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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehindertenausweis


Tanja98
10.09.2011, 13:40
Hallo zusammen!
Habe heute vom Versorgungsamt die Mitteilung bekommen das ich 100%
Schwerbehindert bin. Nun muß ich ehrlich sagen das ich jetzt gar nicht weiß
welche Vorteile ich daraus ziehen kann? Kennt sich jemand damit aus?
Der Steuerfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen oder?
Danke für Eure Hilfe!

Viele Grüße Tanja 98:winke:

dphw
10.09.2011, 16:30
Hallo Tanja,
wenn Du nur den grünen Ausweis hast ohne einen Buchstaben drin,z.B. G,für gehbehindert ,oder B für blind usw. nützen Dir die 100% fast garnichts.
Dieses Thema ist hier schon öfter behandelt worden.
Ich hab auch nen Ausweis ohne alles,der Vorteil ist fast bei null,ausser Eintrittsermässigung bei manchen Veranstaltungen,evtl. ein bischen mehr Urlaub...!
Wie das mit den Steuern ist weiss ich nicht,aber eben ohne jeglichen Buchstaben im Ausweis sieht das schlecht aus.
Du hast doch bestimmt auch ein Merkblatt dazu bekommen,da steht eigentlich alles drin.

Viele Grüsse

Dieter

Wangi
10.09.2011, 20:03
Hallo Tanja,
wenn Du nur den grünen Ausweis hast ohne einen Buchstaben drin,z.B. G,für gehbehindert ,oder B für blind usw. nützen Dir die 100% fast garnichts.
Dieses Thema ist hier schon öfter behandelt worden.
Ich hab auch nen Ausweis ohne alles,der Vorteil ist fast bei null,ausser Eintrittsermässigung bei manchen Veranstaltungen,evtl. ein bischen mehr Urlaub...!
Wie das mit den Steuern ist weiss ich nicht,aber eben ohne jeglichen Buchstaben im Ausweis sieht das schlecht aus.
Du hast doch bestimmt auch ein Merkblatt dazu bekommen,da steht eigentlich alles drin.

Viele Grüsse

Dieter

Also bei den Steuern hat man auf jeden Fall den Vorteil.
Urlaubstage sind es auch mehr. Kurtaxe z. B. bei der Reha ist auch weniger. Bei uns im Schwimmbad gibt es ab 70% auch Ermäßigung, ohne Buchstaben.

Gruß
Wangi

dphw
10.09.2011, 21:10
wie ich eben nachgelesen habe gibt es einen steuerfreibetrag zwischen 310 und 1420€ ,je nach grad der behinderung,der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird und nicht belegt werden muss.
desweiteren kann man noch aussergewöhnliche belastungen geltend machen,die
allerdings belegt werden müssen.
der steuerfreibetrag wird gegen vorlage des ebrsprechenden dokuments(ausweis,bescheid usw.)vom finanzamt eigetragen.
mit der ermässigung bei veranstaltungen meinte ich selbstverständlich auch den
eintritt in bäder,theater usw..
ausserdem möchte ich bzgl.des höheren urlaubs noch darauf hinweisen das manche arbeitgeber darauf etwas allergisch reagieren,man sollte das vorsichtig
ausloten.
speziell kleinere betriebe tun sich schwer mit der anerkennung des anspruchs ,obwohl er berechtigt ist.
denn auch ein schwerbehinderter ist jederzeit kündbar,wie ich aus eigener
beobachtung weiss.
der arbeitgeber zahlt lieber eine art strafgebühr,ist aber den "lästigen" mitarbeiter los.

gruss
Dieter

mischmisch
10.09.2011, 22:30
Hallo Dieter,

was meinst du damit:
"ein Arbeitgeber zahlt lieber..........lästigen Mitarbeiter los?"
Ein Kleinbetrieb ist nunmal auf jeden Mitarbeiter angewiesen, wird aber keinen zuverlässigen Menschen wegen seines Ausweises entlassen!

