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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehindertenausweis


Oli 76
09.02.2014, 14:36
Hallo zusammen,

hab mal ne Frage und möchte mal ne Einschätzung!

Ich hab meinen Ausweis bekommen. Mein Rücken ist mit berücksichtigt worden, mein Magen und meine Eisenanemie nicht! Die Sozialberatung hatte den Krankenhauskeim noch rein geschrieben, interessiert aber auch keinen.
Ich hatte nur den Rücken angegeben, zum BK.

Hab nun 50% bekommen. Hätte ich aber ja wohl ohne die Skoliose auch, oder?
D.h. wenn der Rücken mit angerechnet wurde, wie im Begleitschreiben angegeben, dann mussten es doch zumindest 60% sein, oder?

Soll ich jetzt einfach stillhalten, und die 5 Jahre abwarten und dann den Rücken nochmal mehr hervorheben?
Soll ich Einspruch erheben?
Bringt mir das irgendwas ob 50 oder 60% ?

Danke fürs lesen!

LG Oli

Kayar
09.02.2014, 15:20
Manchesmal erscheint es mir auch recht willkürlich...

Ich habe bei beidseitiger Mastektomie mit Silikon 50% bekommen, das selbe wäre bei einem kleinen Tumor der BET operiert hätte werden können auch raus gekommen.
Ich habe für mich beschlossen mich drüber zu freuen das es mir so gut geht.. und den Ausweis einfach so zu nehmen wie er ist..

GlidingGeli
09.02.2014, 15:46
Hallo Olli,

hat Frau mehrere Krankheiten, die eine Schwerbehinderung nach sich ziehen, wird der Grad der Schwerbehinderung leider nicht addiert. Im Netz gibt es weitere Infos dazu.

Hier kannst du nachlesen, wie sich die Werte in etwas herleiten.

:confused::confused:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf;jsessionid=DE141DF96E578236449E034E AD543C8B?__blob=publicationFile


Wenn du gar nicht einverstanden bist, könntest du bei einem Sozialverband VdK oder SovD nachfragen, der Beitrag ist relativ gering.

Alles Gute
GlidingGeli

Mary-Lou
09.02.2014, 16:05
Manchesmal erscheint es mir auch recht willkürlich...

Da muss ich Dir voll und ganz zustimmen, da ich seinerzeit mit 90% bei gleicher OP eingestiegen bin, wobei dabei natürlich noch andere Faktoren mitspielen, das ist mir schon klar.
Vielleicht wäre ein Widerspruch doch sinnvoll gewesen, liebe Kayar, bei aller Freude . . .?

Zwischenzeitlich aber keinen Ausweis mehr habende Grüsse

Oli 76
09.02.2014, 16:09
Danke,
Ja ich weiß, das es nicht addiert wird. Ärgere mich nur, weil ich so viele Befunde und Schreiben anfordern musste, von verschiedenen Ärzten, weil alle sagten, geb den Rücken an, das ist die Chance, auch nach den 5 Jahren, das du % für die Rente sammeln kannst.
Es war schreiberei und fahrerei von Arzt zu Arzt, warterei usw.
Und so hätte ich mir das Sparen können, denn die Befunde vom BK hab ich sofort von der Sozial-Dame alles fertig her bekommen. Hätte ich ja nur weiter schicken brauchen, hätte den Ausweis ehr gehabt und weniger Aufwand und gleiches Ergebnisse.

Sonst bin ich natürlich auch froh, das es mir im Moment so gut geht und hätte auch gerne auf den Ausweis verzichtet bei guter Gesundheit!

Danke nochmal für eure Antworten und den Link!

LG Oli

Ancaceline
12.02.2014, 22:36
Manchesmal erscheint es mir auch recht willkürlich...

Hallo Oli,

Kayar hat da wohl recht,wenn man die Unterschiede betrachtet.
Ich habe bei beidseitiger Mastektomie mit Silikonaufbau 60% bekommen und für meine Halswirbelsäule 20%. Depression wurde nicht berücksichtigt. Insgesamt habe ich jetzt 70%.
Eingereicht hatte ich es mit Hilfe des VdK. Ich vermute, das ist auch besser, als wenn man es selbst beantragt.
Ich denke, dass es aber auch keinen großen Unterschied macht, ob 50 oder 60%.

LG Bianca

boebi
12.02.2014, 23:26
Hallo Zusammen,

der Unterschied zwischen einem GdB von 50 zu 60 ist,
der höhere Steuerfreibetrag von 720€ (GdB 50= 570€) und was vielleicht viel wichtiger ist, ab 60 greift die 1% Regelung bei den Zuzahlungen wenn zusätzlich noch eine chronische Krankheit vorhanden ist (einmal im Quartal zum Arzt). Das dürfte bei uns allen wohl zutreffen.

http://www.au-bk.lima-city.de/steuerfreibetraege.html#g3

Ansonsten ist der Kampf um die Anerkennung immer schwerer geworden. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass früher jeder sehr leicht einen Behindertenausweis bekommen hat.

Nach der Heilungsbewährung (5 Jahre) ist eine Zurückstufung auf einen GdB von 20 bis 30 schon die Regel geworden.

Liebe Grüße

Boebi

konni59
13.02.2014, 10:09
Hallo zusammen,ich habe sofort 90% bekommen warum weiß ich auch nicht:winke:

Oli 76
13.02.2014, 10:27
Guten morgen,

danke für eure Antworten.
Werd mich erstmal mit den 50% zufrieden geben. Hoffe, das bei der OP nicht noch etwas gefunden wird und werd weiter an meinem Rücken arbeiten. Der ist halt hin vom Job.
Wenn ich die nächsten 5 Jahre nutze, ziehen sie mir dann vielleicht nicht direkt alles wieder ab. Außerdem sind mir die % auf den Rücken schon lieber. Den Rest brauch ich nicht!
Hätte halt gerne welche übrig um mit 60 in Rente gehen zu können, meine Frau ist 11 Jahre älter!

Wie auch immer, gesund wäre mir am aller liebsten!!!!!

LG Oli

konni59
13.02.2014, 10:31
Kann man früher in Rente gehen wenn man einen Behindertenausweis hat ?? Ich bin nicht berufstätig !!! leider !!!

GlidingGeli
13.02.2014, 10:59
Hallo,

will man Rente für Schwerbehinderte beziehen, muss man zum Zeitpunkt des Renteneintritts mindestens 50% schwerbehindert sein.
Volle Rente bekommt man je nach Geburtsjahrgang ab 63 J und einigen Monaten. Man kann mit Abschlägen auch ab 60 J und einigen Monaten gehen.

Oli 76
13.02.2014, 11:03
Ja, je nach Prozenten. Früher ohne oder mit weniger abzügen!
Das wäre durch den altetsunterschied zu meiner Frau halt nochmal interessant, da ich ja mind. bis 67 j. arbeiten müsste, dann wäre meine Frau 78j., zum Reisen usw. ???
Man weiß es ja zum Glück nicht, wie lange man hat und wie fit man ist!!!

Wäre für mich auf jeden Fall interessant, und wenn ich irgendetwas positives daraus ziehen kann, wäre es ja schön!

Oli

The Witch
13.02.2014, 16:07
Ein ganz entscheidender Hinweis ist, dass man 35 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten + Anrechnungszeiten + Berücksichtigungszeiten) erfüllt haben muss.

(Und der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent angegeben, sondern als reine Zahl. Aber das nur am Rande.)

boebi
13.02.2014, 18:03
Hier ist der Link zur "Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen":

http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Altersrente/Altersrente.html

Auch wenn es nicht leicht zu lesen ist, sollte man es sorgfältig tun. Es gibt viel zu berücksichtigen.

