Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Witwe mit Kindern....wieviel Rente bekomme ich??
Hallo,
ich bin in einer beschissenen Situation. Mein Mann ist Ostern gestorben. Nun bin ich mit unseren Kindern (3 und 6 J.) allein in unserem Haus. Es ist erst wenig abgezahlt, da wir erst vor 3 Jahren gekauft haben. Meine Witwen- und Waisenrente wird gerade berechnet. Mein Makler arbeitet auf Hochtouren, um das Haus schnell zu verkaufen.
Ich habe mir in Norddeutschland, wo unsere Familie lebt, schon eine Wohnung angemietet für 430 Euro, ab dem 1. September. Ich habe Angst vor den nächsten Monaten, weil ich überhaupt nicht weiß, was mich finanziell erwartet, ob ich die Wohnung überhaupt bezahlen kann. Ich war hier bereits beim Sozialamt und habe Wohngeld und Unterhaltsvorschuß für die Kinder beantragt. Ansonsten lebe ich im Moment von unseren Ersparnissen.
Wer ist in einer ähnlichen Situation und kann mir sagen, was ich ungefähr an Rente zu erwarten habe? Mein Mann hat nur 6 Jahre voll gearbeitet und sehr gut verdient. Davor waren wir selbständig und chronisch pleite. Ich selber habe kein Einkommen. Wird das Gehalt meines Mannes hochgerechnet, als hätte er bis zum Rentenalter gearbeitet oder werden nur die 6 Jahre zur Berechnung genommen? Mein Mann ist nur 34 Jahre alt geworden.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!!!!
Britta
Hallo Britta,
ich möchte Dir mein herzliches Beileid aussprechen.
Ich bedauere sehr, daß Du Dich in so einer Situation befindest.
Soviel ich weiß, wird die Rente so berechnet, wie wenn er bis zum Rentenalter gearbeitet hätte. Bin mir aber nicht ganz sicher, da Dein Mann nur 6 Jahre voll gearbeitet hat.
Ich wünsche Dir für die Zukunft alles Gute und denke daran wenn man gesund ist, geht es immer weiter.
Viele Grüße
Imi
Hallo, Britta,
der folgende Beitrag ist aus "ZDF Geld & Verbraucher" vom 28.11.2002. Vielleicht ist das ja brauchbar:
Witwenrente bekommt der, der mindestens ein Jahr verheiratet ist. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft reicht nicht aus, um eine Rente zu beziehen. Eine andere Bedingung: Der Verstorbene muss fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Ausnahme ist, wenn der Tod durch einen Berufsunfall eingetreten ist.
Höhe der Witwenrente
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent, die große Witwenrente 60 Prozent von der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte (hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr). Die große Witwenrente erhalten alle, die das 45. Lebensjahr vollendet oder Kinder unter 18 Jahren haben. Die kleine Witwenrente erhalten alle bis zum 45. Lebensjahr ohne Kinder.
Neu ab 2002:
Für Ehepaare, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder Ehepaare, die am 1. Januar 2002 beide unter 40 Jahre alt waren, gibt es nur noch 55 Prozent Hinterbliebenenrente. Witwen, die Kinder erziehen, erhalten pro Kind noch einmal rund 40 Euro Zuschlag.
Lebenslanger Anspruch
Auch wenn der Hinterbliebene arbeitet, steht ihm die Witwenrente zu. Bis zu einem Freibetrag von 682,70 Euro kann er dazuverdienen. Was darüber liegt, wird auf die Rente angerechnet und abgezogen. Das gilt auch für zusätzliches Einkommen, etwa aus Vermietung und Verpachtung, Geld aus Kapitallebensversicherungen, Aktien- und Zinsgewinne.
Auf die Witwenrente besteht ein lebenslanger Anspruch, auch wenn der Hinterbliebene selbst in Rente geht. Allerdings wird dann seine eigene Rente angerechnet.
Wiederheirat
Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente. Kommt es allerdings in der neuen Ehe zur Scheidung, lebt der Rentenanspruch wieder auf.
Die ersten drei Monate nach dem Tod erhält jede Witwe und jeder Witwer die volle Rente, die dem verstorbenen Versicherten als Altersrente zugestanden hätte.