In meinem Umfeld mit etlichen Kleinbetrieben wurde noch nieee
einem Mitarbeiter wegen des Ausweises gekündigt, warum denn auch?
Der Mitarbeiter hat 5 Tage mehr Urlaub, aber gerade in kleinen Betrieben
wissen die Chefes ihre Mitarbeiter zu schätzen!

Und "Strafgebühr"?
Warum sollten sie diese bezahlen und was meinst du damit?

Du redest hier wohl von GROSSbetrieben, die eine Abgabe bezahlen
müssen, wenn sie nicht soundsoviele Menschen mit SBAusweisen
einstellen?

Irgendetwas bringst du wohl durcheinander.

Aber deine schlechte Erfahrung ?? berechtigt wohl nicht,
hier über Arbeitgeber, vor allem in den Kleinbetrieben,
herzureden.

Hallo Tanja98,
wie Dieter schon schreibt hast du einen Steuerfreibetrag,
5 Tage Urlaub mehr als die Kollegen und Ermässigungen in einigen
Veranstaltungen etc.

Alles Gute für dich
mischmisch

Tanja98
11.09.2011, 10:16
Hallo zusammen,
danke für Eure Antworten!
In der Arbeit werde ich Montag mal anrufen ich arbeite in einer größeren Firma und denke mal nicht das es da Probleme gibt...
Ich hab keinen Buchstaben im Ausweis eben nur die 100%. Aber das mit den Eintrittsgeldern ist ja schon mal nicht schlecht!
Hat jemand eine Ahnung wie das mit dem Parken ist ???

Danke Euch und einen sonnigen Sonntag!

LG Tanja98 :rotier2:

Marlem
11.09.2011, 10:53
Hallo

für das Parken brauch man ein aG im Ausweis, und das zu bekommen ist recht schwer da es in erster Linie für Rollstuhlfahrer gedacht ist

VG

Markus

Elisabethh.1900
11.09.2011, 10:53
Liebe Tanja!

Es gibt Fahrpreisermäßigung im ÖPNV und bei der Deutschen Bahn. Dazu muss man eine entsprechende Wertmarke kaufen. Bitte erkundige Dich einmal bei der Stelle, wo Du den Ausweis herbekommen hast! Meistens haben die auch sehr ausführliche Webseiten!

Bei der Bahn gibt es jetzt neue Regelungen, jemand aus dem Forum hatte darüber geschrieben.

Diese Buchstaben wie G, aG, usw. muss man separat beantragen, da sind Arzt und Amt an strenge Bestimmungen gebunden.

In der Arbeit werde ich Montag mal anrufen ich arbeite in einer größeren Firma und denke mal nicht das es da Probleme gibt...

In den großen Firmen gibt es auch Schwerbehindertenvertretungen, dorthin kannst Du Dich auch wenden, wenn Du Probleme mit dem AG hast.

Liebe Grüße!

Elisabethh.

Regina_Beate
11.09.2011, 14:00
Bei 100% Schwerbehinderung ohne zusätzlichem Merkzeichen bekommst Du einen Steuerfreibetrag von 1.420,-- Euro jährlich. Die Bescheinigung stellt das FA nach Vorlage des Ausweises aus und Du meldest es an Deinen Arbeitgeber.

Ausserdem kannst Du -ohne Nachweis- bei der jährlichen Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung 3.000 km (à -,30 Euro) = 900,00 Euro für Arztbesuche etc. ansetzen.

Ferner gibt es Ermässigungen bei Eintrittsgeldern (Theater, Museen, Schwimmbädern).

Gruß
Regina Beate

kleinzelliger
11.09.2011, 18:10
hallo zusammen.
habe auch den 100% schwerbehindertenausweis mit lungen karzinon
und seit 7 monaten krankgeschrieben,und nächste woche stelle ich antrag
auf rende und mach vorher eine reha kur bin 60 jahre.

nu lebe ich in 2 zimmerwohnung behindertengerecht am kaiserstuhl,
und lebe hier ganz allein,die ganze familiele lebt im schwarzwald,
und wenns mir schlecht,keine hilfe kochen hauswirtschaft besorgungen
und keiner der sich um mich kümmert.

