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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann Verlängerung EU-Rente


Claudia2601
04.01.2011, 17:34
Hallo,ich habe mal eine blöde Frage.Ich habe ein dedifferenziertes Chondrosarkom und bin z.Zt.in EU-Rente.Diese läuft im Okt.aus.Nun frage ich mich,welche Vorraussetzungen zählen eigentlich,um eine Verlängerung zu beantragen.Muß ich dann erst wieder in ReHa?Ich bin klar berufsunfähig,und weiß gar nicht wie es dann weiter gehen wird,deshalb mache ich mir jetzt schon Gedanken.Vielleicht gibt es ja hier welche,die schon mal eine Verlängerung bekommen haben,und mir sagen können,welche Einschränkungen sie haben.Ach ja,ich bin erst 41 Jahre alt und war bis vor 2 Jahren als Krankenschwester tätig.
Vielen lieben Dank schon mal im voraus und freundlichem Gruß
Claudia

Reinhard
04.01.2011, 17:57
Liebe Claudia,

ich wurde mit 57 krank (Lungenkrebs). Die EU wurde erst auf eineinhalb Jahre bewilligt. Dann auf Antrag gut drei Monate vor Ablauf unbegrenzt.

Ich habe da nur die normalen Arztberichte abgegeben. Da wurde eigentlich von Beeinträchtigungen garnichts geschrieben, sondern vom Tumor und Metastasen und wie behandelt wurde.

Wahrscheinlich haben die Sachbearbeiter vermutet, bei DER Krankheit ist nur noch sofortige Verrentung angesagt.

Dabei ging es mir zeitweise garnicht SO schlecht und ich hätte vielleicht ab und zu schon wieder arbeiten können.

Es wurde aber nichtmal bei irgendeinem behandelnden Arzt weiter nachgefragt.

Das hat mich schon etwas gewundert.

In Reha war ich nie.

Vom Versorgungsamt habe ich den Schwerbehindertenausweis. Vielleicht nützt der beim Rentenantrag auch etwas.

Liebe Grüße Reinhard

Claudia2601
04.01.2011, 19:30
Hallo Reinhard,
Danke erst mal für deine schnelle Antwort.Hmmm,mit Metastasen kann ich nicht dienen,aber da kann ich gut und gerne auch noch drauf verzichten.Ich hoffe es geht dir zur Zeit gut,und das dies noch lange,lange Zeit so bleibt.Einen Schwerbehinderten-Ausweis habe ich(100%,G),aber ich meine der hat bei der Rente nichts zu sagen.
Also nochmals vielen Dank,
LG Claudia

Marylou56
04.01.2011, 21:13
Hallo Claudia,

also ich habe meine EU-Rente bereits 3 mal verlängern lassen. Dazu stellst du frühzeitig,( 3-4 Mon. vor Ablauf deiner Rente) einen Antrag bei der DRV auf Verlängerung. Das Formular kannst du bei der DRV herunterladen.
Die Rentenversicherung meldet sich bei dir, welche Befunde sie benötigt, oder ob du noch zu einem Gutachter mußt. Danach wird über deinen Antrag entschieden.
Bei mir war es so, daß ich zweimal zum Gutachter der Rentenversicherung mußte. Bei meiner letzten Verlängerung wurde nach Aktenlage entschieden, d.h. ich bekam nur einen positiven Bescheid, daß die Rente wieder um 3 Jahre verlängert wird.
Du siehst, wichtig ist die frühzeitige Antragstellung, weil die RV prüft, wie dein Gesundheitszustand ist.
Wünsche dir viel Glück, drücke die Daumen für einen positiven Bescheid....

Gruß Mary

puma-billa
04.01.2011, 23:36
Hallo Claudia,

Mary hat Recht - auch ich habe die Verlängerung immer mind. 4 - 5 Monate vor Ablauf beantragt. Ich habe immer alle vorhandenen Arztberichte eingereicht. Mußte trotzdem jedes Mal zur Begutachtung.

Ich kann dir aber aus eigener Erfahrung sowie aus Erfahrungen mit meinem Mann und im Freundeskreis nur sagen, dass es auch auf das Alter ankommt. Wenn man Ende 50 ist, wird die EU-Rente schon eher bis zur Regelaltersrente gewährt. Ansonsten oft nur für 1 bzw. 2 Jahre.

Ich hatte mit 49 Jahren aufgrund einer AML eine KMT. Die Rente wurde immer nur für 1 Jahr gewährt. Habe mir dann vor ca. 2 Jahren das Fersenbein gebrochen und hätte eigentlich während ich damit im Krankenhaus lag wieder zur Begutachtung gemußt - ging natürlich nicht. Habe dann nach ca. 3 Monaten "aufgrund des Vorfalls vom ......" - Fersenbeinbruch -(Originaltext der BfA) den Bescheid bekommen, die EU-Rente wird bis zum Eintritt der Regelaltersrente gewährt. War da aber auch schon 54 Jahre alt.

Also, manchmal ist wohl ein Fersenbeinbruch "schlimmer" als die Nachwirkungen der KMT!?!?!?