Hilfe gibt es auch bei der Rentenberatung. Hier ist der Link zur Suche der Beratungsstellen der Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Liebe Grüße
Boebi

bibba
13.02.2014, 20:16
hallo konni59,

wenn du nicht berufstätig bist, kannst du, so viel ich weiß, vorzeitig nur in Rente gehen, wenn du eine Rentenanwartschaft hast. Das heißt, wenn du freiwillige Beiträge bezahlt hast bzw. noch zahlst, dann kannst du einen Rentenantrag stellen.
So wurde mir das bei einer Beratung bei der Rentenstelle erklärt, als ich vor 10 Jahren, auch damals aus gesundheitlichen Gründen, meinen Job gekündigt habe. Seitdem zahle ich monatlich freiwillig den Mindestbeitrag.

Ich hatte die letzten 10 Jahre nur Minijobs. Wegen meiner BK-Erkrankung musste ich auch wieder aufhören (leider!!).

Da ich massive Nebenwirkungen vom Femara habe und mich kaum bewegen kann, depressiv bin und auch noch mit Fatique belastet bin, habe ich einen Rentenantrag gestellt.

War schon bei 2 Gutachtern - Horror!

Der Orthopäde hat mich wie ein Möbelstück vermessen. Ich musste nur heulen.
Der Neurologe war netter, aber nach 3 1/4 Stunden Untersuchung bin ich wieder heulend zusammengebrochen. Er hat mir nun eine mittelschwere Depression attestiert und gesagt, das Antidepressivum, das mir der Hausarzt nach Verordnung bei der AHB weiterverordnet hat, wäre zu schwach. Ich soll mich richtig beim Neurologen behandeln lassen.

Ich gehe zwar wöchentlich zur Psxchologin habe mir aber nun beim Neurologen einen Termin geben lassen.

Einen Bescheid, ob Rente ja oder nein, habe ich noch nicht. Ich denke, dass man mir nicht glaubt, dass ich nicht arbeiten kann. Im besten Fall könnte es vielleicht sein, dass ich befristete Rente bekomme. Das habe ich von BK-Patientinnen gehört, die eine körperliche Arbeit hatten und auch so Mitte 50 sind.

Manchmal denke ich, hätte ich doch den Antrag nicht gestellt, aber ich kann absolut nicht arbeiten. Und schließlich habe ich inzwischen 38 Rentenjahre erworben (ich bin 55 Jahre alt). Ich kann nicht mal meine Haushalt alleine versorgen.

Bin bereits 9/2012 operiert worden und bin seit 5/2013 mit den Bestrahlungen fertig.

Ich selber bin aber auch fix und fertig.

Aber um auf Nummer sicher zu gehen, rate ich dir einfach mal bei der Rentenstelle anzurufen.

Dir und allen anderen Alles Gute!

LG bibba

Oli 76
13.02.2014, 20:35
Ich möchte ja jetzt gar nicht in Rente gehen. Fieber schon meiner Wiedereingliederung entgegen.
Aber mit 60 oder 63 und dann mit weniger abzügen das fänd ich schon schön. Da ich keine Kinder habe und bekommen werde und nie arbeitslos war, werd ich meine Zeiten wohl auch voll bekommen.
OK man weiß nicht was noch kommt, aber bis jetzt sieht es gut aus.

Möchte auch noch locker 20 Jahre arbeiten!

LG Oli

Seehase1981
24.05.2014, 23:34
Hallo zusammen,

möchte mal als "Insider" zum Thema SchwebAusweis meinen Senf dazu geben. Hab acht Jahre im Versorgungsamt als Sachbearbeiterin gearbeitet. Also, grundsätzlich und als Faustregel kann ich jedem nur an Herz legen, nach der getroffenen Entscheidung (Feststellungsbescheid mit der Höhe des GdB) Widerspruch einzulegen und auf jeden Fall AKTENEINSICHT zu beantragen. Nur so kann man selber nachlesen, was der eigene Arzt zum Krankheitsbild und zum Ausmaß der Funktionseinschränkung geschrieben hat: denn: fast alle Feststellungen werden nur nach Aktenlage getroffen. Und wenn im angeforderten Befundbericht steht "Herr M. hat keine nennenswerten Einschränkungen im Alltag, kann x Meter laufen, Haushalt versorgen etc. pp" dann bedeutet das für den Gutachter, dass der GdB nicht "so hoch" ausfallen kann. Denn: es kommt darauf an, wie stark man im Alltag in allen Lebensbereichen durch die einzelnen dauerhaften Erkrankungen eingeschränkt ist. So hart es sich anhört: aber die Tatsache, dass man keine Brust mehr hat als Frau schränkt einen pauschal nicht bei Essen, Trinken, Rausgehen, Einkauf etc. ein. Es sei denn, der Arzt erwähnt genau diese Einschränkungen in dem Ausmaß in seinem an das Versorgungsamt ausgestellten Befundbericht.

Bei Krebserkrankungen orientiert sich die Höhe des GdB rein an dem Fortschritt, das heisst am Tumorstadium. Je höher, destoh größer der GdB. Und wenn dann noch Merkzeichen vergeben werden (z. B. G für erhebliche Gehbehinderung), dann sagt das alles aus.

Zu den sogenannten Nachteilsausgleichen kann ich nur sagen: je höher der GdB, desto höher die steuerlichen Vorteile. Ansonsten Kündigungsschutz (bei Kündigung MUSS das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung geben, sonst ist diese unwirksam und Anspruch auf Zusatzurlaub). Das wars im Großen und Ganzen auch schon. Einige KK geben halt Nachlässe bzw. Befreiuungen, aber das ist nicht gesetzlich geregelt! Also "Kulanz"...

Hoffentlich konnte ich ein wenig aufklären...

VG von Seehase

Ilse Racek
25.05.2014, 08:15
@ Seehase :winke:

vielen Dank für Deine Aufklärung :winke: die sicher vielen aktuell Betroffenen nützlich sein wird.

Bei mir liegt die begrenzte Zeit der Ausweis-Nutzung länger zurück und ich wäre damals froh gewesen, einen Rat wie Deinen zu bekommen.

Die Meisten sind ja grundsätzlich froh, wenn sie sich nach der Therapie gut erholen und nicht wieder erkranken bzw. keine zusätzlichen Erkrankungen haben oder bekommen.

So geben sich Viele - wie auch ich - mit dem entsprechenden Status des jeweiligen Ausweises zufrieden und hinterfragen nicht genauer.


Dir nochmal vielen Dank und liebe Grüße

bifi65
25.05.2014, 14:26
Hallo,

ich kann das mit der Akteneinsicht nur bestätigen! Ich habe selbst mit dem Versorgungsamt über drei Monate wegen einer rückwirkenden Höherstufung gestritten, da der Ersttumor falsch eingestuft wurde (3,3x11cm als T1!!!) Ich hatte sogar sämtliche Befunde noch einmal hingeschickt und die Stellen gelb gemarkert, die für die Befundeinstufung wichtig waren. Telefonisch hab ich immer nur die Antwort bekommen, sie hätten dort eine Ärztin, die würde schon wissen, was sie macht und schriftlich wurde ohne Begründung abgelehnt. Nach dem dritten Widerspruch habe ich mir eine Kopie des damaligen Befundes schicken lassen und zeitgleich(!!!) mit der Kopie kam die Anerkennung von 60 auf 90 GdB. Natürlich auch weder mit Begründung, noch mit Entschuldigung, aber immerhin rückwirkend, so dass jetzt die Steuer ab 2011 nochmal neu berechnet werden muss.
Nicht nachlassen lautet die Devise!

Liebe Grüße von Birgit

Mona Lisa 2013
25.05.2014, 14:42
hallo Seehase,

vielen Dank für die Aufklärung. Manchmal ist man ja doch mit einigen Dingen überfordert und nimmt dann manches eben so hin.

Aber mal etwas anderes...wie lange dauert es denn bis man den SB Ausweis erhält.

Ich habe meinen vor ca. 2 Monaten beantragt und bis dato nur eine Eingangsbestätigung bekommen. Bin aber wahrscheinlich selbst schuld, das es dauert, da ich den Antrag nicht über den sozialen Dienst gemacht habe :confused:

Einen schönen Sonntag allen.

LG, Mona

Oli 76
25.05.2014, 14:44
Mich würde mal interessieren, ob ihr euren Ausweis benutzt?

