Rippenfellkrebs
Liebe Bianca,
es ist der John-Manville-Fond. Der Anwältin muss ein Bearbeitungsbetrag in Höhe von ca. 120 € überwiesen werden. Von der Entschädigung bekommt sie dann 25 %. Falls keine Entschädigung gezahlt wird, bekommt man die Bearbeitungsgebühr zurück. Voraussetzung für die Zahlung einer Entschädigung ist, dass der Betroffene mit Produkten der Firma John Manville gearbeitet hat und die Krankheit muss von der Berufsgenossenschaft anerkannt sein.
Ich hoffe, euch damit ein wenig weiter geholfen zu haben.
Liebe Grüße, Gerda
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