Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folge-Reha beantragen
Hallo an alle.
Kann man sich die Formulare zur Beantragung einer zweiten Reha selber auf der Homepage der Rentenversicherung herunterladen? Meine Ärztin kennt sich da leider nicht aus (sie sagte, ihr würden die Formulare immer nur vorgelegt).
Hallo Wynette,
du kannst dir die Formulare problemlos auf der Seite der DRV herunterladen, ausdrucken und selber ausfüllen. Gibt es als Komplettpaket, da ist dann auch der Zettel bei, den deine Ärztin ausfüllen muß, sowie ein Formular, damit sie ihre Arbeit bezahlt bekommt. Entweder du oder sie schickt dann alles an die DRV zurück und du bekommst dann einen Bescheid. Bei Ablehnung auf jeden Fall Widerspruch einlegen, dann klappt es oft doch noch. Du hast übrigens das Recht, einen kleines Extraschreiben beizulegen, wo du z.B. eine Wunschklinik angeben kannst, oder noch mal eine ausführliche Begründung, warum du diese Reha brauchst. Sinn macht es auch, aktuelle Arzt- und Klinikberichte beizulegen, dass kann die Bearbeitung beschleunigen.....
Liebe Grüße
Petra
Danke für eure Antworten.
Ich hab jetzt direkt bei der DRV angerufen u. auch jemanden an die Strippe bekommen. Die nette Dame schickt mir die Unterlagen per Post zu. Sie meinte, ich könne sie selber runterladen, es wären aber sehr viele (nicht, dass ich was vergesse).
Hat jemand von euch denn Schwierigkeiten mit der Gewährung einer Folge-Reha gehabt? Wie ich mitbekommen habe, muss man - legt mich nicht fest - innerhalb von 13 (?) Monaten oder so nach Abschluss der Primärbehandlung die 2. Reha beantragen.
Siri, habe soeben den Antrag in den Briefkasten geworfen. Es ist ein ziemlicher Akt, die abgefragten Infos in die Formulare zu schreiben. Wie heisst es:
Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare.
Ich hoffe, es klappt. Will wieder nach Freiburg.
Hallo Siri,
ganz so stimmt das nicht! Anspruch hat man nur auf die AHB, mit Beschwerden gibt es nach einem Jahr eventuell noch eine Reha, aber alles weitere ist fast unmöglich......es sei denn, man hat ein Rezidiv oder Metas.
Ich hatte 2001 Brustkrebs, bin nach Behandlungsende zur AHB, hab dann wegen massiver Beschwerden nach einem Jahr erst nach Ablehnung und Widerspruch eine Reha bekommen, aber eine zweite war trotz Berufstätigkeit nicht zu bekommen. 2009 hatte ich dann ein Lokalrezidiv, AHB war wieder kein Problem, aber eine weitere Reha nach einem Jahr wurde absolut ausgeschlossen. Es wurde auch deutlich erklärt, dass nach Ablauf von 2 Jahren keine onkologische Reha mehr möglich wäre, egal, wie schlecht es einem ginge. Ich hatte jeweils mehrere Facharztberichte, die die Notwendigkeit bestätigten, hat alles nichts genützt....
Liebe Grüße
Petra
@ Petra: das verstehe ich nicht in deinem Fall. Bist du Arbeiterin oder Angestellte?? Hier werden noch Unterschiede gemacht. Auch Rentner bekommen nur 1x AHB oder Reha, habe ich mir sagen lassen.
Hatte 2000 AHB, 2001 Reha und 2002 nochmals Reha. 2011 musste ich mich leider wieder mit dem Thema beschäftigen, also Reha 2011 (AHB durch Dummheit der beantragenden Sozialarbeiterin leider nicht möglich). Jetzt Antrag für Folge-Reha gestellt.
