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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nahtlosigkeitsgeld bei Agentur für Arbeit beantragen


Budgie69
09.01.2015, 23:37
Hallo, ich hoffe jemand hat vielleicht ein oder zwei Tipps bezüglich meiner Frage :) Meine Frau schien nach diagnostiziertem triple-negativen, inflammatorischen Brustkrebs und den darauffolgenden Behandlungen auf einem gutem Weg und sollte am 5.1.2015 eine stufenweise Wiedereingliederung an ihrem Arbeitsplatz (den sie über 20 Jahre innehielt) beginnen, welche am 2.3. in Vollzeit übergehen sollte. Die Krankenkasse hat ihr zu dieser Zeit (Mitte Dezember) mitgeteilt, dass das Krankengeld nach 78 Wochen am 29.3.2015 auslaufen wird. Kein Problem, dachten wir...bis der Krebs kürzlich mit voller Wucht zurückkam und sie nun seit einer Woche eine palliative Chemo machen muss, da Knochenmetastasen festgestellt wurden. Auch steht wohl noch eine zusätzliche Behandlung mittels Elektrochemotherapie an...
Wir hatten heute ein Gespräch mit einer Frau vom sozialmedizinischen Dienst des behandelnden Krankenhauses, die ihr schnellstmöglich die Beantragung von 'Nahtlosigkeitsgeld' nach Paragr. 145 bei der Agentur für Arbeit empfahl. Meine Frau will auch unbedingt trotz der Diagnose wieder arbeiten, aber als erstes steht nun dieser Besuch beim Amt an (langt da ein Anruf zwecks Terminvergabe?).Wir beide haben allerdings überhaupt keine Ahnung, was an Vorbereitung vonnöten ist und vielleicht gibt es hier im Forum jemanden der mir sagen kann, was an Dokumenten - ausser dem Perso - beim ersten Besuch unbedingt mitzubringen ist und was genau da auf einem
zukommt. Erst einmal nur Bürokratisches, oder wird da schon bereits nach konkreten Details gefragt?

axellino
10.01.2015, 08:10
Guten Morgen Budgie69,

die eigentliche Arbeitslosmeldung nimmt deine Frau unbedingt persönlich vor. Terminvereinbarung ist dafür gar nicht erforderlich, weil solche Meldungen an jedem Tag aufgenommen werden müssen.Ihr solltet das jetzt auch demnächst in Angriff nehmen,da der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur mit involviert wird und dadurch die Bearbeitung des Antrages durchaus einige Wochen dauern kann,bei mir waren es ca. 6 Wochen.Zur persönlichen Arbeitslosmeldung nimmt deine Frau den Perso und das Schreiben der Krankenkasse über den Aussteuerungstermin mit,das reicht erstmal.Danach möchte man von deiner Frau evtl. noch eine ausgefüllte Verdienstbescheinigung des letzten Arbeitgebers haben und aufjedenfall eine Schweigepflichtsentbindung der behandelnen Ärzte und einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen.Diese beiden Angaben sind freiwillig,auch wenn die Arbeitsagentur immer gegenteiliges behauptet.Ich habe damals diese Angaben gemacht und dazu Kopien meiner Arztberichte in einen verschlossenen Umschlag für den Med. Dienst bei der Arbeitsagentur abgegeben.
Daraufhin hat der Med. Dienst per Aktenlage über meine Leistungsfähigkeit entschieden.Wenn man evtl. ein wenig Einfluss über die Beurteilung des Med. Dienst nehmen möchte,dann macht man keine freiwilligen Angaben vorab und teilt der Arbeitsagentur mit,das man persönlich vorstellig werden möchte beim Med. Dienst zur Beurteilung des Leistungsvermögens.
Wichtig ist noch bei Antragsabgabe,deine Frau stellt sich aufgrund ihres Restleistungsvermögens den Arbeitsmarkt zur Verfügung,dieses ist ihr nicht bekannt und wird ebend der Med. Dienst feststellen.Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei Antragsabgabe und im Leistungsbezug nicht abzugeben,das könnte nur Verwirrung bei der Arbeitsagentur stiften,auch wenn man dem Arbeitsmarkt nur fiktiv zur Verfügung steht.Dennoch sollte man diese Bescheinigungen sammeln,für ein evtl. folgenden Antrag auf Erwerbsminderungsrente.Wenn das ALG 1 nach Nahtlosigkeit bewilligt wurde,muss deine Frau innerhalb von 4 Wochen einen LTA - Antrag stellen,ansonsten wird die Zahlung des ALG 1 eingestellt,diesen Antrag kann man auch über die Arbeitsagentur stellen.Sollte dieser Antrag abgelehnt werden,kann dieser in einen Rentenantrag umgewandelt werden.

