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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behindertenausweis


Juli100
15.05.2013, 18:10
Hallo miteinander,

meine Frau hat Gebärmutterkrebs mit Metastasen in der Lunge und bekommt seit April 2013 eine Chemotherapie. Wir haben eine dreijährige Tochter.
Ich habe gelesen, dass es möglich ist, in solch einem Fall einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

Nun meine Fragen:
1) Sind Euch irgendwelche Nachteile von diesem Behindertenausweis bekannt? Kann es beispielsweise sein, dass man ihr aufgrund der Behinderung unterstellen wird, dass sie sich nicht richtig um das Kind kümmern kann und eine Betreuung oder sonstiges aufzwingt?

2) Umgekehrt: Welche wesentlichen Vorteile hat man von solch einem Ausweis?

Ich bin etwas verunsichert und daher sehr dankbar für jeden Rat in dieser Sache.

Besten Dank!

dreibein
15.05.2013, 19:23
Hallo,

ja, bei einer Tumorerkrankung besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis (SBA) zu beantragen und auch zu bekommen.

Macht Euch keine Sorgen - niemand wird Deiner Frau eine Betreuung aufzwingen oder ihr wg. einer Behinderung die Erziehungsfähigkeit absprechen. Es gab 2011 in Deutschland rund 7,3 Millionen Menschen mit einem SBA. .. da wäre vielleicht was los, wenn die alle unter Betreuung gestellt würden.

Hauptaufgabe eines SBA ist, die Zugehörigkeit zu der Personengruppe der "Schwerbehinderten" zu beweisen. Für Menschen mit einer nachgewiesenen Schwerbehinderung stehen zahlreiche sog. Nachteilsausgleiche zur Verfügung. Mit am bekanntesten ist neben dem "Zusatzurlaub" sicher das weite Feld der Steuererleichterungen und ein gewisser arbeitsrechtlicher Schutz. Hier alle Nachteilsausgleiche auszuführen würde den Rahmen hier deutlich sprengen. Googlen und die Merkblätter der Versorgungsämter und/oder z.B. der Krebshilfe können hier weiterhelfen. Viele Nachteilsausgleiche sind abhängig vom sog. "Grad der Behinderung" (GdB) und von den evtl. zugesprochenen Merkzeichen.

Mein Beispiel: neuroendokriner Tumor der Kardia (Speiseröhrenkrebs), Z.n. Magenentfernung, großer Milzinfarkt, Teilresektion Speiseröhre. ... ergab vor der OP einen GdB von 80; nach der OP einen GdB von 100 nebst der Merkzeichen G und B

Herzliche Grüße und alles Gute

Andreas

Juli100
16.05.2013, 09:54
Herzlichen Dank! Das war wirklich sehr hilfreich.

PetraX
20.05.2013, 20:14
Hallo Juli,

wenn du noch weitere Infos brauchst, dann schau doch mal hier: Wie bekommt man einen Behindertenausweis? (http://lernbehinderung.com/wie-bekommt-man-einen-behindertenausweis/)

:winke:

Conny 007
10.07.2013, 07:00
Hallo Juli,

habe Lungenkrebs, weiß es seit 12/2012.
Habe erst jetzt im Mai online!! den Antrag gestellt, 14 Tage später war der da.
80 %.
Habe ihn hauptsächlich wg. meines Arbeitsplatzes, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz gestellt.

Hab mir bzgl. meiner 12 jährigen Tochter keinen Kopf gemacht!!


Wie gesagt, aus meiner Sicht nur Vorteile!

Hab ihn jetzt schon für die Freibadbesuche mit meiner Tochter genutzt und die Ermäßigung in Pommes umgesetzt :D

wkzebra
20.07.2013, 01:02
Ich habe meinen SBA heute bekommen - GdB 50.
Damit werde ich nach meinem Urlaub erstmal zur Personalabteilung gehen - meine Wochenarbeitszeit wird sich von 41 auf 40 Stunden verkürzen und es gibt 5 Tage Sonderurlaub.

Der Ausweis ist aber sowas von unhandlich. Man muss ihn schon knicken, um ihn überhaupt ins Portemonnaie zu bekommen.

dreibein
20.07.2013, 10:38
Hallo,

bald ist es rum mit der Unhandlichkeit. Zug um Zug wird das Format des SBA auf Scheckkartenformat gebracht - lokale Tagespresse verfolgen und dann ggf. umtauschen. ...

wolfgang46
20.07.2013, 12:11
Hallo Ihr Lieben,

hier im Board "Rechtliches..." gibt es sehr viele Threads die mit dem Behindertenausweis zu tun haben. Man kann hier (fast) alle Vor- und Nachteile des Ausweises nachlesen.

Wichtig ist aber: Sofort nach Diagnose beantragen - denn er ist erst ab Antragstellung wirksam (z.B. Steuer).