Ich meine wenn es um eintritt oder so geht!
Bekommt ja in Freizeitparks oder so, doch schon mal Ermäßigung mit dem Ausweis!

Meine Chefin nutzt ihn nämlich diesbezüglich nicht, ist ihr peinlich!

Ich hab ihn vorgezeigt imUrlaub und beim Eintritt zur Seehundstation gespart!

Wie macht ihr das?

Gruß Oli

Wangi
25.05.2014, 15:06
Also ich zeige ihn immer vor wenn ich denke es könnte Nachlass geben. Und meist gabs dann auch welchen, Eintritt im Zoo, Botanischen Garten, Kurtaxe sowieso usw.
Das ist doch nix wofür man sich schämen müßte

wewe
25.05.2014, 15:08
Also ich habe meinen Ausweis vor fast 8 Monaten bei meinen ersten Krankenhausaufenthalt durch den Sozialen Dienst beantragt und warte immer noch auf den.
Es liegt wohl noch an meinen Hautarzt, der fehlende Unterlagen nicht einreicht. Hab dort auch schon angerufen, tut sich nix.
Muss nächste Woche noch mal Druck machen...

GlidingGeli
25.05.2014, 15:46
Hallo Wewe,

ich hatte meinen Sb-Ausweis damals beantragt und eine Kopie meines Befundes aus der Pathologie beigefügt, ich hatte die Schwerbehinderung innerhalb von drei Wochen bekommen, den Ausweis kurze später erhalten, weil ich beim Antrag kein Passbild beigefügt hatte. Manchmal hilft es persönlich zu erscheinen. Mir sagten die Mitarbeiter, dass unterschieden wird, ob man berufstätig oder schon in Rente ist. Ich denke nicht, dass meine behandelten Ärzten einen Bericht geschrieben haben, denn das HA war damals in Urlaub.

Wenn ich den Ausweis dabei hatte, habe ich ihn auch genutzt. Da ich sehr früh ohne Perücke unterwegs war, wurde mir in einem Museum Nachlass ohne den Ausweis gewährt.

Alles Gute
GlidingGeli

bifi65
25.05.2014, 22:47
Nochmal hallo :)...

klar nutze ich den Ausweis. In Paris nirgendwo Eintritt zahlen und keine Warteschlangen :D In London überall ermäßigt ohne Warteschlange :D. Bei Mario Barth zwar nicht ermäßigt, aber fünf Minuten vor Einlass am Behinderteneingang und weitere zwei Minuten später auf Superplätzen :D. Im Schwimmbad Ermäßigung, im Kino, im Sommer an der See keine Kurtaxe, es läppert sich... Vor allem Töchterchen (15) freut sich - mit Mama unterwegs erspart so manche Warterei.

Liebe Grüße, Birgit

Oli 76
26.05.2014, 07:10
Hallo bifi,

darf ich fragen wieviel Prozent du hast?
Hast du da noch irgendeinen Buchstaben bei?

Oder lassen die dich mit dem Ausweis einfach so durch den Behinderteneingang, auch noch mit Begleitung?

LG Oli

Oktober2012
26.05.2014, 07:23
Hab leider nur meinen Ausweis für 1 Jahr und 2 Monate befristet bekommen. Läuft jetzt im Mai aus. Jetzt frag ich mich, ob ich es dabei belassen soll oder nachhaken soll wegen Verlängerung. Eigentlich heißt es ja bei Brustkrebs 5 Jahre schwerbehindert. Hatte im Okt.12 triple negativ G2, Chemo, brusterhaltend operiert und dann Bestrahlung.
LG Jana

Ilse Racek
26.05.2014, 07:43
@Jana

Ist die knappe Befristung begründet worden :confused:

Wenn Du dahingehend nicht schlüssig informiert worden bist, würde ich nachhaken.

Oktober2012
26.05.2014, 08:23
@ Ilse

Nein ist nicht begründet worden. Habe den Ausweis im März 2013 bekommen und er wurde im August noch mal geprüft nach Beendigung der Bestrahlung. Stand nur im Brief, dass alles so bleibt sich nichts ändert.

LG Jana

Märchenfrau
26.05.2014, 08:36
@ Oktober:
ich habe meine Diagnose im März 13 bekommen (T1, N0, M0) und habe sofort ohne Kommentar 5 Jahre bekommen (50%)! Frag nochmal nach!

@Oli: Ich lege meinen Ausweis Überall vor, wo ich evtl. Vergünstigungen bekomme. Warum nicht? Steht ja nicht drauf, was man hat!

@Mona Lisa:Ich habe meinen Antrag auch selbst geschickt-mit Arztbrief und Pathobericht und Passbild. Meiner war nach 2 Monaten da.

LG

glücklichsein
26.05.2014, 08:51
Hallo zusammen,

Ich habe den Antrag online gestellt und hatte ihn innerhalb von 3 Wochen. Habe auf mein BZ hingewiesen, musste nur ein Passbild zuschicken .

Liebe Grüße

Wangi
26.05.2014, 13:26
Hallo bifi,

darf ich fragen wieviel Prozent du hast?
Hast du da noch irgendeinen Buchstaben bei?

Oder lassen die dich mit dem Ausweis einfach so durch den Behinderteneingang, auch noch mit Begleitung?

LG Oli

Würde mich auch interessieren

Da ich nix mit der Blase habe oder auf den Rollstuhl angewiesen bin nutze ich KEIN Behinderten WC, denn das benötigen Andere wohl eher als ich. Ich käme auch nicht darauf den Behinderten Eingang zu nutzen, Grund: der Selbe

Gruß Wangi

Mary-Lou
26.05.2014, 13:50
Nein, das ist in Frankreich eben so festgelegt, dass gegen Vorlage eines Schwerbeschädigtenausweises freier Eintritt gewährt wird mitsamt der Begleitung. Und ja, das wird in Frankreich ganz selbstverständlich akzeptiert. Wir hatten uns immer gefragt, ob sie an den Kassen den Ausweis überhaupt übersetzen konnten . . . :D und uns einfach deshalb durchgewunken haben, weil sie eben "nur" den gelben Zettel gesehen haben :tongue.
Aber im Ernst, ich denke, dass das eben in Frankreich eine Sozialleistung ist, schließlich dürfen auch EU-Studenten bis 25 Jahre diese Einrichtungen gratis besuchen.

Und das mit dem Nicht-Anstehen-Müssen an den endlosen Schlagen im Louvre oder auch in Versailles, das hat schon etwas Positives - das weiss ich aus eigener Erfahrung. Man geht einfach an der Schlange vorbei bzw. an den Extra-Eingang, den auch Mütter mit Kinderwägen bzw. ältere Leute ganz selbstverständlich benützen. Und was das Schönste ist und hier in Deutschland eigentlich unvorstellbar ist (oder?): man wird NICHT blöd angeschaut, es wird ganz selbstverständlich akzeptiert.

Und nein, ich hatte kein schlechtes Gewissen dabei - schließlich haben wir den Ausweis ja zu Recht . . .
Da ich zwischenzeitlich im Jahr acht nach Diagnose bin, habe ich meinen Ausweis zwischenzeitlich zurückgegeben. Und das ist auch gut so . . . alles hat seine Zeit . . .

Lieben Gruss

Renate2
26.05.2014, 13:57
konni 59,
ich würde Dir empfehlen, bei der Rentenversicherung anzurufen. Dort können sie Dir genau sagen, wann Du frühestens Rente beantragen kannst.

Liebe Grüße
Renate

Oli 76
26.05.2014, 14:20
Schämen tue ich mich auch nicht!
Ich finde nur, das man zu wenig weiß, was man mit dem Ausweis darf und was nicht, oder einem zusteht. Ich hab viel im Netz gelesen, wenn wir in einen Freizeitpark fahren, lese ich auf der Seite, ob es Rabat gibt! Aber das mit der Kurtaxe wusste ich z.B. nicht!

Man findet ja nicht auf allen seiten etwas. Wollen nächstes Jahr nach Disneyland in Paris, da kann ich über ermäßigten eintritt nichts finden und wenn wir im Reisebüro mit Hotel buchen, hat sich das ja eh wieder erledigt!