war am wochenende bei meiner mutter und geschwister,
und da hatte ich termin bei 2 zimmerwohnung bei baugesossenschaft
zur besichtigung.
48 meter saniert behinderungsgerecht 360 euro warm,die alte 450 warm
bei 52 meter.
die wohnung würde ich bekommen innerhalb von 3 monanten,
aber mir fehlt das geld für den umzug,und möbelschleben kann ich nicht mehr.
da ich selbst nur nachweislich 740 euro monatlich habe,
deshalb meine frage,
ob ich da beim versorgungsamt unterstützung beantragen kann !!???

vielen dank
helmut

:engel:

Elisabethh.1900
11.09.2011, 23:29
Lieber Kleinzelliger!

Es ist gut, dass Du eine neue Wohnung in der Nähe Deiner Familie gefunden hast und nun einen Umzug planst.
Ich denke, Du benötigst zuerst eine Bescheinigung Deiner behandelnden Ärzte, in dem sie den Umzug befürworten und Dir bestätigen, dass Du auf Grund der Krankheit keine Kisten tragen kannst.

Ich empfehle Dir, Dich bei einem Wohlfahrtsverband beraten zu lassen, diese Leute wissen, welche finanzielle Unterstützung Dir zusteht und können gemeinsam mit Dir die entsprechende Anträge stellen.
da ich selbst nur nachweislich 740 euro monatlich habe,

Bei diesem niedrigen Einkommen müßte Dir eigentlich eine Aufstockung zustehen, denn dies ist niedriger als der HARTZ IV-Satz und die Miete.

und wenns mir schlecht,keine hilfe kochen hauswirtschaft besorgungen
und keiner der sich um mich kümmert.

Hast Du einmal daran gedacht, Pflegegeld bei der Krankenkasse zu beantragen und Dich an einen Pflegedienst zu wenden? Dann hast Du Hilfe an Tagen, wo Dir die Kraft fehlt.
Denn bis zum Umzug vergehen ja noch mindestens 3 Monate.

Ansonsten ist mir nur der Härtefallfonds der Deutschen Krebshilfe bekannt.
Hier sind noch einige Links:
-Härtefonds der Deutschen Krebshilfe:http://www.krebshilfe.de/haertefonds.html

Krebsberatungsstellen:
http://www.krebshilfe.de/krebsberatungsstellen.html

Liebe Grüße!
Elisabethh.

Marlem
15.09.2011, 21:45
Bei 100% Schwerbehinderung ohne zusätzlichem Merkzeichen bekommst Du einen Steuerfreibetrag von 1.420,-- Euro jährlich. Die Bescheinigung stellt das FA nach Vorlage des Ausweises aus und Du meldest es an Deinen Arbeitgeber.

Ausserdem kannst Du -ohne Nachweis- bei der jährlichen Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung 3.000 km (à -,30 Euro) = 900,00 Euro für Arztbesuche etc. ansetzen.



Hallo

Kann mir zum obigen Beitrag jemand die Paragrafen nennen brauch das für meinen Steuerberater
VG Markus

puma-billa
15.09.2011, 23:54
Hallo Markus,

hier ein Link zu allen "Vergünstigungen" bei Schwerbehinderung:

http://www.charite.de/schwerbehindertenvertretung/download/info_nachteilausgleich_gdb_tabelle.pdf

Schönen Abend

Billa

boebi
16.09.2011, 00:28
Zusätzlich unbedingt Quittungen sammeln.

Fahrten zum Arzt,
Parkgebühren,
Krankenhausbesuche,
Fahrten des Partners zur Reha,
Besuche im Krankenhaus,
wirklich alles sammeln,

können zusätzlich abgesetzt werden und werden auch anerkannt, wenn der Freibetrag überschritten wird.
Zusätzlich jede Quittung über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und
profanes Pflaster usw. mit einreichen. Wird mit dem Hinweis auf eine Krebserkrankung anerkannt.
Dafür brauch man keinen unfähigen Steuerberater, sondern ein vernünftiges Steuerprogramm.

