selber versorgt bist.

lg Chrisi

Conny44
28.08.2008, 23:12
Hallo,

nochmals danke.
Chrisi, ich weiß, du meinst es lieb, aber:

denn ein Amt und auch die Vernunft sagen einem, daß sich eine Frau doch freiwillig so was nicht antun wirdEin Urteil darüber, was vernünftig oder unvernünftig ist, steht weder einem Amt noch sonstwem zu, sondern ihre Pflicht ist es, sich auf die Beweise, die ihnen vorliegen, zu konzentrieren. Und diese Beweise beziehen sich auf den EINZELFALL Jörg und Conny.

Neverend
28.08.2008, 23:12
Liebe Conny,

Ich kann mir gut vorstellen wie sehr es in Dir kocht und brodelt über diese Ungerechtigkeit.

Ich würde mich an Deiner Stelle rechtlich beraten lassen über Deine Aussichten und dann würde ich vorsichtig abwägen...

Ich kenne nur die Gesetzte der Schweiz. Hier genügt 1 Tag Ehe, zbs durch Nottrauung, und die Frau erhält eine Rente sofern sie Kinder aufzieht
(Eigene oder Pflegekinder oder gemeinsame ) Ohne Kinder muss man 45 Jahre alt sein, oder min. 5 Jahre verheiratet.

Ich wünsche Dir viel Kraft

ud liebe Grüsse

Neverend

Gracefull
29.08.2008, 00:00
Schade, langsam bekommt die bewegende Geschichte "Jörg und Conny" für manche einen bitteren Beigeschmack.

Grace

July
29.08.2008, 00:38
also ich habe versucht mich schlau zu machen und im kompletten SGB VI gibt es keine definition zu dieser "absehbaren zeit". ich hab mir sagen lassen das es eine ermessensentscheidung auf grund der medizinischen unterlagen und des bestehenden umfeldes ist. gab es eine gemeinsame wohnung, gemeinsame bankkonten, wie lange ging die partnerschaft vorher usw. alles punkte die bei der entscheidung wohl eine rolle spielen.

gruß

july

Norma
29.08.2008, 00:41
Tja Gracefull,

da stimme ich dir voll und ganz zu. :rolleyes:

Nun, da die Anfangsfrage nach der "absehbaren Zeit" nicht geklärt werden konnte, klinke ich mich aus; bevor der bittere Beigeschmack zu Essig mutiert. :(

@ July: ja, das stimmt. Und wenn man jetzt alle Fakten -sofern sie hier genannt wurden- auf den Tisch legt, kann man (und das ist meine persönliche Meinung) eigentlich nur zu einem einzigen Ergebnis kommen.

Ich wünsche allen eine lebbare Zeit.

Liebe Grüße
Norma
Diagnose Brustkrebs Nov. 2001
Diagnose Darmkrebs Juni 2007

mischmisch
29.08.2008, 00:52
Hallo "Grace"

wer bist du und warum sagst du das?

Warum hat das für dich bzw. wie du sagst für "manche" einen bitteren Beigeschmack?

Willst du nicht Conny und auch den Leserinnen hier sagen was du damit meinst????

Hast du vielleicht eine "bewegende Geschichte"?

mischmisch
29.08.2008, 01:02
Entschuldige Conny,

wenn ich hier nochmal an die selbsternannte "gracefull" schreibe.

Wie ist deine Diagnose inzwischen? Noch heilbar?
Oder hast du deine Therapie schon hinter dir?

Du selbst hast einen mehr als bitteren Beigeschmack und solltest dich wirklich von Betroffenen fernhalten.

zornige mischmisch

Conny44
29.08.2008, 01:06
Liebe Neverend,
danke für deine Worte. Rechtsbeistand habe ich schon, wollte nur unabhängig von diesem mich schlau machen.

Liebe July,
vielen herzlichen Dank für deine große Mühe. :)Habe auch weiter recherchiert und bin zu demselben Ergebnis gekommen. Es scheint also ein unbestimmter Rechtsbegriff zu sein. Die Punkte, die du anführst, sehe ich auch so - und eben, um das zu prüfen, möchte ich, dass sich die Rentenversicherung erstmal mit dem Fall auseinandersetzt.

@ für die wenigen, die mich versteckt so nett angreifen:
Ich habe lediglich eine Frage gestellt und dabei meine traurigen Emotionen zurückgestellt. Ich wollte weder eine Auswertung meines Handelns, noch eine Bewertung meiner Beziehung zu Jörg. Und was hier Geschichte genannt wird, ist ein LEIDENSWEG, und den bitte ich, nicht in den Dreck zu ziehen.

Zusatz für Norma:
Ich wünsche dir, dass du das mit deinem Mann nicht durchmachen musst (ich rede nicht von der Rente), denn dein Angriff, den du hier vom Stapel lässt, ist nicht nur unverschämt, sondern pietätlos und menschenunwürdig. Offenbar nicht ausgelastet, oder warum hackst du hier auf mir rum und schreibst alles mögliche, aber nichts zum eigentlichen Thema? Oder bist du sauer, weil du überhaupt kaum Fakten von uns kennst außer die Dauer der Beziehung? Was weißt du über die Bankkonten, über die medizinischen Unterlagen oder das Umfeld? Du bildest dir hier ungefragt ein Urteil. Hat es dir nicht gefallen, dass ich dir widersprochen habe, ohne mich weiter rechtfertigen zu wollen, und ich mir nicht deine eventuelle Vorgehensweise angenommen habe? Oder fühltest du dich zu wenig aufgeklärt? Was möchtest du wissen? Soll ich dir beschreiben, wie grausam es war, mit anzusehen und zu hören, wie mein Mann röchelnd, nach Luft schnappend und voller Kampf seinen letzten Atemzug getätigt hat? Hast du soetwas schon einmal erlebt, und zwar beim geliebten Ehemann? Selbsverständlich habe ich nur zu ihm gestanden, kaum nachts geschlafen, ihn getröstet, aufgebaut, teilweise versorgt, auch medizinisch, während Krankenhausaufenthalten 10 Stunden und länger an seinem Bett gesessen, bin selbst dadurch krank geworden, weil vor Angst zerfressen und teilweise kraftlos - WEIL ICH AUF DIE WITWENRENTE aus war. Du schreibst in deiner Biografie, dass du das Wort "Liebe" hoch in Ehren hältst? Kannst du mit "Liebe auch über den Tod hinaus" etwas anfangen? Empathie scheint wohl ein Fremdwort für dich. Fertig bin ich genug, da brauch ich dich nicht noch dazu. Also unterlass bitte deine unqualifizierten Kommentare. Du greifst damit nämlich nicht nur mich an, sondern auch die Würde meines Mannes!!!

