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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Scherbehindertenausweis bei Follikulärem NHL Grad1 ?


jimbolaya
05.07.2011, 16:01
Hallo,

ich habe ein follikuläres NHL, Grad1, Stadium3 und bin aktuell in Watch and Wait. Es ist aber eine Antikörper-Monotherapie angedacht in diesem Jahr.

Heute habe ich vom Versorgungsamt Hamburg die Info bekommen, dass ich nur den Behinderungsgrad 30 erhalte. Das reicht ja nicht für einen Schwerbehindertenausweis.

Es ist nicht so, dass ich mich aktuell durch das NHL "behindert" fühle (mal abgesehen, von dem psychischen Druck durch die statisch stark reduzierte Lebenserwartung etc.) aber ich würde schon gerne (als "kleine Entschädigung für den Krebs") einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit, wie/ob man mit einem Follikulärem NHL Grad1, Stadium3 einen Schwerbehindertenausweis bekommen kann? Was müsste ich veranlassen?

Bin über jeden Tipp dankbar.

Lieber Gruß, Jan

ananfe
05.07.2011, 16:31
Hallo Jan,:winke:

erstmal herzlich willkommen hier im Forum.

Ich selbst habe/hatte ein anaplastisches, großzelliges T-Zell-Lymphom Stadium I A.
Befallen war nur ein Lymphknoten am Hals.

Ich habe den Schwerbehindertenausweis gleich mit 100% bekommen.
Momentan wird grad neu geprüft.

Ich würde mich nicht auf mündliche Aussagen verlassen, sondern einfach einen Antrag stellen.

Am besten machst du das über den Sozialdienst deiner Klinik, die helfen dir bei allem.

Wünsche dir viel Erfolg.

Viele Grüße

Liane

Barbara_vP
05.07.2011, 16:33
Hallo Jan

laut "Tabelle" steht einem nNHL Erkrankten ein GdB von 30-40% zu. (keine Behandlungsbedürftigkeit) Hier sind die normalen psychischen Belastungen mit drin
Die angedachte Therapie kann erst vom Amt berücksichtigt werden, wenn behandelt wird. Dann ist das nNHL behandlungsbedürftig.
Schau mal versorgungsmedizinische Grundsätze nach, dort stehen die Anhaltspunkte drin.

Alles Gute
Barbara

jimbolaya
05.07.2011, 17:27
Hallo,

Danke für eure Rückmeldungen.

Ich habe bereits den Feststellungsbescheid erhalten von der "Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration - Versorgungsamt Hamburg".

Nun überlege ich, ob ich "Einspruch" einlege.

Die Welt ist so ungerecht. Da hat man einen bösartigen Krebs (wenn auch "nur" niedrig-malignen) in sich drin und erhält vom Staat keinerlei Kompensation dafür - nur weil man NOCH nicht in Behandlung ist..

Wenn ich euch richtig verstehe, wird ein Einspruch daher nicht viel bringen - schade. Oder gibt's noch andere Erfahrungen / Tipps dazu?

LG, Jan

Barbara_vP
05.07.2011, 18:24
Hallo Jan
ich denke es wird nichts bringen Widerspruch einzulegen...warte bis du in <behandlung bist und stelle einen Änderungssantrag

Barbara

claudia81
05.07.2011, 21:07
Hallo Jan,

hast Du denn schon einen Antrag gestellt? Ich dachte wenn man Krebs hat, bekommt man mindestens 50%. Ich würde einfach mal einen Antrag stellen! Mir wurde der lehre Antrag vom Sozialen Dienst des Krankenhauses geschickt. Die beraten einen sehr gut! Hab den im April abgeschickt und Heute den Bescheid bekommen. Brauch nur noch ein Foto von mir, dann kann ich ihn abholen. Hab 100% bekommen. Habe ein großzellig diffuses hochmaliges NHL Stadium 3B.

Alles Gute
Claudia

hyperbel
08.07.2011, 11:24
Hallo Jan,

bei mir ist ohne Probleme eine Schwerbehinderung von 50 Grad festgestellt worden, obwohl ich mit einem niedrigmalignen follikulären Lymphom "nur" Stadium 1 habe/hatte. Ich wurde mit Rituximab und Strahlentherapie behandelt. Weil die Krankheit ja evtl. lange nicht mehr wiederkommt, gibt es bei dieser Art eine Heilungsbewährung von 3 Jahren, ich habe 5 bekommen (also eine Befristung des Schw.beh.ausweises). Dies ist in einer Liste festgelegt, aber man muss wohl jeden Fall einzeln betrachten. Meinen Antrag hat die Sachbearbeiterin in der Reha ausgefüllt und als Anlage lediglich die Diagnose (Bericht der Pathologie) und den Arztbrief nach der Strahlentherapie dazugefügt. Ging dann alles ganz schnell.
Hier der Auszug aus dem Gesetz:

"16.3 Non-Hodgkin-Lymphome
...
Lokalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
nach Vollremission (Beseitigung des Tumors) für die Dauer von drei Jahren (Heilungsbewährung) 50 "

Der entsprechende Link: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html

Hoffe du kannst mit dieser Info was anfangen.

Cordula