Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsamt....
Hallo erst einmal ich hätte da mal ne frage ich musste mich jetzt nach ablauf des krankengeldes arbeitslos melden.( ist aber nur für 4 wochen dann fängt meine berufliche reha an.) jetzt hat mir die vermittlerin gesagt das ich dort ganz normal geführt werde.( trotz gesundheitlicher einschränkungen ) bedeutet das für mich ich könnte arbeitsangebote bekommen obwohl ich diese gesundheitlich garnich ausüben kann.
mfg. F.S.
hallöchen, ich arbeite selber am AMS - zwar in Österreich aber vielleicht kann ich dir weiterhelfen.
Nach dem KST bitte umgehend beim AMS melden. Bitte alle Befunde mitnehmen, ebenso die bereits bewilligte REHA.
Sprich einfach offen und ehrlich mit Deiner Betreuerin.
Wenn du Hilfe brauchst, dann einfach melden bei mir
alles Gute
LG Gitti
ich bedank mich erst einmal für deine antwort. hab natürlich alles angegeben bei der vermittlerin ( schwerbehinderung , gutachten der reha klinik usw.) mich hat nur stutzig gemacht das sie gesagt hat das ich im internet für den arbeitsmarkt ganz normal zur verfügung stehe das heist doch für mich ich könnt auch angebote von berufe bekommen die ich garnich ausführen darf und kann oder wie?
Hallo F.S.
bist du noch krankgeschrieben?
Hallo F.S.,
so wie ich das jetzt lese, sind die 78 Wochen Krankengeld vorbei.
Es ist wirklich so, wenn du beim AA gemeldet bist, stehst du dem öffentlichen
Arbeitsmarkt zur Verfügung. Das ist Bedingung. Aber keine Angst, so schnell
geht das nicht, bis dahin bist du längst in Reha.
Gruß Altmann
Hallo Altmann,
ich denke, es spielt eine Rolle, ob er noch krankgeschrieben ist oder nicht. Mein LG stand dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung und musste es auch nicht. Er bekam ersatzweise ALG I nach Aussteuerung durch die KK.
Dennoch gebe ich dir Recht: so schnell wird keiner in Arbeit gebracht und meines Erachtens geht die berufliche REHA auch vor einen evt. Job der Agentur.
Hallo F.S.,
ich bin gerade in der gleichen Situation: Mitte Juli wurde der Krankengeldbezug beendet und ich hab mich einige zeit vorher beim Arbeitsamt gemeldet. Hatte dann gleich einen Beratungstermin, ich brauche jetzt keine Krankschreibung mehr, bekomme ALG 1, bis der amtsärztliche Dienst (da hatte ich Mittwoch einen Termin) entschieden hat (mit Hilfe von Berichten meiner Ärzte), ob ich überhaupt wieder arbeiten kann und wenn ja, wieviel Stunden. Die Ärztin sagte, sie würde auf jeden Fall schreiben, das ich nicht innerhalb der nächsten 6 Monate wieder beschwerdefrei wäre (dann hätte ich nämlich keinen Anspruch auf ALG). Da ich in 2 Wochen erstmal zur Reha fahre (hatte ich schon Anfang des Jahres beantragt), soll ich mich danach wieder melden und dann wird weiter entschieden (auch anhand des Reha-Berichtes), ob ich eventuell Erwerbsminderungsrente beantragen soll. Dann würde das Arbeitsamt weiter zahlen, bis die DRV eine Entscheidung getroffen hat (natürlich nur solange, wie der Anspruch auf ALG 1 läuft, in meinem Fall 15 Monate). Ich werde in dieser Zeit nicht vermittelt, das ganze nennt sich Nahtlosigkeitsgeld nach §125.
Man muss aber scheinbar bei der Arbeitslosmeldung selbst darauf hinweisen, dass man eigentlich noch krankgeschrieben wäre, vielleicht ist das bei dir nicht so gewesen?
Liebe Grüße
Petra
Wenn man eine krankheit aufzuweisen hat, dann steht man dem arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur verfügung.
hier in österreich machen wir folgendes:
Vsp. mit sämtlichen Befunden beim Arbeitsmarktservice, danach erfolgt die Zuweisung zum Amtsarzt zwecks Klärung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit und nach dem Befund des Amstarzt hält sich auch das AMS, d.h. kann auch sein das du dem Arbeitsmarkt nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehst.
LG Gitti
ich bedank mich recht herzlich für eure antworten und ja ich bin noch krankgeschrieben bis 15.9.2010 und meine berufliche reha fängt am 18.10.2010 an deshalb muss ich mich für die vier woch arbeitslos melden.
mfg. F.S.
Hallo FS,
geh doch zu deinem Arzt, der schreibt dich doch bestimmt die paar
Wochen noch krank. Oder bist du wirklich so fit und arbeitsfähig oder
arbeitswütig, denk mal nach. Wenn du jetzt so lange krank warst, dann
kommts doch auf die paar Wochen auch nicht an. Es ist nur, du mußt
irgendeinen Nachweis haben für die DRV, entweder Krankmeldung oder
eben Arbeitsamt, damit keine Lücke entsteht. Sprich doch mit deinem
Arzt.