Vielen Dank an diejenigen, die ehrlich daran interessiert waren, mir zu helfen. (Chrisi, mein Beitrag ging übrigens nicht gegen dich, ich weiß, dass man es objektiv sehen muss. Aber auch ein kranker Mensch ist liebenswert.)


MEINE FRAGE WÄRE IM ÜBRIGEN HIERMIT BEANTWORTET.

Katharina
29.08.2008, 16:54
Ganz ehrlich! Ihr spinnt ja wohl jemanden so dermassen anzugreifen, den Ihr nicht kennt und dessen Geschichte Ihr nicht kennt. Das ist nicht nur schlechte Kinderstube, dass ist Menschenverachtend.
Wenn Ihr zu der gestellten Frage keine Antwort habt, dann haltet Euch wenigstens mit niederträchtigen und dummen sowie unqualifizerten Äußerungen zurück. Das ist echt das aller Letzte!:twak::twak:

muckelchen
29.08.2008, 17:22
Hallo Conny,
ich hab Deine GEschichte gelesen und möchte mich als Neue einfach mal einbringen.
Ich denke Du brauchst entweder einen Rechtsbeistand, der soll Dir bei Deinem schriftlichen Widerspruch helfen oder Du versuchst es mal über den Versicherungsältesten.
Diese Leute sind näher am Geschehen als die Sesselp.... weit weg in der Verwaltung.
Ich denke es ist einen Versuch wert.
Wehr Dich, auch wenn es wieder Nerven kostet.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen.
Liebe Grüße
das Muckelchen

Lea S.
29.08.2008, 19:47
Liebe Conny,

Du hast sicher schon reichlich recherchiert und kennst vermutlich die folgende Rechtsprechung

1. gefunden über Google aus MDR Info:

Witwenrente auch nach Kurzehe möglich

(Sozialgericht Koblenz, Az.: S 6 KNR 16/05)

"Emilia Eisenbrenner hatte ihren Egon schon lange angehimmelt, bis er ihr den Heiratsantrag machte. Sie zögerte eine Weile, schließlich waren sie nicht mehr die Jüngsten. Dass Egon krebskrank war, spielte in Emilias Überlegungen keine Rolle. Die letzten Befunde sahen gut aus, beide gingen davon aus, dass er wieder gesunden würde. Also sagte sie: "Ja". Doch schon drei Wochen nach der Hochzeit starb Egon. Zu allem Überfluss wurde ihr auch noch die Witwenrente verweigert, sie habe von der Erkrankung gewusst und sei eine Versorgungsehe eingegangen. Emilia war außer sich. Das Sozialgericht Koblenz musste entscheiden.

Eine Witwe kann auch nach einer Ehe von nur knapp drei Wochen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Zwar schließt das Gesetz bei so genannten Versorgungsehen einen Rentenanspruch aus. Dieser Pauschalverdacht kann aber im Einzelfall widerlegt werden.

Die Richter jedenfalls nahmen Emilia ab, dass sie von Egons Genesung überzeugt war. Außerdem verfügte sie über eine eigene Rente von knapp 1000 Euro und war damit kein typischer Versorgungsfall."

2. gefunden über Google

Gericht: Witwe bekommt bei Versorgungsehe keine Rente ddp

"Dortmund/Bochum (ddp-nrw). Eine Witwe hat keinen Anspruch auf Rente aus der Versicherung ihres Ehemannes, wenn dieser unheilbar krank war und die Heirat erst kurz vor seinem Tod erfolgte. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Montag veröffentlichten Urteil.

Das Gericht wies damit die Klage einer 69-jährigen Rentnerin aus Bochum zurück, die ihren 74 Jahre alten, krebskranken Lebensgefährten acht Tage vor dessen Ableben bei einer standesamtlichen Notfalltrauung am Krankenhausbett geheiratet hatte. Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen war deshalb von einer Versorgungsehe ausgegangen und hatte die Zahlung einer Witwenrente verweigert.

Dagegen hatte die Witwe geklagt und geltend gemacht, dass sie frühere Heiratsanträge des Lebenspartners abgelehnt habe. Erst als die unheilbare Erkrankung bekannt geworden sei, habe sie seinem Drängen, die langjährige Beziehung zu legalisieren, nachgegeben. Zudem habe sie ihren Freund bereits vorher drei Jahre lang betreut und gepflegt.

Das Sozialgericht betonte jedoch, die seit 2002 geltende gesetzliche Vermutung, dass bei Tod des Versicherten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung die Erlangung einer Versorgung Ziel der Trauung war, sei nicht widerlegt worden. Die Ehe sei erst geschlossen worden, nachdem Gewissheit über den tödlichen Verlauf der Krebserkrankung bestanden habe. Darüber hinaus habe der Versicherte eine deutlich höhere Altersrente bezogen als seine Gattin."

(Az: S 34 RJ 219/04)

3. über Google:

Sozialgericht Würzburg: Witwenrente zuerkennt

"Das Sozialgericht Würzburg hat einer 61 Jahre alten Frau aus dem Landkreis Kitzingen die Witwenrente zuerkannt, obwohl die Ehe der Frau weniger als ein Jahr gedauert hatte und die Landesversicherungsanstalt (LVA) Saarland die Gewährung der Rente abgelehnt hatte, weil eine "Versorgungsehe" zu vermuten sei.

Maßgeblich ist eine seit Anfang 2002 geltende Rechtsvorschrift, wonach grundsätzlich kein Anspruch auf eine solche Rente besteht, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat. Mit dieser Vorschrift sollten die Rentenkassen von Zahlungen für Ehen entlastet werden, deren überwiegender Zweck es ist, einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente zu begründen.

Im vorliegenden Fall war der Ehemann der Klägerin nur wenige Tage nach der Eheschließung gestorben. Das Sozialgericht Würzburg berücksichtigte, dass die beiden seit 14 Jahren eine eheähnliche Gemeinschaft geführt hatten und die Witwe eine eigene Rente bezog. "Eine ausreichende eigene Versorgung des Hinterbliebenen ist grundsätzlich geeignet, die Rechtsvermutung einer so genannten Versorgungsehe zu widerlegen" meinte das Gericht in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az.: S 8 RJ 697-02).

