Hallo ebarbara,
wie schon geschrieben, ist an meiner Uni die Pflege eines nahen Angehörigen ein Grund zur Beurlaubung. Hier ein paar der Formulare:
Uni Potsdam,
FU Berlin,
TU Berlin,
HTW Aalen (zweite Seite, bei den Gesetzestexten), Ich kenne allerdings niemanden persönlich, der das aus dem Grund tatsächlich genutzt hat.
Als Studentin bist Du keine Angestellte/Arbeitnehmerin im Sinne des neuen Familienpflegezeitgesetzes, soweit ich weiß. Es gibt aber Unis (und vermutlich auch FHs), die an entsprechenden Konzepten arbeiten und z.B. ein Teilzeitstudium für pflegende Angehörige anbieten (werden). Das ist nur leider zu spät für Dich, aber Du könntest es zur Argumentation nutzen.
LG, Dreizahn