PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch gegen Streichung des Sterbegeldes


13.11.2004, 19:51
Guten Abend zusammen,

es gibt wohl irgendwelche Gesetzeslücken was die Zahlung des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkasse für Todesfälle diesen Jahres betrifft. In der Presse, im Fernsehen und auch auf der Seite www.vdk.de wurde darauf aufgemerksam gemacht, daß daß man für die Todesfälle diesen Jahres das Sterbegeld bei der gesetztlichen Krankenkasse dennoch beantragen und bei Ablehnung Widerspruch einlegen soll.
Nun habe ich das Sterbegeld beantragt, eine Ablehnung bekommen und dann Widerspruch dagegen eingelegt. Die Musterschreiben hatte ich von der vdk-Seite. Ich hatte im Widerspruchsschreiben das Ruhen des Verfahrens bis zu einer richterlichen Klärung der Rechtslage beantragt.

Nun macht die Krankenkasse Schwierigekeiten, sie könnten das Verfahren nicht ruhen lassen, da ihnen nicht bekannt ist, daß einer geklagt hätte bzw. es kein Aktenzeichen bei irgendeinem Gericht gäbe.

Hat einer von euch auch solche Antwort von der Krankenkasse bekommen und was habt ihr dagegen unternommen? Wißt ihr vielleicht etwas von einem Gericht, wo die Klage anhängig ist, bzw. das Aktenzeichen?

Danke für eure Antworten und schönen Abend noch.

Viele Grüße
Irene

13.11.2004, 20:59
Hallo Irene,
auf Gerichtsurteile muss man da wohl noch warten.

Seit dem 1. Januar übernehmen die Krankenkassen nicht mehr das Sterbegeld. So wollte es Ulla Schmidt. Doch das „Gesundheitsmodernisierungsgesetz“ hat womöglich eine Lücke: Für 2004 müssen die Krankenkassen vielleicht doch noch blechen. Kosten: bis zu 400 Millionen Euro - ein herber Rückschlag für die Gesundheitsreform

Kommunen wollen notfalls klagen
Mehrere Kommunen wollen daher gegenüber den Krankenkassen auf Auszahlung des Sterbegeldes für die von ihnen finanzierten Sozialbestattungen pochen. „Wir werden die ersten Fälle jetzt an die Krankenkassen herantragen. Und falls es dazu kommt, dass die Krankenkassen sich weigern, werden wir vor das Verwaltungsgericht ziehen“, so Alfons Olejnik vom Sozialamt in Duisburg. Bekämen die Kommunen Recht, hätte das Modellcharakter: Privatpersonen, die eine Klage bisher scheuen, könnten dann mit Hinweis auf solche Präzedenzfälle das Sterbegeld einfordern - wenn auch nur für Todesfälle aus diesem Jahr.

Urteile abwarten
Um bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Sterbegeld geltend zu machen, müssen die Versicherten jetzt nicht selbst klagen. Sie können die ersten Urteile in Ruhe abwarten. Sollte der Anspruch durch die Gerichte bestätigt werden, wird das Sterbegeld auch noch bis zu vier Jahre später ausgezahlt.
Gruß Lara

13.11.2004, 22:05
Liebe Lara,
danke für deine schnelle Antwort.

Nur, was soll ich jetzt machen, die Krankenkasse beabsichtigt, meinem Widerspruch nicht abzuhelfen, sie möchten mir im Rahmen einer Anhörung gem. § 24 SGB X die Möglichkeit geben, mich zu den entscheidungsrelevanten Tatsachen zu äußern.

Sie wollen nun bis zum 30.11. wissen, ob ich meinen Widerspruch
a) nicht aufrechterhalte
b) aufrechterhalten möchte
c) von meinem Recht der Anhörung § 24 keinen Gebrauch mache oder
d) Stellung nehme.

Sie lassen sich auf das Ruhen bis zur Entscheidung einfach nicht ein.
Falls ich ihnen jetzt mitteilen würde, daß ich meinen Widerspruch nicht aufrechterhalte, hab ich dann wohl später noch die Möglichkeit, erneut Widerspruch einzulegen?


Gruß
Irene

14.11.2004, 00:26
Liebe Irene,

ich habe die Möglichkeit, einen Anwalt zu befragen.

Bitte hab noch einige Tage Geduld!

Melde mich, sobald ich Näheres weiß (spätestens Dienstag!).

