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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überprüfung EM Rente unbefristet


Barbara_vP
01.03.2013, 14:27
Hallo
der Schock heute kam eine Einladung zum Gutachter...
Ich habe eine unbefristete Rente und bin seit 2005 berentet.

Bei dem Gutachter war ich in 2006 und er war nicht gerade nett

Ist das Rechtens, dass ich zu einem Gutachter komme, bei dem ich schon mal war?

Ist er nicht befangen? von seinem damaligen Bericht???

herzrasen Aufregung Nein! ich will das nicht!

Barbara_vP
01.03.2013, 17:26
Nachtrag
stimmt es dass wenn der Gutachter plötzlich feststellt, dass mir keinete Rente mehr zusteht, dass ich so lange als Rentnerin gelte, bis alles letztendlich geklärt ist (notfalls Sozialgericht)....
oder fällt die Zahlung mit dem ersten Bescheid weg

Einfach nur durch den Wind

monika100
01.03.2013, 21:01
Hallo Barbara,

wieso musst du denn zum Gutachter, wenn deine Rente unbefristet ist??

LG Monika

axellino
02.03.2013, 09:29
Guten Morgen Barbara,

Du solltest Dir umgehend fachlichen und rechtlichen Beistand suchen.
(Fachanwalt,VDK etc.)

Hast Du zu deiner unbefristeten Erwerbsminderungsrente einen kleinen Nebenjob gemacht?? Auch wenn Du z.B. die Grenzen eingehalten hast max. unter 15 Std. die Woche und max. 400 Euro im Monat,währe das immer ein gefundenes Fressen für die Rentenversicherung mal genauer zu schauhen ob es Dir evtl. besser geht und man dir evtl. eine Volle Rente in eine Teil Rente umwandeln kann.Desweiteren müsste man genauer wissen,was in deinen Rentenbescheid steht und diese unbefristete Rente begründet.( Arbeitsmarktlage etc.)
Auch eine unbefristete Rente kann und darf von der Rentenversicherung überprüft werden.

Lasse Dich bitte umgehend beraten Barbara

LG Axel

Barbara_vP
02.03.2013, 11:19
Hallo
danke für eure Antworten

ich habe am Montag einen Termin beim SOVD.

Ich weiß dass die DRV sich vorbehält einen Gutachter einzuschalten. Es geht mir ja um den Gutachter, der damals ja nicht komplett die Tatsachen geschildert hat.

Ich habe zwei Bücher geschrieben (seit 1996) und verkaufe diese nun (das ist aber ein Minusgeschäft mit ca. 3 Stunden im Monat) also eher ein Hobby. Davon weiß die DRV aber schon seit zwei jahren (seit dem verkaufe ich sie)

Ich hoffe nur, dass es mit dem neuen Gutachter klappt ...

Ich werde berichten.

axellino
02.03.2013, 13:14
Den Gutachter stellt die Rentenversicherung Barbara.
Aufgrund deiner Mitwirkungspflicht musst Du dich diesen stellen.
Du kannst gegen das fogende Gutachten Widerspruch einlegen,jedoch nicht gegen den Gutachter selber.Befangenheit des Gutachters und das damalige Gutachten das aus deiner Sicht nicht korrekt war,müsstest Du beweisbar und mit Tatsachen darlegen können.Eigentlich fast unmöglich.
Wie meine Vermutung stimmte.Ja...ein Minus Geschäft und nur drei Stunden im Monat und natürlich korrekt angemeldet bei der Rentenversicherung.
Aus diesen Grund wollen sie überprüfen ob sich was gravierendes gebessert hat bei Dir und Du nicht doch einige Stunden mehr Erwerbsfähig bist.

Zeigs ihnen Barbara....und wenn Du magst berichte mal weiter
ich stehe noch am Anfang von den ganzen

Viel Glück

Axel

Norma
03.03.2013, 23:58
Erfahrungsgemäß (aus ehrenamtl. Tätigkeit) weiß ich, dass die RV sehr gerne alle DIE noch einmal gutachterl. untersuchen lässt, die auf irgendeine Art und Weise in den Akten einen Vermerk haben.

Wenn du also deine Buchvermarktung der RV gemeldet hast (und das scheint vor zwei Jahren gewesen zu sein), wundert mich nicht, dass man dich eingeladen hat.