In allen Ehren das deine Frau wieder schnell Vollzeit arbeiten möchte,doch jetzt sollte sie und ihr euch erstmal um die grössere und wichtigere Baustelle kümmern,dafür werdet ihr alle Kraft und Energie aufbringen müssen.

Ein wenig was zum einlesen für euch,

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&sqi=2&ved=0CCcQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fweb%2Fwcm %2Fidc%3FIdcService%3DGET_FILE%26dDocName%3DL60190 22DSTBAI407799%26RevisionSelectionMethod%3DLatest&ei=JsGwVKOYM8HaPc7vgYgM&usg=AFQjCNG88U1U8zHLxHrCwHDmELrXI8QyyQ

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Reha/02_beruflicheReha_LTA/LTA_index_node.html

wenn noch Fragen sind,her damit.

Liebe Grüsse und alles alles Gute für Euch

axellino

Budgie69
10.01.2015, 09:30
Vielen Dank, das hat uns sehr geholfen. Wir werden gleich nächste Woche vorstellig werden, mit Deinem "Leitfaden" wird das bestimmt klappen :winke:

Budgie69
11.01.2015, 15:24
Ich stehe gerade auf dem Schlauch: ich will für meine Frau den "Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)" ausfüllen und stolpere über den Passus "Sind Sie ewerbstätig?" und weiß jetzt nicht, ob ich Ja oder Nein ankreuzen muss. Sie hat einen laufenden Arbeitsvertrag, ist aber seit 15 Monaten als arbeitsunfähig krankgeschrieben. Bezieht sich die Frage nur auf den momentanen Stand bei Ausfüllen des Antrags, oder ob man generell in einem Arbeitsverhältnis steht (sei es auch momentan "ruhend")? :confused:

axellino
11.01.2015, 20:13
Ja !

Erwerbstätige sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben.

Budgie69
12.01.2015, 13:45
Ich habe noch eine Verständnisfrage zum "Nahtlosigkeitsgeld". Aufgrund der Erkrankung meiner Frau (palliativ, Knochenmetastasen mit noch ausstehender Elektrochemotherapie) scheint eine volle Rückkehr ins Berufsleben ausgeschlossen und eine (teilweise?) Erwerbsminderungsrente im Bereich des Wahrscheinlichen.
Setzt die Beantragung von Nahtlosigkeitsgeld eigentlich voraus, dass man selber bereits schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat, oder überlasst man dies dann der Agentur für Arbeit bzw. wäre es nicht ratsam, hier schon vorher tätig zu werden? Die Entscheidung der Rentenversicherung kann ja anscheinend in Einzelfällen mehrere Monate dauern, bei meiner Frau sind es noch 11 Wochen bis zur Einstellung des Krankengeldes.