Das neue Format ist eine Plastikkarte (Scheckkartengröße) und soll seit Januar Bundesweit ausgegeben werden.
Ich sollte Ende des letzten Jahres meinen "Alten" wegen Adressänderung umschreiben lassen. Unsere Behörde hat mir erst einmal den Alten mit einem Schreiben Formlos und vorläufig umgeschrieben, damit ich ab 2. Januar den neuen haben konnte.

Das Neue Format ist schon sehr viel angenehmer mitzuführen.

Besser wäre aber, man bräuchte ihn nicht und wäre gesund.

Euch ein schönes Wochenende
Wolfgang

dreibein
20.07.2013, 14:39
ja ja, da war Brandenburg mal wieder schneller als so manches Versorgungsamt in Baden-Württemberg; hier in KA gibt es den neuen Ausweis erst frühestens ab Herbst 2013 :angry:

Wegen der Einkommenssteuer: Der Behinderten-Pauschbetrag wird immer als Jahresbetrag gewährt, also auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben. Wird der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, steht für dieses Jahr der höhere Pauschbetrag zu (R 33b Abs. 7 EStR 2008).

wkzebra
20.07.2013, 16:48
Ts, das scheint dann ja in den Bundesländern ziemlich unterschiedlich zu sein. Hier in SH steht die Adresse gar nicht drauf.

Format: doppelte Postkarte (an der kurzen Seite verbunden), wobei ich mich frage, wieso das so ist, da auf der Rückseite gar nichts draufsteht. Ich habe ihn dann noch einmal in der Mitte gefaltet, so dass er ungefähr auf Kfz-Schein-Format kommt.

Katzenmama6
20.07.2013, 19:22
Meinen jetzt auf 50% unbefristet ausgestellten Ausweis, habe ich in Bayern auch schon im Scheckkartenformat erhalten. Der ist ja doch sehr viel handlicher.

Es ist wirklich nicht zu verstehen, das manche Dinge nicht bundesweit einheitlich durchgeführt werden können.

Aber ich sage mir immer - wir müssen ja nicht alles verstehen.

Euch allen ein schönen schönen Sonntag.
Katzenmama6

wolfgang46
21.07.2013, 00:39
Hallo Dreibein,

wenn Du den Ausweis z.B. am 1. 10. beantragt hast, gilt er auch erst ab 1.10. und Dir steht der Freibetrag meines Wissens auch nur für diese drei Monate zu und nicht der volle Jahresbetrag.
Bei mir ist der Antrag nun schon 13 Jahre her, aber den vollen Satz für 2000 hab ich glaube ich nicht angerechnet bekommen.

Aber das weiß das FA, die helfen in solchen Fällen gerne.

Aber für die wenigen anderen Vergünstigungen kann es schon wichtig sein, an welchem Tag der Antrag gestellt wurde.

Schönen Gruß
Wolfgang

Hallo Katzenmama,

mir hat der Beamte in Potsdam erzählt, dass noch nicht alle Behörden den "Scheckkartendrucker" für diese Ausweise gekauft haben und das deshalb manche Bundesländer das erst später ausgeben.
(Er fand Papier aber aus Umwetschutzgründen besser - denn bei Änderung geht der Alte in den Papierkorb und nicht in die Verbrennung.)

Auch Dir einen lieben Gruß
Wolfgang

boebi
21.07.2013, 00:45
Dreibein hat recht:
Der Behindertenausweis ist immer ein Ganzjahresausweis. Ein Ausweis gilt bei der Erstausstellung für die Steuer des gesamten Jahres. Bei einer Rückstufung gilt bis zum Jahresende, für die Steuer, immer der höhere GdB. Soweit meine allerneuste Information.
Boebi

dreibein
21.07.2013, 08:24
... @wolfgang: "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" ... deshalb hatte ich auch die entsprechende Fundstelle angegeben. ..

Und klar, bei weiteren Nachteilsausgleichen (Vergünstigungen gibt es für uns Menschen mit Behinderungen nicht) spielt es schon eine Rolle, ab wann der Ausweis gilt. I.d.R. sollte der Ausweis also so früh wie möglich beantragt werden, da hast Du ganz sicher Recht.

@alle und nur so nebenbei: manche denken jetzt: Korinthenkacker, wo ist der Unterschied zwischen Vergünstigung und Nachteilsausgleich, wo der Unterschied zwischen "zu 100% behindert" und "Ein Grad der Behinderung von 100" .... der Unterschied liegt in den Begriffen selbst, vermindert Wertungen, soll verdeutlichen, daß es eben kein Vorteil ist, eine Behinderung zu haben.... und wenn man sich über rechtliche Sachverhalte austauscht, dann sollten schon auch die entsprechenden Begrifflichkeiten genutzt werden

Bilskirnir
26.08.2013, 18:19
Hallo ich möchte nicht extra einen neuen Beitrag bzw. Strang erstellen, sondern gleich hier reinschreiben.

2011 bin ich an Krebs erkrankt (Hodenkrebs), habe zwei Chemotherapien bekommen und danach ging es mir richtig schlecht.

Während der Zeit habe ich einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt, dieser kam dann auch ein paar Wochen später.

50 % befristet auf 3 Jahre.