LG Oli

Renate2
26.05.2014, 14:52
Hallo Oli,
das mit der Kurtaxe wird unterschiedlich gehandhabt. Wenn wir in Ostfriesland Urlaub machen, muss ich in manchen Orten Kurtaxe bezahlen, manchmal war diese ermäßigt und manchmal habe ich auch gar nichts bezahlt. Da solltest Du Dich dann vor Ort erkundigen.

Liebe Grüße
Renate

Susanne13
26.05.2014, 16:05
Hallo Oli,

Einfach mal im Reisebüro Nachfragen wegen Rabatt, oftmals gibt das Hotel selbst auch manchmal einen kleinen Rabatt bei Übernachtungen.
Einige Fluggesellschaften geben auch für den Flug innerhalb Deutschlands Rabatt.
Im Kino ist die 2. Karte bei mir immer gratis, Eintrittspreise ermäßigt oder gratis

Susanne13
26.05.2014, 16:11
Für Oli,

Eintrittskarten

Preisreduzierte Eintrittskarten für die Disney Parks (1-, 2- und 3-Tages-Tickets) können an den speziellen Ticketschaltern für Behinderte in der Nähe des Disneyland Hotels oder am "Guest Relations"-Schalter erworben werden (je nach Öffnungszeiten der Parks).
Wichtig: (Pauschalangebote ausgenommen)
Um reduzierte Eintrittskarten erwerben zu können, müssen die Gäste eines der folgenden Dokumente vorlegen: Behindertenausweis, Kriegsversehrtenausweis, Behinderten-Vorrechtskarte (vormals: Nachweis für verringertes Stehvermögen), europäischer Behinderten-Parkausweis oder ein ärztliches Attest*.
*Ärztliches Attest: ein maximal 3 Monate altes Original in Englisch oder Französisch mit Stempel und Unterschrift des Arztes, das Ihre Behinderung bescheinigt.

Oli 76
26.05.2014, 18:59
Danke Susanne!
Ja ich hab auch die Seite von Disney gefunden, heute! Gilt ja nicht im Pauschalangebot, da wir mit 7 Leuten fahren ist es leider uninteressant!
Bei Urlaub haben wir gefragt. Ging nach Lanzarote. Bei Air Berlin hätte ich laut Reisebüro nen Sitzplatz aussuchen dürfen, im vor raus, aber nur ich,........wir sind zu viert!:confused:

Aber danke an alle für die Anregungen und Tips, gerne mehr davon!

Gruß Oli

Jan64
26.05.2014, 21:46
Hallo Oli,

du kannst aber in Paris im Park einen VIP Ausweis bekommen, gibts in der Cityhall in der Main-Street. Damit kannst du zu bestimmten Zeiten nach Voranmeldung ohne Anzustehen in die Fahrgeschäfte kommen, mit Beigleitung abhänig von der Attraktion. Einfach in der Ctiyhall den Schwerbehindertenausweis vorzeigen.

Viel Spass!

Oli 76
26.05.2014, 21:51
OK danke, gut zu wissen!
Oh je, dann muss ich mit den Kids auf die wilden bahnen, nur damit sie nicht anstehen müssen! Überleg das besser nochmal!;)

Finde ich super, das ihr eure Erfahrungen hier mit mir teilt!
Da kann man mit dem Teil ja doch etwas mehr anfangen als ich dachte!

Gruß Oli

Brigitte2
27.05.2014, 06:54
Hallo zusammen,

vielleicht sollte man mal eine Sammlung von Tipps für den Schwerbehindertenausweis zusammenstellen und auf der 1. Seite anpinnen. Das wäre doch für viele interessant. Vielleicht kann das ein Moderator einrichten.

Liebe Grüße und alles Gute für Euch

Brigitte

glücklichsein
27.05.2014, 08:13
Hallo zusammen ,

finde es eine super Idee von Brigitte eine Sammlung von Tipps zusammenzustellen :smiley1:
Ich habe meinen Ausweis, den ich srit Januar habe, noch nie genutzt :rolleyes:

Liebe Grüße
Sofi

Oli 76
27.05.2014, 09:23
Ja tolle Idee, dann kann jeder schreiben, wann er wo, wieviel Vergünstigung bekommen hat!
Das mit Frankreich wuste ich auch nicht!
Fliegen hoffentlich im November nach Lanzarote vielleicht kann ich ihn dort ja auch brauchen!

Gruß Oli

Ilse Racek
27.05.2014, 09:59
@all :winke:

wenn ich diesen Thread so verfolge stelle ich fest, dass ich die 5 Jahre SchwerbehindertenAusweisBesitz gar nicht richtig genutzt habe :rolleyes:

Aber wie schon andere Betroffene hier im Forum es formuliert haben :megaphon: Am Wichtigsten ist, dass wir nicht wieder erkranken und den Ausweis einfach dann nicht mehr nötig haben ;)

:winke:

bifi65
27.05.2014, 10:50
Hallo Oli,

ich hatte erst 60 GbD, dann 90, ohne Merkzeichen. Die Begleitperson war immer meine minderjährige Tochter. Wie es mit einer Erwachsenen Begleitperson gewesen wäre, weiß ich leider nicht.

Liebe Wangi: Ich nutze den Behinderteneingang immer. Wenn 10000 Menschen vor einer Halle stehen und ich mit 10 Menschen eine Tür weiter, habe ich trotzdem kein schlechtes Gewissen. Das ich überhaupt dorthin gehen kann, hab ich mir hart erkämpft und bestimmte Sachen würde ich auch sonst nicht machen,weil sie mir zu anstrengend wären.

Herzliche Grüße an alle,
Birgit

laraki
27.05.2014, 11:44
Liebe Mitstreiter,

in der AHB hatten wir auch eine Vortrag über das Behindertenrecht - neu für mich war, dass fast alle Hersteller gute Rabatte auf Neuwagen geben
http://www.bbab.de/pdf/Behinderten-Rabatt%202014.05.01.pdf
hoffentlich funktioniert der Link.....
Liebe Grüße
laraki

Brise 54
27.05.2014, 12:46
Hallo alle miteinander, Danke für die vielen Tipps!

Danke, laraki, für den link, er funktioniert!

@ Oli und andere, ich benutze den Schwerbehindertenausweis im öffentlichen Personennahverkehr und in der Deutschen Bundesbahn (Regionalzüge)- womit ich leider selten fahren kann, aber ich arbeite jetzt auf ein B hin (bisher nur G). Ich muß einen Antrag stellen auf eine Wertmarke, die kostet 120 Euro im Jahr, und muß dann nichts mehr zuzahlen. Allerdings den Ausweis immer vorzeigen.
Außerdem bekomme ich ermäßigten Eintritt in Konzerten, Oper, Theater, Museen (15 %) und muß zumindest im Theater/Oper/Konzert den Ausweis nicht vorlegen - auch nicht, wenn ich die Karte kaufe - muß ihn allerdings dabei haben, wenn ich hineingehe, so sagt man. Vorzeigen mußte ich ihn am Abend noch nie.

LG
Brigitte

Johanne40
27.05.2014, 16:32
Hallo zusammen,
ich habe mir auch ein Schwerbehindertenausweis geholt, 50%. Der ist 4 Jahre gültig. Viele von euch schreiben von 5 Jahren Gültigkeitsdauer. Wonach richtet sich das denn?

Inzwischen frage ich ganz oft nach, ob ich auf den Ausweis eine Ermäßigung bekomme, wenn es nicht aufgeführt wird. Im September z. B. bin ich in Leipzig beim "Bundeskongress Musikunterricht"; habe dort angerufen und nachgefragt - Ermäßigung erhalten!