Anspruch auf Waisenrente
Jedes Kind, dessen Eltern oder Elternteil verstorben ist, hat Anspruch auf eine Waisenrente. Dies gilt auch für Pflegekinder, Adoptivkinder oder im Haushalt aufgenommene Kinder - wie etwa die Enkelkinder oder Geschwister des Verstorbenen. Die Rente wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt, wenn das Kind studiert, eine Ausbildung absolviert oder zur Schule geht. Der Wehr- und Zivildienst verlängert den Anspruch auf Waisenrente um die Dienstzeit.
Höhe der Waisenrente
Halbwaisen steht eine Rente von etwa 20 Prozent der Vollrente des Elternteils zu. Vollwaisen erhalten jeweils 20 Prozent von den Renten der Eltern. Wer in der Ausbildung oder im Studium ist, kann bis zu einem Betrag von 455,14 Euro netto hinzuverdienen. Kindergeld gibt es unabhängig von der Waisenrente.
Antrag stellen
Waisen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den Antrag selber stellen. Ansonsten machen dies die gesetzlichen Vertreter. Der Antrag kann bei der BfA Berlin, bei den Krankenkassen oder bei den Gemeindebehörden bis zu einem Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt werden.
Kostenloses Service-Telefon der BfA: 0800/333 19 19
Hallo Imi und Marga,
danke für Eure schnellen Antworten. Gestern war ich noch echt verzweifelt, aber heute sehe ich alles ein bißchen klarer. Es wird schon irgendwie gehen.
Imi, ich habe mich lange nicht mehr gemeldet, vielleicht hast Du ja schon daran gedacht, was passiert ist.
Wie geht es Dir im Moment? Schlägt Deine Therapie an? Ich hoffe es sooo sehr für Dich! Ich drück Dir die Daumen und wünsche Dir ganz viel Kraft für Deinen Kampf!
Vielleicht hast Du ja Lust, mir zu schreiben, wie es im Moment bei Dir aussieht und was für Erfahrungen Du in den letzten Wochen gemacht hast.
Viele Grüße
Britta
Hallo,
ich bin fast in der gleichen situation.mein mann hat krebs im endstadium.ich bin verzweifelt und weiß garnicht wo ich anfang soll. haus ist noch nicht abbezahlt, drei kinder ( ohne einkommen ) kein geld bzw. reserven.das haus gehört 1/2 mir.
erben? rente ? usw. weiß jemand rat?
liebe grüße
verena
Hallo Verena,
es tut mir sehr leid für Dich. Mach nicht den Fehler wie ich und verkauf das Haus überstürzt. Ich hatte Panik, das ich Schulden mache und den Abtrag nicht zahlen kann und habe deswegen viel Lehrgeld bezahlt.
Jetzt würde ich alles anders angehen. Du kannst mit Deinem persönlichen Berater bei der Bank über Deine Situation sprechen. Jede Bank kann in so einem Fall die Zahlungen stoppen bzw. auf ein Minimum heruntersetzen. So hast Du genügend Zeit zu überlegen, wie es weitergehen soll. Vielleicht möchtest Du ja im Haus wohnen bleiben, vielleicht vermietest Du es usw...
So makaber es klingen mag...aber habt ihr ein Testament gemacht? Es ist schrecklich, mit dem Partner darüber zu reden, aber ich habe damals den Tip bekommen, noch schnell handschriftlich zu regeln, daß der gesamte Besitz auf mich übergeht. Wenn das nicht schriftlich von Deinem Mann festgehalten wurde, kann es nämlich, gerade wenn Kinder da sind, zu Verzögerungen kommen, wenn Du das Haus verkaufen willst. Dann schicken die nämlich erstmal das Vormundschaftsgericht vorbei. Es könnte ja sein, daß man als Mutter die eigenen Kinder abzocken will und blablabla. Es ist fürchterlich.
Ich mußte drei Monate auf die erste Witwenrente warten, in der Zeit habe ich aber Wohngeld und Unterhaltsvorschuß vom Sozialamt bekommen. Damit bin ich ganz gut über die Runden gekommen.
