PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld I & Arbeitsunfähigkeit


Simone08
20.01.2010, 17:48
Hallo zusammen,
nach 78 Wochen Krankengeld wegen Brustkrebs bin ich nun seit Nov. 09 ausgesteuert und beziehe Arbeitslosengeld I. Ich war im Dezember für zwei Wochen im Urlaub und als ich mich zurückgemeldet habe, sagte die dafür zuständige Sachbearbeiterin zu mir das sie keine Krankmeldung mehr von mir sehen möchte, da ich sonst keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte.
Ist das richtig?
Außerdem hat mich der Medizinische Dienst dieses Amtes, nach Akteneinsicht, als vollschichtig arbeitsfähig eingestuft. Den Termin zur Einsicht des Gutachtens habe ich erst am 26. Januar.
Meine Situation ist im Moment diese:
Da ich mich im Febr. erneut operieren lassen werde und danach eine 2. Reha plane, (abgesehen davon das ich noch nicht so weit wieder hergestellt bin) ist es im Moment absoluter Quatsch mich auf Arbeitssuche zu begeben. Mein Hausarzt sieht das genauso und hat mich noch bis April 2010 krankgeschrieben. Diese Krankmeldung ans Arbeitsamt sowie an die Krankenkasse liegt jetzt schon eine Woche bei mir Zuhause da ich nicht weiß ob ich sie jetzt abgeben soll oder nicht. Desweiteren beziehe ich noch eine Rente von einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die allerdings nur bezahlt wenn ich weiterhin krank geschrieben bin.
Weiß jetzt echt nicht was ich tun soll?
Vielleicht war ja schon einer von euch in so einer ähnlichen Situation und kann mir weiterhelfen.

Liebe Grüße
Simone

gilda2007
20.01.2010, 18:26
Dazu gab es hier schon einmal einen Thread, wenn ich mich richtig erinnere. ALG I ist im Grunde wie Arbeiten. Man muss dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen, Ausnahme ist, wenn man an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Wenn du nun weiter krankgeschrieben bist, zahlt ja wieder die Krankenkasse, die über die 78 Wochen hinaus gar nicht zahlen muss. Du könntest den Versicherungsschutz aufrechterhalten, dich weiter krankschreiben lassen und nur von deiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leben (wobei ich deinen Vertrag nicht genau kenne, da müsstest du prüfen).

Wenn du erst im Februar operiert wirst, kannst du dem Arbeitsamt ja sagen, dass du arbeitsfähig bist. Die finden für dich sicher keinen Job. Du musst dich entweder für eine Weiterbildung entscheiden oder eben die üblichen Nachweise erbringen, dass du tatsächlich Arbeit suchst. Wenn du dann keine findest, kannst du ja nichts dafür ;) Als Schwerbeinderte wird dir vom Arbeitsamt ja auch noch eine Reha-Beraterin zur Seite gestellt.

Simone08
20.01.2010, 18:49
Hallo Gilda,
danke für deine rasche Antwort!
Wie meinst du das??
"Wenn du nun weiter krankgeschrieben bist, zahlt ja wieder die Krankenkasse, die über die 78 Wochen hinaus gar nicht zahlen muss."

Liebe Grüße
Simone

gilda2007
20.01.2010, 19:16
ALG I ist vergleichbar mit einem Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitsamt. Wenn man krankgeschrieben wird, bekommt man kein Arbeitslosengeld, sondern es springt normalerweise wieder die Krankenkasse ein. Aber die 78 Wochen hast du ja schon "aufgebraucht". So hat man es mir zumindest erklärt. Über diese 78 Wochen hinaus gibt es für die gleiche Krankheit einfach von niemandem Geld, außer du gehst in die EU-Rente, die du aber auch nicht automatisch bekommst.

Wenn dich der MDK als arbeitsfähig einstuft, kann auch der Hausarzt nichts machen. Eine Hausarztkrankschreibung ist in diesem Falle eher hinderlich, weil es nach "die will nicht" riecht. Ich entband damals Onkologe,Gynäkologe, Psychologin und die AHB von der Schweigepflicht, damit ich überhaupt 70 Wochen krankgeschrieben wurde. Aber wie gesagt, wenn du jetzt schon weißt, dass du im Februar operiert wirst, kann doch eigentlich nicht viel passieren. Schreibe ein paar Bewerbungen und sage du bemühst dich. Wenn du dich selbst bewirbst, darfst du ja Jobs auch ablehnen, wenn eine Bewerbung erfolgreich sein sollte.