axellino
12.01.2015, 15:01
Das ALG 1 nach Nahtlosigkeitsregelung setzt nicht vorraus,das vorher eine Erwerbsminderungsrente beantragt wurde.Die Arbeitsagentur fordert sowieso auf innerhalb von 4 Wochen einen LTA - Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen.Damit nimmt dann alles seinen lauf.Bei mir wurde der Antrag nach 3 Monaten abgelehnt.Keine Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha zu erwarten.Dann 2 Monate später wurde mir mitgeteilt,das dieser Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird.Danach musste ich noch einiges an Papieren bei der Rentenversicherung einreichen und nach ca. 10 Monaten Bezug des ALG 1 nach Nahtlosigkeit,wurde mir eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen.
Bei mir spielte damals auch der finanzielle Aspekt eine grosse Rolle,so das ich versuchte das Krankengeld und ALG 1 voll auszuschöpfen.
Das Krankengeld und dann das folgende ALG 1 nach Nahtlosigkeit,waren um einige Euros höher wie eine evtl. zu erwartende Erwerbsminderungsrente.
Da ich annehme das ein ALG 1 Anspruch von 12 Monaten vorhanden ist (wenn ebend nicht vorher schon über eine Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde) und auch durch den Bezug von Krankengeld und ALG 1 noch ein paar winzige Pünktchen ins Rentenkonto fliessen,würde ich einen Rentenantrag nicht vorher stellen.Das ist aber nur meine persönliche Meinung.
Desweiteren ist zu diesen Zeitpunkt nicht vorher zu sehen,wie sich der Gesundheitszustand und die damit verbundene Erwerbsfähigkeit entwickelt oder verbessert und darum wäre ich mit Äusserungen gegenüber der Arbeitsagentur und vorallendingen gegenüber der Rentenversicherung vorsichtig,evtl. nur eine teil Erwerbsminderungsrente beanspruchen zu wollen,vielleicht kommt man um eine volle Erwerbsminderungsrente und wenn nur befristet nicht herum.

conquerer
12.01.2015, 21:59
An der gleichen Stelle bin ich auch. Habe beim Arbeitsamt angerufen und die meinten wenn der Schrieb von der KK käme dort melden oder spätestens am ersten Tag nach dem letzten Bezugstag.

axellino Du meinst also besser gar keine grossen Angeben wegen Art der Rente zu machen ? Ich würde am liebsten wieder voll arbeiten, kann aber aufgrund Chemo und etwaiger Bestrahlungen wohl nicht allzu schnell wenn überhaupt noch. Aber eine teilweise EU kann ich mir schwer vorstellen zu machen.

axellino
13.01.2015, 09:20
Hallo conquerer,

ich habe auch vor gut 2 Jahren gedacht und gewollt,am liebsten wieder voll arbeiten zu gehen,wie sollte es auch anders sein mit 44 Jahren.
Andererseits wusste ich genau,das bei meiner metastierten Krebserkrankung mit Pallativer Behandlung,ein weiterer Verlauf der Erkrankung absolut nicht vorhersehbar ist.Aufgrund dessen und auch um finanziell ein wenig abgesichert zu sein für den fall der fälle,habe ich mich entschieden und wenn ebend vorerst und vielleicht befristet eine volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV durch zu bekommen.Das das ganze natürlich kein Wunschkonzert ist,wusste ich natürlich genau.Darum habe ich mir auch einen guten Neurologen mit ins Boot geholt,mit dem ich über alles offen reden konnte,auch über dieses Thema.Er sagte mir seine vollste Unterstützung zu,denn man sollte unbedingt den Psychologischen Aspekt mit einbeziehen um evtl. eine volle Rente durch zu bekommen.
Nun,bin ich ebend erstmal Frührentner und suche händeringend nach einen kleinen Nebenjob den ich machen darf zu der Rente,ohne sie natürlich zu gefährden.Desweiteren kann man eine zugesprochene Erwerbsminderungsrente,jederzeit wieder zurück geben,wenn man meint man kann und will wieder voll arbeiten gehen,doch so einen Schritt sollte man natürlich vorher genauestens überdenken.

Budgie69
13.01.2015, 18:05
Eine letzte Frage hätte ich noch, bevor ich meine Frau diesen Freitag zur Arge begleite: sie steht seit 20+ Jahren in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und hatte bis zu ihrer Erkrankung eine Vollzeitstelle (38,7 Std./Woche). Sie hat momentan einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 60. Sofern es sich herausstellen würde, dass sie Erwerbsminderungsrente beziehen muss, ist dann (gesetzlich) gewährleistet dass sie nach Entscheidung der Agentur für Arbeit/Rentenversicherungsträger auch wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann, oder kann der Arbeitgeber wegen betrieblicher oder anderer Gründe dagegen Einspruch erheben und sie müsste eine andere adäquate Stelle zugewiesen bekommen und diese annehmen? Ich bin nur durch diesen "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen"-Jargon etwas verunsichert..

axellino
13.01.2015, 19:24
Eine evtl. vorhandene Erwerbsminderung darf nur durch die Rentenversicherung festgestellt werden und diese Entscheidung ist für alle Leistungsträger bindend.