Hallo Wynette,
ich bin Angestellte (Arzthelferin). Begründung der Ablehnung der DRV: Erstens würde sich mein Gesundheitszustand durch eine Reha nicht bessern, zweitens gäbe es bei mir vor Ort genügend ambulante Behandlungsmöglichkeiten......ich war 2009 kurz vor meinem Rezidiv arbeitslos geworden, hab dann bis Sommer 2010 Krankengeld erhalten und musste mich dann wieder arbeitslos melden. Das Arbeitsamt hat mich dann unterstützt noch eine Reha zu bekommen (eigentlich mehr zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit), aber auch dann wurde eine onkologische Reha abgelehnt, allerdings eine orthopädisch-psychosomatische genehmigt, weil ich da aufgrund der Therapien die meisten Probleme habe. War nur schon etwas schwierig, weil ich die einzige Krebskranke dort war....
Liebe Grüße
Petra
Das mit Angestellte und Arbeiterin ist Blödsinn .... Jeder bekommt eine AHB und nach einem Jahr Reha aber eine 2 Reha bekommt Mann fast nicht mehr ..... nur wenn Mann wieder einen Rückfall hat habe es auf Grund von immer wieder kommenden Rückfällen so bekommen und bin Seid 2007 in Eu-Rente allen viel Glück das die ihre Reha bekommen
@ maga: Ich muss dir widersprechen. Die Reha-Stationsärztin hat auf Nachfrage gesagt, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob man aufgrund seines Berufes von der DRV-Bund oder der DRV-Regional (vormals LVA) betreut wird! Das war 2011. Sorry, ich kann nur berichten, was man mir gesagt hat. :rolleyes:
Das kann ich nicht verstehen ich habe in der pflege gearbeitet als Angestellte habe aber auch durch meine lange Krebserkrankung 1999 viele Leute kennengelernt die Bei der LVA waren und immer wieder Ihre Reha bekommen haben ......ich war jetzt in Reha trotz Eu Rente wegen Rückfall AHB und kann 2013 in Reha laut Arzt dir viel Glück LG Maga
@ maga: 1999 war das sicher noch so.
Letztes Jahr in der Reha war auch ein Renter, der gerne noch eine Woche drangehängt hätte. Ging nicht,.
Hallo ich bin vor ein paar Tagen zurück gekommen und war 2007 ,2009 in Reha auch in und wie gesagt jetzt auch wieder und habe verlängerung bekommen in Rente bin ich seit 2007 LG Maga
@ maga: Umso schöner für dich. Vielleicht bist du die berühmte Ausnahme.
Ne, isse nicht, bin in Frühpension und habe jetzt meine 3. Reha bewilligt bekommen und habe auch eine AHB gehabt und jedesmal Verlängerung. Jetzt wird sicherlich wieder gemeint dass ist weil ich privat versichert bin. Gibt aber durchaus Leute, auch hier im Forum die schon 4 oder 5 mal zur REha waren.
Im letzten Jahr habe ich eine Frau kennengelernt, Rentnerin, die war schon 7x zur Reha.
Ich denke es kommt auf die Folgeerkrankungen und Folgebeeinträchtigungen an.
Und natürlich welcher Sachbearbeiter den Antrag bearbeitet, ist leider so. Deshalb auf jeden Fall bei Ablehnung Widerspruch einlegen, ein Versuch ist es immer wert. Und wenn es in diesem Jahr nicht klappt, dann im nächsten Jahr noch mal versuchen.
Gruß Wangi
Ich habe die Rehas bekommen weil ich immer wieder leidergottes neu erkrankt bin und ich dadurch immer neue therapie bekommen habe !!!! Ich könnte gerne darauf verzichten .....
Hallo!
Bei welchem Rentenversicherungsträger man versichert ist, ist relativ egal. In den wesentlichen Punkten orientieren sich alle an der DRVBund. Die LVAs fast zu 100%, die DRV Knappschaft-Bahn-See macht mehrere Abweichungen, aber nur in Details.
Eine onkologische Reha steht einem in Form einer AHB zu, das ist heute noch fast ein Fixposten. Eine Reha ca. 12 Monate nach Ende der Akutbehandlung kann bei anhaltenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen beantragt werden.
Wenn danach immer noch auf stabilem Niveau Einschränkungen bestehen, hat man wie jeder andere chronisch Kranke das Recht, alle 4 Jahre eine Reha zu machen. Diese Reha wird dann aber entsprechend der zum Antragszeitpunkt führeden Beschwerden, eine psychosomatische, lymphologische, orthopädische, gastroenterologische oder ... Reha sein. Im Zweifelsfalle empfiehlt es sich, sich genau zu informieren, ob die zugewiesene Klinik auch Erfahrung mit Z.n. Krebserkrankung hat und ggf. einen Widerspruch gegen die Klinikwahl einzuegen.