Ich wünsch Dir viel Kraft. Ich weiß, wie schrecklich es ist, sich jetzt schon Gedanken über danach zu machen.
Liebe Grüße
Britta
Liebe Verena,
Britta hat vollkommen Recht. Bloß nichts überstürzen.
Mein Mann ist mitten in der Rohbauphase gestorben. Habe es geschafft, bis auf die Außenanlagen, alles alleine fertig zu bekommen. Habe eine 6 jährige Tochter, die mir sehr viel hilft. Mann kann es schaffen. Frage bei der Deutschen Krebshilfe nach, dort bekommt man auf Antrag eine einmalige Beihilfe.
Falls du noch Fragen hast, kannst du dich hier gerne melden.
Nancy
erstmal ganz lieben dank.
heute bin ich total in panik. mein mann wurde heute entlassen (wurde vom kh angerufen, dass mein mann nach hause kommt. ganz plötzlich ) und ist jetzt zu hause.rollstuhl wurde durch die tür geschoben und ich stand da und wußte gar nicht wie es weiter geht.überhaupt nicht darauf vorbereitet. das haus ist nicht krankengerecht eingerichtet. ich selber bin am ende, da ich auch 60% behindert bin. die treppen,wie hoch kommen? rollstuhl paßt nicht im wc usw. morgen kommt sowas wie pflegedienst und gibt die spritzen. testament ist geschrieben (war grauenvoll)
pflegestufe habe ich beantragt und schwerbehinderten ausweis.
(war mehr aus verzweiflung und weil ich noch hoffnung hatte.
heute nicht mehr. mein mann kann jeden tag sterben. sein zustand und die befunde sind sehr sehr schlimm.er hat überall krebs und die organe machen bald nicht mehr mit. ich weiß vor angst und panik garnicht wie ich damit umgehen soll. im dezember hat mein mann noch gearbeitet. es ging alles sehr schnell. wir bekommen noch krankengeld, aber danach ????
haben aber kaum noch genug geld (gesundheitsreform).ich versuche damit umzugehen und möchte wünsche, die mein mann äußert nicht abzuschlagen.habe aber fast keine kraft mehr.
ich kann selbst nicht gut laufen und meine untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. die angst auch was schlimmes zu haben kommt noch dazu.zuviel auf stationen gesehen und gehört. gibt es nur noch krebs? die gefühle und gedanken sind furchtbar.mein beitrag sollte nicht so lang werden (sorry), aber erleichtet schon ein bißchen .
ganz liebe grüße
verena
Liebe Verena , ich verstehe dich so gut . Auch mein Mann ist krebskrank und wir haben ein haus und ich weiß auch nicht was ich "danach" machen werde...
Schreibst du, der liest du in einem forum?
Ich bin im Lungenkrebsforum , wenn du willst kannst du da auch mal schreiben oder sag mir wo ich dich sonst erreiche.Liebe Grüße und viel Kraft wünscht dir Amy .
Hallo Verena
ich habe hier eine Telefonnr. von der Deutschen Krebshilfe die für solche Situationen eingerichtet ist.
Mo-DO 9:00-16:00, Fr 9:00-15:00
Telnr. Härtefonds: 0228/72990-94
Informationsdienst: 0228/72990-95
Rufe die Nummer des Härtefonds an.
Die helfen Krebspatienten und ihren Familien, die durch ihre Erkrankung in eine finanzielle Notlage geraten sind, schnell und unbürokratisch.
Liebe Grüsse
Gunter
hallo amy,
habe kein bestimmtes forum.bin sonst über e-mail erreichbar.
ganz liebe grüße
verena
Hallo ihr Lieben Betroffenen,
Zuerst mal allen Betroffenen denen das Leid wiederfahren ist drücke ich mein Herzlichstes Mitgefühl und Beileid aus.
Da ich meiner Schwägerin helfen musste habe ich mich mal kundig gemacht.
Ich hoffe es hilft euch !
Beitrag ist aus "ZDF Geld & Verbraucher" vom 28.11.2002. Vielleicht ist das ja brauchbar:
Witwenrente bekommt der, der mindestens ein Jahr verheiratet ist. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft reicht nicht aus, um eine Rente zu beziehen. Eine andere Bedingung: Der Verstorbene muss fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Ausnahme ist, wenn der Tod durch einen Berufsunfall eingetreten ist.