Lieben Gruß

Billa

Marylou56
05.01.2011, 11:51
Hallo Billa,

ja genauso ist es. Jedesmal das Bibbern vor der Begutachtung.....Hoffentlich wird wieder verlängert, man fängt sonst wieder ganz von vorne an...AA, KK, Reha usw.
Ich hoffe auch darauf daß, wenn ich 2012 wieder verlängern muß, einen unbefristeten Bescheid bekomme. Dann bin ich 57 Jahre alt, du schreibst ja, die Chancen steigen mit dem Alter.
Habe aber von Bekannten gehört, daß sie auch bei unbefristeter EU zur Überprüfung geladen wurden, solange sie noch keine 65 Jahre alt waren. Die Abstände waren alle 2-3 Jahre. Da kann man nur hoffen, das man durch das Raster fällt....

Schöne Grüße von Mary

Claudia2601
05.01.2011, 18:12
Hallo Billa und Mary,
auch euch möchte ich herzlich für eure Antworten danken.Ich werde mir gleich mal den Antrag im Internet raussuchen.Ich bin ja erst 41 Jahre,und hätte somit noch lange bis zur Rente.Auch geh ich außer zur Nachsorge kaum zum Arzt,so das es da ja auch keine Befunde gibt.Die Nachsorge war bis jetzt immer O.K.Das heißt keine Metastasen,und Tumor verhält sich z.Zt.noch ruhig.Deshalb denk ich mir,das ich kaum eine Verlängerung durch kriege.Da ich aber in meinem Job definitiv nicht mehr arbeiten kann,möchte ich es aber versuchen.Sonst weiß ich echt nicht,wie es weiter gehen soll/wird.Laut Klinik bin ich eine Zeitbombe,die jeder Zeit hochgehen kann,und da soll ich ggf.noch eine Umschulung beginnen?Wer will mich denn einstellen?Ich würde mich ja selbst nicht einstellen :undecided
Naja,mal weitersehen.Euch wünsche ich auf jeden Fall weiterhin Gesundheit,und das es mit der Rente klappt.
Vielen,vielen Dank nochmal
LG Claudia

puma-billa
05.01.2011, 23:19
Hallo Mary, hallo Claudia.

ja, auch ich habe schon gehört. dass man evtl. bei unbefristeter EU noch mal zur Überprüfung muß. Aber Frauen in unserem Alter (56 Jahre) können ja noch mit Abschlägen bei einer Schwerbehinderung evtl. schon ab 2014 in Rente gehen. Da lohnt es für die Rentenversicherung doch nicht mehr so wirklich uns noch regelmäßig "begutachten" zu lassen?!?!?

Claudia, wenn Du jetzt die volle EU-Rente bekommst, wirst du ja wahrscheinlich nicht gleich auf "0" zurück gestuft. Es gibt ja auch die 1/2 EU-Rente (Beschäftigung von 3 bis zu 6 Stunden täglich). Manchmal ist ja eine Halbtagsbeschäftigung möglich. Dazu die halbe EU-Rente ist ja meistens nicht so schlecht. Guck doch mal in Deinen Rentenbescheid, da sind auch immer die Beträge für die reduzierten Renten aufgeführt.

Auf jeden Fall würde ich bei jeder Reduzierung Widerpruch einlegen.

Drück Euch die Daumen

lieben Gruß

Billa

Reinhard
05.01.2011, 23:42
Liebe Claudia,

wenn es mit der Rente nicht klappt, würde ich der Umschulung zustimmen.
Ich denke, Du hättest davon nur Vorteile.

Du zeigst dem Arbeitsamt gegenüber guten Willen, bist für die Umschulungszeit finanziell abgesichert, lernst was neues, vielleicht auch nette Menschen kennen, hast was zu tun und wenn es Dir zu viel werden sollte, kannst Du Dich jederzeit krank schreiben lassen und möglicherweise demonstrieren, dass Dir die Rente eigentlich eher angemessen ist.

Wenn es hinterher mit der Arbeitsvermittlung nicht klappt, ist es nicht Deine Schuld.

Liebe Grüße Reimhard

petra9
06.01.2011, 10:59
Hallo Claudia, auch meine EU-Rente läuft dieses Jahr im Juni aus. Gestern habe ich von der Rentenversicherung den Antrag auf Weiterzahlung einer Rente bekommen. Es waren nur 2 Vordrucke. Arztberichte brauchte ich nicht beifügen. Das werden die sich wohl von den Ärzten holen. Meine Rente war auf 3 Jahre befristet. In meinem damaligen Rentenbescheid stand "dass ich die Rente nicht nur auf Grund meiner Krankheiten, sondern auch wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt bekomme". Hatte schon vor der Rente 80 % Schwerbehinderung. Inzwischen wurde ich auf 50 % unbefristet runtergestuft. Viele Grüsse und alles Gute an Euch alle wünscht Petra

Claudia2601
08.01.2011, 10:09
Hallo Petra und Reinhard,
auch euch danke ich für eure netten Antworten.
Und klar werde ich wenn nötig einer Umschulung zustimmen.Auf dann zur Ausbildung Nr.3 :lach2:
Bin mal gespannt,was man mir dann angedeiht,eigentlich bleibt nur ein Schreibtischjob.Das hat mir gerade noch gefehlt.Aber besser als gar nichts.Ich würde ja eigentlich auch gerne wieder arbeiten,ich liebe meinen Job-aber eben meinen Job.
Also,vielen Dank nochmal,
Claudia

