Vollstreckung bzw Zahlungsaufforderung
Hallo Carina,
von deiner KK hätte eigentlich nie ein Pfändungsbeschluss oder Vollstreckungsauftrag kommen dürfen. Habe selber lange bei einem Sozialversicherungsträger gearbeitet, wenn der "Schulder" (also du) im Leistungsbezug steht (also Krankengeld bezieht), und die Leistungen und den Pfändungsfreigrenzen liegen (was ja der fall ist) genießt der Schuldner "Aufrechnungsschutz" (heißt von deinem Krankengeld kann nicht direkt einbehalten und auf die Forderung angerechnet werden), und ide Forderung wird für einen gewissen Zeitraum ruhend gestellt (es wird erstmal nichts mehr unternommen). Manche Betroffene möchten trotzdem die Forerung kleiner werden lassen und verzichten teilweise auf ihren Aufrechnungsschutz, das heißt es wird monatlich eine sehr geringe Summe (damals imer etwa 20 DM) trotzdem einbehalten. Das dauert zwar lange, lässt die Forderung aber lansam aber sicher schrumpfen.
Vielleicht eine Option für dich? Wenn su zusätzlich einen Wohnkostenzuschuss usw. bekommst...
Liebe Grüße
Urmel
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