Nothochzeit mit todkrankem Partner begründet keine Witwenrente

Seit Anfang 2002 besteht kein Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente, wenn eine sogenannte Versorgungsehe vorgelegen hat, deren alleiniger oder überwiegender Zweck in der finanziellen Absicherung des Partners besteht. Eine Versorgungsehe wird regelmäßig vermutet, wenn der Ehegatte innerhalb eines Jahres nach der Hochzeit stirbt. Aus diesem Grund versagte der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (L 2 R 220/06) einer Witwe aus Frankfurt die von ihr begehrte und von der Rentenversicherung abgelehnte Witwenrente. Die Frau hatte ihren langjährigen Lebenspartner einen Monat vor dessen Tod geheiratet. Sie gab an, es hätten schon lange Heiratspläne bestanden und mit dem Tod ihres Partners sei so schnell nicht zu rechnen gewesen. Sie habe sich als Ehefrau eine bessere Mitbestimmungsmöglichkeit bei medizinischen Entscheidungen, die ihren Mann betrafen, versprochen. Die Versorgung durch eine spätere Witwenrente habe bei den Überlegungen zur Eheschließung keine Rolle gespielt. Die vom Gesetzgeber vermutete Versorgungsabsicht bei kurzer Ehedauer kann durch besondere Umstände widerlegt werden, etwa durch einen plötzlichen Unfalltod oder ein Verbrechen. Ob der Tod des Ehepartners aber überraschend kam und nicht absehbar war, hätte die Witwe beweisen müssen – etwa durch Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht. Da sie hierzu nicht bereit war, konnte der Eindruck einer Nothochzeit mit einem todkranken Mann nicht ausgeräumt werden. Insofern war ein Anspruch auf Witwenrente abzulehnen."

Und, wie so häufig, ist es interessant, mal in die Entscheidung - soweit öffentlich verfügbar - hineinzusehen, siehe http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/6C94F72F99FE1AC0C125728100485BE4/$file/2006-12-13-L-2-R-0220-06...pdf

Das Gericht setzt sich ausführlich damit auseinander, dass die Klägerin in diesem Fall nicht eingewilligt hat, dass ärztliche Stellungnahmen aus dem Zeitraum zwischen Heirat und Tod eingeholt werden konnten. Der Umstand, dass die Klägerin die Eheschließung u.a. damit begründet hat, dass sie an "intensivmedizinischen Entscheidungen bei Verschlechterung der Erkrankung" habe mitwirken wollen, wäre eher als weiterer Hinweis auf ein baldiges Ableben des Ehegatten zu bewerten.

4. und aus www.rententips.de:

"Versorgungsehe

Als Versorgungsehen werden Ehen bezeichnet, die noch kurz vor dem Tod eines schwer Erkrankten werden. Der überlebende Ehegatte wäre nach dem Tod des Versicherten durch eine Hinterbliebenenrente versorgt. Aus diesem Grunde entsteht bei Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen werden erst dann ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr angedauert hat.

Diese Mindestdauer gilt nicht, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat nicht war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen."

5. und auch im KK bin ich fündig geworden:

http://www.krebs-kompass.org/forum/archive/index.php?t-3142.html mit folgendem Beitrag:

"Hallo Marion,
mit etwas Geschick kannst Du tatsächlich Anspruch auf Witwenrente haben. Daggie hat Dir ja die gesetzlichen Grundlagen bereits gut erläutert. Sollte es zunächst zu einer Ablehnung kommen, lege bitte Widerspruch ein. Es gibt bereits Urteile (Sozialgericht Hamburg rechtskräftiges Urteil
S 36 U 158/00, betrifft zwar gesetzliche Unfallversicherung, gilt aber auch entsprechend in der Rentenversicherung) dazu, wann eine vermutete Versorgungsehe widerlegt ist:
- feste Heiratsabsichten bereits vor dem Bekanntwerden der Krankheit. Hier helfen zum Beispiel Zeugenaussagen von Bekannten, Verwandten, Arbeitgeber (Urlaubsanmeldung), Anmeldung beim Standesamt lässt sich belegen
- zum Beispiel wechselseitige Bankvollmachten belegen eine eheähnliche Gemeinschaft, gemeinsame Verfügungen hinsichtlich Testament o.a.
- das Zusammenziehen belegt auch die Absicht, eine Ehe einzugehen, denn man führt dann bereits eine eheähnliche Gemeinschaft
- der schnelle Verlauf der Erkrankung war Dir/Euch nicht bekannt (Ärzteaussagen usw.) Auch mit dieser Krankheit musste es nicht zwangsläufig zu diesem schnellen Tod kommen.
Das sind einige Gründe aus dem obigen Urteil." Anmerkung dazu: Die Gründe sind interessant. Allerdings stammt das Urteil aus einer Zeit vor der jetzt geltenden Gesetzeslage.


Soviel erstmal zur Schnellrecherche. Was sagt uns das?

Meine Einschätzung:

1. Sicher ist: Nach einem Jahr Ehe gibt es Anspruch auf Witwenrente ohne Prüfung, ob etwa eine Versorgungsehe vorliegt. Wenn also von einem Versterben "in absehbarer Zeit" die Rede ist, kann es sich hier doch nur um einen erwarteten sehr kurzen Überlebenszeitraum handeln.

Natürlich verkürzt ein Rezidiv oder Metastasen im Allgemeinen die Lebenserwartung, aber "absehbar" hieße doch, dass schon bei der Hochzeit mit dem sehr baldigen Tod des Erkrankten zu rechnen war. Das erscheint mir in Anbetracht moderner medizinischer Möglichkeiten nicht so leicht feststellbar zu sein. Immer wieder gibt es Berichte darüber, dass auch MIT der Erkrankung und MIT Metastasen ein langjähriges Überleben möglich ist. Habe gerade das Antikrebsbuch von David Servan-Schreiber gelesen, der von mehreren Fällen jahrelangen Überlebens auch schwer Krebskranker berichtet.

2. Es gibt Indizien für die Widerlegung einer Versorgungsehe: Die eigene wirtschaftliche Absicherung des Überlebenden ist so, dass die Witwenrente nicht ohne weiteres als ausschlaggebend angesehen werden kann.

Weiterhin: Es musste bei der Eheschließung nicht davon ausgegangen werden, dass der Ehepartner binnen weniger Monate sterben würde. Das wiederum wird sich nur anhand der ärztlichen Beurteilungen belegen lassen, für die diese Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden müssen (hatte die Klägerin im hessischen Fall nicht gemacht). Gemeinsame Lebensorganisation - und zwar nicht im Hinblick auf ein nahes Ende - dürfte ebenfalls gegen eine Versorgungsehe sprechen.

Urteile können übrigens - gegen Erstattung der Kopiergebühren - direkt von den betreffenden Gerichten angefordert werden.

So. Ich habe das hier in verallgemeinerungsfähiger Form aufgeschrieben. Besprich dies mit Deiner Rentenberaterin. Sollte ein Widerspruch erfolglos bleiben und Klage erhoben werden müssen, solltest Du einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen.