Ich warne inzwischen seit 10 Jahren davor, keine "schlafenden Hunde" zu wecken und lieber auf eine Einnahmequelle zu verzichten.

Hart, wenn man so gerne noch etwas tun möchte, aber leider bei einer EM-Rente nicht ratsam.

Viel Glück beim Termin!

Barbara_vP
04.03.2013, 14:07
Hallo
ich danke für eure Antworten und werde mit "Zeuge" den Termin wahrnehmen. Die Dame von SOVD sagate, es sei ihre Erfahrung wenn der Gutachter einmal eine Rente bewilligt hat, wird sie weiter bewilligt.

@Norma ich muss ja meinen Verkauf angeben, wobei ich in diesem Jahr noch auf keine 10Minuten gekommen bin, da ich noch nichts verkauft habe....

Ich denke der Anlass war, dass die Schweizer Rente eine Überprüfung haben wollte und da die DRV sich dacht hat, jau da prüfen wir mal richtig....

Da sich meine Beschwerden eher verschlimmert haben und nicht unbedingt vom Krebs herkommen (bis auf die fehlende Immunabwehr und somit stänsig Infekte) habe ich eigentlich ein gutes Gefühl nachdem sich die Panik gelegt hat.

Ich berichte weiter

Barbara_vP
11.03.2013, 15:51
Hallo
der Termin heute war schlimm, der Gutachter hat es meiner Fruendin verweigert dabei zu sein, und ich nicht die Kraft gehabt was zu sagen....er drehete mir die Worte im Mund herum und meinte, "Ja sie müssen ja sagen, dass es Ihnen nicht gut geht", aber sie können ja arbeiten....hallo er hat mich keine 4 Minuten gesehen, den Rest hat seine Mitarbeiterin gemacht. Er wuß0te gar nicht, dass es eine Überprüfung einer unbefristeten Rente ist und nicht eine Verlängerung...... Bin total fertig

monika100
11.03.2013, 17:06
Hallo Barbara,

solche Gutachtertermine, die kenne ich auch zur Genüge...

Versuch ruhig zu bleiben, warte erst einmal ab was kommt.
Aber bereite dich darauf vor, dass du evtl. Widerspruch einlegen musst.

Alles Gute für dich,

Monika

axellino
12.03.2013, 08:51
Hallo Barbara,

das hört sich ja leider nicht so gut an.
Ich möchte Dir empfehlen den gesamten Gutachtertermin und deren Ablauf detailliert und mit Zeiten schon mal schriftlich festzuhalten.
Was wurde gemacht...gesagt....gefragt...Verweigerung des Beiseins einer Zeugin usw. Leider kannst Du im moment nur abwarten wie das Gutachten ausfällt und die darausfolgende Reaktion der Rentenversicherung.
Sollte diese Reaktion negativ für Dich sein,musst Du fristgerecht Widerspruch mit einen Rechtsbeistand einlegen.
Dein fristgerechter Widerspruch auf einen evtl. Entzug oder Kürzung deiner Ewerbsminderungsrente bindet die Rentenversicherung Dir die Rente weiter zu zahlen bis rechtskräftig über deinen Widerspruch entschieden worden ist.
Das kann durchaus Monate oder Jahre dauern wenn es bis vors Sozialgericht geht.Also ohne finanzielle Mittel wirst Du von heute auf morgen nicht da stehen.

(Anfechtungs-)Widerspruch bei Rentenentziehung oder Kürzung

Dem Versicherten wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit entzogen. Da er keine laufende Zahlung mehr erhält, wehrt er sich gegen diesen Eingriff und legt Widerspruch ein.
Lösung:
Entscheidend ist, dass der Kläger mit dem (Anfechtungs-)Widerspruch eine Veränderung seiner Situation (hier: Entzug der ihm bereits gewährten Rente) verhindern will. Hierfür ist es sachgerecht, dass Kraft Gesetzes die aufschiebende Wirkung eintritt. Allein die Tatsache, dass der angefochtene Verwaltungsakt nicht vollzogen werden darf, führt hier dazu, dass die Rente wieder ausgezahlt werden muss.
Hinweis:
Eine nach Beendigung des Widerspruchsverfahrens eventuell erhobene Anfechtungsklage hätte keine aufschiebende Wirkung (§ 86a Absatz 2 Nr. 3 SGG).