Schöne Nacht
Boebi

Altmann
16.09.2011, 10:35
Hallo Boebi,
ja hast schon Recht. Aber selbst, wenn etwas anerkannt wird, dann
fällt es unter die zumutbare Belastung, das ist ein gewisser Prozentsatz
vom Einkommen, nicht vom zu versteuernden, sondern von den Gesamt-
einkünften. Da verblufft es dann.
Arbeit umsonst.
Einzig der Freibetrag von bis, kommt auf den GdB an, bringt was.
Gruss Altmann

mischmisch
16.09.2011, 10:47
Hallo Marlem,

da möchte ich mich Maduscha anschliessen.
Dein Steuerberater benötigt für die ESt.-Erklärung
lediglich eine Kopie deines Ausweises!

@boebi.

Du bist wirklich der Ansicht, ein an Krebs erkrankter Mensch
sollte auch sein Hansaplast für den geschnittenen Finger
absetzen??

Na danke!

Gruss
mischmisch

boebi
16.09.2011, 11:18
Hallo Mischmisch:
das Pflaster ist ein Beispiel.
Wir haben genug, was wir selber zahlen müssen und wenn, wie bei mir für 50€ Mundspülung im Monat. Das brauchst Du nicht ins lächerliche ziehen.

Hallo Altmann:
Bei mir ist die Belastungsgrenze immer überschritten und es lohnt sich. Es ist klar, das die Belastungsgrenze nicht mit den 1% (Behinderung und chronisch Krank)der Krankenkasse zu tun hat.

Gruß
Boebi

Marlem
16.09.2011, 11:19
Hallo Markus,
wenn Dein Steuerberater sich damit nicht auskennt, würde ich mir aber ganz schnell einen anderen suchen! :D

Ich bin im Lohnsteuerhilfeverein; die kennen sich mit diesen Dingen 1oo%ig aus. Der Steuerberater soll doch schließlich für Dich arbeiten und nicht Du für ihn.

na was meist du was ich Nächstes Jahr machen werde!!
kann mir aber für diese keinen neun suchen da ich in ein Paar Tagen ins Krankenhaus gehe und da sollte das dann alles über den Tisch sein

Danke aber für eure doch sehr schnelle Hilfe ;-))))

VGL

Markus

Altmann
17.09.2011, 10:38
Hallo Boebi,
nein ich meine schon die Angabe bei den aussergewöhnlichen Belastungen
beim Finanzamt und EKST-Erklärung, nicht KK.
Ja wenn man eine viel grössere Ausgabe hat, kommt vielleicht in Betracht,
dass man daraus einen Steuervorteil hat, aber die muss schon sehr hoch sein.
Und wenn Dein Einkommen so gering wäre, bräuchtest Du ja gar keine EKST
machen.
Kann ich mir alles nicht vorstellen.
Gruss Altmann

boebi
17.09.2011, 23:43
Hallo und guten Morgen Altmann,
ich bin kein Steuerexperte aber es gibt eine ganz einfache Berechnung in den außergewöhnlichen Belastungen. Grundlage ist, das die nachgewiesenen Mehrausgaben über den 900€ für die Privatfahrten bei Behinderung liegen. Die weitere Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung von 100% ohne Kennzeichen.

Privatfahrten bei Behinderung ohne besonderen Nachweis 900 €
Zusätzliche Fahrkosten:
Fahrten zum Arzt/
Fahrten zur TU usw.
Fahrten der Angehörigen zum Besuch im KH/Reha angenommen 400€

Sind Gesamtfahrkosten von 1.300€

Weitere außergewöhnliche Belastungen:
Z.B.
Parkkosten für die Arztbesuche/TU
Sämtliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel
Die erreichte Belastungsgrenze der KK
(angenommen: chronisch Krank, Behinderung 100%)
Zahnbehandlungen, Brille, Hilfsmittel
angenommene Gesamtkosten der weiteren
außergewöhnlichen Belastungen 2.000€

Summe der Aufwendungen 3.300€

Jetzt kommt es darauf an, ob die zumutbare Belastung
von 5% entsprechen ist.
Das kann jeder ausrechnen.
Es ist der Gesamtbetrag der Einkünfte.
Sagen wir mal 5% von 45.000€ ./. 2.250€
je weniger je mehr.
Bleiben abziehbar nach § 33 EStG. 1.050€

Ohne Nachweis wären das die 900€. Hier ist der Nachweis besser.
Der Behinderten-Pauschbetrag von 1.420€ bleibt unberührt.
Ich hoffe, dass ist verständlich.