Altmann
08.01.2011, 15:47
Hallo zusammen,
also ich kann nur immer wieder schildern, wie es mir ergangen ist.
Reha gemacht, Belastbarkeit 3 bis 6 Stunden Teil-u.EU-Rente A b g e l e h n t !
Zum Gutachter! Abgelehnt, mit der Erklärung, ich könne ja eh bald Alters-
rente beantragen, da war ich 58!!
Ein Gutachter befand sogar, ich könne weiter in einem Getränkemarkt
arbeiten, ich glaub ich spinne!
War über ein halbes Jahr krank geschrieben, wurde nicht zur Kenntnis
genommen. Also ich weis auch nicht, was ich noch glauben soll.
Aber einige schreiben hier ja, dass es auch klappen kann.
Also ich weis nicht, was ich da verkehrt mache.
Ich schaue vielleicht zu fit und zu jung aus.
Gruss Altmann

Claudia2601
08.01.2011, 20:03
Hallo Frau Altmann,ich danke Ihnen für ihren Beitrag.Da kann ich mir sehr gut vorstellen,das man da iwann an Gerechtigkeit zweifelt.Bei mir war damals die Situation eindeutig.Da ich mehrere Becken-OPs hinter mir hatte,saß ich während meiner AHB im Rollstuhl ,und konnte nach 6 Wochen nur kürzere Strecken an Gehstützen zurücklegen.Die Ärzte dort haben mich für 2 Jahre erwerbsunfähig eingestuft,und daraufhin habe ich auch sofort EU-Rente für 2 Jahre erhalten.Jetzt bin ich den Rolli zwar quitt,laufe aber immer noch an Gehstützen(was sich auch nicht mehr ändern wird).Ich frage mich jetzt nur,wovon eine Verlängerung abhängig ist.Wenn von vornherein klar wäre,das eine Verlängerung nicht in Frage kommt,müßte ich mich dann ja wohl auch rechtzeitig beim Arbeitsamt melden?!
Es müssen doch iwelche Faktoren geben,die bei einer EU-Rentenverlängerung zählen.Nach iwas müssen die doch gehen. Oder?
Na,vielleicht weiß ja noch jemand was.
Was haben Sie denn nach der Ablehnung gemacht?Die Arbeit konnten sie doch nicht wieder aufnehmen.Ich hoffe es geht Ihnen jetzt wenigstens gesundheitlich etwas besser.
LG Claudia

Altmann
09.01.2011, 12:24
Hallo Claudia,
danke für die nette Rückantwort.
Also heute schon bis Oktober zu denken wäre verfrüht, da wartet sogar
die DRV erst mal ab. Bis dahin kann noch viel passieren. Du kannst voll-
kommen gesunden und wieder hüpfen wie ein Rehlein, sagt die DRV.
Aber was Du so schilderst, kann ich mir nicht vorstellen, dass es irgend-
welche Probleme bei der Verlängerung gibt. Bitte nicht den gleichen
Fehler machen wie ich, sondern dem Gutachter alles erzählen. Ich
kann eben so was nicht, da ich nicht gerne Schwächen zugebe, was
mir dann eben zum Nachteil gereicht wird.
Alles Gute für Dich und nicht den Kopf hängen lassen.
Gruss Altmann

Marylou56
09.01.2011, 21:04
Hallo Claudia,
um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten, mußt du dich drei Monate vor Ablauf deiner Rente beim AA arbeitssuchend melden. Hintergrund ist die Meldefrist, wird sie nicht eingehalten, kann es zu Sperrung des Arbeitslosengeldes führen.Es kann sein, daß du dann schon zu einem Gespräch über deine berufliche Zukunft geladen wirst. Hilfreich wäre es dann, wenn du zu diesem Zeitpunkt schon Bemühungen deinerseits um eine Arbeitsaufnahme vorlegen kannst. Es ist leider so, du wirst dann so behandelt, als wenn du arbeitslos bist.
Die RV braucht auch Zeit, um deinen Antrag zu prüfen, daher den Antrag frühzeitig ( 3-4 Mon.vorher) stellen. Sie beurteilt deinen Gesundheitszustand, ob du wieder berufstätig sein kannst und geprüft wird auch die Stundenanzahl am Tage, die du arbeiten könntest.Sie prüft unter eigenen Kriterien, d.h. die Befunde deiner Ärzte werden zwar berücksichtigt, die eigenen Ärzte der RV und vor allen die Gutachter entscheiden über deinen Antrag. Daher ist die Darstellung deiner Einschränkungen, auch im privaten Bereich, sehr wichtig...Es lohnt sich also, sich eingehend mit sich selbst auf den Besuch beim Gutachter vorzubereiten.
Wünsche dir viel Erfolg, schöne Grüße von Mary

