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Alt 04.12.2012, 23:57
boebi boebi ist offline
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Registriert seit: 13.07.2009
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 921
Standard AW: Selbsthilfegruppe Zungenkarzinom

Euch allen einen guten Abend.

Atlan/Ralf:
Ich habe auf beiden Rechnern WIN 7 und der Link funktioniert einwandfrei.

Silke/Atlan:
Mein Zahnarzt hatte im Antrag die Frage nach einem Härtefall gestellt,
deshalb gab es nochmal die 30%, obwohl der Zahnpass 2 Lücken hat.
Da mein Zahnfleisch erst verheilen und sich zurückbilden muss habe ich Zeit bis Januar.

Inzwischen habe ich ein Urteil des Sozialgerichtes Hannover, bestätigt durch das Bundessozialgericht, ausgegraben.
Ist vielleicht für alle interessant, die die gleichen Schwierigkeiten haben oder bekommen.
Ich werde mich darauf beziehen und abwarten, was passiert und euch auch Rückmeldung geben.

Hier der Passus:
In seinen Ausführungen trägt das Sozialgericht Hannover dem Umstand Rechnung, dass die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in Enzelfällen durch Regelungen gezwungen sind, eine bestimmte Behandlungsmethode zu wählen, die mit gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen verbunden ist, weil nebenwirkungsfreie Behandlungsalternativen nicht der Leistungspflicht der Krankenkasse unterliegen. Treten derartige, durch staatliche Vorgaben mitverursachte Gesundheitsschäden auf, folgt aus den Schutzvorschriften des Artikel 2 Abs. 2 S.1 GG, dass der Staat - hier die Krankenkassen als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung - auch für deren vollständige Beseitigung Sorge tragen
muss.

Zusammenfassend bedeutet das: Sofern die Ursache für eine Zahnschädigung bzw. für einen Zahnverlust darin begründet liegt,
dass infolge Krebserkrankung medizinisch zwingend notwendig eine Behandlungsmethode angewendet werden musste,
die in der Regel nicht ohne Nebenwirkungen/Begleitschäden ist,

z.B. infolge Bestrahlung und Chemotherapie oder aufgrund eines direkten Eingriffs im Bereich der Zähne, so ist dieser Sekundärschaden als Teil der Krebsbehandlung in vollem Umfang auszugleichen. Dieser Grundsatz gilt auch für Zuschussleistungen wie Zahnersatz
-rechtskräftiges Urteil des SG Hannover vom 14.4.1999 (S 11 KR 302/97) und
-Beschluß des Bundesverfassungsgericht (BVerfG)vom 14.8.1998 (1 BvR 897/98 = NJW
1999, 857-858 = NZS 199, 136.


Mehr wie versuchen geht nicht.

Euch allen eine gute Nacht.

Boebi
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