Simone08
20.01.2010, 19:27
Hallo Gilda,
ok jetzt habe ich es verstanden. Es ist halt das die Berufsunfähigkeitsrente gleich hoch ist wie das Arbeitslosengeld und ich kann beides zusammen gut gebrauchten.
:)aber das geht wohl nicht! Für das eine muß ich "gesund" sein und für das andere weiterhin krank!
Vielleicht melde ich mich vom Arbeitsamt ab und lebe noch ein paar Monate von meiner BU bis ich wieder soweit hergestellt bin. So würde ich auch den verlangten Bewerbungen oder irgendwelchen Maßnahmen aus dem Weg gehen.

Vielen Dank für deine Antworten!

Wünsche dir alles Gute
Simone

gilda2007
20.01.2010, 19:38
Was ich nicht weiß: Ob dich die private Berufsunfähigkeitsversicherung evt. auch zu einem Gutachter schickt. Das würde ich an deiner Stelle versuchen, herauszufinden. Die sind normalerweise irgendwann auch nicht mehr mit einer Krankschreibung vom Hausarzt zufrieden ... Viel Glück!

silverlady
20.01.2010, 20:12
hallo ihr Beiden

wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert ist, erhält man sein Geld vom Arbeitsamt in der Höhe des Arbeitslosengeld I.
Wenn man weiterhin arbeitsunfähig erkrankt ist bekommt das Arbeitsamt die Mitteilung darrüber. Man ist dann nicht vermittelbar.
Lass dich von der Krankenkasse noch mal richtig beraten, denn wenn du weiterhin krank bist, brauchst du die Au für das Arbeitsamt.
Bist du wieder gesund gehst du wieder an deinen alten Arbeitsplatz.

liebe grüße
silverlady

gilda2007
20.01.2010, 20:17
Ich hatte Simone so verstanden, dass sie keinen Arbeitsplatz hat. Und der MDK schrieb sie arbeitsfähig, so dass sie aus Sicht der Krankenkasse und dem Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.

Andorra97
20.01.2010, 20:21
Das man wenn man über 78 Wochen weiter krank ist, von "niemandem Geld" kriegt, ist nicht richtig. Man bekommt "Nahtlosigkeitsgeld" vom Arbeitsamt und das entspricht in der Höhe dem ALG 1 und wird auch maximal für ein Jahr bezahlt.
Man wird in dieser Zeit in der Regel aufgefordert die EU Rente zu beantragen, oder man muss zum medizienischen Dienst und die stellen fest, ob man NACH der Krankschreibung wieder voll arbeitsfähig sein wird.

Es ist sehr wichtig, dass die einem bescheinigen, dass man VOLL ARBEITSFÄHIG sein wird, denn wenn die sagen "die wird später nur noch Teilzeit (als Beispiel mal 6 Stunden pro Tag) arbeiten können", dann braucht das Arbeitsamt auch das Arbeitslosengeld (oder Nahtlosigkeitsgeld) nur in der Höhe für 6 Stunden zahlen!

Mein Mann ist weiterhin in ungekündigter Stelle. Er ist seit April 09 aus dem Krankengeld ausgesteuert und bezieht noch bis Ende April 2010 "Nahtlosigkeitsgeld", also faktisch Arbeitslosengled 1, obwohl er immer noch seine Stelle hat! Dann endet auch dies für ihn. Er wird dann EU Rente beantragen, da jetzt langsam abzusehen ist, dass er nie wieder arbeiten können wird.

Andorra97
20.01.2010, 20:26
Ich hatte Simone so verstanden, dass sie keinen Arbeitsplatz hat. Und der MDK schrieb sie arbeitsfähig, so dass sie aus Sicht der Krankenkasse und dem Arbeitsamt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollte.

Wenn sie sich in laufender Behandlung befindet (anstehende OP) kann sie doch auch der medizinische Dienst nicht arbeitsfähig schreiben, oder?

Wenn es allerdings so ist, dann muss sie das Gutachten auf jeden Fall anfechten und sich - wenn alle Stricke reißen - "zum Schein" bewerben.

gilda2007
20.01.2010, 20:30
Wenn sie sich in laufender Behandlung befindet (anstehende OP) kann sie doch auch der medizinische Dienst nicht arbeitsfähig schreiben, oder?

Wenn es allerdings so ist, dann muss sie das Gutachten auf jeden Fall anfechten und sich - wenn alle Stricke reißen - "zum Schein" bewerben.

Eine OP, die erst im nächsten Monat stattfindet, ist ja nicht unbedingt ein Grund, jetzt nicht arbeitsfähig zu sein. Ich plane auch im März eine OP, aber bin stehe jetzt für das Arbeitsamt zur Verfügung und bin erst im März wieder arbeitsunfähig.