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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : langzeitüberlebend


Frank Emm aus Weh
20.06.2017, 16:13
hallo zusammen,
hoffe, dass die folgende Frage in diesem Forenbereich richtig ist:

ich höre oder lese immer wieder mal den Begriff "langzeitüberlebend". Was damit genau gemeint ist, dazu wird selbst in professionellen medizinischen Internetbeiträgen viel herumgeschwafelt und sehr unterschiedliches und undefiniertes ausgesagt.
Hier im Forum ist mir der Begriff ebenfalls schon mehrmals begegnet.

Weiß jemand, ab wann (nach wie vielen Jahren) man sich als "Langzeitüberlebender" bezeichnen kann? Ist das von der jeweiligen Krebsart abhängig, oder gibt es da allgemein gültige Zeiträume? Welche Regeln oder Definitionen gibt es zu diesem Begriff überhaupt?

Danke für eure Info!
Viele Grüße,
Frank

alex_1968
06.07.2017, 12:04
Soweit ich weiss alles über 5 Jahre dann bist ja auch "geheilt" die Nebenwirkungen und das einmal Krebs auch bedeutet, die Wahrscheinlichkeit nochmals an Krebs zu erkranken ist höher wie bei Menschen die das noch nicht hatten. Interessiert niemanden.

paulber
10.07.2017, 23:06
Das ist wohl so, das da länger als 5 Jahre schon "Langzeitüberlebend" heißt. Ist es nicht oft so, das nach 5 Jahren keine Stagings mehr gemacht werden, wenn man bis dahin "unauffällig"ist, und somit oft keine Beobachtungen vorhanden sind. Was ist mit Patienten die bei Diagnose schon älter als vll. 70Jahre sind
und möglicherweise auch ohne Krebs z.B. nur noch 4 Jahre gelebt hätten? Niemand weiß das.

Martina2015
13.07.2017, 16:28
Lt. Aussage unseres behandelnden Onkologen gilt der Patient als Langzeitüberlebender, wenn er 5 Jahre nach Erstdiagnose noch lebt. Danach ist kein reguläres Staging mehr vorgesehen, kann aber selbstverständlich auf Wunsch des Patienten gemacht werden.

crab
15.07.2017, 11:47
Hallo Frank,

es gibt tatsächlich keine Statistik, der man entnehmen kann, ab welchem Zeit-
raum man von "langzeit-überleben" spricht.
Darüber bin ich sehr enttäuscht, da es in Deutschland seit ca. 20 Jahren ein
Krebsregister gibt, an das jede Krebs-Neuerkrankung gemeldet werden muss.
Da auch Sterbefälle an dieses Register gemeldet werden, dürfte es doch nicht
schwer sein, ein "Langzeit-Überleben" zu berechnen.

Nach den Leitlinien des Krebsinformationsdienstes zur Nachsorge bzw. Ver-
laufskontrolle werden auch 5 Jahre angegeben, ebenso bei den Versorgungs-
ämtern. Hier wird von Heilungsbewährung gesprochen.

Hier ein Link zu diesem Thema:

http://https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/nachsorge.php