Sollte eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente zugesprochen werden,also bis zum Eintritt ins Rentenalter,dann wird das Arbeitsverhältnis natürlich beendet.

Sollte eine befristete Rente zugesprochen werden,endet das Arbeitsverhältnis nach § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD nicht.Stattdessen ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD).

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erhalten dann noch zusätzlich eine Zusatzversorgung über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zur zugesprochenen Rente.

Wenn sich das "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen"
auf das ALG 1 nach Nahtlosigkeit bezieht,dann wird von einer fiktiven Bereitschaft hierzu geredet,anders kann es ja auch nicht sein,weil im Leistungsbezug die Feststellung der Erwerbsminderung ja noch nicht abgeschlossen ist.Also man braucht z.B. keine Bewerbungen schreiben usw.

conquerer
14.01.2015, 21:35
Darf man eigentlich bei EU Rente einen 400€ Job annehmen ? Irgendwie schliesst sich das ja auch aus oder ? Wird das dann nicht abgezogen ?

axellino
15.01.2015, 08:13
Darf man eigentlich bei EU Rente einen 400€ Job annehmen ? Irgendwie schliesst sich das ja auch aus oder ? Wird das dann nicht abgezogen ?

Ja man darf conquerer,genaueres steht dann immer im Rentenbescheid.
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente,so wie ich sie beziehe,darf man 450 Euro dazu verdienen,aber mit einer beschränkten Erwerbszeit von weniger als 3 Std. täglich und weniger wie 15 Std. wöchentlich,ansonsten würde man ja auch nicht als voll Erwerbsgemindert gelten.Bei einer zugesprochenen teil Rente ist komplizierter,steht dann aber detailliert im Rentenbescheid.Wenn man die Hinzuverdienstgrenzen einhält,wird nix von der Rente abgezogen.
Sollte eine zugesprochene Rente befristet sein und man geht zu der Rente einer Nebentätigkeit nach,kann ( ich betone kann ) es sein das die Rentenversicherung ein wenig genauer auf einen schaut wenn die Verlängerung der Rente anliegt,vielleicht geht ja doch ein bischen mehr nach Einschätzung der Rentenversicherung und der Kampf um eine Verlängerung geht dann ebend oft erst richtig los,das kann und ist oft aber auch ohne Nebenjob so,wenn die Verlängerung der Rente anliegt.Wichtig ist ebend,die Hinzuverdienstgrenze und max. erlaubten Erwerbszeiten sind einzuhalten und man sollte nicht unbedingt einer Nebentätigkeit nachgehen die gegen die Verrentung spricht,z.B. wegen kaputter Wirbelsäule verrentet und man macht eine Nebentätigkeit,wo man schwere Kartons schleppt,mal so als krasses Beispiel genannt.Desweiteren ist jede aufgenommene Nebentätigkeit zur Rente,auch wenn diese unentgeltlich sein sollte ( z.B. Ehrenamt ) der Rentenversicherung zu melden.

conquerer
15.01.2015, 23:00
Danke axellino für die tollen Antworten, unbeschreiblich was man hier an wertvollen Infos bekommt.

Budgie69
19.01.2015, 20:13
Danke axellino für die tollen Antworten, unbeschreiblich was man hier an wertvollen Infos bekommt.