Kopf Hoch Barbara

Alles Gute

Axel




Hallo
der Termin heute war schlimm, der Gutachter hat es meiner Fruendin verweigert dabei zu sein, und ich nicht die Kraft gehabt was zu sagen....er drehete mir die Worte im Mund herum und meinte, "Ja sie müssen ja sagen, dass es Ihnen nicht gut geht", aber sie können ja arbeiten....hallo er hat mich keine 4 Minuten gesehen, den Rest hat seine Mitarbeiterin gemacht. Er wuß0te gar nicht, dass es eine Überprüfung einer unbefristeten Rente ist und nicht eine Verlängerung...... Bin total fertig

Barbara_vP
12.03.2013, 09:16
hallo zusammen
die Kraft alles festzuhalten hab ich nicht....dass meine zeugin nicht mitdurfte und das 4 minuten Gespräch mit dem Gutachter (da war sie ja dabei) hat meine Fruendin festgehalten.

also abwarten
Was tun sie damit es ihnen besser geht drei Frahezeichen......heute morgen fiel mir meine Lichttherapie zu hause ein..... gestern und auf dem Fragebogen vergessen.....

Ich berichte immerhin gut zu wissen, dass es eine aufschiebende Wirkung hat aber die DRV kann das auch ausdrücklich verweigern.....

Heute habe ich auf dem Fahrtkostenschein gesehen, dass er eine Begleitperson für noitwendig hielt????? Was hat das zu bedeuten hat er sich vertan oder

immernoch durch den Wind jetzt geh ich gleich mnal zum HA und lass meinen Infekt abklären

wolfgang46
12.03.2013, 11:19
Guten Morgen Barbara,

Du solltest den Hinweis, dass Du eine Begleitperson brauchst, sehr positiv sehen; denn dadurch, dass er Dich so stark unter Druck gesetzt hat, konnte, er schnell (4 Min) erkennen, dass Du "Unterstützung" brauchst und nicht arbeitsfähig bist.

Ich glaube und wünsche Dir, dass Du ohne Widerspruch klar kommst.

Also bitte erst einmal Ruhe bewahren und abwarten.

Ich wünsche Dir, das ich Recht behalte.

Alles Liebe

Wolfgang


PS. Gute Besserung für Deinen jetzigen Infekt.

monika100
12.03.2013, 12:00
Hallo Barbara,

ich glaube auch, dass das mit der bescheinigten Begleitperson ein gutes Zeichen für deine Rente ist.

Wenn der Gutachter dich für fit und arbeitsfähig halten würde, würdest du die ja nicht brauchen.

Versuch den Kopf hoch zu halten,

LG Monika

axellino
12.03.2013, 12:07
Genau Barbderara abwarten...auch wenns schwer fällt und es von aussen natürlich sehr leicht gesagt ist.Ich schliesse mich Wolfgangs Äusserungen an und meine auch das es durchaus ein gutes Zeichen sein kann,das Dir eine Begleitperson bescheinigt wurde.

Und noch was....Ja die Rentenversicherung kann viel oder ebend auch viel versuchen....verweigern....ändern....kürzen...able hnen....usw.
doch glaube mir...eine einmal genehmigte Erwerbsminderungsrente und dann noch unbefristet....wie bei Dir...kann man nicht so einfach entziehen oder abändern....da muss schon etwas sehr gravierendes vorliegen oder sich geändert haben bei Dir.....ich betone... Versuchen....ist erlaubt und Legitim
wir Erwerbsgeminderten Menschen sind zur Mitwirkungspflicht verpflichtet.
Doch widerstandslos hinnehmen muss man darausfolgende Entscheidungen der Rentenversicherung aufkeinenfall.

Und ein fristgerechter Widerspruch hat aufschiebende Wirkung bis rechtskräftig darüber entschieden wurde.Da Dir die Rente schon genehmigt wurde und Leistungen zu Dir geflossen sind.


Gute Besserung






hallo zusammen
die Kraft alles festzuhalten hab ich nicht....dass meine zeugin nicht mitdurfte und das 4 minuten Gespräch mit dem Gutachter (da war sie ja dabei) hat meine Fruendin festgehalten.

also abwarten
Was tun sie damit es ihnen besser geht drei Frahezeichen......heute morgen fiel mir meine Lichttherapie zu hause ein..... gestern und auf dem Fragebogen vergessen.....

