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12.07.2005 09:42

Behinderungsgrad nach Radikal-OP
 
Wer bitte kann mir Erfahrungen oder Hinweise mit dem Versorgungsamt (Antrag auf Behinderung) mitteilen? OP wurde nervenerhaltend durchgeführt.

Pathologischer Befund: pT2c pNO - G2
Score 2+4 = 6

Mit Dank für Antworten

Klaus-Peter

16.07.2005 19:58

Behinderungsgrad nach Radikal-OP
 
Hallo lieber Klaus-Peter,

du wirst mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 50% rechnen können und mit einer Heilungsbewährung von 5 Jahren (Frist für den Schwerbehindertenausweis).

Ich zitiere:

"nach einer Entfernung in den Stadien T1a (Grading ab G2)
T1b-2 N0 M0 50%."

"nach einer Entfernung in anderen Stadien wenigstens 80%".

Ich wünsche dir alles Gute und dass in 5 Jahren kein Grund mehr für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises bei dir notwendig ist.

Herzliche Grüße

Hansjörg Burger
Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Rhein-Neckar

name@domain.de

17.07.2005 09:21

Behinderungsgrad nach Radikal-OP
 
Vielen Dank, Hansjörg,
Deine Antwort an mich,Klaus-Peter, im Forum deckt sich mit meiner Erfahrung.
Allerdings ist mir im Moment, ich bin 58 J., noch nicht klar, in wieweit ich den
Behindertenausweis für eine eventuelle Frühverrentung nutzen kann.
Gibt es vieleicht jemanden in der Selbsthilfegruppe, der bereits damit Erfahrung
sammeln konnte bzw. mir Tips für ein weiteres Vorgehen geben kann?
Bevor ich zur Rentenberatung gehe, möchte ich natürlich einigermaßen über meine
Rechte informiert sein.
Gerne stehe ich natürlich auch für Auskünfte, meiner Erfahrungen, Eurer Gruppe zur Verfügung.
Einen schönen Sonntag, mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter

17.07.2005 11:07

Behinderungsgrad nach Radikal-OP
 
Hallo Klaus-Peter,

bei einer gut verlaufenen Prostataoperation hast du m.E. keine großen Chancen sofort mit 58 eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
In der Erwerbsminderungsrente wurden die früheren Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten zusammengefasst und neu geregelt.

Mit einem GdB von 50% kannst du jedoch eine Rente für Schwerbehinderung erlangen. Jedoch wurde mit der Neuregelung ab 1.1.2001 das Eintrittsalter stufenweise von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt.

Es ist jedoch weiterhin möglich die Schwerbedhindertenrente ab 60 zu beziehen, jedoch mit einem Abschlag von 0,3% je Monat früheren Rentenbeginns.

Ansonsten kannst du dich den Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger LVA oder BfA ruhig anvertrauen. Diese Stellen beraten korrekt und umfassend, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann.

Ich selbst bin kein Rentenexperte und vielleicht liegt bei dir der Fall auch ganz anders (Nebenerkrankungen) und du kannst sofort eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Gruß

Hansjörg Burger

19.07.2005 17:21

Behinderungsgrad nach Radikal-OP
 
Danke, Hansjörg, für die umfassende Antwort

Über den weiteren Verlauf werde ich Dich informieren.

Gruß
Klaus-Peter


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