Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenkasse und Taxischein
wattewuschel
09.09.2009, 13:13
Hallo,
ich habe wegen Chemotherapie und nun Bestrahlung jeweils einen Taxischein bekommen. Meine KK, die IKK Sachsen, sieht vor, dass ich zu den Fahrten jeweils einen Eigenanteil von 5 Euro zahlen muss. Wohlgemerkt: jede einzelne Fahrt, d.h. am Tag 10 Euro. Natürlich kann ich diese Zuzahlungsquittungen sammeln und mich ggf. am Ende des Jahres befreien lassen (wenn ich 2% meines Bruttoeinkommens übersteige mit Zuzahlungen).
Hier steht das ganze "schwarz auf weiß": http://www.ikk-sachsen.de/344.html
Nun höre ich immer wieder, dass andere KK nur für die erste und letzte Fahrt 5 Euro Eigenanteil nehmen. Ist das denn rechtens, dass meine KK das so handhabt? Ich habe dort natürlich auch schon mal nachgefragt, aber die Sachbearbeiterin meinte, dass ihr das bekannt sei mit den anderen Regelungen, ihr aber nicht verständlich wäre, wie das rechtl. durchgesetzt würde.
Wie seht ihr das, welche Erfahrungen habt ihr oder Erkenntnisse?
lg
watte
wolfgang46
09.09.2009, 14:32
Hallo watte,
so wie Du es beschrieben hast ist es der Normalfall. Aber wie überall gibt es Besonderheiten.
Hier ein Zitat aus dem Beratungsblatt meiner Krankenkasse:
"Besonderheiten
Bei bestimmten Serienbehandlungen wie zum Beispiel onkologischen Chemo- oder Strahlentherapien brauchen Sie nur für die erste und letzte Fahrt etwas zuzahlen, wenn die ambulante eine stationäre Behandlung ersetzt.
Genehmigt die (Name der Krankenkasse) Ihnen die Fahrtkosten dafür, teilt sie Ihnen die Details mit."
Ende des Zitats
Jetzt ist folgendes wichtig:
1. Genehmigung durch die KK ist erforderlich
2. Es gilt für eine Serienbehandlung
3. Gilt dann, wenn sonst eine stationäre Behandlung notwendig.
Du kannst gerne mit diesem Zitat zu Deiner IKK gehen, denn auch für die IKK gilt das gleiche Recht wie für meine. Die Beraterin soll notfalls ihren Chef fragen.
Oder Du "mietest" Dich für das gleiche Geld im Krankenhaus ein.
Ganz lieben Gruß
Wolfgang
PS. Dieses habe ich in diesem Forum mindestens schon 5 bis 10 mal geschrieben. Jedesmal bekam ich von den Betroffenen eine positive Rückmeldung
Jessika09
09.09.2009, 14:35
Hallo!
Als ob diese Krankheit nicht schlimm genug wäre, legt man einem auch noch solche Brocken in den Weg. Eine absolute Frechheit der Krankenkasse.
Mein Vater ist letztes Jahr 28 Mal (ca. 30 km) mit dem Taxi zur Bestrahlung gefahren. Wir sind erst davon ausgegangen das der Taxischein nicht gehemigt wird, weil er eigentlich hätte autofahren können (rein körperlich). Meine Mum hat dann aber bei der KK angerufen und gesagt, daß mein Vater vom Krankenhaus ein Taxischein bekommen hat und wie das jetzt laufen würde. Das war alles kein Problem. Wir sollten ein Taxiunternehmen für die Fahrten aussuchen und (wie du schon gesagt hast) die erste und letzte Fahrt kostet dann 5 Euro. Ging alles ganz reibungslos!
Ich würde da auf alle Fälle nochmal nachhaken und das nicht so hinnehmen!
Viel Glück
Jessika
wattewuschel
09.09.2009, 15:40
Tja, nix positive Rückmeldung... hab grad noch mal mit meiner KK telefoniert. Man will dort die §§ aus der Krankentransportrichtlinie (?) raussuchen. Der Mitarbeiter, mit dem ich telefoniert habe, sagte auch, dass andere KK, bei denen er schon gearbeitet hat, ebenfalls für Chemos und Strahlentherapien je Fahrt 5 Euro Eigenanteil berechnen.
Auf das Argument "für 10 Euro kann ich auch stationär ins KH gehen" wusste er auch keine Antwort, er konnte es aber nachvollziehen. Letztlich wars wieder so: ich könne ja sammeln und mich von den Zuzahlungen befreien lassen (versuch ich, aber 2% vom Brutto sind auch ne Menge).
