Zitat:
Zitat von monika100
Natürlich waren wir bei der Rentenberatung mit diesem aktuellen Rentenverlauf. Danach hätte er eine sehr kleine EU-Rente bekommen. Und der Rentenberater hat auch nichts von einer Zurechnungszeit gesagt.
Was genau ist das denn???
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Wenn ihr eine mögliche EU-Rente durch die Rentenberatung habt berechnen lassen, ist die Zurechnungszeit bereits berücksichtigt. (Die ist auch im jährlichen Rentenverlaufsbescheid bereits eingerechnet.) Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die vom Beginn der EU-Rente bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres noch vergehen wird. Sie wird so bewertet, als habe man in dieser Zeit den Durchschnittswert seiner bisherigen Beiträge weiter eingezahlt. Der Knackpunkt: Je jünger man bei Eintritt der EU-Rente ist, umso geringer ist in der Regel dieser Durchschnittswert, weil man ja in jüngeren Jahren eher weniger verdient. Das wiederum heißt, dass der Rentenwert eben nicht merklich dadurch steigt.
(Achtung - bevor jemand verwirrt ist: Für EU-Renten, die vor 2004 begonnen haben, gelten noch andere Regelungen.)
(Und dass Wohngeld und Grundsicherung erst greifen, wenn man sich eh schon auf Hartz-IV-Niveau bewegt, dürfte eigentlich auch klar sein.)