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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Jahres-Frist für Reha-Beantragung?


Andreas_2008
29.03.2010, 13:50
Hallo,
bei mir wurde im März 2008 eine Nierenteilresektion wegen klarzelliger
Nierenkarzinome durchgeführt, Krankenhausentlassung war Ende März - nach
Komplikationen in der Wundheilung war ich dann erst im Juni 2008 für drei
Wochen zur AHB.

Ich würde jetzt gern noch eine Reha beantragen, gibt es für die Beantragung
eine Frist die ich unbedingt einhalten muß, und wenn ja, worauf bezieht sich
diese, auf die Krankenhausentlassung nach der OP oder das Ende der AHB?

Wenn es eine Frist gibt, kann ich auch erstmal formlos einen Antrag zur Fristwahrung bei der Rentenversicherung stellen und die nötigen Unterlagen
nachreichen?

Ich hatte bereits vor einiger Zeit mal danach gesucht und irgendwo etwas
von 2 Jahren gelesen, kann aber in den Informationsseiten der DRV nichts
dazu finden - wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

gruß
Andreas

Andreas_2008
29.03.2010, 18:42
Ein Anruf und anschliessender Besuch zur Antragsabgabe bei der DRV
hat etwas widersprüchliche Informationen ergeben:

Am Telefon sagte man mir, es gibt eine 2-Jahres-Frist, die sich auf den
Tag der Krankenhausentlassung bezieht, ich könne zur Fristwahrung
erstmal den Antrag abgeben und den ärztlichen Befundbericht nachreichen.

Dem entgegen wusste der Sachbearbeiter bei dem ich dann eben den Antrag
abgegeben habe von nichts, er war sehr erstaunt und der Meinung, es gäbe
keine Frist, war sich dann aber auch nicht zu 100% sicher, weil das nicht sein Spezialgebiet sei.

Weiß jemand genaueres, und wenn ja vielleicht auch, wo man die entsprechenden Regelungen nachlesen kann?