Bei anderen KK habe ich mal auf deren Internetseiten vorbei geschaut, da steht immer das gleiche:
"Die Fahrkosten von Versicherten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach vorheriger Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen von uns übernommen. Die Verordnung für die jeweilige Fahrt soll der Arzt vor der Beförderung ausstellen. Versicherte haben eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens 5,- und höchstens 10,- Euro je einfacher Fahrt zu tragen."
edit: hab grad mit einer KK telefoniert, die auf ihrer Website damit "wirbt", dass nur die erste und letzte Fahrt zuzuzahlen wären - das ist tatsächlich eine freiwillige Mehrleistung einiger KK, gesetzl. muss zu jeder Fahrt ein Eigenanteil geleistet werden.
wolfgang46
09.09.2009, 17:01
Hallo Wattewuschel,
Aber einige IKKn zahlen auch - wenn Du Dir die Mühe machen möchtest hier im Forum viel zu lesen, findest Du noch viele Zuzahlungsprobleme beantwortet.
Wenn Deine IKK auf die "tägliche Zuzahlung" besteht, kann ich Dir nur den Rat geben: sofort die Kasse wechseln.
Gruß
Wolfgang
PS Ohne Deine PN hätte ich den Nachtrag glatt überlesen.
Hallo wattewuschel,
zu deinem Problem mit dem Taxi-Schein kann ich leider nichts sagen, aber du solltest so oder so deine Zuzahlungs-Quittungen sammeln, denn deine Belastungsgrenze als chronisch Kranke/r liegt bei 1% (vom Einkommen des Vorjahres).
Zu den Zuzahlungen gehören alle Medikamenten-Zuzahlungen, Praxis-Gebühren und Krankenhaus-Zuzahlungen. Je nachdem, was du in diesem Jahr schon hinter bzw. noch vor dir hast, kann das Geld für die 1% vom Einkommen doch schneller zusammenkommen, als du das denkst. Hol dir doch mal das Formular für die Beantragung von der Krankenkasse, da kannst du auch genau nachlesen, was vom Brutto alles abgezogen wird, bevor das eine Prozent dann ausgerechnet wird.
Liebe Grüße und alles Gute!
Susanne
wattewuschel
09.09.2009, 17:11
Na ob das so eine gute Idee ist, mitten in der Behandlung die KK zu wechseln? Da man sowieso 2 Monate Kündigungsfrist hat, würde es mir bei den Bestrahlungsfahrten nix bringen (die finden ab Ende September statt). Außerdem will ich danach eine AHB machen, da will ich auch gerne nen reibungslosen Ablauf mit der KK. Gleiches gilt für Krankengeld und die ganzen anderen Abrechnungen.
Ich red mal mit meinem Taxiunternehmen, die sind da entgegenkommend.
Und auch wenn einige IKKen mehr zahlen, die einzelen IKKen sind unterschiedl. Firmen mit unterschiedl. Vorgehensweisen. Nützt mir bei der IKK Sachsen also nix, wenn IKK XYZ mehr zahlt.
Tja, man merkt halt erst im Krankheitsfall, welche Kassen besser oder schlechter sind. Hinterher werde ich aber einen Wechsel in Erwägung ziehen, quasi als Vergeltung.
lg
watte
wattewuschel
09.09.2009, 17:14
Hallo wattewuschel,
zu deinem Problem mit dem Taxi-Schein kann ich leider nichts sagen, aber du solltest so oder so deine Zuzahlungs-Quittungen sammeln, denn deine Belastungsgrenze als chronisch Kranke/r liegt bei 1% (vom Einkommen des Vorjahres).
Zu den Zuzahlungen gehören alle Medikamenten-Zuzahlungen, Praxis-Gebühren und Krankenhaus-Zuzahlungen. Je nachdem, was du in diesem Jahr schon hinter bzw. noch vor dir hast, kann das Geld für die 1% vom Einkommen doch schneller zusammenkommen, als du das denkst. Hol dir doch mal das Formular für die Beantragung von der Krankenkasse, da kannst du auch genau nachlesen, was vom Brutto alles abgezogen wird, bevor das eine Prozent dann ausgerechnet wird.
Liebe Grüße und alles Gute!
Susanne
Das Formular habe ich schon, ich bin aber (noch?) nicht chronisch krank, denn das setzt mind. 6 Monate mit der gleichen Krankheit voraus. Ich bin aber noch nicht so lange davon betroffen, so dass zumindest in 2009 2% anzusetzen sind. Natürlich sammle ich, werde irgendwann auch über die Grenze kommen. Schaun mer mal. Und in 2010 hatte ich nicht geplant, dermaßen hohe Zuzahlungskosten zu produzieren, da ich dann eigentlich Therapie und AHB abgeschlossen haben werde.
lg
watte
wolfgang46
09.09.2009, 20:07
Hallo Watte,
das was ich gesucht habe, habe ich jetzt gefunden:
im SOGB V § 61 ff ist die Zuzahlung geregelt:
"§ 61 Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht."
Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.