Höhe der Witwenrente
Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent, die große Witwenrente 60 Prozent von der Rente, die der Verstorbene bezogen hätte (hochgerechnet bis zum 60. Lebensjahr). Die große Witwenrente erhalten alle, die das 45. Lebensjahr vollendet oder Kinder unter 18 Jahren haben. Die kleine Witwenrente erhalten alle bis zum 45. Lebensjahr ohne Kinder.
Neu ab 2002:
Für Ehepaare, die nach dem 1. Januar 2002 geheiratet haben oder Ehepaare, die am 1. Januar 2002 beide unter 40 Jahre alt waren, gibt es nur noch 55 Prozent Hinterbliebenenrente. Witwen, die Kinder erziehen, erhalten pro Kind noch einmal rund 40 Euro Zuschlag.
Lebenslanger Anspruch
Auch wenn der Hinterbliebene arbeitet, steht ihm die Witwenrente zu. Bis zu einem Freibetrag von 682,70 Euro kann er dazuverdienen. Was darüber liegt, wird auf die Rente angerechnet und abgezogen. Das gilt auch für zusätzliches Einkommen, etwa aus Vermietung und Verpachtung, Geld aus Kapitallebensversicherungen, Aktien- und Zinsgewinne.
Auf die Witwenrente besteht ein lebenslanger Anspruch, auch wenn der Hinterbliebene selbst in Rente geht. Allerdings wird dann seine eigene Rente angerechnet.
Wiederheirat
Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente. Kommt es allerdings in der neuen Ehe zur Scheidung, lebt der Rentenanspruch wieder auf.
Die ersten drei Monate nach dem Tod erhält jede Witwe und jeder Witwer die volle Rente, die dem verstorbenen Versicherten als Altersrente zugestanden hätte.
Anspruch auf Waisenrente
Jedes Kind, dessen Eltern oder Elternteil verstorben ist, hat Anspruch auf eine Waisenrente. Dies gilt auch für Pflegekinder, Adoptivkinder oder im Haushalt aufgenommene Kinder - wie etwa die Enkelkinder oder Geschwister des Verstorbenen. Die Rente wird bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt, wenn das Kind studiert, eine Ausbildung absolviert oder zur Schule geht. Der Wehr- und Zivildienst verlängert den Anspruch auf Waisenrente um die Dienstzeit.
Höhe der Waisenrente
Halbwaisen steht eine Rente von etwa 20 Prozent der Vollrente des Elternteils zu. Vollwaisen erhalten jeweils 20 Prozent von den Renten der Eltern. Wer in der Ausbildung oder im Studium ist, kann bis zu einem Betrag von 455,14 Euro netto hinzuverdienen. Kindergeld gibt es unabhängig von der Waisenrente.
Antrag stellen
Waisen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den Antrag selber stellen. Ansonsten machen dies die gesetzlichen Vertreter. Der Antrag kann bei der BfA Berlin, bei den Krankenkassen oder bei den Gemeindebehörden bis zu einem Jahr nach dem Tod des Elternteils gestellt werden.
Kostenloses Service-Telefon der BfA: 0800/333 19 19
Ebenso können für Kinder Ausbildungsbeihilfen bei den Behörden gestellt werden.
Viel Glück und alles erdenklich Gute Bea
Hallo
mein Mann ist Sonntag verstorben. Er ist friedlich eingeschlafen und mußte nicht noch Schmerzen ertragen.
Die Angaben und Infosim Krebsforum waren sehr hilfreich. Danke!
Ich wünsche noch viel Kraft für alle .
viele liebe Grüße
Verena
Liebe Verena,
sei ganz lieb in den Arm genommen. Ich wünsche Dir viel Kraft und Zuversicht für die kommende Zeit. Es braucht einige Zeit bis dieser Schmerz vergeht. Weinen und miteinander Reden hilft, dies kann ich jedenfalls aus eigener Erfahrung sagen.
Alles Liebe für dich.