4. Ich möchte an dieser Stelle für die anderen Leser auch anmerken, dass Conny44 sich schon seit langem und sogar noch nach dem Tod von Jörg ganz unglaublich im Forum für Bauchspeicheldrüsenkrebs engagiert und schon vielen dort, gerade auch neu Hinzugekommenen, Informationen und die so wichtige Sympathie entgegenbringt, die für Betroffene und ihre Angehörigen bei der verzweifelten Suche nach Informationen und Austausch so wichtig sind. Ein wesentlicher Grund für mich, mich hier so ausführlich zu äußern. Danke Conny, hier stellvertretend für viele andere, für DEIN Engagement im BSDK-Forum!

Und ich möchte noch etwas anmerken: Versorgungsbezüge wie z.B. die Witwenrente sind gesetzliche Ansprüche und nicht etwas, das man freundlicher Weise erhält oder auch nicht erhält. Rente ist kein staatlicher Gnadenakt, auch wenn es einem manchmal so vorkommt. Klar müssen Ansprüche geprüft werden, das ist sogar die Pflicht der Rentensachbearbeiter. Aber: der Gesetzgeber hat nun mal nicht einfach festgelegt, dass es vor Ablauf eines Ehejahres keine Rente gibt und Punktum. Nein. Dem Gesetzgeber war klar, dass Gesetze eben nicht einfach das Leben abbilden können, das ja nun einmal sehr viel vielfältiger ist. Und hat deshalb gesagt: Wir vermuten zwar, dass es sich in diesem Fall um eine sog. Versorgungsehe handelt, geben aber die Gelegenheit, diese Vermutung zu widerlegen. Einen Antrag auf Witwenrente bei kurzer Ehedauer zu stellen, ist also weder anrüchig noch sonstwie zu kritisiern.

Mutmaßungen wie hier sinngemäß gefallen sind "na, man weiß ja nicht, ob nicht doch ..." oder "hast Du nichts Besseres zu tun ..." finde ich ehrlich gesagt - völlig neben der Kapp.

Alles Gute, Lea

Neverend
29.08.2008, 19:56
Liebe Lea,

Vielen Dank für Deinen guten Beitrag.
Das ist es, was Conny braucht, Konstruktive Antworten!
Bravo!

Neverend

Conny44
29.08.2008, 20:14
Vielen Dank, liebe Katharina, Muckelchen (dir drücke ich die Daumen) und Neverend (genau, du hast es total erfasst).

WOW, liebe Lea. Neverend ist mir zuvor gekommen. Genau das wollte ich auch schreiben, als ich deinen Beitrag gelesen habe. Ich bin dir unendlich dankbar und auch gerührt, dass du dir so viel Mühe wegen MIR gemacht hast:) Jetzt mal abgesehen von den Urteilen (die ich kenne, aber trotzdem danke), hilft mir deine Einschätzung total weiter, weil sie wirklich objektiv ist.
Werde mir das ausdrucken. Vielen, vielen Dank nochmal.
Ich hoffe, dir geht es gut. Gehört jetzt nicht hierher, aber muss immer bei dir an den Rotwein denken:rolleyes:+:weinen:.

Würde mir wünschen, wenn dieser Thread wieder sachlich bleibt, Stänkerthreads sind genug vorhanden, aber eigentlich gibt es ja gar nix mehr hinzuzufügen. :):winke:

Dirk-Gütersloh
29.08.2008, 22:47
Guten Abend,

auch ich möchte mich dem Wunsch von Conny anschließen und Euch bitten, wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren!

Lieben Gruß Dirk

Lea S.
30.08.2008, 19:51
Liebe Conny,
hier nochmal ein paar ergänzende Überlegungen:

Im Grunde sind ja zwei Argumentationswege zu berücksichtigen:

1. Die medizinische Ebene

Die Ärztin des Rentenversicherungsträgers hat sich ja nun aufgrund eher allgemeiner Einschätzung bereits geäußert. Relevant ist nun, was die behandelnden Ärzte seinerzeit für eine Einschätzung hinsichtlich der Prognose im Hinblick auf erwartete Überlebenszeit hatten (falls sie überhaupt eine Einschätzung vornehmen konnten). Und was haben sie ggf. dem Patienten mitgeteilt? z.B.: ist alles nicht so günstig, kann man aber durchaus länger damit leben; oder: keine Ahnung, jeder Fall ist anders? Haben sich aus den ärztlichen Mitteilungen Anhaltspunkte ergeben, dass eine längerfristige persönliche gemeinsame Lebensplanung naheliegend, jedenfalls nicht völlig unrealistisch war?

Klar ist: Die Statistik der Krebserkrankung kann nicht ins Feld geführt werden. Das wäre nur möglich, wenn 100% der an dem jeweiligen Krebs Erkrankten binnen eines Zeitraumes X nach Diagnose mausetot sind (Du weißt, was ich meine. Natürlich nicht: Binnen 100 Jahren nach Diagnosestellung ist der Patient tot = nicht zu widerlegen ...). Das gibt es aber - gottseidank - bei keiner Krebserkrankung. Statistik sagt also nichts über den Einzelfall.

2. Die persönliche Ebene

Ich würde zu den Gründen der Eheschließung relativ ausführlich Stellung nehmen. Z. B. Liebe auf den 1. oder 2. Blick, baldiger Wunsch, einander ggü und ggü. Familie und Freunden der gefühlten Nähe eine offizielle Form zu geben/ sich gemeinsam durch Eheschließung zu der Beziehung zu bekennen, usw. Gab es Pläne und Ziele (welche?) über die nächsten Monate hinaus?

Da Jörg ja schon erkrankt war, würde ich auch ausführlich dazu Stellung nehmen, wie seine und Deine Einschätzung hinsichtlich der weiteren gesundheitlichen Entwicklung war und was die Hoffnung auf eine lange gemeinsame Zeit plausibel macht, z.B. hoffnungsvolle/ positive Krankengeschichten Anderer, ärztliche ermutigende Stellungnahmen, sonstige Aspekte.

Übrigens: Es ist nach der Rechtslage grundsätzlich nicht einmal erforderlich, dass Versorgungsaspekte KEINE Rolle bei der Eheschließung spielen, es dürfen nur nicht die ausschließlichen oder überwiegenden Beweggründe sein.

So, liebe Conny, vielleicht hilft das noch ein bisschen beim Sortieren Deiner Argumente. Lass´ Dich nicht entmutigen, wenn Du u.U. klagen musst. Wichtig ist, dass Deine Argumentation für einen Außenstehenden, hier also Sachbearbeiter und ggf. später das Sozialgericht, nachvollziehbar und schlüssig ist; deshalb ruhig etwas ausführlicher "Butter an die Fische". Wenn es dann noch Zeugen und Belege gibt - umso besser.

So, nun ist aber auch wirklich gut.

