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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kryokonservierung nach 2 Jahren


Farid-Shan
17.06.2020, 11:01
Hallo liebe Community,

Auch mich hat es vor fast 3 Jahren getroffen jedoch habe ich das ganze gut überstanden. Mich würde mal interessieren wieviele von euch die kleinen Freunde einfrieren lassen haben. Es ist zwar kein weggeschmissenes Geld aber nach den Jahren fragt man sich schon ob es sich noch lohnt einzuzahlen obwohl der gesunde Hoden funktioniert. Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mfg

Shan

Vanhohen
17.06.2020, 11:49
Servus,
Bei mir was das Thema das der schlechte hoden den gesunden geschädigt hat und ich eine These machen musste.
Gib mal eine Probe ab dann siehst du ob du welche hast und der gesunde das meistern kann.
Welchen Tumor hattest du ?

Farid-Shan
21.06.2020, 13:59
Servus,

Ich hatte ein Seminom und die Sache war eigentlich gegessen nach 2 Jahren. Bei der Probe hieß es hochfruchtbar und das der hoden es alleine schafft.. die befürchtung ist natürlich falls ein rezidiv kommt, nichts mehr in der "Samenbank" ist.

Mard
21.06.2020, 15:36
Servus,

mich hat es 2015 erwischt (Nicht-Seminom) und ich habe vor der OP/Chemo auch eine Probe einfrieren lassen. Leider hieß es damals, dass die Qualität nicht sonderlich gut sei und nur die aufwändigste (und teuerste) Variante der künstlichen Befruchtung in Frage käme... :eek:
Ich habe natürlich trotzdem jahrelang für die Aufbewahrung gezahlt. Erst als der Nachwuchs vor knapp zwei Jahren dann zur Welt kam (übrigens war keine künstliche Befruchtung notwendig :D ), habe ich die Probe vernichten lassen.

Pauschal lässt sich da schlecht einen Rat geben. Denke, es hängt letztendlich von deinem persönlichen Rezidivrisiko ab, ob du die Probe vernichten lassen kannst.

VG
Mard

Jakelong
21.06.2020, 22:00
Hi Farid,
soweit wie ich das mitbekommen habe, soll die Kryokonservierung und die anschließende Lagerung eine Kassenleistung werden. In diesem Jahr soll noch die Entscheidung dazu fallen, mein Antrag dieses Jahr als Einzellfallentscheidung wurde abgelehnt.

Mako
23.06.2020, 00:29
Die Kryokonservierung ist mittlerweile eine Kassenleistung. Diese können zwar noch nicht über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Aber die Kassen müssen die Leistung übernehmen. Zumindest für junge Erwachsene.

Meine Kosten in Höhe von knapp 900,00€ wurden von der KK zu 100% erstattet. Sollte jm. diese Krykonservierung abgelehnt bekommen. Auf jeden Fall WS einreichen. Ihr werdet Recht bekommen.

Ich arbeite selbst bei einer KK. :)

Anbei noch ein Link über die Rechtsprechung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/kryokonservierung.html

Farid-Shan
05.07.2020, 01:02
Danke euch vielmals !

achi
07.07.2020, 16:54
Hallo Zusammen,

weiß jemand wie es sich verhält, wenn man den Zeitraum für das Einfrieren erweitern bzw. verlängern möchte? Bezahlt habe ich zunächst für 2 Jahre, welche im Oktober enden.

Übernimmt diese Kosten die Krankenversicherung?

Nach der Diagnose im Oktober 2018 war das Ganze noch keine Kassenleistung bzw. musste ich selber finanzieren.

Lieben Gruß

Golsen
21.08.2020, 18:01
Wegen den Kosten: Es gab letztes Jahr eine Gesetzesänderung. Dadurch werden die Kosten übernommen.

Allerdings, müssen die Krankenkassen in einem Ausschuss das noch einpreisen. Sie zögern die Thematik hinaus. Die meisten Kassen spielen daher auf Zeit und zahlen nicht. Ich hoffe, dass die Lage bald nicht nur im Gesetz, sondern auch in der Realität funktioniert.

Update: In meiner Recherche zu diesem Post habe ich gesehen, dass der "Ausschuss" die Richtlinie vor kurzem beschlossen hat: https://junge-erwachsene-mit-krebs.de/fruchtbarkeitserhaltung-gemeinsamer-bundesausschuss-g-ba-beschliesst-richtlinie-zur-kryokonservierung/

Trotzdem kann es: "Bis zur endgültigen Realisierung der Kassenleistung kann es aber noch 8 Monate dauern".

Für dieses Jahr würde ich die Rechnungen definitiv aufbewahren und dann bei der Krankenkasse nachhaken. Ich habe z.b. 150 € für die Aufbewahrung bezahlt. Ich erwarte, dass dieses Geld erstattet wird. Das ist schließlich Recht.

Ich hoffe gerade der Link verschafft Klarheit über die Rechte, auch wenn es noch dauern kann...

mablosa
04.11.2020, 14:14
Vielen Dank für die Infos. Ergänzend auch von mir noch ein nützlicher Hinweis auf die Änderungen im Detail: https://www.juraforum.de/gesetze/bbhv/43-kuenstliche-befruchtung-sterilisation-empfaengnisregelung-und-schwangerschaftsabbruch

Mäx
09.02.2021, 22:45
Hallo,

das mit der Gesetzesänderung ist ja sehr interessant...da muss ich Mal schauen, ob ich für 2020 auch noch etwas zurück bekomme.
Allerdings habe ich mittlerweile die eingefrorenen Freunde wieder auftauen lassen, da wir ein wundervolles Kind bekommen haben und a) positiv sind, dass es dann auch nochmal klappt und b) wenn es nicht ein weiteres Mal klappt, dann soll es wohl so sein.

Trotzallem gut das mit der Änderung zu wissen - das ist an mir vorbei gegangen.

Liebe Grüße