Claudia2601
10.01.2011, 00:49
Hallo Frau Altmann und Mary,
danke nochmal für eure Hilfen.Klar werde ich noch mit der Rentenverlängerung warten.Ist nur immer blöd,wenn man nicht weiß,wie es weiter geht.Ich stehe ja auch noch im Arbeitsverhältnis,es ruht halt zur Zeit.Ich bin also nicht entlassen.Ich hoffe ja auch,das man mir dort einen Arbeitsplatz anbietet wird.Z.B,als Stationssekretärin.Ich finde es nur blöd,mich mit dem Arbeitgeber zusammen zu setzen,und wenn sie mir was frei machen dann sagen zu müssen das ich doch weiter für 2 Jahre in Rente gehe.Iwie steht der Arbeitgeber dann ja auch in der Luft.Naja,ich denke mal,ich werde dort im April mal nachhorchen,wie die Chancen dort sein werden.Und dann werde ich wohl auch mal beim VDK ein Termin machen.Die können mir sicherlich auch sagen,wie ich es mit Arbeitgeber/Arbeitsamt machen muß.
Ich danke Ihnen alle auf jeden Fall für die netten Antworten,es hat mir schon gut geholfen.
LG Claudia

Salute
19.01.2011, 20:06
um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten, mußt du dich drei Monate vor Ablauf deiner Rente beim AA arbeitssuchend melden. Hintergrund ist die Meldefrist, wird sie nicht eingehalten, kann es zu Sperrung des Arbeitslosengeldes führen.

Hallo Claudia!

Dem Beitrag von Marylou muss ich ganz klar widersprechen!

Beim Arbeitsamt musst du dich erst am letzten Tag des Rentenbezuges, bzw. am 1. Tag nach Ablauf der Rente melden.
Hört sich unglaublich an, ist aber so!

Auch wenn von der Rentenversicherung oder vom VdK angeraten wird, sich frühzeitig zu melden, wird dich das Arbeitsamt wieder nach Hause schicken.
Das weiss ich so genau, weil ich diese Situation im letzten Sommer selbst erlebt habe.

Ich wollte mich auch frühzeitig beim Arbeitsamt melden, bevor die Rente ausläuft. Die haben mich aber prompt wieder heimgeschickt. Erst, wenn die Rente definitiv durch ist und auch nicht verlängert wird, wird das Arbeitsamt tätig. Meine Frage, ob das nicht zu spät sei oder mir dadurch Nachteile entstehen, wurde verneint. Im Gegenteil, ich bekam sogar einen Flyer ausgehändigt, in dem diese Situation mit der Meldepflicht genau umschrieben ist.

Liebe Grüsse
Salute

Marylou56
19.01.2011, 21:43
Hallo Salute,

also bei mir war es nicht so. Habe mich 3 Monate vor Ablauf der Rente arbeitslos gemeldet. Das AA hatte mich auf die Meldefrist nochmals hingewiesen. Nach ca. 3 Wochen hatte ich eine Einladung zum Gespräch über meine berufliche Zukunft.

Meine Einwendung doch erst einmal die Entscheidung der RV abzuwarten, wurde nicht statt gegeben.War schon erschreckend für mich, daher habe ich meine Erfahrungen geschildert...
Es ist durchaus möglich, daß die Verfahrensweise in anderen Bundesländern eine andere ist als bei uns in Niedersachsen...

Gruß Mary

Claudia2601
21.01.2011, 03:04
Hallo Salute,
Danke für deine Rückmeldung.Ich denke mal,ich werde wenn es soweit ist,mich einfach mal erkundigen,wie es hier gewünscht wird.Wenn es bei Mary anders war,scheint es ja wirklich von AA zu AA verschieden zu sein.Und so bin ich dann aber auf die sicheren Seite.Jetzt weiß ich aber,das es passieren kann,das ich wieder home geschickt werde,und schaue dann nicht ganz so blöd aus der Wäsche. :lach:
LG Claudia

abertausendweit
20.02.2011, 01:01
Hallo in die Runde,

ich frage mich ebenfalls, warum der Antrag z.B. bei Altmann abgelehnt wurde, andere die befristete EU-Rente aber problemlos erhielten. Claudia stellte diesbezüglich sehr interessante Fragen, die leider (noch?) nicht beantwortet wurden. Hängt das mit dem Grad der Schwerbehinderung zusammen oder mit der Art der Krebserkrankung bzw. Metastasenbildung? Habt Ihr außer der Krebserkrankung noch andere Gründe angegeben als Ihr den Antrag stelltet? Es kann doch nicht sein, dass solche Entscheidungen von der Laune des jeweiligen Sachbearbeiters abhängen, oder etwa doch? Gibt es keine klaren, festen Richtlinien?

Viele Grüße
a.

Altmann
20.02.2011, 13:26
Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen
und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor-
gealtert", welch eine Feststellung.
Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab,
ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich.
Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden
arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke
ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt.
Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein.
Einfach probieren und nicht locker lassen.
Gruss Altmann

Altmann
20.02.2011, 13:32
Ach so noch was,
das mit den Richtlinien halte ich für ein Gerücht.
Es wird rein nach Ermessen entschieden oder Du hast den Kopf unter
dem Arm und bist halbtot.
Aber eines ist klar, es wird auf die Arztberichte Hausarzt, Facharzt noch mehr,
Gewicht gelegt. Da eben da in Berlin keine Ärzte sitzen sondern nur
"Sachbearbeiter"!!
Also wenn der Arzt entsprechend berichtet, wird die Zusage einer Rente
wahrscheinlicher. Es gibt solche Ärzte, ich hatte leider keinen gefunden,
ich wollte auch nur, dass korrekt wieder gegeben wird und auch das
klappte nicht.
Gruss Altmann

abertausendweit
21.02.2011, 00:43
.