Einzelheiten dazu findest Du auch in der Krankentransport-Richtlinie (§8)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-74/RL-Krankenransport-2004-12-21.pdf
Dazu die Begründung (Siehe hier Anlage 2)
Erläuterung zur Begründung:
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-8/RL_Kht-Begruendung.pdf
Wer diese Unterlagen liest sollte wie ich zum Schluss kommen, dass nur je einmal für Hin- und für die Rückfahrt zuzuzahlen ist.
So, ich denke, dass die KK damit was anfangen kann.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Wolfgang
PS Hier noch der Link zum Sozialgesetzbuch V
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
wattewuschel
09.09.2009, 20:31
Ich schreibe meiner KK mal nen Brief, hilfreich fand ich dazu:
http://www.krebs-kompass.org/forum/showthread.php?p=692978
edit: nö, ich schreibe meiner KK erstmal keinen Brief, denn ich gehe davon aus, dass das Taxiunternehmen selbst mit der KK abrechnet - bisher wollte da zumindest keiner Geld von mir sehen und ich fahre seit 6. Chemozyklen mit denen. Soll sich die Taxifirma mit der KK rumärgern.
Die Rechtslage zu den "je Fahrt" oder "nur erste und letzte Fahrt" ist einfach noch nicht geklärt, deswegen gibts da kein richtig oder falsch (nur Pech oder Glück mit der KK).
wattewuschel
09.09.2009, 20:58
Hallo Watte,
das was ich gesucht habe, habe ich jetzt gefunden:
im SOGB V § 61 ff ist die Zuzahlung geregelt:
"§ 61 Zuzahlungen
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht."
Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.
So einfach ist es leider nicht, denn in SGB 5 § 60 Abs. 2 heißt es:
"Die Krankenkasse übernimmt die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages"
Somit kann nicht mit Heilmitteln (eine Krankenfahrt ist kein Heilmittel) und "je Verordnung" argumentiert werden, sondern es kommen 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro zum tragen (Abgabepreis=Fahrpreis).
wolfgang46
09.09.2009, 22:46
Hallo noch einmal,
gemeint war von mir: "Es ist eine Verordnung" - darauf baut sich meine Argumentation auf.
Ich habe jedenfalls nur einmal für die Hinfahrt und einmal für die Rückfahrt Zuzahlung geleistet. (Es waren 33 Fahrten zu je 20 €).
Ich würde in Deiner Stelle nicht locker lassen.
Oder ins KH gehen - spart die Kosten für Lebensmittel.
Gruß
Wolfgang
PS Hier ist der dazugehörige Satz:
Da hier bei Heilmittel der Begriff "je Verordnung" steht, ist meines Erachtens auch bei dieser "Serienfahrt" die Zuzahlung einmal zu leisten. Ich kenne das so, dass für die erste und für die letzte Fahrt eine Zuzahlung fällig ist.
PPS lies auch noch einmal die Richtlinien des gba durch.
wattewuschel
10.09.2009, 11:45
Ich habe nachgelesen, es ist einfach rechtlich nicht klar geregelt. Manche Kassen sehen es so, andere so.
Meine KK hat heute folgendes geschrieben:
Nach § 60 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Sozialgesetzbuch V (SGB V) übernimmt
die Krankenkasse die Fahrkosten in Höhe des sich nach § 61 Satz 1 SGB V
ergebenden Betrages je Fahrt übersteigenden Betrages bei Fahrten von
Versicherten zu einer ambulanten Krankenbehandlung.
Im § 61 Satz 1 SGB V steht, Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten
haben, betragen 10 von Hundert (v.H.) des Abgabepreises, mindestens
jedoch 5 EUR und höchsten 10 EUR; allerdings jeweils nicht mehr als die
anfallenden Kosten.
In der Besprechung des SpitzenVerbandes der Krankenkassen vom
11./12.05.2004 wird auch noch mal geregelt, dass für Dialyse, Stahlen-
oder Chemotherapien je Fahrt eine Zuzahlung zu entrichten ist.
Somit müssen wir als Krankenkasse je Fahrt eine Zuzahlung ansetzten.
"Je Verordnung" kommt also nicht zum tragen, sondern Satz 1.
Habe einen speziellen Deal mit meinem Taxiunternehmen, das passt schon. Dieses Thema sollte vom Gesetzgeber nochmals angepackt und klar (und fair für die ambulanten Dialyse- und Krebspatienten) geregelt werden.
"Ich kenne es so, dass..." ist zwar schön für alle, die eine KK haben, die es positiv für den Versicherten sieht, aber keine rechtlich feste Argumentation. Wie gesagt, ich habe keinen Grund und keine Lust, mich mit meiner KK deswegen zu streiten, da ich eine andere Einzelfalllösung für mich gefunden habe. Für andere war es, wie man hier lesen kann, natürlich schon erfolgreich, hart zu bleiben.
Letztlich werde ich durch meine Mitgliedschaft entscheiden und nächstes Jahr in eine andere KK wählen.
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