Gruß und einen schönen Sonntag
Boebi

J.F.
18.09.2011, 08:47
Liebe Frau Altmann,

solche Dinge sollte man bei jemanden, der von sich behauptet: ich würde mich nicht als Laie bezeichnen. Ich praktiziere das alles selbst, ich brauche dazu keinen Steuerberater. (http://www.krebs-kompass.org/forum/showthread.php?p=1042446#post1042446) voraussetzen. Es gibt im steuerlichen Recht wohl dann doch mehr Dinge, die Du Dir nicht vorstellen kannst. Deswegen würde ich Dir empfehlen mit steuerlichen Hilfestellungen etwas vorsichtiger sein.

Es müssen mehr Leute Steuererklärungen abgeben als vielen bekannt ist, ob sie es tuen ist eine andere Sache. Und gemäß einem alten Buchhalterspruch - den Du bestimmt kennst - heißt es "alle Belege aufheben, wegschmeißen kann man immer noch" ;). Wie Du an den Erläuterungen von Boebi ersehen kannst, kann sehr wohl auch der berühmte Kleinkram auf einmal richtig gold- ähm - geldwert sein.



@ all
Und weil wir gerade beim Thema Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung sind. An dieser Front tut sich auch was:

Grund hierfür ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008, wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversicherung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (sogenannte Basisversorgung).
.........
Gerade bei gesetzlich Krankenversicherten fallen bei Inanspruchnahme vieler Leistungen Zahlungen an, die nicht durch die Basisversicherung abgedeckt werden und daher vom Versicherten selber zu tragen sind. .....
...
In konsequenter Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts müsste ein steuerlicher Abzug der oben genannten Zuzahlungen auch in voller Höhe, also ohne Kürzung um einen zumutbaren Eigenanteil, möglich sein. Zur Klärung dieser Rechtsfrage ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ein Verfahren anhängig.
.....
.. in der Steuererklärung grundsätzlich alle Krankheitskosten angegeben werden, unabhängig davon, ob sie offensichtlich unter dem Betrag der zumutbaren Belastung liegen oder nicht. Die Finanzämter werden voraussichtlich eine Kürzung um die zumutbare Belastung vornehmen. Unterbleibt der Abzug der Krankheitskosten ganz oder teilweise, sollte Einspruch eingelegt und unter Hinweis auf das beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen beantragt werden.

aus http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=39026

Altmann
18.09.2011, 11:06
Hallo,
ja ich bin Buchhalterin und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss".
Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus.
Sicher ist es besser, wenn man immer einen Nachweis hat, ich hebe sogar die
Aldi-Rechnungen auf, schon mal wegen dem Umtausch.
Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen
hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten.
Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die
liegt bei 900 Euro.
Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber
scheinbar gewollt.
Sorry, ist meine Meinung.
Gruss Altmann

boebi
18.09.2011, 11:13
Hallo Altmann und guten Morgen,
Du hast scheinbar immer noch nicht richtig gelesen. Die Erklärung mache ich mit jedem Steuerprogramm alleine. Seit Jahren bekomme ich Centgenau das wieder, was ich einreiche und das ist nicht wenig.
Gruß
Boebi

J.F.
18.09.2011, 12:31
Hallo Altmann,

.. und weis, wie lange man die Belege aufheben "muss".
Das gilt für Geschäftsleute etc, aber der "kleine Mann" geht doch da leer aus.
Falsch, auch der kleine Mann hat die Belege aufzubewahren, wenn auch nicht in den Zeitspannen wie Geschäftsleute.



Aber wie gesagt, wenn man nicht extreme aussergewöhnliche Belastungen
hat und trotzdem nicht über der zumutbaren Belastung liegen sollte, ist doch alles mit dem SB-Freibetrag abgegolten.
Auch falsch, die Krankheitskosten sind zusätzlich anzusetzen.