Gruß
Norma

14.11.2004, 00:39
Liebe Irene,
den KK ist das alles sehr wohl bekannt.
Du musst deinen Widerspruch aufrechterhalten.
Wenn das Gericht eine Pro-Entscheidung fällt,
muss die Kasse wegen des bereits eingereichten Antrags automatisch aktiv werden.
Gruß Lara

14.11.2004, 11:42
Liebe Norma, liebe Lara,

danke für eure Antworten. Natürlich kann ich noch etwas abwarten, muß mich ja bis 30.11. entschieden haben.

Versteht mich bitte richtig, es geht ganz bestimmt nicht um das Geld, kommt wohl sowieso nix bei rum. Aber es geht mir ums Prinzip. Mehrere Bekannte haben bei ihren KK auch diesen Antrag gestellt, einige brauchten noch nicht mal Widerspruch einzulegen, da das Problem bekannt ist. Andere wiederum reichten Widerspruch ein und die Sache war für sie erledigt.

Nur die BKK für Heilberufe ist dazu nicht in der Lage?
Kann doch eigentlich nicht sein, daß die gesetzlichen Krankenkassen so unterschiedlich reagieren.

Viele Grüße
Irene

16.11.2004, 20:55
Hallo Irene,

hab jetzt die Auskunft des Anwalts.

1. Du kannst den Widerspruch aufrecht erhalten (Begründung wie aus deinem 1. Widerspruch, falls danach gefragt werden sollte). Die Krankenkasse schickt dir dann einen Widerspruchsbescheid.

Ab Zustellung dieses Widerspruchsbescheides hast du eine 4-Wochen-Frist zur Klageerhebung.

Erhebst du keine Klage, wird der Widerspruchsbescheid nach Ablauf der Frist bestandskräftig und kann auch später nicht mehr angegriffen werden (falls dann doch noch ein gegenteiliges Urteil woanders ergehen sollte).

2. Der VdK hat auf seiner Internet-Seite (ganz unten unter den beiden Vordrucken) eine Telefon-Nr. angegeben.
Du solltest VOR deiner persönlichen Entscheidung anrufen und dich erkundigen, ob es irgendwo bereits zu einer Klageerhebung gekommen ist. Wenn ja, dann bitte das Aktenzeichen erfragen!

Damit bist du dann auf der sicheren Seite und kannst das AZ in deinem Schreiben angeben.

Keine Angst, der VdK wird dich nicht nach einer Mitgliedschaft am Telefon fragen, so eine Auskunft ist kostenlos für alle.

Vielleicht besteht ja beim VdK bereits eine Sammelklage und dann hast du die Möglichkeit, deine eigene Angelegenheit mit einzubringen.

Nach Einschätzung des Anwalts besteht bei einer Klage eine 50:50 Chance.
Auf der einen Seite hat der Gesetzgeber zwar die Streichung des Sterbegeldes beschlossen, allerdings steht in einem weiteren Gesetz eben, dass Sterbegeld gezahlt wird.
Deshalb auch dieses Hickhack für 2004.

Es kommt wohl auch auf den jeweiligen Richter an, wie er entscheidtet; natürlich nur in der allerersten Verhandlung.
Ist erst einmal EIN Urteil ergangen, werden sich die anderen Richter natürlich danach richten. ;-)

Allerdings haben die Krankenkassen dann Widerspruchrecht und höchstwahrscheinlich werden sie auch davon Gebrauch machen.

Dann kann es Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil ergeht!

Ich hätte dir eine positivere Auskunft gewünscht, nun weißt du wenigstens die rechtliche Seite.

Viel Glück für deine Entscheidung!

Norma

16.11.2004, 21:17
Hallo Norma,

vielen, vielen Dank für deine umfassende Information, hat mir sehr geholfen.

Werde morgen sofort mal beim VdK anrufen.

Danke nochmals und viele Grüße
Irene

22.11.2004, 15:16
Guten Tag die Damen,
bin momentan auch mit dem Thema beschäftigt und dachte als arbeitssuchender Sozialversicherungsfachangestellter(Krankenkasse) immer auf dem laufenden zu sein, doch weit gefehlt. Ich suche auch verzweifelt diese Klage, da meine Mandantin die ich berate, seit 1970 freiwillig in die Sterbekasse eingezahlt hat und nun nichts mehr davon bekommen soll.Ich hatte auch schon vor ca. 3 Wochen den Antrag gestellt doch man versuchte uns sehr unhöflich los zu werden.Wäre nett was von Ihnen zu diesem Punkt zu hören.

