Zitat:
Zitat von Lovely
Eigentlich ist es schon so, dass sie dadurch einen Kündigungsschutz von 5 Jahren hat. Bevor ihr gekündigt wird, müssen sie andere entlassen, auch wenn die anderen Kollegen schon länger da sind.
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@Loveley:
Der besondere Kündigungsschutz gilt für die Zeit der Heilbewährung gemäß Schwerbehindertenausweis. Mit einem Schwerbehinderten kann das volle "Kündigungprogramm" (Änderungskündigung, betriebsbedingte Kündigung, fristlose Kündigung usw.) durchgezogen werden, der Arbeitgeber braucht dazu NUR die Zustimmung des Integrationssamtes. Das Amt hat aufzupassen, dass die Behinderung nicht als Kündigungsgrund missbraucht wird.
Es kann auch passieren, wenn das Integrationsamt nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragsstellung aktiv wird, dann gilt die Zustimmung als erteilt!
Bis auf diese Zustimmung greift ansonsten das ganz normale Arbeits-/Kündigungsrecht.
VG
Tilo