niedrigmalignes Non-Hodgkin-Lymphom
Hallo Sabrina, hallo Frank,
Wollte mich mal kurz einklinken wegen der Frage Schwerbehindert/Rente.
Das ist grundsätzlich voneinander unabhängig. Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat man schon nach 5 Beitragsjahren (zumindest war's bisher so). Voraussetzung ist, daß man nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich regelmäßig zu arbeiten und auch nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann (da werden die Vorschriften aber immer schärfer). Dabei ist es unerheblich, ob man als Schwerbehinderter anerkannt ist. Es gibt auch Rente auf Zeit, die mit so einer Diagnose + Therapie vielleicht womöglich sogar gewährt würde. Aber das muß man auch wollen.
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, daß man Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann.
Liebe Grüße von Dorle
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