Nancy
Eine Risikolebensversicherung über 200.000 € hätte monatlich ca 18 € gekostet. Ich frage mich, wo die Verantwortung der Familie gegenüber bleibt, so etwas nicht bei Eheschliessung, Geburt der Kinder oder Hausbau abzuschliessen ?
Trotzdem viel Kraft und alles Gute an dich
Andrea
Liebe Verena,
Mein allerherzlichstes Beileid.Mögen dir meine innigsten Gedanken über die schwere Zeit die nun vor dir liegt Kraft geben.
Ich nehme dich tröstent in den Arm.
Alles Liebe und Kraft für die Zukunft
Bea
Hallo Andrea,
ich denke das du so allgemein gar nicht urteilen kannst und darfst.
Jeder einzelne Fall ist individuell und ein Einzelfall.
Ich war geschockt so ein Herzloses Posting zu lesen.Woher nimmst du dir das Recht zu Urteilen ?Ausserdem denke ich das es gerade jungen Leuten finanziell oftmals schlecht geht sodaß 18 € manchmal viel Geld sind und das gerade diese noch nicht an den Tod denken.Wenn dann eine Krankheit eintritt ist es nicht mehr möglich eine Versicherung abzuschliessen.
Denke mal bitte über dein Posting nach.
Verenas Mann war bestimmt verantwortungsbewusst und ihn trifft keine Schuld wenn finanzielle Pobleme auftreten.
Bea
Vielen Dank Bea,
jeder Fall ist individuell. Es gibt viele sachen im Leben, die nicht von vorne herein zu überblicken sind.Wir sind lange schwerbehindert gewesen, die Kinder sehr krank gewesen. Keine Versicherung hat uns aufgenommen. Die Löhne sind gekürzt worden, Überstunden gestrichen und noch vieles mehr. So einfach ist das alles nicht. Manche Leute haben völlig falsche Vorstellungen und können oder wollen nicht hinter den Kulissen sehen.Es gibt inzwischen so viel elend, wovon die meisten gar keine Kenntnisse oder Information haben und somit Pauschalurteile abgeben.
alles Liebe
Verena
Ich schließe mich Eurer beiden Meinung an, glaube oder hoffe zumindest das dies vielleicht nicht so böse gemeint war. Das wäre doch sonst unter der Gürtellinie. Wer glaubt schon daran so jung zu sterben. Ich deke niemand. Ich hatte noch einigermaßen Glück. Mein Mann hatte ca 6 Jahre vor seinem Tod eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, auf mein dringen hinaus. Er zahlte monatlich ca. 50 Euro ein. Nun frage ich mich wie man da 200.000 Euro ausgezahlt bekommen tut. Bei meinem Mann war dies nicht einmal ein viertel. Ich glaube diese Summe ist vollkommen übertrieben. Wer weiß was da versichert war? Und wir sind bei einer renomierten Versicherungsanstalt.
Verena, ich weiß dies ist nicht sehr anständig sich in diesem Thread über solche Sachen zu unterhalten. Du hast jetzt ganz andere Gedankengänge, aber denke daran dein Leben geht weiter.
LG Nancy
Hallo,
eigentlich bin ich schon lange stille Leserin im KK.
In der ersten Zeit habe ich nach Informationen für meinen Mann gesucht. Anfang letzten Jahres war er noch wochenlangen Beschwerden beim Arzt. Schon nach den ersten Untersuchungen stand die Diagnose fest. Lungenkrebs, nicht operabel und weit fortgeschritten. Niemanden der das selbst erlebt hat, brauch ich die nächste Zeit zu schildern.
Das wir nur noch eine kurze Zeit hatten, ahnte damals keiner.
Warum ich das schreibe? Wir haben lange Zeit (20 Jahre)nur "so" zusammengelebt, haben zwei Kinder.
Im Febr. 03 haben wir geheiratet und im August ist mein Mann verstorben. Also blieben uns nur genau 5 Monate als Ehepaar. Trotzdem hat die BfA mir meine Witwenrente genehmig, natürlich mit Antrag, aber ohne irgendwelche Erklärungen meinerseits. Es ist also auch möglich, ohne 12 Monate verheiratet zu sein. Auch unsere Kinder erhalten Halbwaisenrente. Das einmal als positives Beispiel.
Viele Grüße
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