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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tarcevarezept und Fahrkosten


Biene310
03.06.2009, 10:40
Hallo ihr Lieben,

ich muß mal eine Frage bezüglich Tarcevarezept loswerden.
Ich muß am 24.6. wieder zu meiner Onkologin wegen des Rezept, dafür muß ich fast 70 km mit dem Auto fahren. Gibt es für diese Fahrten auch ein Transportschein für das Taxi, so wie bei der Ambulanten Chemo der Serientransportschein? Ich muß ja zukünftig alle 30 Tage mir das Rezept holen, gleichzeitig muß ich dann zum Röntgen und zum Blut abnehmen.

Ich hoffe mir kann hier jemand zu der Frage eine Antwort geben


bis bald

Sabine

wolfgang46
03.06.2009, 14:10
Hallo Biene,

Es gibt eindeutige rechtliche Vorgaben wann eine Krankenkasse die Fahrkosten zahlen darf.
Ich zitiere aus dem Merkblatt meiner Krankenkasse:

Zitat:
"Für welche Fahrten übernimmt die (Krankenkasse) die Kosten?
Wenn Fahrten zwingend medizinisch notwendig sind und mit einer Leistung der (Krankenkasse) zusammenhängen, kann sie die Kosten übernehmen. Das gilt für


Rettungsfahrten ins Krankenhaus und
Krankentransporte mit Krankenwagen sowie
Fahrten, die dadurch notwendig, dass Sie
-- voll- oder teilstationär im Krankenhaus behandelt werden,
-- im Krankenhaus entbinden,
an einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen,
ambulant behandelt werden und deshalb aus Sicht des Arztes nicht oder nur kürzer (teil-)stationär behandelt werden müssen. ...............



Die Fahrt muß vom Arzt verordnet sein.
Die Krankenkasse muß die Fahrt zudem genehmig haben."

Dieses ist nur eine Zusammenfassung des Merkblattes. Da Du ohnehin die Genehmigung der Krankenkasse benötigst, solltest Du auch dort fragen.
Für die einfache Fahrt ist eine Selbstbeteiligung von 10% mindestens € 5,- bis maximal € 10,- zu zahlen.
Besonderheiten bei bestimmten Serienbehandlungen hier zahlt man nur für die erste und letzte Fahrt.
Beispiele: onkologische Chemo- und Strahlentherapie
Du bist auch verpflichtet die nächstmögliche Behandlungsstätte zu wählen und das günstigste Verkehrsmittel.

Denke bitte auch daran, ob Du nicht schon im Bereich der Befreiung von der Zuzahlung bist.
Das sind 2% vom Familienbrutto Einkommen. Bei chronischen Erkrankungen gilt ab dem 2. Jahr die 1% Grenze.

So, das war das Wichtigste zum Thema Fahrkosten.
Bitte lies auch noch einmal andere Beiträge zum Thema Fahrkosten. Hier im Board gibt es mindestens 10 weitere Threads zum Thema.

Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Behandlung

Alles Liebe
Wolfgang

wolfgang46
04.06.2009, 17:48
Hallo Sternmoos,

das Recht ist für alle Kassen gleich, also sollte auch diese Regelung für alle Kassen gelten (ich spreche hier von den gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen).
Wenn Deine das nicht macht, dann solltest Du die Kasse wechseln.

Alles Liebe
Wolfgang

PS ich bin per PN erreichbar.