Altmann
21.02.2011, 12:07
Hallo abertausendweit,
ja das ist so eine Sache, ich bin da selbst mit Schuld, ich kann meine
gesundheitlichen und psychischen Probleme nicht erklären, weil das von
mir ein Eingeständnis von Schwäche wäre, in dem Fall eben ein Fehler.
Deshalb bekomme ich dann auch eine schwache Diagnose gestellt, ich
bin eben doch kein Jammersack.
Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente
nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat.
Wenn ich das so lese, geht es Deiner Mutter genauso wie mir, wir sind
im selben Alter und die Suche nach einem Job und sei es nur ein 400€-Job
kannste vergessen. Aber wenn es mit der EU-Rente nicht klappt, kann
Deine Mutter, wenn ihr SB-Ausweis bis 60 oder darüber hinaus noch gilt,
mit 60 in Rente gehen, allerdings mit 10,8% Abschlag. Es kann aber sein,
wenn Deine Mutter nach 1951 geboren ist, schon wieder andere Stichtage
gelten, wäre blöd, dann gehts wahrscheinlich erst mit 63.
Ja, ich habs auch versucht, weil ein Versuch kann sich immer lohnen,
aber ausser Ärger und horrende Aufregung und anstehender finanzieller
Belastung mit anzunehmender Abfertigung vor dem Sozialgericht, habe
ich nichts erreicht. Die Sparfüchse sind unterwegs, siehe 5 Euro für H4
und dann gibst so schnell nix mehr.
Ja da fällt mir noch was ein hinsichtlich Narrenfreiheit der Sachbearbeiter,
im Forum schrieb jemand, mit BK-Diagnose und erfolgter Therapie, dass
sie nur noch einen GdB von 50 für 2,4 Jahre bekommen soll, also wenn
das nicht Narrenfreiheit ist? Sowas hab ich noch nie gehört.
Und noch was zum letzten Punkt, selbst wenn Du einen Arzt hast,
der korrekt Deine Einschränkungen bescheinigt, glaube mir, es gibt
immer eine Möglichkeit Mutmassungen, Fehleinschätzungen und
Behauptungen die mit dem Krankheitsbild garnichts zu tun haben,
aufzustellen. Im Gutachter-Bericht wurde mir sogar Unglaubwürdigkeit
angelastet, weil ich angegeben hatte, dass ich keinerlei Alkohol trinke.
So was gibts doch scheinbar garnicht. Nur ein Beispiel.

Gruss Altmann

Sam47
21.02.2011, 12:23
Hallo Altmann,

ich bin hier zwar nur stiller Mitleser, aber jetzt muss ich mich doch mal zu Wort melden.

Deine Aussage, man kann EU-Rente (die jetzt übrigens EM-Rente heißt) nur beantragen, wenn man einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, ist schlichtweg falsch. Der Grad der Behinderung ist davon völlig unabhängig.

Ich selbst bin seit 2008 EM-Rentnerin und habe seinerzeit das Gutachten der DRV dazu benutzt, meinen Grad der Behinderung hochsetzen zu lassen. Beim Erstantrag habe ich auch nur einen GdB von 30 bekommen, der Verschlimmerungsantrag hat dann dazu geführt, dass ich einen Schwerbehindertenausweis bekomme.

Es liegt mir fern, andere zu kritisieren, aber solche Aussagen können zu allerlei Verwirrung führen. Deshalb wollte ich das nur mal klarstellen.

Ich wünsche euch allen noch einen schönen Tag

Silvia

abertausendweit
21.02.2011, 21:14
.

floh
26.02.2011, 15:06
Hallo ihr lieben,

dann möchte ich auch kurz dazu beitragen, wie es bei mir war. 2004 mit 37 Jahren Blasen-Karzinom... Entfernung der Harnblase mit jetzt künstl. Blasenausgang (Stoma).
Anschl. 3 Zyklen Chemotherapie.
Von Geburt an Schwerbehindert, GdB 100, Merkzeichen aG, B, RF. RF nur aufgrund der Krebserkrankung.

Antrag auf EM-Rente wurde abgelehnt!!! Widerspruch ebenfalls!!!

Alleine eine Schwerbehinderung begründet keine Erwerbsminderung!!!!!!!.. tja, und die noch hinzugekommene Krebserkrankung... hat wohl damals keinen interessiert. SO kanns auch gehen...:confused:

Habe dann nach Chemo Arbeitszeit auf 75% reduziert und vor 4 Wochen erneut einen Antrag auf EM-Rente gestellt.
Die Krebserkrankung ist zwar ausgeheilt, aber das Stoma ist geblieben und die Psyche leidet ja irgendwo auch noch.
Zudem gehts mit der Schwerbehinderung dann auch irgendwann nicht mehr so wie früher. Mann wird halt auch nicht jünger..

Nun bin ich gespannt, ob ich diesmal Erfolg habe. Freue mich auf ein paar gedrückte Däumchen :-)

Darf ich fragen, wielange ihr damals gewartet habt, bis der Bescheid der DRV kam?

Euch allen alles Gute weiterhin!!! :knuddel:

@Silvia: Danke für die zusätzliche Erklärung!!! Denn wenn eine Schwerbehinderung eine Voraussetzung für EM-Rente wäre, dann wär ich längst "Rentner" und viele andere Menschen mit Behinderung auch. Aber die Realität sieht anders aus. Im Gegenteil: Ich kenne viele Menschen mit Behinderung, denen die EM-Rente abgelehnt wurde. Meine Wenigkeit mit eingeschlossen, wie ich ja oben schrieb.