Dieser Aussage schließe ich mich gerne an :D

Ich war mit meiner Frau nun letzten Freitag bei der Agentur für Arbeit in Hamburg-Eimsbüttel, die - so dachten wir laut der "wer-ist-für-mich-zuständig-PLZ-Suche" auf deren Homepage - dafür zuständig war. Auf Nachfrage am Schalter, ob meine Frau einen Schwerbehindertenstatus hat (ja, GdB 60) wurde uns mitgeteilt, dass hierfür die Agentur Hamburg-Mitte alleinig zuständig wäre...nur weiß man das anscheinend erst, wenn man vor dem (falschen) Schalter steht, im Internet fand ich diesen hilfreichen Hinweis nicht :boese:
Aber wir hatten da schon einiges an Unterlagen ausgefüllt und heute am Montag noch den Gesundheitsfragebogen bei der "richtigen" Stelle abgegeben. Es ging alles fix vonstatten und die Bearbeiterin war überrascht, wie gut vorbereitet (Kopien aller medizinisch relevanten Unterlagen & des Schwerbehinderungs-Feststellungsbescheides hatte ich dabei) und frühzeitig wir da waren, lt. eines Mitarbeiters am Schalter kommen viele erst wenige Tage vor Ende der Krankengeldzahlung, was nicht gerne gesehen wird.
Nun wird noch ein weiterer zu vereinbarender Termin fällig, sobald meine Frau die auszufüllenden Arbeits- und Versicherungsbescheinigung des Arbeitgebers & der Krankenkasse wiederbekommt, und dann kommt sicherlich noch eine Einladung vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit. Aber die ersten bürokratischen "Hürden" sind - auch dank guter Tipps hier - locker bewältigt worden. Es musste auch nicht extra auf §145 Nahtlosigkeit von unserer Seite aus hingewiesen werden, anhand der meiner Frau gestellten Fragen und dem Krankheitsverlauf (ungekündigter Arbeitsplatz, Arbeitsunfähigkeit wegen palliativer Chemo bis über Auslauf des Krankengeldes hinaus) kam diese Art Antrag wohl automatisch zum Tragen.

conquerer
21.01.2015, 02:56
Müsst Ihr wirklich zum medizinischen Dienst ? Am Telefon wurde mir gesagt nach den Worten Krebs und Chemo das wohl die Befunde reichen, de würden sie sich aber selbst besorgen.

Budgie69
24.01.2015, 21:48
Ob wir wirklich zum Medizinischen Dienst müssen, kann ich jetzt noch nicht sagen. Zumindest gehört die Erwähnung wohl zum Standardprozedere, ich nehme aber auch an bzw. hoffe, dass aufgrund der Aktenlage ein persönliches Erscheinen nicht mehr erforderlich ist. Der momentane Gesundheitszustand meiner Frau lässt an ein Arbeiten überhaupt nicht denken :(

Susanne13
25.01.2015, 16:11
Ich musste nicht zum medizinischen Dienst persönlich vorstellig werden, sondern es hat ausgereicht, das ich alle relevanten Arztberichte gefaxt habe.

conquerer
26.01.2015, 18:35
Welche Formulare kann man denn im Vorfeld besorgen ? Vom Arbeitgeber eine Bescheinigung der letzten 12 Monate Gehalt oder ?
Ich war auf der Seite vom Arbeitsamt und ich blicke da nicht durch von wegen Nahtlosigkeit. Ich wollte vorher schon ein paar Sachen parat haben wenn ich hingehe. Hat jemand ein paar Tips ?

Grüsse

Susanne13
26.01.2015, 20:28
Ruf doch einfach die kostenfreie Hotline - Nr. Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 an, sie sind dort sehr nett und hilfsbereit. Sie können Dir auch Deine Fragen beantworten, was genau Du an Unterlagen mitbringen musst. Wenn man dann alle Unterlagen beisammen hat, ruft man wieder an wegen einem persönlichen Termin und spart sich so die Wartezeit vor Ort.

Elisabethh.1900
26.01.2015, 21:55
Lieber conquerer,
im Beitrag von Axellino (den er am 10.01.2015 schrieb) hat er im ersten Abschnitt aufgezählt, welche Unterlagen er sich bereits im Vorfeld besorgt hatte.
Die Formulare müßte dir die Arbeitsagentur eigentlich auch zuschicken können. Wenn du schon einmal Leistungen vom AA bezogen hast oder mit denen in Kontakt warst, dann greifen die auf deine alte Kundennummer zurück.