Gruß Altmann
Orchidee
30.07.2010, 21:15
Hallo,
ich bekomme auch seit letzter Woche Arbeitslosengeld, weil die 78 Wochen Krankengeld um sind. Beim Amt musste ich mehrere Schweigepflichtsentbindungen für die Ärzte unterschreiben: der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit prüft nämlich, ob die Sonderregelung nach § 125 in Frage kommt. Das heißt, dass man eben nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Der Sachbearbeiter sagte mir, dass die Agentur in Vorleistung tritt, ich also jetzt schon das Geld bekomme, obwohl das Gutachten wahrscheinlich einige Zeit dauern wird. Bis die von den Ärzten und Kliniken die Unterlagen haben, bin ich hoffentlich schon wieder am arbeiten;).
Gruß
Orchidee
als ich mich arbeitslos gemeldet hab bekam ich einen gesundheits fragebogen als ich dann bei der arbeitsvermittlerin war sagte sie mir diesen brauch sie nicht. da ja bei mir schon alles feststeht. alles nen bisel merkwürdig aber naja.
mfg. F.S.
Hallo FS,
was steht bitte fest, Deine Erkrankung, Deine Reha oder Deine
Arbeitsfähigkeit. Kicher . . . .
Gruß Altmann
du willst mich nich richtig verstehn oder? also nochmal langsam zum mitschreiben im april 2008 wurde bei mir hautkrebs festgestellt ( im muttermal 13x8cm.) dann hab ich im august 2008 nach meiner anschlussheilbehandlung ( reha ) einen antrag auf berufliche reha gestellt ( neue berufsausbildung ) diese fängt am 18.10.2010 nun endlich an. aber mein krankengeld endet am 15.09.2010 deshalb muss ich mich für ca. 4 wochen arbeitslos melden. so ich hoffe du hast es jetzt verstanden :rolleyes::rolleyes::rolleyes: mfg F.S.
Hallo FS,
wenn du nicht arbeitsfähig bist, kannst du weiter krankgeschrieben bleiben und solltest es auch und bekommst dennoch vom Arbeitsamt Geld nachdem das Krankengeld ausgelaufen ist und zwar ohne den Versuch jedweder Vermittlung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ja aber beim arbeitsamt sagen sie doch immer wenn du krankgeschrieben bist , bist du nicht vermittelbar und hast somit keinen anspruch auf arbeitslosengeld weil man dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht.
Elisabethh.1900
07.08.2010, 00:02
Lieber F.S.!
Das Arbeitsamt ist froh, dass Du eine genehmigte und durch die Deutsche Rentenversicherung, finanzierte Rehamaßnahme hast. Das AA macht Dir keine Schwierigkeiten, die überbrücken diese 4 Wochen.
Wenn es dann um die Vermittlung in den neuen Beruf geht, sind sie ja eh wieder mit gefordert.
Ruhe Dich noch ein bißchen aus, erledige ein paar liegen gebliebene Dinge, denn diese Rehas sind manchmal ganz schön streßig, besonders in der ersten Zeit.
Ich wünsche Dir alles Gute!
Elisabethh.
Hallo...
Ich habe auch eine Frage zum Arbeitsamt.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.
Meine Partnerin ist jetzt noch bis zum 30.o9. krankgeschrieben und möchte dann am o1.Oktober wieder anfangen zu arbeiten.
Folgendes: während ihrer Krankheit ist der Arbeitsvertrag (1 Jahr Befristung ) am 30. o1.1o ausgelaufen und somit wäre sie rein theoretisch arbeitslos oder ist sie es sogar, aber sie steht dem Arbeitsmarkt auf Grund ihrer Krankschreibung und Krankheit nicht zu Verfügung.
Nun zu meiner Frage:
Kann sie trotzdem das Hamburger Model zur Arbeitsaufnahme beantragen, oder geht das nicht, weil sie die ganze Zeit krankgeschrieben war bis zum Wiederantritt der Arbeit?
Vielen Dank im Voraus.
LG Aby
Hallo Elisabeth,
freue mich immer, wenn ich was von Dir lese.
Also zum Beitrag: Das Arbeitsamt überbrückt das nicht, in dieser Zeit
der Reha gibts Überbrückungsgeld und das kommt aus dem Topf der
Rentenversicherung und darüber freut sich das Arbeitsamt und hat somit
überhaupt nichts gegen eine Reha. Hast Du noch nicht bemerkt, daß die
Ämter gerne was an andere Ämter abschieben, um ihren Topf zu schonen.
Gruß Altmann
jo das stimmt hab ich auch schon gemerkt..... sorry hab festgestellt das meine ausführungen nich ganz korrekt sind natürlich wurde mein hautkrebs 2009 und nich 2008 wie ich geschrieben hatte festgestellt und behandelt.
