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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : befristete EM-Rente - was ist mit dem Arbeitsverhältnis?


silence
24.10.2009, 23:37
Mein Mann (44 J.) hatte im März d. J. eine eine Hochdosis-Chemo mit anschließender Stammzellentransplantation.
Er erholt sich überraschend gut. Zur Zeit ist er krankgeschrieben, doch die Ärzte sind zuversichtlich, dass er zum Jahresende wieder erwerbstätig sein kann - evtl. allerdings nicht in seinem Beruf. Trotzdem ist er keinesfalls berufsunfähig.

Mein Mann hat zweimal bei der DRV eine onkologische Reha fbeantragt und die DRV hat dieses zweimal abgelehnt. Begründung jedesmal: er sei nicht rehafähig, sein Gesundheitszustand kann sich durch die Reha nicht verbessern.

Die behandelnden Ärzte sind totall verblüfft über diese zweifache Ablehnung, weil sie die Reha ausdrücklich befürwortet hatten.

Weil uns die KK eine Frist gesetzt hat, hat mein Mann also letzte Woche die Erwerbsminderungsrente beantragt, die dann auch gestern nur
1 1/2 Wochen nach Antragsstellung gewährt wurde.

Das Gemeine ist, dass man auch noch das Rentendatum zurückdatiert hat auf den 01.07.2009 (da hatte mein Mann seinerzeit den ersten Reha-Antrag gestellt).

Die Krankenkasse reibt sich sicherlich die Hände, denn von möglichen 72 Wochen Krankengeld haben die jetzt nur ca. 36 Woche gezahlt - ein ziemlich gutes Geschäft.

Die Erwerbsminderungsrente wurde meinem Mann für 1 Jahr bis Ende Okt. 2010
gewährt.

Was wird aus seinem Arbeitsverhältnis? Sein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) hatte schon angekündigt, ihn zu kündigen, wenn er die EM-Rente beantragt.

Ist das so einfach möglich? Schließlich hatte mein Mann ja gar keine Wahl, er musste die Rente beantragen, denn sonst wäre das Krankengeld nicht mehr gezahlt worden und man hätte ihn aus der Krankenkasse ausgeschlossen.

Mein Man will auf jeden Fall wieder arbeiten - nur im Moment ist es noch etwas zu früh, trotzdem sind die Ärzte sicher, dass er zum Jahreswechsel wieder eingegliedert werden kann.

Eigentlich wäre das Krankengeld bis Februar gelaufen, da hätte mein Mann wirklich die Chance gehabt, vorher in die Wiedereingliederung zu kommen.

Was machen wir, wenn jetzt sein Arbeitsplatz verloren geht - da hilft das eine Jahr EM-Rente auch nicht mehr weiter?

silence

Elisabethh.1900
25.10.2009, 11:55
Liebe Silence, es ist sicherlich besser, sich bei einem Rechtsanwalt (Arbeits-und Sozialrechtler) beraten zu lassen, wie es konkret für Deinen Mann weitergehen kann. Die gesamte Problematik ist ja sehr komplex und wenn man einen Fehler macht, kann schnell ein Schaden entstehen, der kaum wieder zu reparieren ist. Wenn Dein Mann in der Gewerkschaft ist, besteht auch dort die Möglichkeit zur Rechtsberatung!

Alles Gute!
Elisabethh.

Barbara_vP
25.10.2009, 14:21
Hallo Silence

während einer befristeten EM Rente ruht das Arbeitsverhältnis.
Ist dein Mann schwerbehindert? Dann geltem besondere Bedingungen für eine Kündigung. Das heißt das Integrationsamt muss zustimmen. Je nach Beruf kann es auch eine Änderungskündigung sein (das heißt gleicher AG nur ein anderer Job z.b. Von der Krankenschwester zum Pförtner im Krankenhaus). Wichtig bei schwerbehinderten muss das Integrationsamt zustimmen. Wartet aber erst einmal ab.

Zur Rückdatierung kann ich nur sagen Es gilt Reha vor Rente! Deshalb die Rückdatierung auf den Rehaantrag. Falls das Krankengeld höher als die Rente ist, musst du nichts zurückzahlen. Ist die Rente höher als das Krankengeld bekommst du eine Nachzahlung. Die Ämter verrechnen intern.

LG
Barbara

Tine1209
30.10.2009, 21:40
Hallo Silence,

das Arbeitsverhältnis ist definitiv nicht aufgelöst. Ich würde Euch empfehlen, dass Ihr Euch an den Personalrat und evtl. auch an die Gewerkschaft oder einen Anwalt wendet. Denn grundsätzlich ist es so, dass eine Kündigung im öffentlichen Dienst mitbestimmungsplichtig ist.

Liebe Grüße
Tine

Manitoba
04.11.2009, 22:48
Hey silence und Tine,:winke:
während einer befristeten EU-Rente ruht das Arbeitsverhältnis nur. Er ist also noch nicht gekündigt. Er hat also, so er wieder arbeiten kann einen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz. Wenn dieser auf Grund seiner Behinderung nicht mehr zumutbar ist, hat er das recht auf einen ergonomischen Arbeitsplatz. Habe ich auch durchgezogen. Lief alles prima. Bei einer Schwerbehinderung muss eh erst einmal das Versogungsamt zustimmen. Eventuell kommt ja auch noch eine Umschulung in Betracht. Dein Mann ist ja zum Glück noch jung genug dazu. Also es kommt immer darauf an, sich alle Rechte zu sichern, die einem als Schwerberhinderten zustehen. Habe ich auch getan. Und bin immer gut dabei gefahren. :D

Wünsche euch alle Liebe und Gute

Wolfgang:winke:

Tine1209
05.11.2009, 08:40
Hallo Wolfgang,

hab ich ja gesagt, dass Arbeitsverhältnis ist nicht aufgelöst!!!

Es ist aber das Integrationsamt, welches einer Kündigung zustimmen muß! Leider ist es aber so, dass dieses sehr oft solchen Kündigungen zustimmt. Das weiß ich aus beruflicher Erfahrung!

Allerdings ist es so, dass man nicht Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat, sondern auf EINEN Arbeitsplatz. Verhält sich halt ähnlich, als wenn man im Erziehungsurlaub ist!

Liebe Grüße
Tine