Liebe Grüße,
Elisabethh.

conquerer
27.01.2015, 21:51
Telefoniert mit dem Amt habe ich, danach rief mein Chef mich an. Also die auf dem Amt können ohne den Bescheid nichts machen mitbringen bräuchte ich nichts. Die Personalabteilung meiner Firma wiederum hätte da einiges zu klären, es müsse das auf das Direktionsrecht verzicht werden, damit das Amt überhaupt zahle, die meinen ich solle bei der KK anfragen ob ich den Bescheid früher bekäme. Ich habe das Gefühl das mir das allmählich wirklich über den Kopf wächst. Zudem bekäme ich einen Anwalt bezahlt falls es zu Komplikationen mit dem Amt oder später wegen Rente käme... Mit was man sich alles rumschlagen muss. Ich will doch nur das hinter mir lassen können und einfach wieder arbeiten gehen....

Elisabethh.1900
27.01.2015, 22:22
Lieber conquerer,
Zudem bekäme ich einen Anwalt bezahlt falls es zu Komplikationen mit dem Amt oder später wegen Rente käme...

Wer möchte dir den Anwalt zur Verfügung stellen? Es wäre sicherlich gut, wenn er dich jetzt schon unterstützen könnte, du hast viele Fragen. Ich denke, es ist gut, wenn du Unterstützung bekommst.
Wie lange bekommst du noch Krankengeld?

Tut mir leid, dass ich dir nicht besser helfen kann.

Elisabethh.

Budgie69
11.02.2015, 19:11
Kleines Update: bis jetzt hat meine Frau noch nichts von der Agentur für bzw. von deren Medizinischen Dienst gehört, und sie wartet immer noch auf die von ihrem Arbeitgeber ausgefüllte §312 Entgeltbescheinigung, die aber wohl nächste Woche endlich fertig sein soll. Danach wird sie einen weiteren Termin bei der Agentur vereinbaren und all den benötigten Schriftkram mitnehmen.

Heute kam der Neufeststellungsbescheid vom Versorgungsamt, statt 60 ist ihr Grad der Behinderung nun 100... Dies habe ich gerade als Pdf-Anhang per Email an die Agentur für Arbeit geschickt, damit das in die (wohl immer noch laufende) Bewertung mit einfliessen bzw. neu bewertet werden kann.

conquerer
12.02.2015, 22:05
Mal eine Frage zum Versorgungsamt war das im Rahmen einer Verlängerung oder habt Ihr Verschlechterung beantragt ? Stehe da auch im Moment davor zu überlegen ob ich den ganzen Kram da auch mal hinschicke.

Meinen Bogen vom Arbeitgeber kam schneller als erwartet jetzt warte ich noch auf den Bogen der KK. Was mich bei dem Bogen des MDK verwunderte das Krebs nicht mitdraufstand zum ankreuzen, dafür aber Heuschnupfen oder ähnliches. Ich dachte ich wäre im falschen Film.

Grüsse

Yvi
05.03.2015, 21:50
Hallo zusammen ,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich hätte eine Frage zum Krankengeld. Ich war das komplette Jahr 2014 Krankgeschrieben wegen einem
4.Rezitiv Ovarkarzinom, im Januar habe ich dann Wiedereingegliedert mit Erfolg. Seit Februar bin ich wieder bei meinem Arbeitgeber und beziehe Gehalt.
Leider mußte ich letzten Mittwoch zum Arzt und wurde Krankgeschrieben weil ich Wasser im Bauch hatte (Folgeerscheinung des Krebs`s).
Jetzt meine Frage wer zahlt mir diese 7 Tage Krankschreibung die Krankenkasse oder der Arbeitgeber?
Vielleicht hast Du eine Antwort.
Vielen Dank und viele Grüße Yvonne

Elisabethh.1900
08.03.2015, 01:49
Liebe Yvi,

deine Frage, wer diese 7 Tage bezahlt, ist nicht so leicht zu beantworten. Es kommt mit darauf an, welche Diagnose dein behandelnder Arzt auf den Krankenschein geschrieben hat. Manchmal ist es so, dass die Krankenkasse bzw. der MDK sich beim Arzt erkundigen, ob es einen Zusammenhang zwischen der jetzigen Erkrankung und dem Tumor gibt.
Fakt ist, dass du wegen der gleichen Erkrankung innerhalb von 3 Jahren maximal 78 Wochen krankgeschrieben werden kannst. Eine Übersicht über die 3 Jahreszeiträume haben meistens nur die Krankenkassen.
Es tut mir leid, dass ich dir nicht unbedingt weiterhelfen konnte,deshalb möchte ich noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken.

