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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BG Anerkennung einer Berufskrankheit


Mariesol
17.09.2009, 15:10
Hallo,

hat jemand Erfahrung, mit der BG Chemie und dem Procedere um die Anerkennung einer Berufskrankheit (nichtkleinzelliges Bronchialkarzinom nach langjähriger Arbeit mit Asbest)
Mein Vater bekam dieses Gesuch zunächst abgeleht und wir haben nun Widerspruch eingelegt.
Gibt es einen Fachverband (VDK oder AWO) welcher hier behilflich ist? Hat jemand einen besonders guten Anwalt in dieser Sache gehabt?
Ich freue mich über jede Unterstützung und Zuschrift.

Viele Grüße von Mariesol

Altmann
19.09.2009, 21:22
Hallo,
also Erfahrung hab ich nicht damit, aber du mußt einfach versuchen nachzu-
weisen, daß das vom Beruf kommt und welchen Substanzen du ausgesetzt
warst. Bleib hart, versuchs mal beim VdK und wenn das nichts hilft bei
einem Anwalt. Die BG`s lehnen immer erst einmal ab, aber es kann trotz-
dem ein harter Kampf werden.
Viel Glück
Gruß Altmann

wolfgang46
19.09.2009, 23:00
Hallo Mariesol,

wenn der Verdacht besteht, es könnte eine Berufskrankheit sein, hat der Arzt meines erachtens die Pflicht, dieses der BG mitzuteilen.
(Wenn dieses nicht geschehen ist, dann könnt ihr das auch machen - dann fragt die BG beim Arzt die Diagnose ab.)

Die BG wird dann den Patienten anfragen, bei welchen Firmen er während seines Berufslebens gearbeitet hat.
Diese Firmen werden dann angeschrieben und müssen die Arbeit dieses Miarbeiters beschreiben - hier zum Beispiel, wie of er mit Asbest Umgang hatte.
Die Firmen sind zur Auskunft verpflichtet und haben die dafür notwendigen Unterlagen 30 Jahre nach dem Ausscheiden aufzubewahren.

Für Dich ist es jetzt erst einmal wichtig, dass die BG davon Kenntnis erhält; danach geht dann alles seinen Gang.
(Es dauert aber seine Zeit.)

Der Patient ist aber immer zur Mithilfe bei der Suche nach der Ursache verpflichtet.

(Ich habe in einer großen Chemiefirma diese Informationen erhoben.)

Ich wünsche viel Erfolg
und natürlich, dass es so gut wie möglich ausgeht.

Alles Liebe
Wolfgang

PS Die BGn lehnen nicht immer gleich ab. Das ist eine Unterstellung.
Bei Ablehnung, steht aber das Recht auf Widerspruch zu.
Klagen sind meines Erachtens als Sozialklagen in der ersten Instanz Kostenfrei.

Bibi_0202
19.09.2009, 23:21
Hallo Leute.
Ich habe mal folgende Frage:
muss man bei einer BG Beiträge gezahlt haben um sein Anliegen dort durchboxen zu können?
Wäre toll wenn ihr einige Tips für mich hättet.
Danke.

wolfgang46
19.09.2009, 23:30
Hallo Bibi,

jeder Betrieb, jede Firma ist verpflichtet Beiträge an die für diesen Betrieb zuständige BG zu zahlen.
Durch diese Beiträge ist man Unfall versichert - im Betrieb am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin und zurück.

Gruß
Wolfgang

Bibi_0202
20.09.2009, 11:24
hallo wolfgang,
danke für die schnelle antwort.
müsste ich dann zuerst die firma meines vaters anschreiben oder wie genau läuft das?

liebe grüße