Stephan[behrendt-karin@t-online.de

22.11.2004, 16:38
Ob schon Klagen eingereicht wurden kann ich nicht sagen.
Vielleicht helfen diese Links

http://www.bestatter.de/bdb2/pages/news/presseinformationen.php

http://www.wdr.de/tv/markt/20040614/b_1.phtml

LG Lara

22.11.2004, 18:27
Hallo zusammen,

Lara, danke für die Links.

Nachdem Norma mir den Tipp mit dem VdK gegeben hat, habe ich seit Tagen versucht, den VdK telefonisch zu erreichen. Ist mir aber nicht gelungen, war immer besetzt. Daraufhin habe ich heute eine email geschickt. Wenn ich etwas höre, werde ich sofort berichten.

Viele Grüße
Irene

22.11.2004, 19:29
Hallo zusammen,

ich bin es noch mal. Hab gerade nochmal im Internet nachgesucht und diesen Link gefunden:

http://www.boorberg.de/frame_content.php?req_page=/artikel/52597

Hab den Text aber schon mal hier eingefügt:

"Totgesagtes Sterbegeldlebt möglicherweise noch

Trotz der Absicht des Gesetzgebers, das Sterbegeld aus dem gesetzlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszustreichen, muss diese Zahlung eventuell auch im Jahr 2004 noch von den Kassen erbracht werden.
Dem Gesetzgeber könnte ein handwerklicher Fehler bei der entsprechenden Gesetzesänderung unterlaufen sein.

Jedenfalls ist beim Sozialgericht Duisburg (Az.: S 11 KR 133/04) ein entsprechendes Musterverfahren anhängig.

Personen, die im Familienkreis im Jahr 2004 einen Todesfall als Angehörige zu beklagen hatten, ist anzuraten, bei Ablehnung der Auszahlung des Sterbegelds seitens Krankenkasse Widerspruch einzulegen und insoweit auf dieses anhängige Verfahren zu verweisen.Nur Betroffene, die ihren Fall durch Rechtsmittel »offen halten«, haben die Chance, später bei einem positiven Ausgang des Verfahrens das Sterbegeld ausbezahlt zu erhalten."

Na, dann haben wir doch das Aktenzeichen, oder???

Hoffe, Stephan, das bringt dich auch weiter.Auch ich hatte das Gefühl, daß unsere Krankenkasse mich so richtig abwimmeln wollte.

Viele Grüße
Irene

23.11.2004, 02:32
Ja einen lieben netten etwas verspäteten Abend.
Ist wirklich super nun etwas mehr in der Hand zu haben.
So ein Az. hilft doch entscheidend.Bedanke mich für soeine schnelle Antwort.
Muß leider noch ein paar mehr fälle durch ackkern, da doch noch sehr vielen alten Menschen geholfen werden muß in Bezug auf Behörden. Wie etwa Grundsicherungsrente, zuviel bezahlte beiträge an die KK.
Also besten dank nochmal.

Viele Grüße
Stephan

05.12.2004, 19:33
Hallo!!

Habe einige Fragen zum Sterbegeld.
Mein Vater ist vor 4 Wochen verstorben. Mein Onkel erzählte mir, man sollte einen Antrag auf Sterbegeld bei der Krankenkasse stellen.

Hat man da nun eine Chance oder keine?

Ich lese hier immer nur Widerspruch usw.. Was heißt Rechtsmittel "offen halten"? Sollte man den Antrag stellen, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?

Fragen über Fragen. Vielleicht kann sie mir jemand beantworten, wäre Euch dankbar.

Viele Grüße
Sylvia

05.12.2004, 20:24
Hallo Sylvia,
zunächst einmal mein herzlichstes Beileid.

Es ist so, auch wenn die Krankenkassen das Sterbegeld ab 01.01.2004 nicht mehr zahlen, soll man doch einen Antrag stellen. Dann bekommt man eine Absage von der Krankenkasse und soll dann Widerspruch gegen die Ablehnung einreichen. Im Regelfall ist dann die Angelegenheit erst mal erledigt, man beantragt das Ruhen, bis über die Angelegenheit entschieden wird. Kann allerdings Jahre dauern.

Infos hierzu findest du unter:
http://www.bestatter.de/bdb2/pages/news/presseinformationen.php
http://www.wdr.de/tv/markt/20040614/b_1.phtml

Bei mir war es allerdings so, daß die Krankenkasse den Widerspruch nicht ruhen lassen wollte, weil es noch keine Musterklage gab. Ist aber ungewöhnlich, habe das noch von keiner anderen Krankenkasse gehört, den meinsten KrK ist das Problem bekannt und es gibt keine Probleme.