Elisabethh.

Marcwen
09.03.2015, 00:11
Es könnte durchaus sein, dass Du wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung bei deinem Arbeitgeber bekommst. Hier musst du mal genau nachschauen, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, so muss seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen sein. Wenn du also vom 1.1. 2014 krank geschrieben warst, damals deine 6 Wochen LFZ beim Arbeitgeber hattest, so solltest du ab 1.1. 2015 wieder Anspruch auf 6 Wochen LFZ bekommen.

Budgie69
15.03.2015, 16:01
Nun hat die Agentur für Arbeit geantwortet, deren Meinung nach ist meine Frau nicht mehr arbeitsfähig (weniger als 15 Std. wöchentlich). Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung würde sie nach Aussteuerung der KK (läuft am 29.03. aus) ALG 1 (Nahtlosigkeitsgeld) gemäß §145 erhalten. Der dem Schreiben beiliegende Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ein Schweigepflichtentbindungsformular habe ich vorgestern an die Agentur für Arbeit zurückgeschickt, die leiten es an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Ab nun heisst es also erst einmal auf Antwort warten. Gibt es da einen ungefähren Richtwert, wann die sich melden? Ich nehme mal an, zwischen 2 Wochen und 10 Monaten ist alles möglich :rolleyes:

axellino
15.03.2015, 17:09
Hallo Budgie69,

das kann Wochen bis Monate dauern,bis über den Antrag entschieden wurde.
Bei mir hat es ca. 3 Monate gedauert bis der Antrag abgelehnt wurde,aufgrundessen keine Besserung durch eine LTA zu erwarten ist.
Rein rechtlich gesehen,wenn über den Antrag in 6 Monaten nicht entschieden wurde,könntet ihr eine Untätigkeitsklage gegen die DRV einreichen.
Aber eigentlich ist das ja schnuppe derzeit,ihr seid den Mitwirkungspflichten nach gekommen und habt den Antrag gestellt und das ALG 1 nach Nahtlosigkeit muss so lange gezahlt werden,bis über die Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde,natürlich nur bis zur max. Anspruchsdauer.

Gruss

axellino

Budgie69
18.04.2015, 19:27
Bei uns nimmt jetzt auch alles recht schnell seinen Lauf: am 30.03.15 Aussteuerung aus KK und Bestätigung der DRV Bund, dass der Reha-Antrag eingegangen ist. Am 9.4. die Bewilligung mit Nennung der Reha-Einrichtung (Helios Klinik Schloss Schönhagen, eine rein onkologische Rehaeinrichtung in Schleswig-Holstein) und dem Hinweis, dass der genaue Aufnahmetermin in Kürze erfolgt. Daher haben meine Frau und ich heute diese mal bei schönstem Wetter besucht und als wir wieder zuhause ankamen, lag auch schon ein Schreiben von denen im Briefkasten, der Anreisetermin ist der 19.05.

Deswegen hätte ich eine Frage an Euch: hat man - da meine Frau insgeheim eine andere Rehaklinik bevorzugt - eigentlich einen Anspruch auf freie Wahl bzw. die Möglichkeit eines Antrags auf Klinikumstellung, wenn man vor vorendete Tatsachen gestellt wird? Oder würde es hier Probleme geben, zumal sie ja nun ALG 1 Nahtlosigkeitsgeld bezieht und der Sinn der Reha hauptsächlich darin besteht, ihre Arbeitsfähigkeit festzustellen? Es handelt sich hier auch um keine AHB mehr, da die erste geplante Reha wegen weiterer Chemotherapien abgesagt werden musste. Hier hatte sie ja vorab noch die Möglichkeit, aus einem 200km-Radius heraus eine "Top 5"-Liste der Rehakliniken auszusuchen.

Und eine andere Sache: sie wird ja für die Zeit der Reha Übergangsgeld erhalten, die Formulare hierfür muss ich dann noch ausfüllen. Aber wie läuft es mit der Unterbrechung des ALG: muss sie jetzt schnellstmöglich die AfA darüber in Kenntnis setzen, damit die Zahlung bis zum Ende der Reha ruht, oder bekommt man da unaufgefordert ein Formular von denen zugesandt?