Und natürlich wünsche ich mir, dass der Ausweis NICHT verlängert wird :-)

Liebe Grüße aus dem Norden sendet euch allen
Johanne 40

Seehase1981
27.05.2014, 20:14
Hallo ihr Lieben,

hier mal wieder ein paar Antworten:

Die Verfahrensdauer ist stark davon abhängig, wie schnell die vom VA angeforderten Befundberichte eingehen. Manche Ärzte antworten innerhalb einer Woche, manche brauchen ein halbes Jahr und länger. Grundsätzlich sind die Ärzte verpflichtet, die Berichte zu schreiben - aber es gibt keine wirkliche Rechtsfolge, wenn sie es nicht tun. Bis eine gerichtliche Vernehmung erfolgt, vergeht ein Jahr und länger.
Da das VA auf diese Bericht angewiesen ist - un je mehr Krankheiten angegeben wurden - mehrere Fachrichtungen -, desto mehr Ärzte werden angeschrieben und um Befundberichte gebeten. Diese sogenannte Sachverhaltsaufklärung kann sich also gerne schon mal ein paar Monate hinziehen. Und dann wird die Akte dem Versorgungsärztlichen Dienst zur gutacherlichen Stellungnahme vorgelegt - denn nur Ärzte mit entsprechender Schulung können die Feststellung treffen. Nicht die Sachbearbeiter, die ihr ansprecht und ihren Namen auf dem Ausweis hinterher stehen haben. Und hier dauert es je nach Bundesland und Kapazität des ärztlichen Dienstes auch nochmal einige Zeit.

In HH sind die Ressourcen derzeit übrigens so dermaßen schlecht, dass alleinig diese Beurteilung mehrere Monate dauert - zu viele Anträge, zu wenig Ärzte: weil King Olaf ja jedes Jahr 250 Stellen einspart. Aber das nur am Rande.

So. Nu zu dem anderen Themenkomplex Ablauf des Ausweises: der SchwebAusweis ist immer nur so lange gültig wie der dazugehörige (vorangegangene) Feststellungsbescheid. Wird also vor Ablauf der fünf Jahre iene neue Feststellung getroffen, weil entweder die Heilungsbewährung abgelaufen ist und nach vorheriger neuer Prüfung der GdB herabgestuft wird oder, der GdB wegen Neufeststellungsantrag erhöht wird wegen neuer dauerhafter Behinderungen, so kann der Ausweis jederzeit und unabhänig vom obigen Eintrag geändert/eingezogen/verlängert oder sonstwas werden. Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor. Wird in HH auch so umgesetzt. Und wenn sich was ändert, wird der halt entsprechend für ungültig erklärt.

Also, im Grundsatz entscheidet die Verwaltungsbehörde, welchen Stempel der AW bekommt.

Wegen der sogennannten Heilungsbewährung ist es auch sehr individuell. Die meisten Krebserkrankungen haben fünf Jahre HB, manche aber auch nur zwei. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Non-Hodgkin-Lymphom (Blutkrebsvariante) nur mit zwei Jahren HB versehen.
Das alles ist übrigens der der VersMedV (VersorgungsmedizinVerordnung) geregelt und für alle Bundesländer gleich.
Dort ist jede Erkrankung drin, je nach Ausmaß der Funktionseinschränkung wird die Höhe des GdB angesetzt. Und hier greift wieder mein voriger Eintrag: je genauer der Doc genau dieses Ausmaß beschreibt, desto besser kann der Schreibtisch-Doc, der die Akte liest (und das hoffentlich richtig und aufmerksam tut), sich ein Bild machen und den GdB anhand der VersMedV festlegen.

Und natürlich gibt es bei diesen Schreibtisch-Docs viele, die nicht richtig lesen oder aufgrund der vielen vielen Akten auf ihrem Tisch einfach nur Masse wegschaffen... Auch das ist eine Folge von King Olafs Politik. Und ich vermute mal, dass es in den anderen Bundesländern kapazitätsmäßig nicht besser aussieht...

Für weitere Informationen stehe ich euch wieder gerne hier zur Verfügung ;-)

LG von Seehase

P.S. Welche gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche es gibt, könnt ihr in einer Broschüre, die vom VA ausgegeben wird, nachlesen. Bei den meisten kulturellen Veranstaltungen etc. handelt der Veranstalter (Museum, Konzerte, Zoo usw.) allerdings auf reiner Kulanzbasis und gewährt für Schwerbehinderte Nachlässe. Einen Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

P.S.X. Die Fahrkarte - korrekt Beiblatt mit Wertmarke - gibt es nur für die grün/orangefarbenen Schwerbehindertenausweise. Dies ist ein Nachteilsausgleich für die erhebliche Gehbehinderung. Ganz platt vom gesetzlichen Gedanken her ausgedrückt: nix laufen können, dann vergünstigt mit Bus und Bahn unterwegs sein können dafür als Ausgleich.

Renate2
27.05.2014, 21:23
aber ich arbeite jetzt auf ein B hin (bisher nur G).


Wie funktioniert das denn - auf ein B hinarbeiten?

Ich habe jetzt nicht alles gelesen, auf was hast Du denn das G bekommen?

Liebe Grüße
Renate

Farfallina
27.05.2014, 21:28
Hab leider nur meinen Ausweis für 1 Jahr und 2 Monate befristet bekommen. Läuft jetzt im Mai aus. Jetzt frag ich mich, ob ich es dabei belassen soll oder nachhaken soll wegen Verlängerung. Eigentlich heißt es ja bei Brustkrebs 5 Jahre schwerbehindert. Hatte im Okt.12 triple negativ G2, Chemo, brusterhaltend operiert und dann Bestrahlung.
LG Jana

Hallo Jana,

ich hatte ebenfalls TN, G3, Chemo, Ablatio und Bestrahlung ED 12/2012), mein Ausweis (100%) wurde zunächst auch befristet für 1 Jahr :confused: . Freundinnen , die ich bei der Chemo kennengelernt habe, bekamen gleich einen Ausweis für 5 jahre, obwohl sie "nur" G2, TN, brusterhaltend hatten. Ich habe dann während der AHB über den Sozialdienst die Verlängerung beantragt (11/2013). Vor ca. 4 Wochen kam eine Anhörung vom LRA, in der mir mitgteilt wurde, dass nach dem Ende der Chemo nun der GDB auf 90 herabgestuft werden soll. Hab dann interessehalber mal nachgefragt, warum, schliesslich ist meine Brust ja immer noch ab :rolleyes:, dann meinte die Dame was von der Arzt hat das jetzt so festgelegt, aber ich hätte ja mit 90% keine wirklichen Nachteile gegenüber 100%. Die 90% soll ich nun wohl für 5 Jahre bekommen. Ich werde das jetzt mal so belassen, da ich ja wirklich keine Nachteile habe.
Zum Prozedere kann ich mir das nur so zusammenreimen: meine Prognose war anfangs nicht so toll (sehr teilungsfreudiger Tumor), da dachte man vielleicht, dass man erstmal abwartet, wie die Chemo anschlägt und dann eventuell gleich nen unbefristeten Ausweis macht, falls die Aussichten weiterhin nicht so toll gewesen wären. Nun ist es Gott sei Dank so ausgegangen, dass ich eine Komplettremisson hatte und die Prognose sehr gut ist!! Von daher hab ich nun wohl die normale 5-Jahres-Bewährung.

Achja, Vorteile hab ich schon bekommen bei:

-vergünstigter Eintritt im Schwimmbad
-vergünstigte Fahrkarte bei New Jersey Transit (im USA-Urlaub in NYC)

LG
Farfallina

The Witch
27.05.2014, 21:55
Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor.
Das ist so nicht richtig. Die aktuelle Verordnung gibt vor:

Schwerbehindertenausweisverordnung

§ 6 Gültigkeitsdauer

(1) Auf der Rückseite des Ausweises ist als Beginn der Gültigkeit des Ausweises einzutragen:

(...)

(2) Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung • Stand: Neugefasst durch Bek. vom 25.7.1991 I 1739; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2012 I 1275 • Diese V wurde auf Grund d. § 3 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979 I 1649 u.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 d. G über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr v. 9.7.1979 I 989 iVm § 4 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchwbAwV+%C2%A7+6&psml=bsbawueprod.psml&max=true)

Brise 54
27.05.2014, 22:34
@ Renate - und damit sich keiner fürchten und wundern muß -
das G habe ich aufgrund einer Vorerkrankung, die Ihr hoffentlich weder hattet noch je bekommt und " auf das B hinarbeiten" bedeutet, Befunde aus mehreren Jahren zusammenstellen - dafür muß ich mehrere Ordner durchforsten, das ist für mich Arbeit - physisch und psychisch.

