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mafi 21.06.2010 11:41

Wegfall von ALG2 wegen Erwerbsunfähigkeit
 
Mein Verwandter ist unheilbar an Speiseröhrenkrebs erkrankt, im Moment auf der Palliativ Station.

Er ist 54 Jahre alt und alleinstehend. Er ist Bezieher von ALG II

Jetzt ist ein Bescheid von der ARGE eingegangen, danach wird wegen Wegfall der Erwerbsfähigkeit
der Bescheid zum 01.08.10 aufgehoben auch mit dem Hinweis, dass er dann nicht mehr krankenversichert ist.
Die ARGE schreibt: Sie haben lediglich Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Er hat ca. 25 Jahre gearbeitet, wurde dann arbeitslos, war zwischenzeitlich des öfteren
Krank und hat mehrere 1Euro Jobs ausgeführt.


Da er seine Angelegenheit nicht mehr selber erledigen kann, hätte ich gerne einen Rat was ich unternehmen bzw. wie ich helfen kann.

HeikesFreundin 21.06.2010 13:56

AW: Wegfall von ALG2 wegen Erwerbsunfähigkeit
 
Hallo Mafi!

Es ist schlimm - mit dem Einstellen des ALGII sind sie schneller als die Polizei erlaubt. Auch bei uns war es so.
Ich bin dann schnellstens zum Sozialgericht gegangen.
Bei "uns" griff dann der § 28 des SGBII, sprich:
meine Freundin hatte Anspruch auf "Sozialgeld", da sie noch mit volljährigen Kindern im haushalt lebte. Das wird entfallen, wenn der Herr allein lebt - aber er müßte zumindest einen Anspruch auf Grundsicherung haben.

Du solltest schleunigst von Sonja benannten Antrag stellen und parallel dazu einen Antrag auf "Grundsicherung", damit er ab sofort weiterhin Krankenversichert wird (früher Sozialhilfe).
Die geschichte mit der Krankenversichrung war auch bei meiner Freundin der Grund, weshalb ich alle Hebel in Bewegung gesetzt habe.

Ist für den Herrn eine Pflegestufe beantragt?
Auch das wäre wichtig!

Es gibt in jedem Krankenhaus auch einen "Sozialdienst", die sind bei all solchen Dingen behilflich - können aber zumindest Auskunft geben.

Wenn der Mann noch wach und voll zurechnungsfähig ist möchte ich euch noch raten, euch einen Notar ins KH zu holen, der eine Vollmacht mit euch aufschreibt!
Bei uns gab es, obwohl ich eine Generalvollmacht hatte UND auch noch eine handschriftliche von meiner Freundin, dann doch hier und da Schwierigkeiten (zB Bank, weil da noch 40 Euro auf dem Konto waren), die mit einer notariellen Vollmacht zu umgehen wären.

Alles Gute für euch!


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