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Alt 06.07.2005, 10:27
Gast
 
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Standard Tonsillenkarzinom

Hallo Ursula, darf ich Dir einen Rat geben bezüglich Deines Mannes geben? Es gibt das Rechtsmittel der einstweiligen Verfügung. Mit der kannst Du bewirken, dass ihm bei Strafandrohung Geld/und oder Haft untersagt wird, in Euer Haus zu gehen und dort auszuräumen, zumal er die gemeinsame Wohnung und Dich und das Kind verlassen hat. Bezüglich Deines Jungen kannst Du Dich ohne Sorgen an das Jugendamt oder den Kinderschutzbund wenden. Dir steht eine Familienpflege zu. Die machen keinen Terz. Warum auch, Du hast doch nichts verbrochen. Auskünfte hierüber bekommst Du auch kostenlos bei Pro Familia. Ansonsten kann ich nur sagen, ich werde fest an Dich denken. Nachdem ich Deine Beiträge gelesen habe, muss ich den Hut vor Dir ziehen - wie im übrigen vor allen, die so tapfer dieses Leiden tragen.
Gruß Leonore
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