Die erneute Tumorerkrankung bzw. ihre Behandlung hat meine Situation nicht gebessert. Deshalb möchte ich eine Aktualisierung meines Schwerbehindertenausweises.

Alles Gute an alle
Brigitte

Wangi
28.05.2014, 10:23
Da hier so einige Fachfrauen/Männer anwesend sind stelle ich meine Frage hier auch noch mal, hatte ich schon beim rechtlichen Thread gestellt:

Mein Behi.Ausweis ist unbefristet, ich habe noch diesen grossen Grünen. Ich werde also nicht überprüft.
Jetzt gibt es bei uns schon den neuen Kleinen. Wenn ich den jetzt tauschen möchte, meint ihr es könnte sein dass die sagen, Naja unbefristet ist ja ganz schön lange, Das ändern wir jetzt mal?
Oder heisst unbefristet wirklich unbefristet und es rüttelt keiner daran?


Wenn ich das hier so lese war meine Prognose wohl wirklich nicht so gut :):
Zitat: In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden.

Umso besser fühle ich mich dass ich so hart dafür gekämpft habe dass sich die gesundheitlichen Verhältnissen doch ziemlich gebessert haben, obwohl ich ja immer noch Einschränkungen habe.

Bifi, ich denke das mit dem hart erarbeiten kennt hier jeder. Ich kann da ja auch nur für mich reden.
Ich mußte mal in einer Einkaufspassage dringend aufs Tö und vor dem normalen Frauen Wc war eine lange Schlange. Da hab ich meinen Ausweis gezückt und bin aufs Behinderten WC gegangen.
Ich fühlte mich dabei nicht gut, dachte die ganze Zeit was ist wenn jetzt jemand der das besondere WC mehr braucht als ich, auch dringend muss und ich blockiere das :(.
Ich habe mich sehr beeilt und würde das wirklich nur im absoluten Notfall wieder machen

Gruß Wangi

Wangi
28.05.2014, 10:37
Das ist so nicht richtig. Die aktuelle Verordnung gibt vor:



Quelle: Schwerbehindertenausweisverordnung • Stand: Neugefasst durch Bek. vom 25.7.1991 I 1739; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 7.6.2012 I 1275 • Diese V wurde auf Grund d. § 3 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes idF d. Bek. v. 8.10.1979 I 1649 u.d. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 d. G über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr v. 9.7.1979 I 989 iVm § 4 Abs. 5 Satz 5 d. Schwerbehindertengesetzes von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchwbAwV+%C2%A7+6&psml=bsbawueprod.psml&max=true)

Was Anderes hat Seehase doch aber gar nicht gesagt. Es gibt eben Fälle da gibt es eine unbefristete Gültigkeitsdauer, so wie es auch in der Verordnung steht.

The Witch
28.05.2014, 11:02
Der Satz "Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor." liest sich - so vereinzelt, wie er da steht -, als sei das der Normalfall. Und dem ist eben nicht so.

Wangi
28.05.2014, 11:39
Hast du das so gelesen? ich nicht
Und der Satz steht doch innerhalb eines Absatzes, also nicht einzeln und ich hab ihn nur als Hinweis verstanden dass es das eben AUCH gibt und es auch angewendet wird. Siehe auch meinen Ausweis.

Nix für ungut

Da Seehase sich mit der Materie wohl auskennt weil sie damit arbeitet (?) finde ich ihre Hinweise sehr gut, das sind ja anscheinend angewendete Maßnahmen und solche Erfahrungswerte bringen mir mehr als irgendwelche Paragraphen, wo man ja auch immer nicht weiß welchen Spielraum die Sbs haben.

Gruß Wangi

Karin55
28.05.2014, 11:47
@ Wangi
Meines Wissens nach ist es nicht verboten, ein Behinderten-WC zu benutzen. Es ist eben nur behindertengerecht ausgestattet und klar lasse ich dem Rolli-Fahrer Vortritt, aber sonst ist es eigentlich ok.

Karin

Renate2
28.05.2014, 12:33
Ich habe ohne "großes Zutun" einen unbefristeten Ausweis erhalten. Da ich keinen Nerv hatte, sämtliche Unterlagen zu sichten, habe ich einfach alle behandelnden Ärzte angegeben.

Das Behinderten-WC habe ich nur in der Zeit genutzt, als ich an Gehstützen ging.

Wangi,
ich kann mich nicht vorstellen, daß unbefristet wieder erneut geprüft wird, nur weil man einen aktuellen Ausweis ausstellen läßt. Der wird wahrscheinlich nur umgeschrieben.

Also ich bin noch nie mit den Öffentlichen kostenlos gefahren. Dazu fehlt mir der entsprechende Zusatz.

Liebe Grüße
Renate

Wangi
28.05.2014, 12:45
Ich habe ohne "großes Zutun" einen unbefristeten Ausweis erhalten. Da ich keinen Nerv hatte, sämtliche Unterlagen zu sichten, habe ich einfach alle behandelnden Ärzte angegeben.

Zu 1 Bei mir hat den das Kh beantragt, von daher weiß ich gar nicht was die Alles eingereicht haben. Bei Kehlkopfkrebs bekommt man wohl im Allgemeinen 80%, ich denke die restlichen 20 und das Unbefristet gabs wegen T4

Zu 2 Dann hätte ich damit auch kein Problem ;)

Zu 3 Das hoffe ich dann mal oder ich lasse ihn so wie er ist ;)

Zu 4 Für die Öffentlichen habe ich auch nicht den betreffenden Buchstaben, was ja auch gut ist, solch eine Behinderung möchte ich nicht auch noch haben

LG
Wangi

Brigitte2
01.06.2014, 13:42
Hallo,

im Neanderthal-Museum bei Düsseldorf gibt es eine Ermäßigung von 3 € auf den Eintrittspreis.

LG
Brigitte

ML1969
05.12.2016, 23:55
Hallo Ihr Lieben,

eine Frage noch zu später Stunde - vielleicht wisst ihr ja Rat:
Ich habe einen Bescheid zur Schwerbehinderung bekommen:
Grad der Behinderung: 50
Befristung: 31.08.2016 bis 30.06.2018
Folgende Beeinträchtigungen liegen vor: Neubildung der rechten Brustdrüse, Entfernung von Lymphknoten aus der rechten Achselhöhle.

Das stimmt ja soweit und der Grad der Behinderung ist mit 50 vollkommen ok. Aber mein Gyn meinte, ich solle trotzdem Widerspruch einlegen wegen der sehr kurzen Befristung. Vor allem, weil ja noch nicht einmal die OP gelaufen ist.
Nicht mal 2 Jahre und normal werden doch 5 Jahre befristet, oder?

Was denkt ihr?
Und was gebe ich dann als Begründung an?

Ratlose, liebe Grüße
Meike

gilda2007
06.12.2016, 00:54
Was ist denn die Diagnose?

GlidingGeli
06.12.2016, 00:59
Widerspruch einlegen oder nach der OP einen Verschlechterungsantrag stellen.
Normalerweise gelten 5 Jahre überstandener Therapie.

ML1969
06.12.2016, 10:25
@gilda2007

Meine Diagnose Mitte Juli: invasiv-duktales, triple-negatives Mamma-Carcinom rechts, Ki67 60 %, B5b, 2 cm groß.

Altmann
06.12.2016, 13:36
Hallo,
man gilt erst nach 5 Jahren als geheilt.
Lass Dich nicht abspeisen.
VG
Altmann

Jan64
07.12.2016, 00:02
Hallo Meike,

es ist nicht nur die Diagnose maßgebend zur Einstufung, viel mehr Augenmerk wird auf die tatsächlichen Beeinträchtigungen geleg. Da musst du und deine Ärzte alles angeben. Da die OP noch nicht vorüber ist, werden die Beeinträchtigungen der OP (hoffentlich keine) und die der nachfolgenden Behandlungen jetzt noch nicht berücksichtigt, sie sind ja noch gar nicht da. Deshalb nach der OP sofort einen Verschechterungsantrag stellen. Nimm den Sozialdienst deines Krankenhauses in Anspruch, die Wissen wie man so etwas macht und können dir viel Lauferei nach Befunden etc. abnehmen.