Hallo FS, nach Aussteuerung der Krankenkasse zahlt auch bei weiterer Arbeitsunfähigkeit das AAmt nach der so genannten Nahtlosigkeitsregelung ALG I. Hat man dir etwas anderes gesagt, so ist dies eine FEHLINFORMATION von Seiten des Amteskommt (und das kommt ja wohl mehr als häufig vor). Wir haben diesen Fall so selber genau so gehabt und es gab 0 Probleme, du kannst also beruhigt krankgeschrieben bleiben bis zur Reha.
ich dank dir. dann muss ich mich da nochmal ein bisel schlau machen hab mittwoch ein termin bei meiner rehaberaterin vieleicht kann sie mir auch noch ein paar tips geben. mfg. F.S.
ach übrigens fällt mir ein dann hab ich mich glaub ich übern nuckel ziehn lassen die arbeitsvermittlerin hat mich eine eingliederungs vereinbarung unterschreiben lassen nach der ich wieder voll zur verfügung stehe. da wa ich wohl bisel dumm oder?
Hallo FS,
die mußt Du unterschreiben, da kommst Du nicht drumm rumm.
Sonst gibts kein Geld. Alles Erpressung!!
Gruß Altmann (Frau)
Hallo Altmann (Frolln :tongue) du sagst es. Erpressung und Unverschämtheit und Unwissenheit hoch 47!!!!!!!!!!!!!!
Hallo FS, ärgere dich nicht, blöd bist du ganz gewiss auch nicht, woher in aller Welt soll man solche Sachen auch wissen. Dafür ist meines Erachtens das so genannte "Servicecenter" da (für den Service den die liefern möchte man glatt den Servicevertrag kündigen).
Ich würde denen demonstrativ ab dem 16.09.2010 wieder eine Krankschreibung auf den Tisch legen für ihre Auskünfte.
VDK ist eine gute Möglichkeit, denk mal über einen Beitritt nach.
Hallo ,
ich noch einmal.
Es ist nun definitiv so, dass meine Pertnerin noch keinen neuen Job gefunden hat und nicht die vollen 78 Wochen krank geschrieben war. Sie hat sich jetzt am ersten Tag der "Gesundheit" beim Arbeitsamt gemeldet. Sie bekommt jetzt ALG1. Was mich verwundert ist, dass das ALG1 nur 6o% von Nettolohn der letzten zwei Jahre beträgt. Das bedeutet jetzt für sie einen Verlust zum Krankengeld von über 3oo Euro.
Ist das richtig so? Hat da jemand Ahnung. Ihr wurde angeboten, wenn sie mit diesem Geld (7oo Euro ) nicht auskommt, zusätzliches Hartz4 zu beantragen, was ich persönlich ein Witz finde. Denn dann muss man sich doch bestimmt "nackig" machen, was das Geld betrifft oder? Und am Ende kommt dabei nix rum.
Kann mir jemand sagen, ob das ALG1 im Gegensatz zum Krankengeld wirklich so einen Unterschied hat???
Danke für die Hilfe im Voraus:winke:
gilda2007
26.11.2010, 11:27
Ja, so ist es leider. Da ja das Krankengeld schon reduziert ist, kommt beim ALG1 nach Krankheit recht wenig rum.
Öhm, dass Geld wurde aber von den letzten zwei Jahren berechnet. Das bedeutet ein Jahr volle Arbeit und ein Jahr Krankschreibung:(
gilda2007
26.11.2010, 12:23
Ich hatte in Erinnerung, dass die Berechnungsgrundlage die Einkünfte des letzten Jahres sind. Was immer das war, ob nur Krankengeld, Mischung Gehalt und Krankengeld, am Ende bekommt man 60 % von diesen Einkünften.
Oh man, nicht genug, dass man an dieser Krankheit zu kauen hat..nee, es gibt auch noch Geld im Hungerformat.
Trotzdem Danke für die Antworten;)
Elisabethh.1900
28.11.2010, 19:43
Hallo!
Lasst Euch einmal in einer Beratungsstelle der Wohlfahrtsverbände oder Organisation z.B. VDK oder Sozialverband Deutschlands beraten. Ob es Sinn hat HartzIV zu beantragen oder nicht bzw.wie die Erfolgsaussichten sind, etwas zu bekommen, kann man als Außenstehender sehr schlecht abschätzen. Dies ist von vielen Faktoren z.B. Höhe der Miete und Nebenkosten, unterhaltspflichtigen Kindern usw. abhängig.
Wenn man auf Hartz IV verzichtet, besteht eventuell die Möglichkeit andere Sozialleistungen z.B. Wohngeld zu bekommen. Eine gute und unabhängige Beratung ist wirklich wichtig.
Die Deutsche Krebshilfe hat einen "Wegweiser zu Sozialleistungen" herausgegeben, welcher kostenlos als Broschüre bzw. Download bezogen werden kann, die URL lautet:http://www.krebshilfe.de/blaue-ratgeber.html
Sollte Deine Partnerin, bedingt durch die Krankheit, nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können,besteht die Möglichkeit beim Rentenversicherungsträger "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" zu beantragen", siehe Webseite der DRV unter der URL:http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Rehabilitation/leistungen/teilhabe_arbeitsleben_node.html
Wichtig ist auch ein Schwerbehindertenausweis, der einige Vergünstigungen bietet.
Liebe Grüße!
Elisabethh.
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