Ich kann nicht mal meine Selbstbeteiligung für die PKV anrechnen und die
liegt bei 900 Euro..

Dann verdienst Du aber recht gut. Kleiner Hinweis, schau mal auf meinen Zusatz bzgl Einspruch.


Wenn der STB das alles bearbeiten muss, kostet es nur Geld, ist aber
scheinbar gewollt.
Auch nicht richtig, ein gutes Programm macht es möglich, siehe auch Hinweis von boebi.


Sorry, ist meine Meinung.
Stimmt, die lass ich Dir auch. Mich stört nur das laienhafte Wissen, dass Du unbedingt an den Mann bringen möchtest. Nichts für ungut. Ist halt meine Meinung :)

Barbara_vP
18.09.2011, 18:56
hallo
anscheinend reagieren die Steuerbeamten ganz unterschiedlich:
manche krankheitsbezogenen Kosten werden nicht anerkannt (Fahrtkosten Parkkosten, Zahn/Brille)... Einspruch eingelegt- abgewiesen - und gerichtlich dagegen vorzugehen- keine Kraft.
In meinem früheren Wohnort ging alles problemlos durch und jetzt nicht......

und mit den normalen (Praxisgebühr, Phsiogebühr, Arzneimittel) komme ich nicht über den Betrag ...mit den anderen wäre ich schon drüber....

Finanzämter sind schon unterschiedlich

Barbara

boebi
19.09.2011, 00:46
Hallo Barbara,
vorweg gesagt. Ich bin kein Steuerberater und kann auch keine Rechtsberatung geben, aber ich mache schon seit Jahren meine Steuererklärung selber. Es ist nicht nachvollziehbar, das die Kosten für Brille und Zähne nicht absetzbar sein sollen.
In dieser Hinsicht sind die Steuergesetze in gesamt Deutschland gleich.
Die zusätzlichen Kosten für Fahrten zum Arzt, Parkosten, sind teilweise strittig.

Eine Klage ist nicht kostenlos und in der Regel ohne fachliche Hilfe nicht empfehlenswert. Dazu hätte ich auch keine Nerven, die brauchen wir für andere Sachen nötiger.
Gruß
Boebi

Altmann
20.09.2011, 11:23
Hallo J.F.,
muss mich doch noch mal melden.
Danke für den "Laien".
Wenn ich das alles nicht schon früher live erfahren hätte, würde ich ja garnichts
sagen, aber diese Erfahrung hattest Du ja scheinbar nicht.
Ich verdiene garnichts, also kann ich auch meine SB nicht absetzen. Konnte
ich aber auch früher nicht, als ich noch was verdient hatte.
Auch ein Programm kann keine Augen ersetzen, sondern der Steuerberater
muss die Belege selbst in Augenschein nehmen und diverse Aspekte über-
prüfen und dann entscheiden, ob diese absetzbar sind und dann in das
Programm eingeben.
Lese mal richtig, ich hatte nicht geschrieben, dass der kleine Mann keine Belege aufheben muss.
Also irgendwie bin ich im falschen Film.
Wenn das bei Euerem Finanzamt alles geht, dann macht es doch.
Meins machts auf jeden Fall nicht.
Gruss Altmann

Altmann
20.09.2011, 11:27
Hallo Boebi,
ja jetzt sprichst du von Brille und Zahnarzt. Dieses kann natürlich viel
kosten, es kommt eben auf die Höhe an und der Gesamtbetrag muss
dann über der zumutbaren Belastung liegen, dann kannst Du diesen
Betrag auch absetzen. Aber glaube nicht, dass Du dadurch eine Riesen-
Ersparnis hast. Man kann nur was absetzen, was man vorher auch
bezahlt hat.
Aber man freut sich eben, wenn es das Finanzamt anerkennt.
Gruss Altmann

boebi
20.09.2011, 14:37
Hallo Altrmann,
Man konnte immer nur das absetzen, was man vorher bezahlt hat und es ist keine Ersparnis, sondern ein absetzen von entstandenen Kosten.
Wen Du mal richtig gelesen hättest; die Brille und Zahnersatz waren in meiner Beispielrechnung immer mit drin.
So und jetzt ist das Thema für mich erledigt.
Wer nicht will, der hat schon.
Gruß
Boebi