Marcwen
20.04.2015, 22:23
Und eine andere Sache: sie wird ja für die Zeit der Reha Übergangsgeld erhalten, die Formulare hierfür muss ich dann noch ausfüllen. Aber wie läuft es mit der Unterbrechung des ALG: muss sie jetzt schnellstmöglich die AfA darüber in Kenntnis setzen, damit die Zahlung bis zum Ende der Reha ruht, oder bekommt man da unaufgefordert ein Formular von denen zugesandt?

Automatisch geht da leider nichts. Brav bei der AfA abmelden. Und ganz wichtig, am Tag Deiner Entlassung aus der Reha dich sofort bei der AfA zurückmelden. Ich war bei Entlassung leider krank und hatte mich 10 Tage später zurückgemeldet. Hatte dann eine Lücke. Zum Glück war meine KK großzügig, da es kein Monatswechsel war. Letztendlich hatte ich das auch gelassen gesehen, da ich mit der Rente gerechnet hatte und die wird dann eh rückwirkend berechnet.

Auntie Little
21.04.2015, 11:19
Hallo in die Runde,

hätte da auch eine Frage zum Nahtlosigkeitgeld. Bin jetzt seit November 2013 krankgeschrieben. Im Oktober war ich zur Reha und bin dort als arbeitsunfähig, sprich unter 3 Std., entlassen worden.

Ende Januar 2015 habe ich einen Antrag auf EU Rente gestellt. Bisher keinerlei Reaktion.

Die Krankenkasse hat mir kürzlich mitgeteilt, dass das Krankengeld zum 25.5.2015 ausläuft.

Nun meine Frage: wann muss ich mich beim Arbeitsamt melden um eventuelle Fristen einzuhalten?

Liebe Grüße
Birgit

axellino
21.04.2015, 21:36
Hallo Birgit,

ich würde nicht mehr lange warten und jetzt umgehend mich mit der Aussteuerrungsbescheinigung der Krankenkasse bei der Arbeitsagentur melden.
Da bei der Nahtlosigkeitsregelung der ÄD der Arbeitsagentur mit involviert wird,kann schon mal 4 - 6 Wochen ins Land gehen,bis Du deinen Bewilligungsbescheid in der Hand hälst.

Gruss

axellino

Auntie Little
21.04.2015, 21:49
Danke axellino, dann werde ich das umgehend in Angriff nehmen.

Liebe Grüße
Birgit

conquerer
21.04.2015, 21:52
Mir sagte man auch am besten mit dem bescheid gleich hingehen. Und wenn man sieht was die noch alles an Formularen für einen haben, macht das auch Sinn..

Auntie Little
21.04.2015, 22:12
GENAU DASS habe ich schon befürchtet. Eigentlich hatte ich die stille Hoffnung, dass die EU Rente bis dahin durch ist. Antrag wurde Ende Januar gestellt, allerdings habe ich bis heute nichts von der Rentenversicherung gehört.
Bin arbeitsunfähig aus der Reha entlassen, sprich unter 3 Std. und eigentlich wollte ich mir gerne den Gang zum Arbeitsamt ersparen.

LG
Birgit

axellino
22.04.2015, 08:05
Nun Birgit,Du könntest frühestens nach 6 Monaten ab Antragstellung gegen die DRV in form einer Untätigkeitsklage vorgehen. § 88 SGG
Ob es was bringt,steht natürlich auf einen anderen Blatt.Es gibt Fälle,da fällt der DRV nach Klageeinreichung ein,das sie den Antragsteller nochmals begutachten wollen und gewinnen meistens nochmals Zeit vor dem SG.
Das sollte Dir jetzt keine Panik machen,Dir steht aufjedenfall ALG 1 nach Nahtlosigkeit zu,bis über die Erwerbsminderung rechtskräftig entschieden wurde oder ebend bis zur max. Anspruchsdauer.

LG

axellino

Auntie Little
06.05.2015, 20:13
:prost::prost::prost::D:D:D:D

Partytime. Rentenbescheid ist heute eingegangen. Volle EU Rente unbefristet.

Glückliche Grüße
Birgit