Alles Liebe, Lea

Conny44
30.08.2008, 23:05
Liebe Lea,

ich weiß gar nicht, wie ich dir danken soll, dass du dir erneut so unwahrscheinlich viel Mühe gemacht hast.:knuddel: Absolut genial. Vielleicht kann ich es irgendwann mal wieder gut machen.
Und weißt du, gerade was die medizinische Ebene anbelangt, finde ich deine Wortwahl mehr als zutreffend. Genau das ist es, was ich im absoluten Chaos zwar in meinem Kopf habe, aber dadurch, dass meine Gedanken kreiseln und Scheibe spielen, niemals hätte so formulieren oder wiedergeben können. Du hast mir wirklich mehr als geholfen.

Und wie gesagt, ich lasse mich nicht abschrecken, dafür sorgt schon meine Rentenberaterin, welche Jörg und mich bereits vorher kannte. Natürlich hoffe ich, dass es nicht zum Prozess kommt. Und wenn doch, auch wenn ich ihn und damit viel Geld verlieren sollte, so kann ich hinterher wenigstens sagen, ich habe alles versucht.

Nochmals DANKE!!!!

PS: Jörgs behandelnder Arzt ist im übrigen ein absoluter Gegner von Statistiken. Er hatte ihn immer ermutigt, weiter zu kämpfen, hielt auch Spontanheilung nicht für ausgeschlossen und hätte es sich niemals gewagt, eine Prognose über die Lebenserwartung abzugeben, weder bei Jörg, noch bei sonstwem. Außer nach der OP im Dezember 07. Da hatte er sich geäußert, dass er ohne diese Weihnachten nicht erlebt hätte. Auch hat Jörgs gesamter Krankheitsverlauf ihn unwahrscheinlich beeindruckt. Schlussendlich war er selbst erschüttert über den dann doch so plötzlich eingetretenen Tod.

silverlady
31.08.2008, 10:52
Liebe Conny

lass dich nicht von deinem Weg abbringen. Zum einen, es war ja wirklich eine Liebesheirat und das zweite ist meiner Ansicht nach genau so wichtig.
Da du ja selbst ein Einkommen hast wird der Anteil der Rente jetzt wirklich nur minimal sein.
Aber, und jetzt kommt es,
Dein Mann hat sein Leben lang in die Rentenkasse eingezahlt um im Alter eine Rente zu bekommen. Diese Altersrente steht jetzt dir zu. Du weißt nicht was noch kommt. Weshalb also dem Staat etwas schenken was dir rechtlich zusteht.
ICH WÜRDE IN JEDEM FALL GENAU SO HANDELN; DAS HAT NICHTS MIT DER LIEBE UND DER TRAUER ZU TUN:
'
Ausserdem habe ich die Erfahrung gemacht, wenn ich auf jemanden sauer bin und das wäre in diesem Fall die Rentenkassen, versinke ich nicht in Depressionen. Trauer lähmt und Wut bringt einen voran.


liebe Grüße
silverlady (die auch mit der Krankenkasse gestritten hat)

Conny44
21.11.2008, 19:21
Hallo alle zusammen,

wollte kurz ein Statement über den aktuellen Stand abgeben, nachdem ich gerade ein Gespräch mit meiner Rentenberaterin hatte.
Nach wie vor ist noch alles in der Schwebe.
Die beratende Ärztin der DRV, welche - wie gesagt - meinen Mann nie gesehen hatte, hält an ihrer Prognose fest, dass sein Tod in absehbarer Zeit sicher war. Untermauert wird dieses aufgrund eines CT vom August 2007.
Es interessiert nicht, dass Statistiken nur Zahlen sind.
Aber naja.... Meine Beraterin steht eng in Verbindung mit anderen Kollegen und Anwälten und ist immer noch auf der Suche nach geeigneten Rechtsprechungen. Auch meint sie, dass man ganz gezielt und sehr feinfühlig vorgehen muss. Ziemlich grausam ist es schon, wie in der Verwaltung über Menschenschicksale geurteilt wird. Da gelingt es mir auch nicht, meine Gefühle und Emotionen zurückzuschrauben, die natürlich heute wieder voll zum Ausbruch kommen.

Ich halte euch auf dem Laufenden und werde natürlich auch über das Ergebnis berichten.

Neverend
21.11.2008, 21:54
Liebe Conny,

Ich drück Dir die daumen ...solche Dinge brauchen immer sehr lange, aber wenn Du eine gute Beraterin an Deiner Seite hast, werden sich die Behörden an euch die Zähne ausbeissen ;) Siefindet bestimmt den richtigen weg

Alles gute für Dich

Neverend

mischmisch
21.11.2008, 22:37
Liebe Conny,

auch ich drück dir natürlich die Daumen,
bekam beim Lesen gerade mal Zähneknirschen und "Kampfsauambitionen",
aber das nützt ja in solch einer Situation rein gar nichts.

So wünsch ich dir sehr, dass deine Beraterin das richtige "Händchen" hat und dir
wünsch ich einen guten Abschluss.

Lieber Gruss an dich

Rosita

Conny44
23.11.2008, 15:27
Liebe Neverend, liebe Rosita und alle anderen,

ich danke euch für euer Daumen drücken. Da kann ja gar nix mehr schief gehen.:)
Wie gesagt, ich berichte, sobald es was neues gibt.

Neverend, viel, viel Erfolg mit deinem Haus und dass es den Schmerz etwas leichter macht;
Rosita, pass gut auf deine Zähne auf:D

Kampfsäuische Grüße von eurer Conny:rolleyes:

Lea S.
05.12.2008, 20:17
Liebe Conny,

gerade bin ich zufällig auf Deine Fortsetzung hier gestoßen. Also, falls Du Dich gerade langweilst .... Hier noch ein paar frischere Entscheidungen, die ich gefunden habe. Kennst Du vielleicht schon, aber trotzdem für alle Fälle:

Landessozialgericht Hessen vom 30.11.2007, Az. L 5 R 133/07
Das Sozialgericht hatte in erster Instanz noch Witwenrente zuerkannt: „Die genannten Punkte sind jedoch keine pauschalisierten Widerlegungsgründe, die eine Versorgungsehe grundsätzlich ausschließen. Maßgeblich sind immer die Umstände des konkreten Einzelfalles“(Dopheide und andere: "Die Versorgungsehe" nach § 46 Abs. 2 a SGB VI in: Informationen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung Bayern 06/2006, S. 2 ff.)“.