Ich berichte immerhin gut zu wissen, dass es eine aufschiebende Wirkung hat aber die DRV kann das auch ausdrücklich verweigern.....

Heute habe ich auf dem Fahrtkostenschein gesehen, dass er eine Begleitperson für noitwendig hielt????? Was hat das zu bedeuten hat er sich vertan oder

immernoch durch den Wind jetzt geh ich gleich mnal zum HA und lass meinen Infekt abklären

SelmaM
15.05.2013, 05:13
Hallo, Barabara,

Du K-K-Urgestein :tongue
Ich kenn zwar Deine Lebensalter nicht, aber ich denke mir mal, damit könnte es auch zusammenhängen udn wäre dann lediglich ein formaljuristischer Akt ohne grössere Bedeutung und diente nur der Aktenfülle.
Wenn Du allerdings 35 wärest, dann sähe es gewiss etwas anders aus.
Dazu gibt es neue Bestimmungen, obwohl die nur bei Neueinstufungen greifen, nicht bei Altfällen.

Zwei Dinge sollte man dazu wissen:

1. unbefristet ist auch befristet
2. es kann zu jeder Zeit und ohne Begründung eine Nachbegutachtung, Wiederbegutachtung angeordnet werden.

Du hättest also Null Chancen, Dich dagegen aufzulehnen. Das Problem nicht-netter Gutachter kenne ich aus eigener, leidvoller Erfahrung zur Genüge. Aber auch hier hilft: Frechheit siegt bzw. sich nur nicht unterkriegen lassen. Indem Du erschrocken und fahrig reagierst, wirsxt Du panisch und in Panik macht man automatisch Fehler, weil man Ängste einblendet und gewollt oder ungewollt auch zeigt und somit dokumentiert.

Du hast einen gewissen Bestandsschutz und dieser wäre, wenn überhaupt, nur durch knallharte Fakten und ganz wesentliche Verbesserungen in Deinem Gesundheits-Status veränderbar. Das ist kaum anzunehmen. Also bleib einfach nur cool und lässig und demonstriere, wie desinteressiert Du bist. Zeugen mitzunehmen ist immer klug, zumal man ja sicher auch durch Schwindelanfälle oder orthopädische Gebrechlichkeiten zuweilen total gehunsicher ist usw., nicht wahr? :megaphon:

Ich müsste mich arg täuschen, wenn es nicht einfach nur so wäre, dass in dem Gesundheitsamt Deines Bürgeramtes (Stadt oder Land) einfach ein "Newbie" sein Unwesen verrichtet. Und neue Besen kehren bekanntlich gut :prost:
Weiter Möglichkeit: Du hast Feinde (Nachbarn, Freunde, Bekannte...), wo Neid und Missgunst oftmals der Auslöser sind. Die machen dann auch sehr gern mal, anonym versteht sich, bei diesen Ämtern eine Anzeige.
Zum Beispiel: Frau Meyer ist berentet und zu 100% behindert eingestuft....und geht klammheimlich putzen für Geld....! Wenn das in auf Empfang ausgerichtete Ohren trifft, kann so ein Verwaltungsakt schon mal anberaumt werden :confused:

Für beide Fälle würde ich Dir aber zu 100% Mut machen und 100% Entwarnung geben: es wird NICHTS an Deinem Status ändern, glaub mir :( :( :(

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Hausarzt so etwas Scheussliches initiieren würde, zumal ohne Deine Kenntnis, so what! KEEP COOL! BASTA!

Viel Glück
und
Gruss in die Nacht

Eure Selma

Barbara_vP
15.05.2013, 11:13
Hallo
immer noch keinen Bescheid, dafür ein neues Schreiben (mittlerweile auch einen Monat alt ) aus der Schweiz mit der Bitte um neue medizinische Unterlagen entweder die Schweiz ist mit dem Gutachten nicht einverstanden oder es lag noch nicht vor (das Schreiben war an die DRV gerichtet)
Ja meine bösen Nachbarn, aber dann müßten sie lügen....

Selma ich bin 49 Jahre jung


Mal sehen wann der Bescheid kommt