Thema: Kurantrag
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Alt 23.03.2006, 21:10
Milena Milena ist offline
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Standard AW: Kurantrag

Hallo Lemmi,

nein, jetzt kannst Du keine Termine mehr verpassen. Es ist nur so, daß wenn Du den Antrag innerhalb der genannten Frist gestellt hättest, wäre die Reha auf jeden Fall bewilligt worden. Jetzt und auch für alle weiteren Nachsorge-Rehas gilt das Ermessen des Kostenträgers, wobei Dir sicherlich die Reha bewilligt wird, weil Du zum einen arbeitest (und die BfA hat ja ein Interesse daran, weiter Rentenbeiträge von Dir zu erhalten - außerdem gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" und es könnte ja sein, daß Du ohne Reha demnächst einen Rentenantrag stellen würdest, weil Du ganz einfach nicht mehr kannst ...) zum anderen hast Du Mehrfacherkrankungen.

Dein Arzt soll Dir also in dem Reha-Antrag bescheinigen, daß eine Reha zwingend notwendig ist, um Deine Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Kannst ja mal berichten, ob es geklappt hat.

Liebe Grüße

Milena
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