Anders aber das Landessozialgericht in der Berufung: „Es bestehen für den Senat Zweifel, ob nicht doch eine Versorgungsehe geschlossen worden ist. Es fehlt die volle richterliche Überzeugung dafür, dass der Versicherte die Klägerin nicht durch seine Heirat zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung versorgen wollte. Diese Zweifel gehen alleine zu Lasten der Klägerin.“ … „Bei Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles konnte damit die gesetzliche Vermutung, dass es der überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen, nicht von der Klägerin entkräftet werden. Die Klägerin als Hinterbliebene trägt die volle objektive Beweislast hinsichtlich der Widerlegung der Feststellung, dass es sich bei ihrer Ehe nicht um eine Versorgungsehe handelt.“ Die Entscheidung ist zu finden unter http://sozialversicherung-kompetent.de/urteile/gesetzliche-rentenversicherung/witwenrente-streit-wegen-versorgungsehe.html


SG Würzburg 8. Kammer Urteil vom 15. September 2004, Az: S 8 RJ 697/02
… „Die Anknüpfung an eine Ehedauer von weniger als 1 Jahr enthält eine gesetzliche Vermutung, mit der unterstellt wird, dass beim Tod
des Versicherten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung die Erlangung einer Versorgung Ziel der Eheschließung war. Diese
gesetzliche Vermutung ist allerdings widerlegbar. Sie ist widerlegt, wenn Umstände vorliegen, die trotz kurzer Ehedauer nicht auf eine
Versorgungsehe schließen lassen. Die Widerlegung dieser Rechtsvermutung erfordert nach § 202 SGG i.V.m. § 292
Zivilprozessordnung (ZPO) grundsätzlich den vollen Beweis des Gegenteils (BSG, SozR 3100 § 38 Nr. 5). Diese Beweisanforderungen
müssen aber auch mit dem erkennbaren Sinn und Zweck des § 46 Abs. 2 a SGB VI zu vereinbaren sein. Die Motive, die § 46 Abs. 2 a
SGB VI aufgrund äußerer Umstände vermutet, können auch durch entgegenstehende äußere Umstände widerlegt werden. So ist nach
Auffassung des Gerichts eine ausreichende eigene Versorgung des Hinterbliebenen grundsätzlich geeignet, die Rechtsvermutung eine
sog. Versorgungsehe zu widerlegen. Das legitime Anliegen des Gesetzgebers, einem Missbrauch der Ehe vorzubeugen und
manipulierte Folgen nicht eintreten zu lassen, ist bei einer solchen Fallkonstellation grundsätzlich nicht gefährdet.
Im vorliegenden Fall ist der Beklagten zuzugestehen, dass nach dem ersten Anschein die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe
zutreffend sein könnte. Die Klägerin hat den Verstorbenen wenige Tage vor dem objektiv vorhersehbaren Tod geheiratet. Die genaue
innere Motivationslage der Klägerin für die Eheschließung kann nicht eindeutig geklärt und nachvollzogen werden. Dies ist jedoch auch
nicht erforderlich. Es liegen ausreichende äußere Umstände vor, welche die gesetzliche Vermutung widerlegen. Die Klägerin hat bereits
vor der Eheschließung eigene Rentenleistungen in einer Höhe bezogen, die deutlich über dem Sozialhilfebedarf liegen. Bei einem
Betrag von ca. 800.- EUR monatlich kann grundsätzlich von einer ausreichenden und nicht unerheblichen eigenen Versorgung
ausgegangen werden. Hinzukommt, dass die zuletzt vom Verstorbenen bezogene Rente um mehr als die Hälfte niedriger gewesen ist.
Dies bedeutet auch, dass die von der Klägerin zu erwartende Witwenrente im Verhältnis zu ihrer eigenen Versorgung nur einen
geringen Teil beträgt. Allein diese Umstände lassen das mögliche Motiv einer Versorgungsehe deutlich in den Hintergrund treten.
Jedenfalls kann nicht mehr angenommen werden, dass der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gewesen sei, einen Anspruch
auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.“
Ganzes Urteil gefunden unter http://209.85.129.132/search?q=cache:xGHdK7kUo3QJ:www.rentenberater-kreft.de/P-33.pdf+sozialgericht+versorgungsehe&hl=de&ct=clnk&cd=10&gl=de&lr=lang_de&client=opera

Verwaltungsgericht Koblenz; Urteil vom 22.06.2007
[Aktenzeichen: 6 K 1937/06.KO]
Auch die sehr kurze Dauer einer Ehe mit einem Beamten rechtfertigt nicht in jedem Fall die Annahme, diese sei vor allem aus Versorgungsgesichtspunkten geschlossen worden. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Bei dem Lebensgefährten der Klägerin, einem Polizeibeamten, war ein Lungenkarzinom festgestellt worden. Nur 24 Tage, nachdem das Paar geheiratet hatte, verstarb der Beamte an seiner Krankheit.

Die Oberfinanzdirektion war der Ansicht, der Klägerin stehe in diesem Fall kein Anspruch auf Witwengeld zu. Habe die Ehe mit einem Beamten weniger als ein Jahr gedauert, würde gesetzlich vermutet, dass Hauptzweck der Eheschließung die Versorgung des Ehegatten gewesen sei. Damit war die Klägerin nicht einverstanden. Sie und ihr Mann hätten bereits seit zehn Jahren zusammengelebt und eigentlich schon früher heiraten wollen. Die Hochzeit habe sich aus verschiedenen Gründen aber immer wieder verzögert. Als die schwere Krankheit bekannt geworden sei, sei es ihrer beider Wunsch gewesen, ihre Zusammengehörigkeit über den Tod hinaus zu dokumentieren.

Die Klage hatte Erfolg. Ein Anspruch auf Witwengeld, so die Richter, sei nach dem Beamtenversorgungsgesetz aufgrund der kurzen Ehedauer zwar in der Regel ausgeschlossen. Etwas anderes gelte aber dann, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gerade nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen sei. Die Klägerin habe glaubhaft darlegen können, dass eine frühere Eheschließung geplant gewesen sei und warum sich diese immer wieder verzögert habe. Es fehlten auch typische Anhaltspunkte für eine so genannte „Versorgungsehe”. So sei der Altersunterschied zwischen den Ehegatten nicht sehr groß gewesen und die Ehe sei erst nach einer jahrelangen, engen Beziehung geschlossen worden. Eine Gesamtschau aller Umstände spreche daher dafür, dass die Eheschließung nicht in erster Linie von dem Versorgungsgedanken, sondern mindestens in gleicher Weise von anderen höchstpersönlichen Erwägungen bestimmt gewesen sei.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil festgehalten (Aktenzeichen 12 U 207/07):
Auch bei einer Ehedauer von weniger als zwölf Monaten steht der überlebenden Ehefrau eine Witwenrente in Form einer Betriebsrente zu, wenn die Umstände der Eheschließung zeigen, dass die Versorgung nicht der wesentliche Grund zur Heirat war. Im Hinblick auf den damit angesprochenen Lebensbereich können die Umstände nicht schematisch ermittelt werden.

