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hallo und guten morgen!
ich bin 30 jahre und aufgrund von der diagnose gebärmutterschleimhautkrebs wurden mir mitte januar 2009 gebärmutter und eierstöcke entnommen und da der krebs doch schon fortgeschr. war, leider auch noch 5o lymphknoten im kleinen becken und an der bauchschlagader. nun habe ich afterloading, wo ich nächste woche die letzte bekomme. (5 bestrahlungen)
Wie wurdet ihr vom Versorgungsamt eingestuft?
Und wenn der Beischeid Rückwirkend auf Dezember 2008 (ab 11.12.08), mein Diagnosedatum ausgestellt wurde, bekommt man dann die 5 Urlaubstage für das alte Jahr zusätz mich angerechnet und auch den Steuerfreibetrag, obwohl es 3 Wochen vor Jahresende ist?
danke für eure antworten und erfahrungen.
lg
madel
Chrigissi
23.04.2009, 01:29
Hallo Madel!
Der Bescheid gilt ab Datum der Einreichung. Und er dauert.
Mehr kann ich Dir nicht dazu sagen.
Gruß Christine
struwwelpeter
23.04.2009, 01:40
Hallo
Hier eine kurze Info bezüglich der 5 Tage Zusatzurlaub
Die gesamten Vergünstigungen auf der Arbeit werden erst dann gültig sein, wenn der Arbeitgeber den Ausweis - die Informationen einer Schwerstbehinderung hat.
Da der Ausweis noch nicht beim Arbeitgeber vorliegt, weiß ich nicht zu 100% ob die 5 Tage angerechnet werden, ich denke mal eher nicht. Von der amtlichen Seite ist er natürlich rückwirkend wirksam. Sprich mit dem Betriebsrat - dort wird jemand für diese Angelegenheiten zuständig sein.
Schöne Grüße
Ina
wolfgang46
23.04.2009, 10:37
Hallo zusammen,
hier etwas rechtliches:
Der "Nachteilsausgleich" ist erst ab dem Tag der Antragstellung wirksam.
Er kann nicht rückwirkend gestellt werden.
Der Tag der ersten Gültigkeit wird auf dem Ausweis eingetragen.
Leistungen oder "Vorteile" die einem so ein Ausweis bietet, werden auch immer erst ab diesem Tag gewährt. Zum Beispiel bei der Einkommenssteuer.
Auf Urlaub, der im letzten Jahr nicht gewährt worden ist, hat man meines Wissens keinen Rechtsanspruch. Hier sollte man ggf. mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat sprechen.
Alles Gute wünscht
Wolfgang
Also, bei mir wurde er erste Bescheid nicht Rückwirkend berücksichtigt.
Da ich auf Gebärmutter, Eierstöcke und 50 Lymphknoten "nur" 60% bekommen habe und im KH von einer Leidensgenossin erfahren hat, dass sie mehr hat und auch eine Rolle spielt, wenn man noch so jung ist, also in gebärfährigen Alten (vor der OP natürlich) spiel das bei der Vergabe der % eine Rolle. Hier die Genehmigung ab OP-Datum, also Mitte Januar, also nicht ab Krankheitsbekanntgabe-bzw- rückwirkend.
Drei Wochen später kam dann der nächste Beischeid, dass der Widerspruch berechtigt war und ich nun 70%bekommen würde und das ab Mitte Dezember, also ab Krankheitsfeststellung! Hääääääää? Warum das jetzt auf einmal.
Ist es sinnvoller, besser, finanzieller den ab Mitte Dezember 08 genehmigt zu bekommen oder ab Mitte Januar???
Und er gilt bei Euch auf für 5 Jahre, oder?
Bekommt man dann ein Schreiben für den Arbeitgeber, dass er Bescheid informiert wird, was es für ihn und für mich bedeutet/was sich bei der Beschäftigung ändert? Urlaub und Überstunden etc.
Danke und LG
für die Antworten Erfahrungen.
madel
Wie war es bei Euch
Diagnose-Datum + 5 Jahre
OP-Datum + 5 Jahre
Antragsdatum + 5 Jahre
und was ist am günstigsten für uns?