Rechtsmittel offen halten heißt lediglich, du mußt Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht haben. Du brauchst weder einen Rechtsanwalt noch eine Rechtsschutzversicherung.Also, m.E. auf alle Fälle das Sterbegeld beantragen.


Musterformulare für die Beantragung und den Widerspruch findest du auf der Seite
http://www.vdk.de


Hoffe, ich konnte etwas helfen.

Viele Grüße
Irene

05.12.2004, 22:17
Hallo Irene!

Ich danke Dir für Deine schnelle Antwort und Anteilnahme.

Du hast mir sehr weitergeholfen. Werde jetzt mit meiner Mutter das Schreiben an die Krankenkasse schicken.

Hoffe das es gut ausgehen wird. Für alle die es beantragt haben.

Werd mich hier mal wieder blicken lassen um näheres zu erfahren oder mitzuteilen.

Vielen Dank nochmal Irene. Viele Grüße Sylvia

wolfgang46
05.12.2004, 22:32
Aus der HP der Verbraucherzentrale Hamburg:

"Sterbegeld 2004: Eine Lücke im Gesetz?

Unklar ist, ob das Sterbegeld schon für 2004 als Kassenleistung abgeschafft wurde oder erst ein Jahr später

Viele Verbraucher fragen in unserer Patientenberatung, ob für Menschen, die im Jahr 2004 gestorben sind, von den Krankenkassen noch Sterbegeld ausgezahlt werden müsse. Sie werden von Bestattungsunternehmen in diesem Anspruch bestärkt, jedoch die Krankenkassen verweigern die Zahlung.

Durch die letzte große Gesundheitsreform (Gesundheitsmodernisierungs-Gesetz vom 14.11.2003 – GMG) ist das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung eindeutig herausgenommen worden. Streitig ist aber, zu welchem Zeitpunkt diese Änderung wirksam wird.

In der Aufzählung des Gesetzes, welche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen, ist das Sterbegeld ab 1.1.2004 nicht mehr enthalten. Auch die alten Paragrafen 58 und 59 des fünften Sozialgesetzbuches, die die Einzelheiten zum Sterbegeld regelten – wie z.B. Höhe und Bezugsberechtigte –, wurden geändert. Dort finden sich jetzt die Vorschriften über Zahnersatz und den Finanzausgleich. Da die neuen Paragrafen 58 und 59 aber erst zum 1.1.2005 in Kraft treten und die alten Regelungen nicht offiziell aufgehoben wurden, behaupten Einige – vor allem die Bestattungsunternehmen –, das Sterbegeld müsse nach den alten Paragrafen noch bis Ende 2004 gezahlt werden.

Wir glauben nicht, dass diese Auffassung vor den Gerichten Bestand haben wird. Unserer Meinung nach kann es nicht darauf ankommen, ob eine neue, inhaltlich etwas ganz anderes regelnde Vorschrift, die der Gesetzgeber an die Stelle einer weggefallenen Regelung im Gesetz platziert hat, erst später in Kraft tritt oder sofort. Entscheidend dürfte doch sein, dass der Paragraf zum Sterbegeld im jetzt gültigen Gesetz nicht mehr enthalten ist. Und im Zweifelsfall wird ein Gericht auch nach dem Willen des Gesetzgebers fragen – und der ist eindeutig: Abschaffung des Sterbegeldes ab 1.1.2004.

Wenn Sie anderer Meinung sind, müssen Sie gegen die Ablehnung der Sterbegeldleistung durch Ihre Krankenkasse Widerspruch einlegen. Erhalten Sie daraufhin einen ablehnenden Widerspruchsbescheid, können Sie Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Hätte der Gesetzgeber im GMG die Regelungen über das Sterbegeld ausdrücklich aufgehoben und nicht nur die Paragrafen 58 und 59 mit völlig neuem Inhalt gefüllt, wären die jetzigen Zweifel nicht aufgekommen. Wieder einmal ist ein Gesetz redaktionell so schlecht gemacht, dass es Verwirrung stiftet, wo es Klarheit schaffen sollte."

Hoffe es hilft Euch etwas weiter.
Gruß
Wolfgang

05.12.2004, 23:06
Hallo Wolfgang

Habe gerade Deine Mitteilung gelesen und war doch sehr überrascht.
Meinst Du nicht das aufgrund sovieler anträge und druck der ausgeübt wird mal was für den kleinen man etwas getan wird?

Ich selber bin auch schon dabei eine Sammelklage zu erstellen.

Gruß
Stephan