@Altmann: Zitat: "Und was den GdB angeht, ist schon relevant, weil man kann EU-Rente
nur beantragen, wenn man mindestens 50 GdB hat."

DAS stimmt nicht! Grundsätzlich kann JEDER einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen!!!!

puma-billa
26.02.2011, 23:08
Hallo an Euch alle,

Ihr habt vollkommen Recht, man kann die EU-Rente ohne Behinderung beantragen und auch gewährt bekommen. Der festgestellte Grad der Behinderung ist evtl. ein Faktor (von vielen) bei der Gewährung der Rente. Das Alter des Antragstellers ist auch ein sehr wichtiger Faktor sowie die Art der Behinderung. Es gibt ja auch viele Leute, die im Rollstuhl sitzen und arbeiten!!!!! Die haben ja auf jeden Fall eine Behinderung. Mit 20 oder 30 hat man noch ein ganzes Berufsleben vor sich und wird auch evtl. noch umgeschult. Mit Ende 50 und einer Behinderung liegen ja nicht mehr so wirklich viele Berufsjahr vor den Betroffenen.

Sicher ist doch, dass auch die Rentenversicherung immer den Kosten-Nutzen-Faktor vor Augen hat.

Lieben Gruß

Billa

Altmann
27.02.2011, 12:52
Ja, ihr habt ja Recht.
Ich bin da was durcheinander gekommen. Ich habe das mit der Rente
verwechselt, welche man als SB früher bekommt.
Klar kann man ohne GdB EU-Rente bekommen. Aber mit gehts besser.
Weil es müssen schon Belastungen vorliegen, aus welchem Grund man
nicht mehr arbeiten kann. Es kann aber auch Berufunfähigkeit vorliegen,
dieses ermöglicht natürlich keinen GdB.
Sorry
Gruss Altmann

Altmann
27.02.2011, 12:56
Hallo Billa,
Du sprichst von Kosten/Nutzen-Faktor für die DRV????
Von welchem Nutzen sprichst Du?
Denkst Du wirklich, die scheren sich um Deinen Nutzen.
Die DRV denkt nur an die eigenen Kosten und das ist Fakt.
Gruss Altmann

puma-billa
27.02.2011, 23:50
Hallo Altmann,

nein, ich spreche nicht von meiner Kosten/Nutzen-Rechnung sondern von der der Rentenversicherung. Soll heißen: Umschulung oder auch - was ja in größeren Firmen immer wieder passiert - eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes,macht ja für die Rentenversicherung nur so wirklich Sinn, wenn der Betroffene noch ein paar Jahre arbeiten kann und nicht schon kurz vor der Rente steht.

Schönen Abend

Billa

abertausendweit
21.05.2011, 12:03
.

Altmann
22.05.2011, 12:50
Hallo abertausendweit,
dass die da immer solange brauchen mit den Rentenbescheiden. Ich habe auch
im Dezember 2010 eingegeben und noch keinen Bescheid, immer nur komische
Nachfragen.
Also das mit den 63 stimmt schon noch, aber es kommt auf den Jahrgang
deiner Mutter an. Bei 1951 ist so ein Knackpunkt. Und dann kommt es
noch drauf an, ob zum Rentenbeginn die SB noch vorliegt. Wenn man Pech
hat, läuft der Ausweis dann aus.
Die finden schon noch ein paar Mätzchen raus um irgendwie zu sparen,
jetzt ist ja sogar 69 Rentenalter im Gespräch.
Ja und wegen der Rente Deiner Mutter, es könnte doch sein, dass die
Altersrente höher ausfällt, als die kleine EM-Rente. Also wenn das so ist,
dann nichts wie ran an die Altersrente. Wenns geht kann sie dann da
unbegrenzt dazu verdienen, was ich aber nicht glaube. Unser Alter will
doch keiner mehr und ich muss so sagen, wenns so weiter geht, kann ich
auch garnicht mehr.
Gruss Altmann

Barbara_vP
23.05.2011, 14:16
hi

zum auslaufen des SB Ausweises:
1. Widerspruch einlegen
2. vor das Sozialgericht gehen
denn formal ist man dann noch schwerbehindert..... ist man dann in Rente kann man das Klageverfahren zurückziehen...
eine gängige Praxis

Barbara

abertausendweit
23.05.2011, 16:14
.

Barbara_vP
23.05.2011, 19:14
hallo
schnell die Antwort zum SB Ausweis:
normalerweise gilt die Heilungsbewährung (Zurückstufung des GdB nach 5 Jahren weil man dann als gesund zählt. Ansonsten gilt: vor der Zurückstufung (Ausnahme Heilungsbewährung (ist immer im Bescheid vermerkt (soolte)) muss eine Anhörung des betroffenen erfolgen.
Sollte deine Mama eine Anhörung bekommen, Zeit lassen Frist auskosten, erfolgt ddann ein Bescheid, dass sie keine 50% mehr hat, Widerspruch einlegen und die Zeit bis zur Rentenbeginn ausharren.