Hallo Madel,
also meist fällt doch alles in ein Monat, zumindest war es bei mir so.
Ich habe allerdings 6 Jahre bekommen, vielleicht wegen dem G 3 oder
der Beamte hat sich verrechnet.
Gruß Altmann
sandra83
25.04.2009, 12:03
mein mann hatte den ausweis rückwirkend bekommen, ausgestellt für 12 jahre.
wolfgang46
25.04.2009, 17:40
Hier ein Link zu Rechtsgrundlagen
1. http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
2. http://www.bmas.de/coremedia/generator/22788/property=pdf/2007__12__11__anhaltspunkte__gutachter.pdf
3. http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/BJNR104700001.html
Herausgeber
1. Verzeichnis Sozialrecht
2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales
3. Justizministerium
Ich hoffe, dass es Euch weiterhilft.
Wolfgang
wolfgang46
25.04.2009, 18:09
Hallo Madel
Wie war es bei Euch
Diagnose-Datum + 5 Jahre
OP-Datum + 5 Jahre
Antragsdatum + 5 Jahre
und was ist am günstigsten für uns?
Zum Zeitpunkt der Diagnose bist Du in der Regel noch nicht "Behindert",
diese "Behinderung" ist erst mit der OP gegeben.
Der Grad der Behinderung (GDB) kann erst dann festgestellt werden, wenn ein Antrag vorliegt. (Ein Antrag kann auch schon von "Amts wegen" gestellt worden sein).
Die 5 Jahre sind eine Frist die wegen der "Heilungsbewährung" genannt wird.
Nach 5 Jahren muß man nicht mehr so regelmäßig zur Nachsorge.
Mein Ausweis wurde ab Antragsdatum für 12 Jahre ausgestellt. Nach 5 Jahren wurde der GDB von 80 auf einen GDB von 50 herabgestuft wegen Heilung, auch wenn sich bei mir nichts geändert hat.
(Kehlkopf und Stimmband Teilentfernung - Sprachbehinderung.)
Ich gehe zwar immer noch in kurzen Intervallen zur Nachsorge, freue mich aber, dass ich jetzt nur noch GDB von 50 habe, denn das zeigt mir, dass ich es geschafft habe!
Ich wünsche mir, dass es auch so bleibt.
Alles Liebe für Euch
Wolfgang
Hallo Madel,
Ich habe allerdings 6 Jahre bekommen, vielleicht wegen dem G 3 oder
der Beamte hat sich verrechnet.
Gruß Altmann
Hallo Altmann,
ich habe "nur" G2, allerdings auch 6 Jahre ab Diagnose/OP erhalten. Ich hatte bisher auch vermutet, dass sich vielleicht der Bearbeiter verrechnet hat...
Gibt es noch andere "6-Jährige"?
LG
Moni
Reinhard
27.04.2009, 16:40
Hallo ihr Lieben,
ich habe 90% unbefristet.
Ohne G oder sonst was.
LG Reinhard
woelfin_Ffm
28.04.2009, 17:31
Hallo zusammen :winke:,
vielleicht ist es für einige interessant zu wissen, das der Europäische Gerichtshof das Gesetz gekippt hat, dass der alte Urlaub verfällt:
Urteil vom 20.01.2009 Urlaub geht nicht mehr verloren
Dauerhaft kranke Arbeitnehmer können ihren gesetzlichen Urlaub künftig über Jahre ansparen oder ihn sich gegebenenfalls auszahlen lassen.
„Wir begrüßen, dass dieser Anspruch nun nicht mehr verloren geht“, erklärte am Mittwoch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Vortag. Damit setzten die Erfurter Richter ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar um und gaben ihre bislang gegenteilige Rechtsprechung auf. Dabei begrenzte das BAG den Schutz aber auf den gesetzlichen Mindesturlaub von jährlich 24 Werktagen (Az. 9 AZR 983/07). Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte, war nach bisheriger Rechtsprechung meist zum 1. April des Folgejahres verfallen. Im Januar verwarf der EuGH dies als unvereinbar mit europäischem Recht.
Viele Grüße Wölfin
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