Lieber Thomas,
ich denke schon, dass du heute das richtige getan hast und eure Freundin in der Klinik sich dafür eingesetzt hat, dass man die gegenwärtige Situation deiner Frau noch einmal im Ärzteteam besprochen hat.
Es gibt ein Freistellungsmodell mit der Bezeichnung Familienpflegezeit. Da kann man für den Zeitraum von 2 Jahren nur in Teilzeit mit einer niedrigen Stundenzahl arbeiten, erhält eine bestimmte Höhe seines bisherigen Gehaltes. Allerdings gibt es hierzu keinen Rechtsanspruch. Als dieses Modell neu eingeführt worden ist, gab es dazu einige gute Links im Internet, ich schaue einmal,ob ich dazu noch etwas finde.
Zitat:
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Dann rief die Reha Klinik an, dass meine Frau morgen kommen soll. Aber ob sie sie in dem zustand überhaupt nehmen? Sie bricht alles wieder aus und ist eigentlich nur noch ein Häufchen Elend. Sie sagt mir jeden Tag, dass sie endlich sterben will. Das ist kein Leben mehr. Die Härte war heute, dass sie mir gestand, suizid-gedanken zu haben.
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Die Rehakliniken stellen schon gewisse Bedingungen an den Gesundheitszustand der Patienten, damit eine Reha durchgeführt werden kann. Da ist sicherlich noch einmal eine Rücksprache mit den bisherigen behandelnden Ärzten erforderlich.
Mir ist auch eine Frau bekannt, die wegen mangelnder Rehafähigkeit von der leitenden Kurärztin prompt wieder nach Hause geschickt worden ist.
Nun möchte ich dir noch ein großes Kraftpaket auf die Reise schicken.
Liebe Grüße,
Elisabethh.