Barbara

abertausendweit
23.05.2011, 23:54
Ich danke dir auch an dieser Stelle noch einmal. Man wird sich vielleicht wundern, dass ich meine anderen Beiträge fast alle gelöscht habe - aber irgendwie hatte ich kein gutes Gefühl mehr dabei, diese teils sehr privaten Daten und Dinge hier öffentlich stehen zu lassen. Das war etwas kopflos, weil es einige Lücken reißt - aber wenn man nicht so recht weiter weiß und Fragen hat, ist das vielleicht noch nachvollziehbar und verzeihlich. Ich möchte hier nur noch still mitlesen.

Mit freundlichen Grüßen
a.

Suusi
23.12.2011, 09:37
Hallo Ihr Lieben,
komme gerade aus der Reha.
Dort wurde mir von den Ärzten nahegelegt eine Erwerbsunfähigkeitsteilrente
zu beantragen. Der Knackpunkt ist , ich bin nach 1961 geboren.
Hat hier jemand schon Erfahrung,oder ist der Antrag aussichtslos?
Die Ärzte bestätigen mir ,das ich nicht mehr als 3 bis 6 Stunden arbeiten kann. egal in welchem Beruf.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
Susanne

Barbara_vP
23.12.2011, 12:17
Hallo Susanne

das Alter spielt keine Rolle bei der Erwerbsminderungsrente
Wichtig ist, dass du die gesetzlichen Bestimmungen erfüllst (genügend Monate einbezahlt etc)

Der Entlassungsbrief/Beurteilung über deine Arbeitsfähigkeit entspricht einem Gutachten (nicht immer hält sich die DRV daran)

Wenn du wissen möchtest, wieviel Rente du bekommen würdest, mach eine Kontenklärung bei der DRV (die musst du so oder so machen, wenn du rente beziehen möchtest)

Für die EM Rente ist dein Alter egal, für die BU rente schon, da du aber laut E-Brief, in keinem beruf arbeiten kannst, läuft es auf eine EM rente hinaus, bei einer BU Rente müsstest du umschulen...

Frohes Fest

Jan64
23.12.2011, 12:58
Hallo Suusi,
Für nach 1961 geborene gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sonder nur noch die volle oder teilweise Erwerbsminderung. Da spielt der erlernte oder ausgeübte Beruf keine Rolle mehr.

Wenn im Entlassungsbrief die Erwerbsminderung festgestellt worden ist, dürfte es von der medizinischen Seite keine Schwierigkeiten geben.

Mache einen Termin bei der DRV für eine Kontenklärung, die können dir dann sagen ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wie hoch deine Rente sein wird.
Keine Angst, die reißen dir nicht den Kopf ab, auch wenn es hier manchmal so geschrieben wird. Wenn es ein(e) gescheite(r) Sachbearbeiter(in) ist, helfen sie auch beim Ausfüllen des Antrags.

Hilfe und Information gibt es auch beim SOVD oder VDK, dort muß man allerdings Mitglied sein.

Viele Grüße
Jan

P.S. Ich bin Jahrgang 1964, die EW-Rente ging problemlos durch

Suusi
24.12.2011, 09:55
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es ist nämlich so,dass mein Rentenberater etwas ganz anderes erzählt und der Sozialdienst in der Reha wieder etwas ganz anderes gesagt hat.
Wenn ich von diesen beiden Aussagen ausgehe,dann habe ich keine Chance.
Ich arbeite seit meiner Erkrankung,nach der Widereingliederung nur noch 17,5 Std seit 2009.In der jetzigen Reha hat man mir ganz klar gesagt,das ich niemals mehr voll arbeiten kann,also zwischen 3 und 6 Stunden am Tag.
Der Sozialdienst in der Reha sagt,das ich nur dann die Erwerbsunfähigkeitsteilrente bekomme, wenn ich mindestens 6 Monate vorher krank war(wieso man bestätigt mir doch,dass ich 3 bis6 Std arbeiten darf)und wenn ich aus einem Ganztagsjob komme.
Der Rentenberater sagt,dieses sei ganz egal,ich würde sie aber nicht bekommen,da ich nach 1961 geboren bin.
Dank eurer Info,weiß ich ja jetzt wie ich weiter vor gehen muss.
Werde mich dann gleich nach den Feiertagen da durchboxen.
Liebe grüße Susanne

mucki53
25.12.2011, 01:32
Ich glaube, es gibt erst ab dem 7. Monat nach Eintritt des "Grundes" die Rente, daher wird der Einwand mit den 6 Monaten kommen. Aber im INet kann st Du Dich kundig machen, auch auf der Seite der DRV Bund.
LG und viel Glück, habe das auch noch vor mir.
mucki

boebi
25.12.2011, 01:58
Guten Morgen,
zur Eu-Rente ein paar Warnungen und Hinweise.


