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Alt 25.07.2004, 13:43
Gast
 
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Standard niedrigmalignes Non-Hodgkin-Lymphom

ich habe auch letzte woche meinen bescheid bekommen und habe 60% erhalten. aber in meinen ganzen befunden stand halt auch, dass ich sowohl während der bestrahlung als auch danach keine großartigen probleme hatte.

ist aber auch ok so. das mit dem melden beim arbeitgeber ist so eine sache. natürlich hat es die von thomas genannten vorteile. ich weiß nicht mal, ob man verpflichtet ist, es anzugeben. je nach position kann es aber auch nachteile haben. wenn du die karriereleiter noch weiter nach oben klettern möchtest, ist es wohl besser, es nicht anzugeben. zwar bekommst du besonderen kündigungsschutz, aber dein arbeitgeber wird dich bestimmt auch nicht weiter befördern. sollte bspw. die stelle des abteilungsleiters(in) frei werden, wird dein arbeitgeber wohl kaum daran interessiert sein, jemanden mit der aufgabe zu betrauen, der schwerbehindert ist. in solch wichtigen positionen will kein arbeitgeber das risiko eingehen, dass eine seiner führungskräfte potentiell höher gefährdet ist mal für längere zeit auszufallen. und dieses höhere risiko wird mit dem ausweis mit sicherheit unterstellt.

aber wie gesagt, kann sogar sein, dass man verpflichtet ist die schwerbehinderung anzugeben. bedeutet denn 100% nicht auch automatisch, dass man vollkommen abreitsunfähig ist und anspruch auf invalidenrente hat!?

schönes wochenende noch
frank
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