Die Klägerin hatte bereits zehn Jahre mit ihrem späteren Mann, einem Flugkapitän der Lufthansa, zusammengelebt, als sie Anfang 2005 heirateten. Im Mai 2005 nahm er sich wegen unerträglicher Krebsschmerzen das Leben.

Beide Partner hatten eine gescheiterte Ehe hinter sich und wollten sich deshalb mit einer Wiederverheiratung Zeit lassen. Etwa ab 2002 wurden Heiratspläne aber konkret besprochen. Im Frühjahr 2003 wurde bei ihrem Mann eine schwere Krebserkrankung festgestellt und behandelt. Anfang 2004 bescheinigte ihm ein behandelnder Arzt, dass er darauf hoffen könne, geheilt zu sein. Daraufhin machte ihr Partner der Klägerin einen Heiratsantrag, die Hochzeit sollte Anfang 2005 sein. Diese Vereinbarung wurde auch von Zeugen bestätigt.

Ende 2004 musste er erneut ins Krankenhaus, weil wieder eine Krebserkrankung diagnostiziert worden war. Die Hochzeit fand wie geplant im Januar 2005 statt.

In den Wochen danach verschlechterte sich der Zustand ihres Mannes sehr, bis er schließlich aus dem Leben schied.

Unter den Formularen, welche die Witwe von der Lufthansa nach dem Tod zugeschickt bekam, um eine Witwenrente zu beantragen, befand sich auch ein Antrag für eine Betriebsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), bei der ihr Mann Ansprüche erworben hatte.

Diese lehnte den Antrag mit dem Verweis auf die zu kurze Ehedauer ab. Das OLG Karlsruhe als Berufsinstanz verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nachdem die Einschränkung möglich sei, „dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe eine Betriebsrente zu verschaffen.“

Die Witwe konnte glaubwürdig machen und durch Zeugen belegen, dass der Zeitpunkt der Eheschließung nicht unter dem Aspekt eines möglichen frühen Todes, sondern gerade durch die Hoffnung auf Heilung bestimmt worden sei.
Die zweite Behandlungsphase kurz vor der Heirat fiel dabei aus Sicht des Gerichts nicht ins Gewicht, weil ja auch während der ersten Behandlung keine Rede von Heirat war.

Deshalb spielte die kurze Zeitdauer der Ehe hier keine Rolle, ebenso wenig wie die Tatsache, dass die Witwe noch andere Hinterbliebenenbezüge von der Lufthansa bekommt.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008, Az. L 8 R 583/08
Die Vermutung einer Versorgungsehe ist auch dann widerlegt, wenn der an sich schwer kranke Lebenspartner an einem unvorhersehbaren Akutereignis stirbt

Für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer „Versorgungsehe“ ist der volle Beweis des Gegenteils zu erbringen. Der Vollbeweis erfordert zumindest einen der Gewissheit nahe kommenden Grad der Wahrscheinlichkeit. Eine gewichtige Bedeutung im Rahmen der Gesamtbetrachtung der tatsächlichen Umstände ist in der Regel dem Gesundheits- bzw. Krankheitszustand des Versicherten beizumessen. Ein die Vermutung widerlegender besonderer Umstand ist anzunehmen, wenn der Tod des Versicherten zum Beispiel bei einem Unfall unvermittelt eingetreten ist. Denn in diesem Fall kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Versorgungsehe geschlossen werden sollte. Das ist aber auch dann der Fall, wenn der schon durch schwere Krankheit gezeichnete Ehepartner an einem Akutereignis, das bis 24 Stunden vor dem Tode – auch im Hinblick auf die Todesfolge – nicht vorhersehbar war, stirbt. SGB-VI § 46 Abs. 2a

Und noch einige Hinweise auf neuere Rechtsprechung unter
http://www.jurion.de/trefferliste.jsp?query=QryDocumentContent&xslparam.replaceword0=versorgungsehe&xslparam.replacemode=OR&queryparam.jur_doccontent.showcontent=versorgungse he&junction.jur_doccontent.showcontent=66&option.orderby=jur_document.datum.desc&option.linecount=15&option.page=2



Fazit:

1. Beim überschlägigen Durchlesen der Entscheidungen fällt mir auf (nicht wirklich unerwartet): Die Gerichte machen es sich gern leicht und setzen die Hürde des Widerlegens der gesetzlichen Vermutung SEHR hoch. Es wird also nicht leicht.

2. Schlüssige Darstellung für die Liebesheirat samt Beweisen und Zeugen finden und vortragen.

3. Hinweis auf eigene Versorgung, die die Witwenrente in den Hintergrund drängt.

4. Doch noch mal Suche im medizinischen Bereich: Berichte von zwar schwer erkrankten, aber doch länger BSDK-Überlebenden finden. Von mindestens einem Fall - so meine ich zu erinnern - ist in dem Buch von David Servan-Schreiber, Das Antikrebsbuch, zu lesen. Zwar kein ausgewiesen wissenschaftliches Buch, aber eines mit wissenschaftlicher Fundierung. Ärzte auf Veröffentlichungen zu Langzeit-, zumindest Längerzeitüberlebenden ansprechen. Ärztliches Gutachten zur Prognose vorlegen.

5. Zum Aspekt "auf absehbare Zeit" habe ich so auch nichts weiter gefunden.

So, liebe Conny, das wars erst einmal. Ich habe mich gerade erfolgreich um das gedrückt, was ich jetzt eigentlich hätte machen wollen/ sollen/ müssen ...
Wie verquer die Sozialgerichte manchmal entscheiden, sehe ich z.Zt. an einem jungen Designer, der künstlerische Unikate herstellt und sich bei der Künstlersozialversicherung einklagt. Argumentation des Bundessozialgerichts: Kunsthandwerk, keine Kunst. Künstler könne nur sein, wer in "Fachkreisen als Künstler anerkannt" ist. Wie bitte, soll das bei einem erst jungen Künstler funktionieren? Ist ein Maler, der auf Leinwand ein Bild malt, dann auch erstmal nur Kunsthandwerker? Kann doch wohl nicht ganz richtig sein. Zeigt aber, wie begeistert sich Gerichte auf vermeintlich objektivierbare Kriterien stürzen.

Alles Gute, Lea

Conny44
05.12.2008, 21:09
Oh liebe Lea,

wie du dich hier ins Zeugs legst, ist suuuuuper lieb. Hab noch nicht alles gelesen, mache ich aber noch in einer ruhigen Phase.
Da dachte ich doch tatsächlich, du wolltest mir helfen, derweil wolltest du dich nur um deine Hausarbeit drücken:smiley1::smiley1::smiley1:. Nee, Spaß beiseite, du bist echt Klasse.