Jan

ML1969
07.12.2016, 00:30
Guten Abend und danke Jan64,

ich habe jetzt erstmal innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt und diesen auch nicht auf die GdB 50 bezogen, sondern auf die Befristung. Wenn der Bescheid so beibehalten wird, werde ich nach der OP schauen und ggf den Verschlechterungsantrag stellen.

LG, Meike

Eva M.
09.12.2016, 08:52
Guten morgen zusammen,

ich bin gerade am Überlegen ob ich einen Verschlechterungsantrag stelle.

Am 3.11.16 Tumorexstirpation rechts mit Sentinel Lymphonodektomie.
Mamma TE, mässig differenzierten invasiven Carcinom, NST.
pT1c, pN (0/3),LO,Vo, Stadium 1A G2, R-Status RO.
Er 90%, PR90% Her2neu 0 KI-67-10%.

So nun zu meiner Frage:

Ich habe bereits einen Schwerbehinderten Ausweis seit 2012 auf Grund von psychischen Störungen. (Tod von meinem Sohn / Krebs). Dieser ist unbefristet mit 50%.

In der Klinik meinte die Sozialarbeiterin, das mir diese % genommen werden könnten??? wenn ich einen Verschlechterungsantrag wegen des BK stelle.

Wenn das so ist, dann kann ich mir das doch gleich sparen, denn 50% bekomme ich evtl.l auch auf den BK?!

Was meint ihr? Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße, Eva

Altmann
09.12.2016, 11:57
Hallo,
die % können Dir auch genommen werden, wenn Du keinen
Verschlechterungsantrag stellst.
Ja, was soll man da machen?
VG Altmann

nelke
09.12.2016, 14:14
Hallo Eva,
ich denke mal daß die Sozialarbeiterin sich da irrt.
Ich hatte vor meiner Brustkrebserkrankung wegen einer anderen Erkrankung 60% unbefristet. Aufgrund der Krebserkrankung wurde ich auf 80% befristet hochgestuft und nach Ablauf der Befristung hatte ich dann wieder die unbefristeten 60%.
Ich war übrigens selbst Sozialarbeiterin und bin ziemlich verwundert über die Aussage der Kollegin.
Liebe Grüße, Elke

Karin55
09.12.2016, 15:25
Liebe Eva, ich habe eben die Gedenkseite deines Sohnes angeklickt und es tut mir so leid, was ihr alles durchmachen musstet. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass du befürchten musst, dass dir im Rahmen eines Verschlimmerungsantrages auch noch der GdB von 50 genommen wird.

Habe ich es richtig verstanden, dass du erst jetzt im November deine Diagnose bekommen hast? Dann würdest du doch ohnehin mindestens 50 bekommen. Oder geht es dir um die Befristung? Ich würde mich unbedingt mit dem VdK in Verbindung setzen.

Dir alles Gute.

Karin

Eva M.
10.12.2016, 18:09
Liebe Elke, Karin und Altmann,

vielen Dank für eure Rückmeldung.
Ich konnte mir nämlich auch nicht vorstellen, das mir meine 50 % die ich ja wegen einer ganz anderen Erkrankung habe und unbefristet sind, genommen werden.
Ich habe irgendwo gelesen, das unbefristet gleich chronisch heißt.
Altmann, du bist sicherlich von einen befristeten GdB ausgegangen.
Meine Op hatte ich erst im November, Karin da hast du schon richtig gelesen.
Beim VDK wäre ich ja, vielleicht kein schlechter Schritt dorthin. Danke!

Herzliche Grüße an euch und alles Gute, Eva

Altmann
12.12.2016, 11:40
Hallo ML,
also wenn bei dir Lympfknoten aus der Achsel genommen worden sind,
bist Du schon erheblich beeinträchtigt dadurch.
Das ist ein Grund, die Verlängerung zu erhalten, mindestens 5 Jahre.
Die warten da schon immer auf einen Widerspruch, es wird eben erst
probiert, wie der Patient reagiert.
Es wird überall an der Zeitschraube gedreht und das ist nicht nur beim
Versorgungsamt sondern auch bei der DRV.
Manchmal so geschickt, daß man es nicht merkt. Erst wenns akut wird
und es einen betrifft, merkt man, daß da irgendwas mit dem Datum also
mit der Zeit nicht stimmt.
Ich hatte "nur" den Wächter weg gekriegt, und die Narbe macht sich schon bemerkbar, aber ich habe anstandslos 5 Jahre gekriegt und danach
"unbefristete" Lebenszeit. Cool was . . . . . .
VG Altmann

gilda2007
12.12.2016, 11:46
"unbefristete" Lebenszeit. Cool was . . . . . .

Unbefristete Lebenszeit -- und das mit Ausweis. Das ist mal cool. ;)

Nicole15
04.01.2017, 06:39
Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage. Meine Diagnose war im Juli 2011 Darmkrebs. Mir wurden 20 cm Darm entfernt, im Dez. 2011 wurde mein unterer rechter Lungenlappen entfernt aufgrund einer nicht bestätigten Metastase. Bis Jan.2017 hatte ich 90%. Seit Dez. 2016 gelte ich jetzt als geheilt. Nun werde ich mit 20% abgespeist. Was meint ihr? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen?

LG Nicole

Ps. Natürlich bin ich eingeschränkt aufgrund der OP's, aber mir geht es sehr gut!

Elfi2
09.01.2017, 20:06
Habe schon länger einen Schwerbehindertenausweis, 60 %, unbefristet. Nun ist der Brustkrebs dazu gekommen. Muss ich das melden? Mir würde´der Ausweis, so wie er jetzt ist, reichen. Ist schon ein Aufwand, wieder die ganzen Belege beizubringen usw.

Altmann
10.01.2017, 12:28
Hallo Eflie,
kann sein oder auch nicht, daß die Grade erhöht werden.
Die rechnen dann meist was anderes runter und den BK
dazu, kommt wieder das Gleiche raus.
Es kommt eben drauf an, was Du sonst noch angeben kannst,
soweit es von ärztlicher Seite bestätigt ist.
Ob die 20 GdB mehr bringen, vielleicht ne Steuerentlastung.
Probieren geht über studieren.
VG Altmann

Elfi2
10.01.2017, 22:53
Ich vermute, dass es wohl auf das Gleiche raus kommt, wie du ja geschrieben hast, Altmann. Das "unbefristet" werde ich dann wohl verlieren und dazu noch eine Menge Arbeit haben, um die ganzen schriftlichen Unterlagen der verschiedenen (Fach)ärzte wieder zu beschaffen. Lohnt sich nicht!

In den Unterlagen steht, glaube ich, dass man jede gesundheitliche Veränderung melden muss. Meinen die da nur Verbesserungen oder MUSS man auch Verschlechterungen melden?

Altmann
11.01.2017, 12:57
Hallo Elfie,
ich denke wirklich, da muss man alles melden.
Du fühlst Dich pumperlgsund, gehst hin, sagst denen das
und schon ist der Lappen weg.
Nee . . . .war Spaß.
Aber mit Veränderungen meinen die auch Verbesserungen.
Ja, man muss mit allem rechnen.
Aber mir hat das Ding überhaupt nichts gebracht.
Du könntest mal beim VDK nachfragen, ob die wirklich
unbefristet wegnehmen können, glaube ich eigentlich nicht.
VG Altmann

Elfi2
11.01.2017, 20:24
Danke Altmann für deine Info. Ich glaube, ich werde nichts unternehmen. Der ganze Aufwand ist mir im Moment zu viel. So viel Unterschied wird bei der Steuer nicht sein.

