evi 1
27.02.2009, 21:58
Hallo an alle,
ich bin seit 15.03.2007 an BK erkrankt. Mitte Mai 2008 wurde ich wieder eingegliedert. Am 21.06.2008 (nach 6 Wochen arbeit) hatte ich einen Arbeitsunfall und bin seither krank da ich immer noch nicht richtig laufen kann. Jetzt schieben wir schon seit 2 Jahren unseren Traumurlaub vor uns her und möchten diesen gerne dieses Jahr verwirklichen. Es besteht aber die Möglichkeit, daß ich bis dahin (Mai/juni) wieder arbeiten sollte. Steht mir ein Urlaub zu oder nicht? Kann die BG den Urlaub wegen "Wiedereingliederung" verbieten.
Vielen Dank für Euere Antworten.
Liebe Grüße
Evi
ich bin seit 15.03.2007 an BK erkrankt. Mitte Mai 2008 wurde ich wieder eingegliedert. Am 21.06.2008 (nach 6 Wochen arbeit) hatte ich einen Arbeitsunfall und bin seither krank da ich immer noch nicht richtig laufen kann. Jetzt schieben wir schon seit 2 Jahren unseren Traumurlaub vor uns her und möchten diesen gerne dieses Jahr verwirklichen. Es besteht aber die Möglichkeit, daß ich bis dahin (Mai/juni) wieder arbeiten sollte. Steht mir ein Urlaub zu oder nicht? Kann die BG den Urlaub wegen "Wiedereingliederung" verbieten.
Vielen Dank für Euere Antworten.
Liebe Grüße
Evi