EU-Rente: Ganz vorsichtig bei der Reha vor Rente auf Verlangen der KK. Der Rehaantrag kann gleichzeitig abgewandelt werden zum Rentenantrag auf EU-Rente. Das passiert bei Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden.
Konsequenzen sind dann:
Die KK ist aus allen Zahlungen ab Rentenbewilligung und Rückwirkend ab Rehaantrag raus. Also auch aus Einzahlungen für die Rente. Das kann evtl. ein Rentenverlust von einem Jahr sein.
Zusätzlich ergibt sich eine dauerhafte Verminderung der Rente, ab dem Zeitpunkt der Beantragung (Rehaantrag) bis zum Zeitpunkt des tatsächlich möglichen Rentenbeginns (mit GdB 63 Jahre, ohne Gdb 65+x). Ich sage nochmal DAUERHAFT. Für jeden Monat sind das 0,003 Punkte Abzug von der Rente. Das hört sich wenig an, kann sich aber ganz schön summieren.
Das heißt, wenn möglich nicht unter 3 Stunden gehen. Ich habe das leider zu spät festgestellt und bin in der Reha falsch beraten worden. Jeder Tag zählt für die Rente und die Abzüge werden geringer.
Die KK möchte jeden soll schnell wie möglich aus den Zahlungen haben. Das gleiche gilt sinngemäß auch für das Arbeitslosengeld.
Wenn möglich sollte ihr dem Arbeitsmarkt weiter „zur Verfügung“ stehen, bis das AG ausläuft. Es ist ein Anspruch, den ihr erworben habt und um ehrlich zu sein, mit GdB nimmt ab 50 uns sowieso keiner mehr.
Wer die EU-Rente will, sollte gut überlegen.


Einen schönen 1. Weihnachtstag
Boebi

Suusi
27.12.2011, 22:39
Hallo Wellenwind,
habe dir noch einige Fragen in einer PN gestellt,da für mich noch so einiges offen ist. Würde mich riesig freuen,wenn du sie mir auch beantworten könntest.
Freue mich für dich,dass es bei dir alles so reibungslos geklappt hat.
Suusi

Elisabethh.1900
28.12.2011, 11:40
Liebe Suusi!

Wenn man eine Erwerbsminderungsrente erhält und länger als 6Wochen erkrankt ist, dann bekommt man nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber kein Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse.
In Deutschland wird in diesem Fall nur eine Sozialleistung gezahlt und dies ist die EM-Rente.

Elisabethh.

Suusi
11.02.2012, 15:53
Hallo Ihr Lieben,
habe heute meinen Teilerwerbsunfähigkeitsbescheid erhalten.
Ich bin ab dem 01. 01.1012 jetzt Teilerwerbsun.
Kann diese Rente aber auch Rückwirkend ab den 15.03.2011 erhalten(Reha Antrag gestellt)
Ich bin in den letzten Monaten schon nicht mehr als 17,5 Stunden in der Woche arbeiten gegangen. Wirkt sich das jetzt negativ auf meine Hinzuverdienstgrenze aus,da ich mein Einkommen der letzten Monate mitteilen muss und dieser bei 17,5 Std nicht so hoch ist,wie bei jemanden der voll Arbeiten gehen konnte.
Ist es vorteilhaft die Rente jetzt rückwirkend zu Beantragen.
Finde auch nicht so wirklich viel Infos darüber.
Über Antworten würde ich mich freuen.
Susanne

Elisabethh.1900
12.02.2012, 20:26
Liebe Susanne!

Es ist erfreulich, dass Du die Rente bekommst, aber rückwirkend ab 15.03.2011 dies muss man sich wirklich überlegen.

Ich denke, Du solltest Dich einmal beraten lassen, damit Du nicht zum Schluss noch etwas abgezogen bekommst. Eine Arbeitszeit von 17,5 Stunden pro Woche dürfte eigentlich nicht zur Rentenminderung führen.Wie schon geschrieben, dies ist sehr von der individuellen Situation abhängig.Die Mitarbeiter der DRV müßten Dir eigentlich eine kompetente Antwort geben können.

Tschüß!

Elisabethh.

Suusi
12.02.2012, 21:22
Hallo Elisabeth,
danke für deine Info,aber ist es nicht so,das die Rente vom letzten Einkommen abhängig ist?
Wenn dieses Einkommen schon wegen der 17,5 Stunden nicht so hoch war,ist dann die hinzuverdienst Grenze nicht ganz minimal.
Und wenn diese so ist,dann verdiene ich wohl selbst mit meinen paar Stunden noch zu viel oder?
Werde mich auf alle Fälle noch beraten lassen, aber über Erfahrungen und Austausch diesbezüglich würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Susanne

Elisabethh.1900
12.02.2012, 21:37
Liebe Susanne!

Im Rentenversicherungsrecht gibt es ständig Änderungen, deswegen ist es sehr schwer hier eine Antwort zu geben. Wenn das Einkommen aus den 17,5 h nicht zur Minderung der Rente führen würde, dann kannst Du diese ab März 2011 nehmen, da gleicht es dann den Einkommensverlust aus. Ich meine, im Vergleich zur Zeit vor der Krankheit. Ansonsten können diese Monate, auch wenn Du wenig verdient hast, wichtig sein, wenn es um die Beitragszeiten für die Rente geht.
Die Hinzuverdienstgrenze wird für jeden Versicherten individuell errechnet.

Elisabethh.

boebi
13.02.2012, 02:27
Hallo Susanne,
über die Nachteile der EU-Rente habe ich am 25.12 ausführlich geschrieben.
Für Deine Fragen, die zum Teil in rechtliche Auskünfte gehen, rate ich Dir unbedingt die Rentenberatung aufzusuchen oder z.B. beim VDK nachfragen.
Einen schönen Wochenanfang
Boebi