Eva M.
26.01.2017, 11:13
Hallo Elfi 2,

vor meiner Brustkrebserkrankung hatte ich wegen einer anderen Geschichte 50% unbefristet bekommen.
Ende Dezember hatte ich eine Neu Feststellung veranlasst, eben wegen dem Brustkrebs.
Diese Woche kam der Bescheid: 80% erstmal für fünf Jahre.
Wenn die fünf Jahre vorbei sind und ich geheilt vom Brustkrebs, bekomme ich wieder meine 50 % unbefristet. Also, es wird bei unbefristet nichts genommen!
Ich würde es auf jeden Fall einen Antrag stellen. Bei mir ging es online, die Befunde hatte ich dann mit einem Passbild dem Amt zugeschickt.

Bei 60% ist der Pauschbetrag 890.- Euro
Bei 80% ist der Pauschbetrag 1060.- Euro

Ausßerdem kannst du bestimmte ausergewönliche Belastungen bei der Steuer geltend machen.

Und zu guter letzt ist es auch für die Pflegeeinstufung wichtig, ich hoffe allerdings, das wir hier alle dies nicht brauchen.

Liebe Grüße

Altmann
26.01.2017, 13:42
Hallo,
ja ist schon etwas Unterschied zwischen den Pauschbeträgen.
Aber der bringt doch höchstens ca. 20 Euro Steuerersparnis.
Und der MDK bei der Pflege fragt auch nicht nach einer
Schwerbehinderung. Die gehen nur nach ihren Einschätzungen.
Und ob man nach den 5 Jahren wirklich gesund ist, sei dahin gestellt.
Es sind alles keine Hellseher.
VG Altmann

Elfi2
26.01.2017, 23:13
Eva, ist interessant! Musstest du für die "alte" Behinderung auch Unterlagen einreichen beim Verschlimmerungsantrag oder nur für den Brustkrebs?

Ich habe noch nicht ausgerechnet, wieviel es steuerlich bei mir ausmachen würde. Werde mich mal erkundigen.

Ja, wenn man Tamoxifen nimmt, dauert das evtl. länger als 5 Jahre. So lange hat man ja unter Umständen mit den Nebenwirkungen zu kämpfen.
.

GlidingGeli
27.01.2017, 00:26
Den Grad der Schwerbehinderung länger als 5 Jahre zu behalten ist echt schwer.
Ich wurde nach fünf Jahre auf einen Grad von 20 zurückgestuft, trotz Lymphödem und weiterer Einnahme eines Aromatasehemmers, das ist jetzt schon wieder drei Jahre her. Mir geht es gut , das ist das wichtigste.

Eva M.
27.01.2017, 06:45
Hallo Elfi,

ich habe nur Unterlagen zum Brustkrebs abgegeben und eine Neu Feststellung beantragt. Im Online Formular kommt dann auch der Abschnitt, ob man schon einen Schwerbehinderten Ausweis hat und man muss die Ausweisnummer eintragen.

Liebe Grüße, Eva

Elfi2
27.01.2017, 21:17
Danke Eva, für die Info! Das erleichtert manches. Müssté ich für die "alten"
"Behinderungen" wieder Unterlagen einreichen, würde das einige Fachärzte
betreffen. Wäre ein großer Aufwand und mit Kosten verbunden.

Und ja GlidingGeli, das wichtigste ist, dass es einem gut geht!

Isi66
28.01.2017, 09:06
Hallo in die Runde,

ich bin nicht mehr sehr oft hier im Forum. Möchte aber gerne auf Folgendes aufmerksam machen: verschiedene Erkrankungen werden nicht summiert. Die gehen da ganz pragmatisch vor. Brustkrebs 50 % in der Regel 5 Jahre, Brustkrebs mit Lymphknotenbefall 80 % 5 Jahre und Brustkrebs mit Metastasen 100 % unbefristet. Falls das bei Euch abweicht immer Widerspruch einlegen.

Es wird immer die Erkrankung mit dem höchsten Grad ausgewiesen. Beispiel: 50 % bei Brustkrebs und 30 % Rückenleiden ergibt nicht 80% Behinderung.

Vielleicht wurde das hier schon thematisiert? Habe nicht alles durchgelesen.

Herzlichst
Isi

Flüstermann
28.01.2017, 10:31
@ Isi66,

nicht ganz richtig:
es wird summiert in der Reihenfolge schwerste zuerst plus gefolg von zweiter mit 50%, gefolgt von 3. mit 25% usw., wenn diese Erkrankungen zusammen im Bild der Behinderung stehen!

Z.B., bei mir:
- rekonstrurierter Kehlkopf mit 60% starren Querschnitt = 60grad
+ spasmische Asthmaanfälle = 70Grad
+ Kreislaufinstabilität infolge vor = G
und nach 15 Jahren dann unbefristet

nun neu hinzu:
- chronische Niereninsuffizienz Stadium IV = 100 Grad mit dem G auf 5 Jahre
- Diabetis Typ 2 = unberücksichtig
- Prostatakrebs = unberücksichtigt

meine weitern Behinderungen sind alle nicht berücksichtig als da wären:
- beidseits keinen Bizeps
- Implantat in L5/L4
- verschraubte linke Schulter
- mehrfach operierte Bandscheibenvorfälle im HW-Bereich
- Luftröhrenverkürzung um 5cm

Sollte ich alsbald zur Dialyse müssen, wurde mir die Kennzeichnung aG in Aussicht gestellt, aber auch nur befristet (ich könnte ja ne Niere bekommen, nur das das als Krebserkrankter nicht funktioniert).

Somit ist Summierung schon möglich, insofern die Behinderungen sich gegeneitig beeinflussen (meine Luft zum Kreislauf z. B.).

Was es bringt?
Mir bisher nichts, da selbstständig, einzig die KFz-Steuerermäßigung hat für mich einen Nutzen, als Arbeitnehmer sieht es etwas anders aus mit den 5 Tagen Zusatzurlaub (als ich den Ausweis zum ersten Mal bekam -1978- waren es noch 6 Tage), den Kündigungsschutz sehe ich nicht als solchen an, eher als Hindernis bei Stellensuche, die steuerliche Entlastung ist auch nur in den unteren Einkommensschichten relevant, Gutverdienern ist sie egal (obwohl gerade die werden sie in Anspruch nehmen, müsste eigentlich heißen, sollte sie egal sein), wer den entsprechenden Grad oder Kennzeichen hat die entsprechenden Befreiungen (von 50% Kfz-Steuer oder der Marke für den öffentlichen Verkeher -wieviel bei welchen Graden bin ich momentan überfragt, da für mich nicht zutreffend bis hin zu Radio und Fernsehbefreiung) und auch noch manche andere Kleinigkeiten wie verbilligte Eintritte, welche ich aber nicht als wichtig bezeichnen würde.

Die vorrangige Amtshilfe: na versuchts die mal anzuwenden, viel Spaß dabei. Liegt bei mir aber vielleicht auch daran, das man mir rein äußerlich fast nichts ansieht -selbst die Narben im 12-fach opeierten Kehlkopf Bereich sind gut verwachsen-, erst wenn ich zu sprechen beginne, merken die Meisten dann eine Behinderung, wenn gleich auch viele auf Erkältung und manche sogar auf, na gestern wars aber feucht, tippen.

Achja, den Rentenbeginn habe ich vergessen:
- wer im Sozialsystem ist, sprich Arbeitnehmer oder Angestellter oder gar Beamter hat ja die berühmten zwei Jahre früher oder mit Abschlag 5 jahre früheren Renten- Pensionsbeginn
- wer, wie ich eingezahlt hat, aber die letzten 5 jahre nicht, nun Pech gehabt, nur noch normale Altersrente entsprechend den eingezahlten Jahren!

Kann nur jeden raten, bei Selbstständigkeit den Minimalbetrag in die Sozialkasse einzuzahlen, ich habe es unterlassen, teils leider nicht so weit gedacht, teils aus Uninformiertheit.
Das wäre wichtiger gewesen denn der Schwerbehindertenausweis!

lg
Harald (somit ist der 06.11.2017 mein Renteneintrittsalter, mit 65,5 Jahren, trotz dem Schwerbehindertenausweis)