Altmann
22.09.2011, 10:29
Hallo, also muss mich doch zum letzten Mal nochmal melden,
ich habe meine Broschüre des Bay. Staatsministeriums hervorgekramt,
für schwerbehinderte Menschen, gibt es übrigens in jedem Bürgerbüro,
Versorgungsamt, Krankenhäusern etc.
Ich zitiere daraus:
Sind die einem behinderten Menschen aus der Behinderung entstehenden
Aufwendungen nach Abzug der zumutbaren Belastung höher als die Pauschbeträge(GdB-abhängig), so können an Stelle der Pauschbeträge
die nachgewiesenen Aufwendungen, die unmittelbar infolge der Behinderung erwachsen, als aussergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG steuermindernd geltend gemacht werden.
Ich denke, das erklärt doch alles.
Und ob der übersteigende Betrag dann über die zumutbare Belastung kommt,
ist fraglich. Es gibt allerdings noch die Kfz-Zulage, welche aber erst bei
einem GdB von 80 greift.
Viele Grüsse
Altmann

J.F.
22.09.2011, 13:46
Dann schmeiß das Heftchen weg. Wie jeder weiß, ändern sich immer wieder die Gesetze. Dein Heft muss von 2007 oder früher sein. Schau einfach mal in den § 33 EStG. Merkste was?

Ansonsten halte ich es wie boebi :winke:

Altmann
23.09.2011, 10:28
Ja ,dann ist Euch nicht zu helfen.
Am Besten, Ihr setzt was ab und bildet euch ein, Ihr habt was abgesetzt.
Dann seid Ihr doch zufrieden.
Das ist der sogenannte Placebo-Effekt.
Gruss Altmann

PetraK
23.09.2011, 11:29
Hallo Ihr Lieben,

also bei uns ist es auch so: mein Mann und ich sind zusammen veranlagt (er Klasse 3, ich Klasse 5). Ich bekommen für meine Schwerbehinderung von 90% einen Freibetrag von rund 1400 Euro. Dann gibt es einen Pauschalfreibetrag für Fahrkosten in Zusammenhang mit der Erkrankung (muß nicht belegt werden) und dann wirkt alles steuermindernd, was über einer Summe von 4 % (glaub ich ?) vom GesamtBrutto der Familie liegt. Mein Mann verdient nicht schlecht, aber mit allen gesammelten Quittungen für Zuzahlungen (Massagen, Apotheke, Hilfsmittel etc. ), aber auch über die rezeptfreien Medis, die ich mir selber kaufe oder Prothesen-BHs, liegen wir immer über dieser Summe.

Liebe Grüße

Petra

gabriellla6541
27.09.2011, 13:44
Hallo zusammen

Ich habe da mal eine frage....
Ich habe einen schwerbehindertenausweiss mit 80%und den buchstaben "G".

Nun hat sich mein Zustand verschlechtert und ich möchte einen verschlechterungsantrag stellen .
Wo und wie mache ich das???
Wäre für jede hilfe dankbar.

MFG Gabi

boebi
27.09.2011, 15:26
Hallo Gabi,
Du machst das bei der gleichen Stelle, wo Du den ersten Antrag gestellt hast.
Den am Computer ausfüllbaren Antrag bekommst Du unter:

http://www.brk.nrw.de/brk_internet/organisation/personalvertretungen/arbeitsgemeinschaft/anerkennungsverfahren/antrag_anerkennung_aenderung.pdf

Füge unbedingt alles bei was Du hast. Das Verfahren wird nicht leicht sein und wenn nicht das herauskommt, was Du meinst, gehe in den Widerspruch.

Wenn Du noch Fragen hast schicke mir eine PN.

Gruß Boebi

gabriellla6541
28.09.2011, 08:44
Hallo Boebi

Vielen Dank für deine schnelle hilfe.
Werde mein bestes versuchen.

LG Gabi