Tja, und zu den Entscheidungen bzw. objektiven Kriterien, was soll man dazu sagen. Ich sehe es ja tagtäglich auch von der anderen Seite, also hinter den Kulissen. Und wenn es bei den Sozialgerichten ähnlich läuft wie bei uns, wundert mich gar nix mehr. Nur leider darf ich ja darüber nicht plaudern.
Aber es ist eigentlich überall dasselbe. Wenn ich daran denke, dass auf der Antragstellung für die chin. Akkupunktur bei meinem Mann (Privatpatient) nicht als Grund für die Befürwortung "Krebserkrankung" stehen durfte, sondern diese nur bewilligt wurde bei z.B. "Kopfschmerzen" und "Rückenschmerzen" kommt einem doch schon die Galle hoch.
Wichtig ist nicht, was eine Tatsache ist, wer im Recht ist oder was hilft, sondern allein wie man vorträgt - und natürlich an wen man gerät. Und umgekehrt dasselbe.

Und eben weil das so ist, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Da ist kein Raum für Gefühlsduseleien. Aber gerade das ist bei so einem Thema schwierig.
Deshalb helfen mir solche Beiträge wie vorstehender ungemein.
Nochmals vielen Dank - auch an alle anderen.

Conny44
24.02.2009, 21:18
Hallo alle zusammen,

kurzes Statement:

Nachdem wir (meine priv. Rentenberaterin und ich) nun am 06.01.09 endlich den riesen Aktenberg an Beweisen zur DRV geschickt haben, kam auf telefonische Sachstandsanfrage die Mitteilung, dass es noch ca. 5-6 Wochen bis zur endgültigen Bescheidung dauern würde.

Die Unterlagen befinden sich gerade wieder bei der beratenden Ärztin der DRV:mad:.

Hoffe nicht, dass 5 Wochen lang die Krankheit auseinander genommen wird, weil es steckte dahinter immerhin ein Mensch, und sie halten noch viele andere Beweis in den Händen, die GEGEN eine Versorgungsehe sprechen dürften. Allerdings ist es offenbar schwieriger für die Bearbeiter, Emotionen und Gefühle mit einzubeziehen, sich also auch auf die anderen Dinge zu konzentrieren.

Halte euch auf dem Laufenden.

Conny44
06.03.2009, 21:15
http://www.animaatjes.de/bilder/s/smilies/cartoon_thumb-up.gif (http://www.animaatjes.de/bilder/smilies/5/cartoon_thumb-up.gif)

Hallo alle zusammen,

es ist geschafft!!!! Wir haben gewonnen oder besser gesagt unser Recht bekommen. Die DRV hat die Witwenrente im Widerspruchsverfahren bewilligt!!!!! Unsere Beweise waren hieb und stichfest. Und es kommt sogar, was ich gar nicht vermutet hätte, monatlich etwas zur Auszahlung. Wir müssen zwar abermals in Widerspruch gehen, da es irgendwelche Berechnungsdifferenzen (kleine/große Witwenrente) gibt, aber das soll wohl mal das kleinere Übel sein.

Ich danke all denen, die mich so tatkräftig unterstützt haben, ganz besonders Lea (wie mag es dir wohl gehen????), die sich dermaßen für mich ins Zeug gestürzt hat. Allen nochmals einen großen Dank!

Was mich aber ganz besonders freut und mir viel wichtiger als das Geld ist (auch wenn es hier einmal große Zweifler gab bzw. gibt!!!), ist, dass ich beweisen konnte, dass die Frau, die Tage und Nächte am Bett ihres über alles geliebten Mannes verbracht hat, dies aus Liebe getan hat und KEINE BETRÜGERIN ist.

In diesem Sinne nochmals vielen Dank!

Maurizia
06.03.2009, 21:54
Liebe Conny,

ich freue mich so mit Dir, Gott sei Dank hat die Gerechtigkeit gesiegt!
Ich habe Deine Einträge immer still mitgelesen, die Geschichte Euerer ehrlichen aber leider viel zu kurzen Liebe hat mich tief berührt.

Der positive Ausgang Deines Rechtsstreits ist ein weiteres starkes Glied in der Kette der Verbundenheit zwischen Jörg und Dir!

Liebe Grüße, Maurizia

mischmisch
06.03.2009, 22:53
Liebe Conny,

es freut mich sehr für dich, dass du das nun grösstenteils abhaken kannst.
Schlimm genug , dass du darum kämpfen musstest, die "Zweifler" hier - ich würd sagen - sind nicht deiner Gedanken wert.

Jörg freut sich, dass du das durchgezogen hast.

Liebe Grüsse
Rosita

silverlady
07.03.2009, 06:54
liebe Conny

supi

silverlady

Lea S.
09.03.2009, 14:17
Liebe Conny,
gratuliere!!! Schön, dass es nicht noch zu einem der elend langwierigen Sozialgerichtsprozesse kommen musste, sondern die Sachbearbeiter sich doch nochmal gründlich Deine Argumentation angesehen haben. Wenn ich dazu ein kleines bisschen Schützenhilfe habe geben können, freut es mich.

Mir geht es eigentlich nicht schlecht und trotzdem merkwürdig: Nach meiner (erfolgreichen) Operation einer Lungenmetase Anfang letzten Jahres war der CA 19-9 trotz anschließender Gemzar-Chemo immer weiter langsam angestiegen und liegt jetzt bei knapp 500. Im PET-CT ist nichts zu sehen, ansonsten nichts zu merken und alle finden es rätselhaft ... Ich arbeite seit Oktober wieder, nehme mir aber eher mal kleine Auszeiten (bin selbständig). Der Metastasenbefund im letzten Jahr hatte mich psychisch ziemlich aus der Bahn geworfen; ich weiß inzwischen nach so vielen Jahren einfach zuviel über BSDK. Aber irgendwie bin ich mit inzwischen 8-jährigen Überleben nach der Erstdiagnose sowieso ein Ausnahmefall.

Alles Liebe und: ich freue mich für Dich!
Lea

mischmisch
23.12.2009, 00:17
Hallo Conny,

ich schubs das hier mal hier hoch.
Vielleicht liegts ja an Weihnacht, dass mancheeine in den Himmel kommen will, aber sich selbst und ihre Worte vergessen hat.

Ganz liebe Grüsse an dich

Rosita

mischmisch
23.12.2009, 00:52
Hallo Norma,

vielleicht magst du ja zumindest Conny deinen "Sinneswandel" erklären?
Wenn du das Conny nur über PN mitteilst hat man sicher vollstes Verständnis.

Gruss
mischmisch