Wenn eine Neuerkrankung, Rezidiv oder Metastasen auftreten, gilt das Schema wieder von vorne. Wobei je schwerer die Erkrankung, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Abweichung vom Norm-Schema. Sinn einer Reha ist unter Anderem auch Vermeidung Pflegebedürftigkeit bzw. Erhalt der Fähigkeit zur Selbstversorgung, das ist besonders für (EU)Rentner wichtig.
Aber auch wenn es zu einer Verschlechterung einer Folgeerkrankung kommt, kann man deutlich öfter als alle 4 Jahre zur Reha. Z.B. war eine Bekannte mit Lymphödem nach Krebserkrankung nach 4 Jahren zur lymphologischen Reha. Wenige Monate später hatte sie ein Erysipel, danach war sie wieder zur Reha und ein Jahr später noch mal.
Liebe Grüße, Gledi
Hallo!
Bei welchem Rentenversicherungsträger man versichert ist, ist relativ egal. In den wesentlichen Punkten orientieren sich alle an der DRVBund. Die LVAs fast zu 100%, die DRV Knappschaft-Bahn-See macht mehrere Abweichungen, aber nur in Details.
Eine onkologische Reha steht einem in Form einer AHB zu, das ist heute noch fast ein Fixposten. Eine Reha ca. 12 Monate nach Ende der Akutbehandlung kann bei anhaltenden Beschwerden und Funktionseinschränkungen beantragt werden.
Wenn danach immer noch auf stabilem Niveau Einschränkungen bestehen, hat man wie jeder andere chronisch Kranke das Recht, alle 4 Jahre eine Reha zu machen. Diese Reha wird dann aber entsprechend der zum Antragszeitpunkt führeden Beschwerden, eine psychosomatische, lymphologische, orthopädische, gastroenterologische oder ... Reha sein. Im Zweifelsfalle empfiehlt es sich, sich genau zu informieren, ob die zugewiesene Klinik auch Erfahrung mit Z.n. Krebserkrankung hat und ggf. einen Widerspruch gegen die Klinikwahl einzuegen.
Wenn eine Neuerkrankung, Rezidiv oder Metastasen auftreten, gilt das Schema wieder von vorne. Wobei je schwerer die Erkrankung, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Abweichung vom Norm-Schema. Sinn einer Reha ist unter Anderem auch Vermeidung Pflegebedürftigkeit bzw. Erhalt der Fähigkeit zur Selbstversorgung, das ist besonders für (EU)Rentner wichtig.
Aber auch wenn es zu einer Verschlechterung einer Folgeerkrankung kommt, kann man deutlich öfter als alle 4 Jahre zur Reha. Z.B. war eine Bekannte mit Lymphödem nach Krebserkrankung nach 4 Jahren zur lymphologischen Reha. Wenige Monate später hatte sie ein Erysipel, danach war sie wieder zur Reha und ein Jahr später noch mal.
Liebe Grüße, Gledi
Hallo Gledi,
sorry wenn ich dir widersprechen muss.
Ich habe keine Neuerkrankung, Rezidiv oder Metastasen, aber anhaltende Beschwerden und Funktionseinschränkungen, aber ich habe jetzt JEDES Jahr eine Reha bekommen, nicht nur alle 4 Jahre.
Im Jahr der Diagnose und Behandlung (2009) war ich gleich nach Kh Aufenthalt zur AHB, 2010 zur Reha, 2011 zur Reha und jetzt fahre ich wieder. Ich habe Einschränkungen beim Essen und leider Untergewicht dadurch und durch die Erkrankung/Behandlung.
Ich kenne eine Rentnerin die schon 5 Rehas hatte, auch ohne Neuerkrankung usw. und bei der letzten Reha hab ich auch jemanden kennengelernt der schon 5 oder 6 Rehas hatte. Dadurch bin ich erst auf die Idee gekommen noch eine zu beantragen.
