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Alt 14.02.2012, 23:04
Dreizahn Dreizahn ist offline
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Standard AW: Urlaubssemester wegen Krebserkrankung des Vaters?

Hallo ebarbara,

ich bin selber Patientin und Studentin. Von der vorrübergehende Exmatrikutlation rate ich dringenst ab! Das kann Dir so viele Probleme machen (nicht nur mit den Versicherungen), das ist nicht zu empfehlen.

Bei uns an der Uni ist es so, dass man auch "sonstige Gründe" angeben kann und dazu gehört die Pflege eines nahen Angehörigen (oder Asta-Mitgliedschaft, Kinderbetreuung, etc.). Das muss man schriftlich (sehr gut) begründen, aber es wird genehmigt. Aber die Regelung ist möglicherweise von Uni zu Uni oder von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Warst Du persönlich bei der Stelle, die das genehmigen muss? Falls nein, schreib eine Begründung für Deinen Antrag, pack Nachweise dazu, dass Dein Papa krank ist und Pflege (von Dir) braucht und geh hin. Zur Not eben zum Dezernatsleiter statt zum Sachbearbeiter. Nicht abwimmeln lassen. Ein diskreter Hinweis auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann unter Umständen nicht schaden.

Es gäbe auch noch halblegale Methoden, aber ich denke, die solltest Du nicht anwenden (müssen). Es kann doch nicht angehen, dass die Uni einen für Pflege nicht beurlaubt....

Liebe Grüße & alles Gute für Deinen Vater!
Dreizahn


Nachtrag: es muss irgendeine offizielle Festlegung oder Ordnung von der Uni geben, in der festgelegt ist, aus welchen Gründen Studis zu beurlauben sind. Dafür muss es eine Rechtsgrundlage geben. Normalerweise finden sich solche Ordnungen auch irgendwo im Netz. Die solltest Du vll suchen und lesen.

Geändert von Dreizahn (14.02.2012 um 23:27 Uhr) Grund: Nachtrag hinzugefügt
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