Nun schrieb mich die ausstellende Behörde an wie es mir nun so geht. Habe ihnen meinen Stand geschildert. Jetzt kam das Antwortschreiben. Sie werfen mir vor, dass nach 2 Jahren meine Krankheit auskuriert ist und ich als gesund gelte. Sie wollen meinen Behindertenausweis nicht weiter verlängern, obwohl mir es doch eigentlich zusteht?

Ich gehe doch auch zur Nachsorge und zu den CTs und habe keine Lust meinen Urlaub dafür zu opfern. Gibt es da irgendein Gesetz auf das man sich berufen kann?

Darf so eine Behörde (Landratsamt) einfach so Berichte von Ärzten bekommen?

Danke für Eure Antworten

Elisabethh.1900
26.08.2013, 18:58
Lieber Bilskirnir,

es ist jetzt wichtig, gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch einzulegen,dies muss innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Briefes geschehen. Um einen Nachweis zu haben, ist es ratsam das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Du kannst auch erstmal ein kurzes Schreiben selbst aufsetzen und Dir für die Begründung des Widerspruchs professionelle Hilfe holen z.B. beim Sozialverband Deutschlands oder dem VDK oder beim Fachanwalt für Sozialrecht.
Bitte sprich mit Deinen Ärzten darüber, dass es Probleme mit dem Schwerbehindertenausweis gibt, denn das Landratsamt setzt sich mit den behandelnden Praxen in Verbindung und bittet um Befundberichte.

Darf so eine Behörde (Landratsamt) einfach so Berichte von Ärzten bekommen?

Im Antrag auf den Schwerbehindertenausweis entbindest Du Deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht und gestattest ihnen der Behörde Auskunft zu geben.
Diese Erklärung gilt allerdings nicht für einen unbegrenzten Zeitraum. Außerdem hast Du die Möglichkeit dieses Auskunftsersuchen einzuschränken, wenn z.B. bei einem Psychiater oder Psychologen besonders vertrauliche Angelegenheiten besprochen werden.

Alles Gute für Dich,
Elisabethh.

Bilskirnir
26.08.2013, 19:28
Hallo Danke, ja habe erst mal einen Brief aufgesetzt, wollte heute mal bei der Krebshilfe anrufen, aber die hatten schon um 5 zu :(

Da rufe ich morgen mal dort an was du meinst.

Das LRA hat die Befunde von Januar 2013 geholt. Und da stand sowas drin das keine Verschlimmerung oder Nachweise auf Metastasen aufgetreten sind. Und jetzt denkt das LRA jetzt ist alles gut.

Bis Mitte September habe ich ja noch Zeit.

Danke schon einmal :)

J.F.
26.08.2013, 21:21
Hallo Bilskirnir,

13.4 Nach Entfernung eines malignen Hodentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.

GdS während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung
eines Seminoms oder nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N0 M0 -> 50

GdS während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung
eines Seminoms im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 50

nach Entfernung eines nichtseminomatösen Tumors im Stadium (T1 bis T2) N1 M0 bzw. T3 N0 M0 -> 60

in höheren Stadien -> 80

aus http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

Leider steht weder in Deinem Profil noch auf die Schnelle findend Deine Tumoreinstufung, so das Du selber oben schauen musst, ob Du Anspruch auf zwei oder fünf Jahre Heilungsbewährung hast. Denn eins ist sicher: Der Fünfjahreszeitraum ist nicht allgemeingültig. Die Zeitspanne der Heilungsbewährung ist sehr unterschiedlich und von einigem abhängig.

Und ein Widerspruch macht (mal krass ausgedrückt) nur Sinn, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen da sind, die dann auch in der obigen Aufstellung zu finden sind und mindestens 20 Punkte ergeben. Erst ab 50 Punkte gilt man als schwerbehindert. Und wenn die Ärzte bescheinigen, dass keine Metastasen etc da sind, geht das Amt unweigerlich davon aus, dass die Heilungsbewährung abgelaufen ist. Es ist nun Deine Aufgabe glaubhaft zu machen, das dem nicht so ist, sondern dauerhafte Beeinträchtigungen dank Operationen, Chemotherapien etc inklusiv evtl weiteren Erkrankungen vorhanden sind, die eine erneute Feststellung einer Behinderung bedürfen.

Und was die Einschaltung der hier immer wieder gern angeführten Verbände anbelangt, nun, das ist wohl Erfahrungssache. Ich kann nur empfehlen auch da einen kritischen Blick walten zu lassen.

Jörißen
03.09.2013, 19:47
Hallo zusammen
Mein Sohn hatte wegen BSK mit Metastasenleber einen Ausweis 100 % bis Dez.2010 . Mitte 2010 schrieb das Versorgungsamt und wollte ihn auf 30 % runterstufen . Wir haben Widerspruch eingelegt , Rechtsanwalt Gerichtsverhandlung Gutachter , der ihm dann 50 % bestätigte . Die haben wir dann auch nach langem hin und her zugesprochen bekommen .
Also nicht klein kriegen lassen .

Gruß Christiane