Also bei Beschwerden immer versuchen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen und wenn es dann nicht klappt im nächsten Jahr versuchen.
Lieben Gruß
Wangi
Hallo Wangi!
Das ist doch kein Widerspruch. Ich habe nur versucht zu beschreiben, was einem gesetzlich an Leistungen zur Rehabilitation zusteht, das Minimum sozusagen. Gut zu hören bzw. lesen, dass es auch noch Kostenträger und Sachbearbeiter gibt, die sich nicht strikt daran orientieren.
Also bei Beschwerden immer versuchen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen und wenn es dann nicht klappt im nächsten Jahr versuchen.
Dazu würde ich sowieso immer raten. Nur nicht die Nerven verlieren, wenn mit teils fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wird.
Liebe Grüße, Gledi
Die Rentenversicherungen haben sogenannte CA-Richtlinien.
in Absatz 2 sind die vielbeschworenen Zeiten und Fristen festgelegt.
§ 1
Grundsatz
(1) Die Träger der Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Rehabilitation nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI onkologische Nachsorgeleistungen bei malignen Geschwulst- und Systemerkrankungen erbringen.
(2) Die Leistungen nach Abs. 1 werden bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung gewährt. Darüber hinaus können spätestens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach beendeter Primärbehandlung Maßnahmen im Einzelfall erbracht werden, wenn erhebliche Funktionsstörungenentweder durch die Tumorerkrankung selbst oder durch Komplikationen bzw. Therapiefolgen vorliegen.
Die Vorschriften der §§ 9 ff. SGB VI über die Durchführung von medizinischen Leistungen zur Rehabilitation zur Förderung der Erwerbsfähigkeit bleiben unberührt.
Basierend auf diesen Richtlinien sollte die erste Maßnahme im ersten Jahr (egal ob AHB oder onk. Nachsorge) relativ save sein. Die zweite ist dann schon eine Kannleistung und muss entsprechend begründet werden.
Da die "normalen" Leistungen zur Reha davonaber unberührt bleiben, ist es durchaus möglich auch in der Folge (eig. alle 4 Jahre - bei entprechender Notwendigkeit aber auch jährlich) Rehamassnahmen in Anspruch zu nehmen.
Diese Massnahmen begründen sich dann allerdings auf den allg. gültigen Leistungsvoraussetzungen:
§ 10 SGB 6
Persönliche Voraussetzungen
(1) Für Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt,
1. deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann,
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann.
Hallo Ihr lieben starken Frauen,
nach BK-Erkrankung 2009 mit Chemo, OP, Strahlen habe ich 2010 eine AHB gemacht, die Reha 2011 wurd genehmigt. Jetzt möchte ich im kommenden Jahr wieder eine Reha beantragen, da mir dies wirklich gut getan hat.
Ich stehe wieder im Arbeitsleben, habe allerdings immer noch Last mit tauben Füßen, was mich aber im wirklichen Leben nicht einschränkt, außer, dass ich beim Laufen oft unsicher bin. Ansonsten geht es mir gut, wenn man mal davon absieht, dass gewisse Ängste halt immer mal wieder durch kommen.
Hat jemand gute Erfahrungen mit der Beantragung der 2. Reha bei der Rentenversicherung gemacht? Gibt es Dinge, die man beachten sollte? So ein Beamtendeutsch kann ich schlecht deuten.
Lieben Dank und viele Grüße,
Carlen
Hallo Holiday,
wünsche Dir ganz viel Spaß in der Reha.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, auch noch eine 2. Reha zu bekommen. Vielleicht klappt ja es auch wieder - Sankt Peter Ording war klasse. Da würde ich gerne wieder hinfahren. Aber von einer Freundin habe ich gehört, dass auch Boltenhagen super ist. Genieß es!!!
Liebe Grüße,
Carlen
Erst wurde mein Antrag abgewiesen. Habe Widerspruch eingelegt u. den Bericht eines Arztes, den ich nach Antragstellung aufsuchen musste, nebst ein paar persönlichen Zeilen, warum ich die Reha benötige, beigefügt. Und Was soll ich sagen? Es hat geklappt. Habe gestern den Bescheid erhalten.
Allerdings nicht im gewünschten Ort.
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